Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienverwaltung

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / 5.1 Sachverhalt

Die ABC-GbR vermietet ein Wohngebäude mit mehreren Wohnungen. Gesellschafter B hat seine Beteiligung an der GbR im Betriebsvermögen seines gewerblichen Einzelunternehmens Immobilienverwaltung ausgewiesen. Er ermittelt den Gewinn durch Bilanzierung. Die GbR hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 01 zutreffend durch Einnahmen-Überschussrechnung i. H. v. 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Bildung, Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen

Rz. 10 Auch für Rückstellungen gelten die Grundsätze der Inventur (§ 240 Rz 5), da der Jahresabschluss sämtliche Schulden und damit auch Rückstellungen enthalten muss (§ 246 Abs. 1 HGB). Es ist daher zu jedem Abschlussstichtag eine Inventur der Risiken vorzunehmen, was je nach Unternehmensgröße entsprechende organisatorische Voraussetzungen erfordert. Gerade bei Rückstellung...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.1 Nutzung für andere Einkunftsarten

Wird ein betriebliches Fahrzeug vom Unternehmer für Fahrten verwendet, die der Erzielung anderer Einkunftsarten dienen, z. B. zur Immobilienverwaltung, sind diese "außerbetrieblichen" Fahrten zusätzlich durch eine Entnahme in Höhe der insoweit verursachten Selbstkosten zu bewerten.[1] Im Rahmen der Ermittlung der privaten Einkunftsquelle stellt dieser Wert Werbungskosten ode...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer für private Zwecke bedeutet für diesen steuerlich einen Vorteil in seiner privaten Sphäre. Schließlich erspart er sich hierdurch ggf. den Aufwand für private Zwecke oder auch sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z. B. Fahrten im Rahmen einer Immobilienverwaltung) ein eigenes Fahrzeug anzuschaffen. St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts

Rz. 3 Das KSchG enthält keine eigenständige Definition des in § 23 KSchG verwendeten Betriebsbegriffs. Grds. gleicht das Verständnis des KSchG von einem privatrechtlichen Betrieb aber dem des § 4 BetrVG [1] Nach dem in Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Betriebsbegriff versteht man unter einem Betrieb des privaten Rechts eine selbstständige organisatorische Einheit, in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Der unbestimmte Begriff der Funktion (Rechtslage bis einschließlich VZ 2021)

Weder das AStG selbst noch die RVO definiert den Begriff der Funktion. Lediglich die Begründung der RVO enthält die Aussage, dass eine Funktion eine Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden, ist. Verständlicher ist die Erläuterung v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 135 Gesetzliche Grundlage des Dauerwohn- und Dauernutzungsrechts ist § 31 WEG.[605] Die beiden Arten unterscheiden sich lediglich durch die verschiedene Art der Nutzung. Eine Vermischung beider Nutzungsformen ist möglich, wenn kein Verwendungszweck überwiegt.[606] Es ähnelt dem dinglichen Wohnungsrecht (§ 1093 BGB). Als Grundstücksbelastung stellt es ein reines Nutzungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeiten des GmbH-G... / 1 Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Mit der Bestellung in sein Amt verpflichtet sich der Geschäftsführer, seine ganze Arbeitskraft zum Wohl der GmbH einzusetzen. In der Einpersonen-GmbH ist das kein Problem: Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmt die Geschicke seiner GmbH allein. Er hat die Vertragshoheit und kann neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer tun und lassen, was er will. Allerdings...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

Leitsatz Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / I. Sachverhalt

Nach dem Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen setzte das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter zunächst als Sachverständigen und als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Unmittelbar vor Antragstellung hatte die Schuldnerin je nach Standort die Zahlung von Löhnen und die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben untersc...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Online-Eigentümerversammlung: Verwalter machen Druck

Eigentümerversammlungen vollständig online durchführen zu dürfen, ist (noch) Zukunftsmusik. Bis zum Jahresende soll ein Gesetzentwurf hierzu vorliegen. In einem offenen Brief erhöhen nun Verwalter den Druck auf die Politik. Seit der WEG-Reform können die Wohnungseigentümer einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss ermöglichen, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen te...mehr

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Allgemeine kaufmännische Gr... / 1 Kaufmännische Grundlagen in der Unternehmensführung

Obgleich die Wahl der Rechtsform und die Größe einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft die Aufgabenstrukturen und Abläufe vordergründig bestimmen, ergeben sich dennoch vergleichbar geartete betriebswirtschaftliche Funktionen und Aufgaben. Hierfür sorgen auch die zahlreichen Vorschriften und Gesetze, welche sich in der Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation, der Auswahl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 1.1 Einflussgrößen auf Unternehmen

Mit der Umsetzung von Unternehmenszweck und -ziel bietet eine WEG-Verwaltung Dienstleistungen am Markt an. Intrinsische und extrinsische Prägung Das Handeln der unternehmerischen Tätigkeit ist intrinsisch, d. h. von innen heraus motiviert und geprägt von der Zielsetzung des Unternehmens und den daraus abgeleiteten Faktoren, wie Unternehmensleitbild, Vision, Mission und Philoso...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 3 Bauvorlagen mit Bedeutung für die Objektbewirtschaftung

Die nachstehend skizzierten Bauvorlagen[1] mit ihren Inhalten stellen für die Verwaltung im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung/des Immobilienbestandsmanagements wichtige Unterlagen für eine ordnungsmäßige und zielgerichtete Immobilienverwaltung nach WEG dar. Im Einzelfall liefern die Unterlagen Informationen beim Verkauf von Sonder-/Gemeinschaftseigentum, bei der Planung und ...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 4.1 Hausratversicherung

Von der Gebäudeversicherung ist die auf den räumlichen Bereich des Sondereigentums beschränkte Hausratversicherung zu unterscheiden. Eine Hausratversicherung schützt bei Verlust oder Beschädigung der Einrichtung und der persönlichen Wertgegenstände des einzelnen Wohnungseigentümers. Für die Abgrenzung zwischen Gebäude und Hausrat kann (grob) folgendes (Gedanken-)Spiel dienen:...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Gesellschaften als Verwalter

Rz. 5 Die Rechtsprechung hat den Grundsatz aufgestellt, dass die Verwaltung aus Gründen der Klarheit der Verantwortlichkeit nur einer Person übertragen werden dürfe. Ein Beschluss, durch den z.B. "die Miteigentümer A und B" zum Verwalter bestellt werden, ist daher nichtig. Dasselbe gilt, wenn sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengesch...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (d) Versicherungen

Rz. 60 Das selbst genutzte Wohneigentum ist meist über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. So besteht die Gefahr, dass diese mit dem Tod des Erblassers erlischt. Bei fremd genutzten Grundstücken übernimmt eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung die Kosten für Personen- und Sachschäden, die durch schuldhaftes Verursachen eines Schadens entstehen. In beiden Fälle...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / 3 Anmerkung

Zum wiederholten Male innerhalb von relativ kurzer Zeit hatte sich der Erbrechtssenat mit dem Pflichtteilsergänzungsrecht zu beschäftigen. Ebenfalls für den Praktiker bedeutsam waren die Urteile vom 26.6.2016 zum Fristlauf bei einem Wohnungsrecht (ZErb 2016, 266), vom 14.3.2018 zu den Darlehenszinsen bei einem Immobilienerwerb durch Ehegatten (ZErb 2018, 118) und vom 13.11.2...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.6 Anwendung der sog Geschäftschancenlehre

Tz. 671 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In der Praxis besonders umstritten ist die Übertragung oder Überlassung von sog Geschäftschancen. Eine Geschäftschance ist die konkrete Möglichkeit, aus einem noch abzuschließenden Geschäft einen Gewinn (Vorteil) zu erzielen, soweit sich dieser nicht bereits aus anderen WG oder schwebenden Geschäften ergibt (zB die konkrete Möglichkeit, ein W...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6.1 Allgemeines

Tz. 522 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Eine Funktionsverlagerung liegt nach § 1 Abs 2 FVerlV vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahe stehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von WG und sonstigen Vorteilen des verlagernden Unternehmens (Transferpaket). Grds unerheblich ist, ob das funktionsabg...mehr

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zerb 8/2018, Die Vergütung ... / II. Übertragung der Verteilung nach § 2124, 2126 BGB auf die Arten der Testamentsvollstreckung

Diese Differenzierung der Lastentragung der §§ 2124, 2126 BGB entspricht inhaltlich weitgehend deckungsgleich dem gesetzlichen Modell der Arten der Testamentsvollstreckung bzw. hier konkret: den damit jeweils zusammenhängenden Tätigkeiten. Man kann daher die Verteilung der Kosten nach den §§ 2124, 2126 BGB mit den Arten der Testamentsvollstreckung, bzw. deren Tätigkeiten, ab...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Umwandlung und Amt

Leitsatz Wird aus einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft, wird das Amt des Verwalters im Zweifel nicht übertragen. Normenkette BGB §§ 168, 673; WEG § 26 Das Problem Im Mai 2012 bestellen die Wohnungseigentümer eine N Immobilienverwaltung KG für – weitere – 5 Jahre zum Verwalter. Persönlich haftender Komplementär der N Immobilienverwaltung KG ist N, einzige Kommand...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Wann ist er geeignet

Leitsatz Ein Kandidat für das Amt eines Verwalters ist nicht allein deshalb ungeeignet, weil er keine Ausbildung in der Immobilienverwaltung hat und noch nie selbstständige Erfahrungen als WEG-Verwalter gesammelt hat. Die Bestellung eines Kandidaten zum Verwalter kann auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn der Kandidat weder über eine betriebswirtschaftliche n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz 1. Bereits im Erhebungszeitraum 2003 war der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.d. § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen. 2. § 9 Nr. 1 Satz 6 GewStG i.d.F. des EURLUmsG hat lediglich klarstellende Bedeutung. Normenkette § 7 Satz 2, § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 6 GewStG, § 89 Abs. 2 AO Sachv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2.2 Bestimmung des angemessenen Bruchteils

Rn 37 Zur Bestimmung des angemessenen Bruchteils der fiktiven Verwaltervergütung sind nach § 11 Abs. 3 Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters heranzuziehen. Bei dieser Prüfung sind nur Umstände zu berücksichtigen, die sich ausschließlich im Eröffnungsverfahren ausgewirkt haben. Es ist also nur die konkrete Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzv...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beauftragung eines Anwalts durch Verwalter

Leitsatz Die Vertretungsbefugnis des Verwalters in Passivprozessen ist grundsätzlich umfassend zu verstehen. Sie schließt die Berechtigung ein, einen Rechtsanwalt als Prozessvertreter zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Normenkette § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG Das Problem Verwalter V beauftragt Rechtsanwalt R, die Wohnungseigentümer W 1 bis W 20 gegen den gegen die Wiederbestellun...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 10. Fortsetzungsklausel in der vermögensverwaltenden GbR als Schenkung?

Die Eheleute V und M, beide 50 Jahre alt und gesund, haben eine vermögensverwaltende Grundstücks-GbR gegründet, an der sie beide hälftig beteiligt sind. Sie haben jeweils ihr hälftiges Miteigentum an Grundstücken eingebracht. Sie leben im gesetzlichen Güterstand und haben noch das Kind A. Vater V setzt die Ehefrau zur Alleinerbin ein und stirbt. Im Gesellschaftsvertrag ist e...mehr

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AGS 09/2011, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Hat ein Vermieter seine Immobilienverwaltung ausgelagert und auf ein fremdes Unternehmen übertragen, so sind die Reisekosten eines am Sitz der Verwaltung beauftragten Anwalts zum Prozessgericht auch dann erstattungsfähig, wenn die Entfernung vom Ort der Verwaltung zum Gericht höher ist als die Entfernung vom Sitz des Vermieters oder dem vermieteten Objekt. BGH, Beschl. v. 7.6...mehr

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AGS 09/2011, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Das Berufungsgericht hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die Beklagte habe keinen Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten, die durch die Tätigkeit ihres in L. ansässigen Rechtsanwalts entstanden seien. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO seien Reisekosten eines Anwalts, der – wie hier – nicht bei dem Prozessgericht zugelassen sei und am Ort des Prozessgerichts...mehr

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zfs 09/2011, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässig erhobene Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [5] 1. Das BG (richtig: Beschwerdegericht) hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: [6] Die Bekl. habe keinen Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten, die durch die Tätigkeit ihres in L. ansässigen Rechtsanwalts entstanden seien. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO seien Reisekosten eines Anwalts, der – wie hier – nicht be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht; Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten britischen Personengesellschaft

Leitsatz 1. Sind an den Einkünften einer ausländischen Personengesellschaft neben einer Personengesellschaft mit im Inland steuerpflichtigen Gesellschaftern lediglich Personen beteiligt, die nicht im Inland steuerpflichtig sind, so können die Einkünfte unmittelbar der inländischen Gesellschaft gegenüberfestgestellt werden. Eines mehrstufigen Feststellungsverfahrens bedarf es...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-Partnership mit inländischen Gesellschaftern

Leitsatz 1. Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien sind keine Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" i.S.v. Art. 6 Abs. 3 DBA-USA 1989 a.F. 2. Zinserträge, die von einer i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
[Ohne Titel]

Leitsatz Berechtigte Unterbrechung der Heizungs- und Wasserversorgung gegenüber einem Wohnungseigentümer mit nicht nur geringfügiger und titulierter Wohngeldschuld Normenkette (§ 16 Abs. 2 WEG; § 273 BGB) Kommentar Ein Wohnungseigentümer hatte seit Mitte 2003 Wohngeldrückstände in Höhe von knapp 4.000 EUR, die zwischenzeitlich auch in dieser Höhe rechtskräftig tituliert waren....mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auch das OLG Stuttgart schließt sich der neuen BGH-Rechtsprechung an und erklärt einen einstimmigen Beschluss auf Terrassennutzungs-Erweiterungen zu Gunsten von Terrassenwohnungs-Eigentümern für nichtig

Leitsatz Ebenfalls besondere Kosten-Ermessensentscheidung Normenkette § 10 WEG, § 13 WEG, § 15 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Kommentar 1. Mit offensichtlich einstimmigem Beschluss gestattete eine Gemeinschaft Terrassenwohnungseigentümern auch die Nutzung von links und rechts neben den Terrassenwohnungen vorhandenen Dachflächen ebenfalls zu Terrassennutzzwecken. D...mehr

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Nachgefragt: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Immobilienverwaltungen

Zusammenfassung Vergleichsweise wenig Kurzarbeit, umfangreiche Homeoffice-Lösungen, reduzierte Begehungen, Verzögerungen bei Baumaßnahmen, verstärkte virtuelle Meetings. Das sind nur einige der Folgen der Corona-Pandemie für Immobilienverwaltungen, welche die aktuelle Umfrage des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) dokumentiert. Vom 1. bis 22. Apr...mehr

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Nachgefragt: Auswirkungen d... / 1 Wenig Kurzarbeit und viel Homeoffice

Im Vergleich zu anderen Branchen sind Immobilienverwaltungen bisher wenig von Kurzarbeit betroffen: 89,9 % aller Verwaltungen haben für keinen ihrer Mitarbeiter Kurzarbeit angeordnet. Dank Digitalisierung haben 60 % aller Immobilienverwaltungen im Zuge der Corona-Pandemie Homeoffice-Lösungen geschaffen – und sind damit offensichtlich zufrieden. Mehr als zwei Drittel von ihne...mehr

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Nachgefragt: Auswirkungen d... / Zusammenfassung

Vergleichsweise wenig Kurzarbeit, umfangreiche Homeoffice-Lösungen, reduzierte Begehungen, Verzögerungen bei Baumaßnahmen, verstärkte virtuelle Meetings. Das sind nur einige der Folgen der Corona-Pandemie für Immobilienverwaltungen, welche die aktuelle Umfrage des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) dokumentiert. Vom 1. bis 22. April haben sich r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 § 12 Abs 3 S 2 UmwStG aF: Noch nicht eingestellter Geschäftsbetrieb als Voraussetzung für den Übergang eines noch nicht verbrauchten Verlustabzugs

Tz. 107 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Während § 12 Abs 3 S 2 UmwStG aF einerseits die rechtliche Identität als Voraussetzung für den Verlustabzug durchbrach, setzte die Vorschrift andererseits für den Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs voraus, dass die übertragende Kö ihren Geschäftsbetrieb in dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das H-Reg noch nicht eingest...mehr