Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.7 Investitionen zu Finanzmitteln

Soweit der Wert der Kennzahl unter 20 % fällt, bedeutet dies, dass das Anlagevermögen aufgrund nicht ausreichender Investitionen veraltet.mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 8 Moderne Verfahren der Insolvenzerkennung

Moderne Verfahren der Insolvenzerkennung sind die multivariate Diskriminanzanalyse, künstliche neuronale Netzanalyse, logistische Regression. Gerade in kleineren und vielfach auch in mittleren Unternehmen sind die für den Einsatz dieser Verfahren ausgebildeten Mitarbeiter nicht vorhanden. Hier können externe Experten helfen.mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6 Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung

Eine der genannten 4 Phasen ist die Liquiditätskrise, in der sich die Krise nicht mehr verheimlichen lässt. Die Sicherheit des Unternehmens ist nur dann gewährleistet, wenn das Unternehmen jederzeit liquide ist, d. h., es muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. 6.1 Analyse des Anlagevermögens Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das b...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.1 Gesamtleistung

Beurteilt werden sollten insbesondere die Umsatzerlöse und der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Die Umsatzerlöse spiegeln den Gegenwert der vom Unternehmen erbrachten Leistung wider. Die Umsatzerlöse im Untersuchungszeitpunkt können mit den Umsatzerlösen vergangener Perioden und den für die Zukunft geplanten (wahrscheinlichen) Erlösen verglichen werden. Anhand...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.4 Eigenmittel zu Bruttoinvestitionen

Soweit der Wert der Kennzahl unter 50 % sinkt, werden die betrieblichen Investitionen des Unternehmens mit zu wenig Eigenkapital durchgeführt. Die Finanzierung ist daher bedenklich.mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.2 Typische Ursachen für eine Unternehmenskrise

Die Übersicht zeigt typische Fehler, die vielfach Ursache einer Unternehmenskrise sind. In der Praxis führen meist mehrere Fehler in Kombination zur Krise.mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 9 Zusätzlicher zeitlicher Aufwand für Liquiditätskontrolle lohnt sich

Die Notwendigkeit der Liquiditätskontrolle und damit der Insolvenzgefahrenerkennung ist für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung, unbestritten. Dies gilt insbesondere dann, wenn weltweite Krisen, wie beispielsweise die Corona-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft führen. Die hier dargestellten Mögli...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.9 Working Capital

Das Ergebnis sollte möglichst positiv sein. Ein positives Working Capital bedeutet, dass ein Teil des Umlaufvermögens mit langfristig zur Verfügung stehenden Kapital finanziert wird. Ein negatives Working Capital dagegen bedeutet, dass ein Teil des Anlagevermögens kurzfristig finanziert wird. Je länger dies de...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.3 Weitere Warnsignale

Die Liquidität nimmt bei sinkenden oder stagnierenden Umsätzen ab. Der Bestand an Forderungen steigt schneller als der Umsatz. Der Bestand an Lieferantenverbindlichkeiten steigt bei in etwa gleichbleibendem Wareneinsatz. Die erzielten Skontobeträge sinken bzw. Skonto wird gar nicht mehr in Anspruch genommen. Die Zahl der überfälligen Forderungen steigt, die Mahnungen der Liefera...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 7 Debitorenbeeinflussung

Jedes Unternehmen, sei es nun Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen, erstellt eine Leistung, die am Markt abgesetzt werden muss. Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten: Leistung gegen Geld (Zug um Zug) und Leistung gegen Rechnung. Wird eine Leistung gegen Rechnung ausgeführt, sitzt der Auftraggeber am längeren Hebel. In der Praxis ist oft zu beobachten, dass das Zahlun...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.2 Erträge

Ertragsposten können in Gruppen zusammengefasst werden. Einerseits handelt es sich um betriebliche, aber außerordentliche Erträge, andererseits um betriebsfremde Erträge. Diese Gewinn- und Verlustrechnungsposten haben mit dem Unternehmenszweck nichts oder nur mittelbar zu tun. Um die Liquiditätsfrage zu klären, müssen sie berücksichtigt werden. Die Analyse bezieht sich vor a...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.1.1 Betrachtung des Anlagevermögens

Je höher der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) ist, desto höher ist das Unternehmerrisiko und desto geringer ist die Unternehmensflexibilität. Dieses Verhältnis sagt allein nichts über mögliche Insolvenzgefahren aus, da es Branchen gibt, die anlageintensiver sind als andere. Um zu einer aussagekräftigen Beurteilung zu kommen, ist dem Anlagevermögen ...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.1 Analyse des Anlagevermögens

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das betriebsnotwendige Anlagevermögen, das meist niedriger als das tatsächlich vorhandene Anlagevermögen ist, ergänzend analysiert wird: In den Positionen des Anlagevermögens sind häufig Werte enthalten, die für zukünftige Entwicklungen des Unternehmens vorgehalten werden (müssen). Praxis-Tipp Liquidation von Anlagevermögen Die Liquidat...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.4 Jahresüberschuss

Die abschließende Untersuchung zur Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Analyse des Jahresüberschusses: Der Produktivertrag kann dem Zusatzertrag gegenübergestellt werden. Weitere Erkenntnisse liefert die prozentuale Darstellung der einzelnen Positionen. Im Extremfall kann ein positiver Jahresüberschuss (Gewinn) aus einem negativen Produktivertrag (Verlust) und einem hohen ...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.5 Beispiel-Betrachtung einer liquiditätsgegliederten Gewinn- und Verlustrechnung

Abb. 4: Liquiditätsgegliederte Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen der Spalten:mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.1 Verschuldungskoeffizient

Mindestforderung ist ein Verhältnis 2:1. Der Soll-Kennwert lautet 1:1 (= 100 %). D. h., das Eigenkapital sollte mindestens so groß sein wie das Fremdkapital. Mit einem durchschnittlichen Eigenkapitalanteil von ca. 30 % wird dieser Grundsatz in Deutschland in vielen Unternehmen nicht erreicht. Es besteht eine bedenkliche ...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.3 Erstellung einer Finanzplanung

Darüber hinaus sollte kein Unternehmen auf eine Finanzplanung verzichten. Dabei steht die Liquiditätssicherung im Vordergrund, da Zahlungsschwierigkeiten die Existenz des Unternehmens bedrohen. Aus dem Finanzplan können sehr deutlich Liquiditätsengpässe erkannt werden. Die Finanzplanung soll die Gewinnmaximierung unter Aufrechterhaltung der Liquidität bei Minimierung der Fin...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.5 Trendforschung

Mittels einer Trendforschung können Entwicklungen erkannt werden, die sich erst mittelfristig auf die Liquidität auswirken werden. Größere Unternehmen verfügen zu diesem Zweck über Marktforschungsabteilungen oder beauftragen Marktforschungsunternehmen. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist dies aufgrund der hohen Kosten meist nicht möglich. Allerdings müssen auch kleiner...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.10 Liquiditätskennziffern

Liquidität 1. Grades Die Kennziffer sollte zwischen 5 % und 10 % liegen. Flüssige Mittel dienen insbesondere dazu, die kurzfristigen Verbindlichkeiten auszugleichen, vor allem wenn Skonto beansprucht werden kann. Liquidität 2. Gradesmehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.1 Analyse der Bilanz

Die Bilanz ist von ihrer Aussagekraft her eine statische Größe, da sie im Nachhinein auf einen oft Monate zurückliegenden Stichtag aufgestellt wird. Bei der externen Bilanzanalyse ergeben sich dadurch für die Beurteilung von Zukunftsaussagen erhebliche Schwierigkeiten. Auch für die interne Analyse eignet sich die Jahresbilanz nur bedingt. Häufig ist zu hören, dass gute Bilanz...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.3 Aufwendungen

Aufwendungen können in Aufwendungen, die dem Unternehmenszweck dienen, und in Aufwendungen, die analog den Erträgen betrieblich, aber außerordentlich und betriebsfremd sind, aufgeteilt werden. Betriebliche Aufwendungen sind i. d. R. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, die Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben etc., Absc...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1 Quantitative Insolvenzsignale (Kennzahlen)

Intern ermittelte Kennzahlen haben einen verhältnismäßig hohen Aussagewert. Auch Zeitreihen sind in der Praxis sehr beliebt, um Entwicklungen anschaulich darzustellen. Aber: Die Betrachtung einer Kennzahl allein hilft nicht weiter. Nur die Beurteilung mehrerer Kennzahlen dient einer fundierten Entscheidungsfindung. Bei der Darstellung von Zeitreihen sollten mindestens 3 Jahr...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.2 Ermittlung von Liquiditätskennzahlen

Schließlich sind die klassischen Liquiditätskennziffern zu ermitteln. Zur weiteren Liquiditätsbeurteilung sollte das Netto-Geldvermögen (der sogenannte Net Cash Flow, NCF) ermittelt werden. Hilfreich ist auch die Ermittlung des Working Capital (Umlaufvermögen ./. kurzfristige Verbindlichkeiten). Ein Unternehmen mit positivem Working Capital befindet sich finanziell im Gleich...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.11 Vergleichskennzahlen

Nachfolgend wichtige Unternehmenskennzahlen für das Jahr 2022 untergliedert nach Rechtsform und Umsatzgröße: langfristig verfügbares Kapital in % des Anlagevermögens Liquide Mittel und kurzfristige Forderungen in % der kurzfristigen Verbindlichkeiten Liquide Mittel, kurzfristige Forderungen und Vorräte in % der kurzfristigen Verbindlichkeiten Abb. 5: Unternehmenskennzahlen für d...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.2 Anlagendeckung II (Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne)

Für eine solide Finanzierung des Anlagevermögens (sogenannte Fristenkongruenz) ist die Einhaltung der 1:1-Regel (= 100 %) Voraussetzung. Anders ausgedrückt: Anlagevermögen sollte nur durch langfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital = Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als 4 Jahren)...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.4 Erstellung eines Finanzstatus

Zur Insolvenzabwehr empfiehlt es sich darüber hinaus, einen Finanzstatus zu erstellen. Der Finanzstatus soll die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit darstellen. In größeren Unternehmen wird der Finanzstatus täglich erstellt. Auch in kleineren und mittleren Firmen sollte dies zumindest wöchentlich geschehen. Mit dem Finanzstatus werden die zu einem best...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.1.2 Beispiel-Betrachtung einer liquiditätsgegliederten Bilanz

Abb. 3: Liquiditätsgegliederte Bilanz Erläuterungen der Spaltenmehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.5 Nachteile, Risiken

Dagegen stehen allerdings auch mögliche Nachteile und Risiken des Outsourcings, unter anderem: Abhängigkeit des Unternehmens von Zuliefererbetrieben oder Dienstleistern, Produktionsausfallrisiko im Falle der Insolvenz des/r externen Unternehmen(s), Eingeschränkte Möglichkeit des Dienstleisterwechsels durch langfristige vertragliche Bindung oder lange Kündigungsfristen, verminder...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers

A. Immobilienkaufvertrag und Eintreten einer Verkäuferinsolvenz Rz. 1 Zweifellos werden regelmäßig die vom Notar beurkundeten Immobilienkaufverträge auch erfolgreich vollzogen. Befindet sich, insbesondere der Verkäufer, allerdings in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann die Abwicklung des Kaufvertrags auch scheitern. Wird z.B. vor Beantragung der Eigentumsumschreibung über ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz

Rz. 100 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Im Falle einer freiwilligen Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nach § 110 VVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht.[113] Bei dessen Geltendmachung ist jedoch zu beachten, ob der Haftpflichtanspruch bereits i.S.d. § 106 VVG festgestellt ist. War dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht z.B. durch rechts...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Insolvenz des Versicherungsnehmers

a) Allgemeines Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Sc...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Meldung von Umständen, Insolvenz

Rz. 90 Der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes steht – vielfach in den Bedingungen ausdrücklich so formuliert – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sog. Versicherungsfall (vgl. dazu bereits Ausführungen zu Ziff. A-2 AVB-D&O, Rdn 68 ff.). Unter der Überschrift "Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-5 AVB-D&O) finden sich präzisierend Unterüberschrifte...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 300 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / I. Insolvenz des Bauträgers

Rz. 25 Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.[20] Das Durchsetzen der wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien kann allerding...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / G. Kaufpreis auf Notaranderkonto

Rz. 9 Das notarielle Verwahrungsverfahren ist hoheitlicher Natur und keine Geschäftsbesorgung i.S.v. §§ 115, 116 InsO. Mit der Eröffnung der Insolvenz eines Beteiligten besteht das Verwahrungsverhältnis deshalb fort. Die Forderung des Guthabens gegen die kontoführende Bank gehört nicht zur Insolvenzmasse. Der Notar wird grundsätzlich ungeachtet der Insolvenz das Verwahrungsv...mehr

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§ 18 Transportversicherung / f) Zahlungsunfähigkeit des Reeders

Rz. 72 Nach Ziff. 2.4.1.6 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.5 ADS Güterversicherung 73/84/94 ist die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien nicht versichert. Nach DTV-Güter 2000/2011 ist die Leistungsfreiheit jedoch an ein Auswahlve...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / A. Immobilienkaufvertrag und Eintreten einer Verkäuferinsolvenz

Rz. 1 Zweifellos werden regelmäßig die vom Notar beurkundeten Immobilienkaufverträge auch erfolgreich vollzogen. Befindet sich, insbesondere der Verkäufer, allerdings in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann die Abwicklung des Kaufvertrags auch scheitern. Wird z.B. vor Beantragung der Eigentumsumschreibung über das Vermögen des Verkäufers die Insolvenz eröffnet, kann es ent...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / E. Mitwirkung des Insolvenzverwalters

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / C. Eröffnung der Verkäuferinsolvenz nach beurkundeter Auflassung und beantragter Eigentumsumschreibung

Rz. 5 Ist nach beurkundeter Auflassung der Antrag auf Eigentumsumschreibung formgerecht – auch durch den Käufer – (mit-)beantragt, also bindend, besteht für den Käufer kein Insolvenzrisiko mehr. Die Kaufvertragsvereinbarung ist dann insolvenzfest. Dabei kommt es weder auf eine erfolgte Besitzübergabe an noch auf die Erfüllung des Kaufpreisanspruchs. Das Anwartschaftsrecht ka...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / B. Eröffnung der Verkäuferinsolvenz zwischen Kaufvertragsbeurkundung und Beantragung der Eigentumsumschreibung

Rz. 2 Sollte der Käufer den Kaufpreis oder einen Teil des Kaufpreises vorgeleistet haben, fällt der gezahlte vorgeleistete Betrag in die Insolvenzmasse. Dies erfreut in der Regel den Insolvenzverwalter, weil diese Situation günstig für die Insolvenzmasse ist, sodass er von seinem Erfüllungswahlrecht (§ 103 InsO) regelmäßig keinen Gebrauch machen dürfte.[1] Rz. 3 Erfolgte bere...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / H. Löschung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch

Rz. 10 Ergibt sich aus einer Grundbucheintragung, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann nach einer neueren Entscheidung des BGH daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.[7] Eine Bestätigung des Insolvenzgerichts über die Beendigung muss dann dem Grundbuchamt nicht beigebracht werden. Gleichwohl sollte der Notar...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / D. Verkäuferinsolvenzeröffnung bei eingetragener Vormerkung und noch nicht beurkundeter Auflassung

Rz. 6 Ist im Grundbuch zur Sicherung des Käufers auf Übereignung eine Vormerkung eingetragen, ist der Käufer geschützt. Nach § 106 Abs. 1 InsO kann der Käufer dann die Befriedigung seiner Ansprüche aus der Insolvenzmasse verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer noch weitere Verpflichtungen wie die Erklärung der Auflassung übernommen, aber noch nicht erledigt hat. I...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / F. Finanzierungsvollmachten werden unwirksam

Rz. 8 Gemäß § 117 InsO werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verkäufers die vom Verkäufer zuvor erteilten Finanzierungsvollmachten unwirksam. Kann der Käufer berechtigt vom Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags verlangen, und ist der Vollzug nur noch abhängig von der Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld, ist der Insolvenzverwalter nach hi...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / I. Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter

Rz. 11 Bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners vor der Insolvenzeröffnung können die Gläubiger des insolventen Schuldners benachteiligen, sodass der Insolvenzverwalter die Möglichkeit gem. § 129 Abs. 1 InsO hat, nach Maßgabe der §§ 130–146 InsO anzufechten. Veräußertes Vermögen des Schuldners muss ggf. in die Insolvenzmasse überführt werden (§ 143 Abs. 2 S. 1 InsO).[8]mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Arzthaftpflichtversicherung auf dem Weg zur Pflichtversicherung?

Rz. 23 Pflichthaftpflichtversicherungen sind nach § 113 Abs. 1 VVG solche, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht. Der Schutz des Geschädigten ist ein wesentlicher Bereich der Pflichtversicherung. Dieser erhält einen Direktanspruch gegen den Versicherer,[34] der Versicherer hat die Risiken eines gestörten Versicherungsverhältnisses zu tragen,[35...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Schutzwirkung der Vormerkung

Rz. 78 Die Vormerkung zur Sicherung der Auflassung bzw. zur Verschaffung des Eigentumsübertragungsanspruchs schützt den schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung, indem sie ihn gefährdende Verfügungen über das betroffene Recht dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam sein lässt, § 883 Abs. 2 BGB. Die Vormerkung wahrt zudem den Rang des geschuldeten Recht...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 623 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 498). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr