Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Ausgangspunkt Leistung

Rz. 21 Wichtigster Ausgangspunkt für das Entgelt ist die Leistung selbst. Zwischen Steueranspruch und Steuertatbestand ist zu unterscheiden, dass die Erbringung der Leistung, nicht aber die Entrichtung des Entgelts der Besteuerung unterliegt.[1] Nur wenn und soweit eine Leistung zu erbringen oder erbracht worden ist, kommt ein Entgelt als Gegenleistung in Betracht. Fehlt ein...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.1 Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall

Rz. 33 Das Merkmal der Nachrangigkeit des überlassenen Kapitals im Insolvenz- oder Liquidationsfall ist in der Literatur als zwingend notwendiges Kriterium zur Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital unbestritten und vollständig anerkannt.[1] Dieses Merkmal leitet sich aus der Haftungsfunktion des bilanziellen Eigenkapitals ab und gewährlei...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO § 113 Kündigung in der Insolvenz

1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 108 InsO bleiben zum Insolvenzschuldner bestehende Arbeitsverhältnisse von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen werden jedoch in diesem Fall nach Maßgabe der §§ 80 ff. InsO vom Insolvenzverwalter wahrgenommen. § 113 InsO trägt den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung und er...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Kündigungsrecht

Rz. 2 Sätze 1 und 2 ermöglichen die Kündigung von Dienstverträgen ohne Rücksicht auf die Vertragsdauer oder den Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende. 2.1 Anwendungsbereich Rz. 3 § 113 InsO gilt in persönlicher Hinsicht für Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse. Insbesondere erfasst die Regelung auch die Kü...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.3 Form der Kündigung

Rz. 14 Auch bei einer Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Schriftform nach § 623 BGB. Die Kündigung kann vom Insolvenzverwalter selbst oder von einem gesetzlich oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter ausgesprochen werden.[1] Die V...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 108 InsO bleiben zum Insolvenzschuldner bestehende Arbeitsverhältnisse von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen werden jedoch in diesem Fall nach Maßgabe der §§ 80 ff. InsO vom Insolvenzverwalter wahrgenommen. § 113 InsO trägt den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung und erleichtert die...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 113 InsO gilt in persönlicher Hinsicht für Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse. Insbesondere erfasst die Regelung auch die Kündigung von Organmitgliedern wie Geschäftsführer einer GmbH sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Arbeitnehmerähnliche Personen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Sätze 1 und 2, ni...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Schadensersatz

Rz. 15 Der Dienstverpflichtete hat nach § 113 Satz 3 InsO einen Anspruch als Insolvenzgläubiger auf Ersatz des ihm wegen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses entstandenen Schadens. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Zu ersetzen ist allein der durch die vorzeitige Kündigung verursachte Lohnausfall. [1] Ein Schadensersatzanspruch kommt daher nur in Betracht, w...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.2 Kündigungsfrist

Rz. 9 Satz 2 bestimmt, dass für ordentliche Kündigungen während des Insolvenzverfahrens eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten zu beachten ist. Aus Satz 1 folgt nicht, dass bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.[1] Ist für das jeweilige Arbeitsverhältnis eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich, so findet diese ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.4 Funktionen des Eigenkapitals

Rz. 25 Die Funktionen des Eigenkapitals von Unternehmen sind die Ingangsetzungs- bzw. Errichtungsfunktion (Gründungsfunktion), die Verlustausgleichsfunktion, die Haftungsfunktion, die Finanzierungsfunktion, die Funktion der Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung, die Funktion als Gewinnverteilungsbasis, die Repräsentationsfunktion sowie die Geschäftsführungsfunktion.[1] R...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 3 Beginn eines Störfalls

Der Störfall tritt grundsätzlich an dem Tag ein, an dem das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird bzw. bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt werden. Darüber hinaus existieren weitere Sachverhalte, bei denen der Tag vorgegeben wird, an dem der Störfall beginnt.mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.5 Abschließende Bemerkungen

Rz. 41 Bei einer Betrachtung der Ausstattungsmerkmale einzelner mezzaniner Finanzinstrumente zeigt sich, dass die in der Stellungnahme HFA 1/1994 angesprochenen Kriterien zur Qualifizierung von Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital in vielen Fällen nicht immer vollständig erfüllt sind.[1] Zwar scheint die geforderte Nachrangigkeit im Insolvenz- oder Liquidationsfa...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 2 Grundlagen mezzaniner Finanzinstrumente

Rz. 3 Bezogen auf die Finanzierung von Unternehmen steht der Begriff "mezzanines Kapital" für eine Vielzahl verschiedener Finanzinstrumente, die bilanziell "zwischen dem reinen Eigenkapital und dem reinen Fremdkapital einzuordnen sind".[1] Der Begriff "Mezzanine" – angelehnt an den italienischen Begriff "mezzanino" – stammt aus der Architektur und bezeichnet ein Zwischengesc...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.1 Darstellung der vom Hauptfachausschuss des IDW entwickelten Kriterien zur handelsbilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

Rz. 29 Aus dem HGB oder sonstigen für die Bilanzierung relevanten Gesetzen ergeben sich keine zwingend zu beachtenden Kriterien, die die Abgrenzung von handelsbilanziellem Eigen- und Fremdkapital eindeutig regeln.[1] In seiner Stellungnahme RS HFA 7 n. F. vom 30.11.2017[2] hat sich allerdings der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung bei...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.2 Mögliche Störfälle

Fälle, in denen das Wertguthaben bei flexibler Arbeitszeit nicht wie vereinbart für eine Zeit der Freistellung verwendet wird, können insbesondere sein Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder Tod, Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie, vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens n...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 4 Zuordnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Die Zuordnung eines Entgeltguthabens, das nicht wie vereinbart verwendet wird, erfolgt grundsätzlich nicht als Einmalzahlung. Auch eine rückwirkende Zuordnung zu der Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung, in der es erzielt worden ist, scheidet aus. Die Grundlagen für die Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus dem Wertguthaben sind bereits in der Arbeitsphas...mehr

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Altersteilzeit / 3.3 Der Arbeitgeber muss für Insolvenzsicherung sorgen

Beim Blockmodell erbringt der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase seine Arbeitsleistung voll. Er erhält dafür aber nur das um die Aufstockungsbeträge erhöhte Teilzeitentgelt. Gerät nun der Arbeitnehmer in Insolvenz, so werden die in der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelte nicht bevorrechtigt behandelt. Schlimmstenfalls geht ein großer Teil verloren. Daher besteht ein Bedar...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge aus dem nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben werden mit den Beiträgen der Entgeltabrechnung des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Störfall eingetreten ist bzw. bei Insolvenz des Arbeitgebers die Mittel für die Beitragszahlung verfügbar sind.[1] Praxis-Beispiel Fälligkeitszeitpunkt der Beiträge bei nicht vereinbarungsgemäß ver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i. S. d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung diese...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.7 Entscheidung des Integrationsamts (§§ 171, 172)

Rz. 22 Nach § 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt die Entscheidung innerhalb eines Monats vom Tag des Eingangs des Antrags treffen. Eine Überschreitung dieser Frist ohne sachlichen Grund kann zur Schadensersatzpflicht führen; unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Eine verspätete Entscheidung macht diese nicht rechtsfehlerhaft.[...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.3 Übergang des Anspruchs auf den Arbeitnehmer

Wird der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung ohne Entgelt auf den Arbeitnehmer übertragen oder eine Rückdeckungsversicherung in eine Direktversicherung umgewandelt, fließt im Zeitpunkt der Übertragung oder Umwandlung dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu[1], der i. d. R. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich einer bis zu diesem Zeitpunkt zugeteilten Übersc...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–14 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / Zusammenfassung

Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung kann der Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz zwischen 5 Durchführungswegen wählen, die steuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich beurteilt werden. Dieser Beitrag erläutert die Vornahme des Lohnsteuerabzugs und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung in den Durchführungswegen Direktzusa...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Steuerfreiheit von Entgeltersatzleistungen

Durch die Vorschrift des § 3 Nrn. 1 und 2 EStG sind Entgeltersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt, z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1], (Saison-)Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Krankengeld, Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Derartige Leistungen werden regelmäßig nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt. Sie treten an die Stelle ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.4 Umsätze zu anderen Steuersätzen

In Zeile 31 sind Umsätze zu anderen Steuersätzen anzugeben. Diese Zeile wird für die Umsatzsteuererklärung 2023 keine besondere Bedeutung mehr haben. Bedingt durch die temporäre Steuersatzabsenkung durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz galten in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 als Regelsteuersatz 16 %[1] und als ermäßigter Steuersatz 5 %[2]. Bei den Jahressteuererklärunge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.1 Kündigungen des Arbeitgebers

Rz. 41 Von dem absoluten Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 werden alle Arten von Kündigungen des Arbeitgebers erfasst. Hierzu zählen ordentliche, außerordentliche, fristlose sowie mit einer Auslauffrist versehene außerordentliche Beendigungskündigungen. Auch Änderungskündigungen unterfallen dem Anwendungsbereich des § 17 und sind daher untersagt.[1] Zwar strebt der Arbeitgebe...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Die außerordentliche Gesellschafterversammlung

Will die Gesellschaft einen Beschluss außerhalb der ordentlichen Gesellschafterversammlung fassen, spricht man von einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet nach Bedarf statt. Tagesordnungspunkte dieser Gesellschafterversammlung können alle Angelegenheiten sein, bei denen laut Gesetz oder darüber hinaus laut Gese...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.8 Auflösung der stillen Gesellschaft

Rz. 42 Für die Auflösung der stillen Gesellschaft kommen neben der Kündigung durch den stillen Gesellschafter, durch den Geschäftsinhaber oder den Privatgläubiger eines Gesellschafters[1] folgende weitere Auflösungsgründe in Betracht:[2] der Ablauf einer vereinbarten Frist[3] oder der Eintritt einer vereinbarten Bedingung; ist die stille Gesellschaft auf eine bestimmte Zeit e...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft

Rz. 2 Das Handelsgesetzbuch enthält keine gesetzliche Definition für den Begriff der stillen Gesellschaft.[1] Aus den §§ 230–236 HGB können lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschließen lässt. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an dem von einem anderen ausgeübten Handelsgewe...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.2 Ausweis der stillen Vermögenseinlage in der Bilanz und Anhangangaben

Rz. 46 Bei einer Einordnung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital (s. Rz. 45) bietet sich der Ausweis der stillen Vermögenseinlage als Sonderposten mit der Bezeichnung "Einlagen stiller Gesellschafter" oder einer vergleichbaren Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals nach dem "Gezeichneten Kapital", nach den "Gewinnrücklagen" oder als letzter Posten der ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 9 Die §§ 230–236 HGB enthalten sowohl zwingende als auch dispositive gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft.[1] Als zwingende gesetzliche Regelungen sind neben den notwendigen Begriffsmerkmalen einer stillen Gesellschaft die Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters[3], das Kündigungsrecht eines pfändenden Gläubigers[4], das außerordentliche Kün...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital

Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[1] Übereinstimmend anerkannt ist lediglich der Ansatz der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters auf der Passivseite der Bilanz des Geschäftsinhabers.[2] Höchst umstritten ist dagegen...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.1 Einleitende Bemerkungen

Rz. 21 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann daher nicht ausgeschlossen werden.[2] Im Handelsgesetzbuch finden sich allerdings keine Regelungen über die Art und den Umfang der Beteiligung des...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz...mehr

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Welche Anforderungen gelten für die positive Fortführungsprognose von Start-ups?

Zusammenfassung Das OLG Düsseldorf bestätigt in einem Urteil v. 16.8.2023 seine Rechtsauffassung, wonach die Grundsätze, die der BGH für die Beurteilung der positiven Fortführungsprognose eines Unternehmens aufgestellt hat, bei Start-ups nicht uneingeschränkt anwendbar sind. Überblick Die Insolvenzordnung kennt 3 Insolvenzgründe für juristische Personen: die Zahlungsunfähigkei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 10 Pfändung und Abtretung des Urlaubsentgelts sowie Aufrechnung und Insolvenz

Rz. 125 Siehe dazu Zimmermann § 1 BUrlG; Aufrechnung Rz. 72, Abtretung und Pfändung Rz. 78, Insolvenz Zimmermann, § 1, Rz. 98.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.4 Beteiligung der Genussrechtsinhaber am endgültigen Verlust

Rz. 24 Die Beteiligung am endgültigen Verlust verpflichtet die Genussrechtsinhaber zur Teilnahme am Verlust bei der Liquidation oder bei der Insolvenz der Gesellschaft.[1] Diese Form der Verlustbeteiligung lässt sich durch eine Nachrangabrede realisieren.[2] Dadurch werden die Ansprüche der Genussrechtsinhaber im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Gesellschaft erst ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 10 Die zuständige Agentur für Arbeit kann auf ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers [1] die Sperrfrist verkürzen, indem sie nach § 18 Abs. 1 KSchG ihre Zustimmung erteilt, dass die Entlassung vor Ablauf der regelmäßigen Sperrfrist von einem Monat wirksam wird. Die Zustimmung kann auch rückwirkend bis zum Tage der Antragstellung erteilt werden (§ 18 Abs. 1 Halbsatz 2 KSch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 5 ABC der steuerfreien Zuschläge

Rz. 48 Ärzte: Vergütungen für Bereitschaftsdienste enthalten regelmäßig Grundlohn und werden für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt. Eine Steuerbefreiung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[1] Altersteilzeit: Zinsen für auf Altersteilzeitkonto gebuchte Zuschläge sind keine Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.[2] Apotheker: E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pensionszusage

Rz. 62 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Andere als die sozialgesetzlich vorgesehenen Leistungen der KapGes für die Kranken-, Pflege-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders des beherrschenden GesGf müssen unter Berücksichtigung der Gesamtbezüge angemessen sein und im Voraus vereinbart werden (> Rz 26, > Rz 39 ff), wenn sie Teil der > Betriebsausgaben der KapGes und > Arbe...mehr