Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzanfechtung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.1 Auslandswirkungen eines inländischen Verfahrens

Rn 137 Eine Beschränkung auf den räumlichen Geltungsbereich der InsO findet nicht statt. Auch im Ausland befindliches Vermögen des Insolvenzschuldners ist gemäß dem Universalitätsprinzip Teil der Insolvenzmasse.[289] Allerdings richtet sich die Massezugehörigkeit (wie z. B. Pfändungsfreiheit) nach der Rechtsordnung der belegenen Sache.[290] Zur Möglichkeit der Insolvenzanfec...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.2 Inventur, Bestandsverzeichnis

Rn 30 Der Insolvenzverwalter hat anstelle des Schuldners zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und sodann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Inventur vorzunehmen, mit der er alle dem kaufmännischen Unternehmen des Schuldners zugehörigen Gegenstände – was eher wirtschaftlich als rechtlich zu verstehen ist – zu erfassen und zu bewerten hat (§ 240 HGB). ...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger ist erfolgreich Die Revision führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Diese Ausführungen des OLG halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die gepfändete Forderung war hinreichend bestimmt, wie die vom Senat selbstständig vorzunehmende Auslegung des Pfändungsbeschlusses ergibt (vgl. BGH WM 1988, 950, 951; BGH WM 2012, 1786 Rn 5). Anforderung...mehr

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Korrektur des Vorsteuerabzugs in Insolvenzfällen (zu § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE neu ein. Die Finanzverwaltung nimmt in einem Schreiben zu einem weiteren Problem in Insolvenzfällen Stellung und wendet die Rechtsprechung des BFH[1] dazu an. Der BFH hatte zu den Fällen, in denen nach einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO [2] ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vo...mehr

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zfs 5/2017, zfs 5/2017 / Anfechtungen nach der InSO und nach dem AnfG

Am 5.4.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz v. 29.3.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 654). Das Gesetz soll den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollen die Möglich...mehr

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FoVo 5/2017, Anpassung der Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht: Bereiten Sie sich jetzt schon vor!

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2016 und 2017 von 8.472 EUR (Stand 2015) über 8.652 EUR (ab 1.1.2016) auf jetzt 8.820 EUR (seit dem 1.1.2017) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 7.4.2017 (BGBl I, 2017, 750) die "Bekanntmachung zu den ...mehr

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Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Leitsatz 1. Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

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BGH erweitert Schadensersatzpflicht für Patronatserklärungen bei Insolvenz

Zusammenfassung Eine Muttergesellschaft, die eine harte externe Patronatserklärung abgibt, ist gegenüber dem Gläubiger, demgegenüber die Erklärung abgegeben wurde schadensersatzpflichtig, wenn die Tochtergesellschaft seinen Anspruch zwar zunächst erfüllt, er die erhaltene Befriedigung aber im Rahmen der Insolvenzanfechtung erstatten muss. Klage gegen die Muttergesellschaft na...mehr

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Insolvenzanfechtung: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Bargeschäft

Zusammenfassung Der BGH hat sich mit zwei Kernproblemen der Vorsatzanfechtung befasst: Zum einen entschied er, dass der Anfechtungsgegner zur Widerlegung der Kenntnis von einer einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit beweisen muss, dass der Schuldner seine Zahlungen insgesamt wieder aufgenommen hat. Zum anderen bestätigt der BGH, dass bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaust...mehr

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Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.8 Perpetuierung des Insolvenzsschutzes (Abs. 8)

Rz. 29 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10298 S. 18): Zitat Die Vorschrift in Absatz 8 stellt sicher, dass der bei Abschluss der Wertguthabenvereinbarung vereinbarte Insolvenzschutz nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder beseitigt werden kann, beispielsweise wenn der Arbeitgeber einen zusammen mit der Wertguthabenvereinbarung abgeschlossenen Kautionsversicherungsvertra...mehr

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Berichtigung im Insolvenzfall

Leitsatz Führt die Insolvenzanfechtung nach §§ 129ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Teil der Masseverbindlichkeit für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung. Normenkette § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1 Anfechtungsanspruch

Rn 28 Betreibt ein Dritter bzw. ein dritter Insolvenzverwalter gegen den Schuldner die zivilrechtliche Anfechtung nach §§ 11 AnfG oder die insolvenzrechtliche Anfechtung nach § 143 kann der entsprechende Gegenstand aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden.[51] Dies war lange umstritten. Nach der schuldrechtlichen Theorie verschaffte der Anspruch lediglich eine Insolvenzfor...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Sicherheiten für öffentliche Abgaben

Rn 37 Insoweit auf einzelnen Gegenständen Zölle und Steuern ruhen (Sachhaftung nach § 76 AO ) besteht an den jeweiligen Gegenständen ein Absonderungsrecht.[78] Eine Beschlagnahme ist für die Entstehung des Absonderungsrechtes nicht erforderlich.[79] Ist die Beschlagnahme vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt, schließt dies das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters ...mehr

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zfs 12/2016, Bank: Insolvenzverwalterhaftung, ZAP-Verlag, 1. Aufl. 2016, 336 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-89655-838-1

Der Rezensent war mehrere Jahre als verfahrensleitender Rechtsanwalt in Insolvenzverfahren von Gerichten in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen jeglicher Größenordnung tätig. Er weiß daher: Die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters ist sozusagen "immer" mit einer Haftung verbunden – und zwar der persönlichen nach §§ 60, 61 InsO. Jüngst verschärfen sich die Haftungsrisiken: Immer k...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 16 Altmeppen, Zur Insolvenzanfechtung einer Gesellschaftersicherheit bei Doppelsicherung, ZIP 2011, 741 ff.; Ede, Die Doppelbesicherung einer Gesellschaftsschuld und der Verzicht auf die Gesellschaftersicherheit, ZInsO 2012, 853 ff.; Gehrlein, Die Behandlung von Gesellschafterdarlehen durch das MoMiG, BB 2008, 846 ff.mehr

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zerb 9/2016, Das Nachlassin... / 2. Verfügungsmacht (§ 80), Insolvenzanfechtung (§ 322) und sonstige Ansprüche

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den gerichtlich nach § 27 Abs. 1 bestellten Nachlassinsolvenzverwalter über, § 80. Zum Nachlass gehörige Vermögenswerte verwaltet er – und nicht mehr der Erbe –, verwertet sie und zieht realisierte Gegenwerte zur sogenannten Insolvenzmasse. Der Nachlassinsolvenzverwalter ist zum andere...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfechtung von vorinsolvenzlich vereinnahmtem Anwaltshonorar

Leitsatz des Bearbeiters: Das für die vorinsolvenzlich zu erbringende Entwicklung und Begleitung eines Sanierungskonzepts vereinnahmte Anwaltshonorar, welches von der Schuldnerin in Kenntnis ihrer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt erbracht wird, zu dem das anwaltlich geschuldete Sanierungskonzept in seiner Umsetzung (noch) mit tatsächlichen und rechtlichen Un...mehr

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ZAP 10/2016, Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksübertragung

(BGH, Beschl. v. 4.2.2016 – IX ZA 28/15) • Zur Insolvenzanfechtung ist eine objektive Gläubigerbenachteiligung erforderlich. Überträgt der Schuldner ein von ihm durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauftes Grundstück ohne Zwischenauflassung kraft einer ihm von dem Veräußerer eingeräumten Auflassungsvollmacht auf einen Dritten, liegt kein...mehr

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ZAP 9/2015, Insolvenzanfechtung: Unzulässigkeit einer Aufrechnung

(BGH, Urt. v. 12.3.2015 – IX ZR 5/13) • Nach der Insolvenzordnung ist eine Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat. Hinsichtlich von in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag vorgenommenen Verrechnungen können daher im Einzelfall die Tatbestände der besonderen Insolvenzan...mehr

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ZAP 12/2017, Insolvenzanfechtung: Insolvenzfest gesicherte Zahlungen an Bank

(BGH, Urt. v. 2.2.2017 – IX ZR 245/14) • Eine Insolvenzanfechtung setzt voraus, dass die Rechtshandlung die Insolvenzgläubiger benachteiligt. An einer objektiven Gläubigerbenachteiligung fehlt es, wenn der Gläubiger im Umfang der Zahlung insolvenzbeständig am Schuldnervermögen gesichert war. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine Rechtshandlung dazu führt, dass eine wirksam ...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfechtung: Vorinsolvenzlich vereinnahmtes Anwaltshonorar

(LG Frankfurt/M., Urt. v. 7.5.2015 – 2-32 O 102/13) • Das für die vorinsolvenzlich zu erbringende Entwicklung und Begleitung eines Sanierungskonzepts vereinnahmte Anwaltshonorar, welches von der Schuldnerin in Kenntnis ihrer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt erbracht wird, zu dem das anwaltlich geschuldete Sanierungskonzept in seiner Umsetzung (noch) mit tat...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 6. Reform der Insolvenzanfechtung

Am 16.2.2017 hat das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054 i.V.m. BT-Drucks 18/11199) nach langen Verhandlungen den Bundestag passiert; es wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren, sollen künftig allein aus diesem Grun...mehr

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ZAP 18/2016, Insolvenzanfechtung: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

(BGH, Urt. v. 16.6.2016 – IX ZR 23/15) • Da es für die zur Deckungsanfechtung gem. § 130 InsO maßgebliche Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners genügt, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtung den Schluss ziehen muss, dass jener wesentliche Teile, d.h. 10 % oder mehr, seiner ernsthaft eingef...mehr

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ZAP 1/2015, Insolvenzverwalter: Primäre Darlegungs- und Beweislast bei Insolvenzanfechtung

(LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.11.2014 – 7 Sa 312/14) • Den anfechtenden Insolvenzverwalter trifft die primäre Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines unentgeltlichen Geschäfts. Er ist dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass es sich bei einem schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag um ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 Abs. 1 BGB gehandelt hat. Gleichfalls i...mehr

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ZAP 14/2015, Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung einer Grundbuchschuldbestellung

(OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.4.2015 – I-12 U 39/14) • Eine Grundschuldbestellung kann unter dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung anfechtbar sein. Die Belastung einer Immobilie mit einer Grundschuld benachteiligt die ungesicherten Gläubiger, weil sie das Aktivvermögen des Schuldners schmälert und den Zugriff auf den belasteten Gegenstand jedenfalls erschwert. Ist zur Entste...mehr

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ZAP 16/2016, Insolvenzanfechtung: Indizien der Zahlungsunfähigkeit

(BGH, Urt. v. 9.6.2016 – IX ZR 174/15) • Eine Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden. Indizien einer solchen liegen vor, wenn der Schuldner selbst erteilte Zahlungszusagen nicht einhält oder verspätete Zahlungen nur unter dem Druck einer an...mehr

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ZAP 12/2015, Insolvenzanfechtung: Liquiditätsbilanz

(BGH, Beschl. v. 26.3.2015 – IX ZR 134/13) • Stützt sich im Insolvenzanfechtungsprozess der Insolvenzverwalter zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf ein oder mehrere Beweisanzeichen und auf die im Falle einer Zahlungseinstellung bestehende gesetzliche Vermutung, ist zur Entkräftung der Beweisanzeichen und zur Widerlegung der im Falle einer Zahlungseinstellu...mehr

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ZAP 7/2015, Insolvenzanfechtung: Zahlung der Kaufpreisforderung durch einen Dritten

(BGH, Urt. v. 8.1.2015 – IX ZR 300/13) • Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom...mehr

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ZAP 7/2016, Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners

(BGH, Urt. v. 17.12.2015 – IX ZR 61/14) • Hat der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit und den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners erkannt, obliegt ihm der Beweis, dass seine Kenntnis aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen ist. Ein Gläubiger, der von der einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste, hat darzulegen und zu beweisen, wa...mehr

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ZAP 1/2015, Insolvenzanfechtung: Vereinbarung eines gemeinsamen Kontos

(OLG Koblenz, Beschl. v. 25.2.2015 – 2 U 510/14) • Eine Anfechtbarkeit nach § 133 InsO kann vorliegen, wenn der für ein Bauvorhaben Leistungen erbringende (spätere) Schuldner mit seinem Subunternehmer bei Auftragserteilung die Führung eines gemeinsamen Bankkontos (Und-Konto) vereinbart, auf welches sämtliche Zahlungen des Bauherrn an den Schuldner erbracht werden sollen, und...mehr

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ZAP 12/2016, Insolvenzanfechtung: Freiwillige Spende für eine Religionsgesellschaft

(BGH, Urt. v. 4.2.2016 – IX ZR 77/15) • Die Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung findet gegenüber Religionsgesellschaften in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts wegen freiwilliger Spenden auch dann statt, wenn die Religionsgesellschaft an sich befugt wäre, gleich hohe Beträge als Kirchensteuer einzuziehen. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wird...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Lob und Kritik an der geplanten Reform der Insolvenzanfechtung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Ende Februar in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfs ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwie...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Änderung der Regelungen über die Insolvenzanfechtung

Bereits seit Längerem wird eine Reform der Regelungen über die Insolvenzanfechtung diskutiert. Inzwischen liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) vor; er wurde am 15.1.2016 in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten. Zentrales Anliegen ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einschränkungen bei der Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 20/2016, S. 1057) Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks 18/7054). In dem Vorhaben geht es insbesondere um die künftige Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / I Einführung/Problemstellung

Anwaltliche Beratung von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen im Vorfeld ihrer möglichen Insolvenz ist selbst für fachlich besonders qualifizierte Berufsträger nicht nur mit besonderen Haftungsrisiken verbunden, sondern beinhaltet zugleich auch stets die Gefahr, die hierfür erhaltenen Honorare aufgrund einer Insolvenzanfechtung u.U. wieder zurückzahlen zu müssen, sollte...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / IV. Anmerkung

Das Urteil des LG Frankfurt/M. ist sicherlich in vielerlei Punkten angreifbar (vgl. nur Ganter ZIP 2015, 1413 ff. sowie Föhlsing EWiR 2015, 455) und hätte durchaus eine Auseinandersetzung mit einer den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ausschließender "bargeschäftfsähnlichen Lage", verdient gehabt (s. dazu BGH, Urt. v. 12.2.2015 – IX ZR 180/12, ZIP 2015, 585 = NJW 2015, 1756)...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / Leitsatz des Bearbeiters:

Das für die vorinsolvenzlich zu erbringende Entwicklung und Begleitung eines Sanierungskonzepts vereinnahmte Anwaltshonorar, welches von der Schuldnerin in Kenntnis ihrer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt erbracht wird, zu dem das anwaltlich geschuldete Sanierungskonzept in seiner Umsetzung (noch) mit tatsächlichen und rechtlichen Unwägbarkeiten behaftet war...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Bundeskabinett beschließt Änderung zur Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat Ende September den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer "von Rechtsunsicherheiten zu entlasten",...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / III Begründung

Dennoch hat das LG Frankfurt/M. den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Insolvenzschuldnerin nach § 133 Abs. 1 InsO bejaht. Diese habe nämlich zum Fälligkeitszeitpunkt der Anleihe ihre zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit positiv gekannt. Durch das anwaltliche Sanierungskonzept sei diese Indizwirkung der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit auch nicht weggefallen. Dafür wäre ...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / II. Sachverhalt

Die Insolvenzschuldnerin, einstmals größter deutscher, weltweit agierender und börsennotierter Photovoltaikkonzern, der sich maßgeblich durch die Emittierung von Wandelschuldverschreibungen mit fünfjähriger Laufzeit finanzierte, beauftragte Ende 2011, nachdem die vollständige Rückzahlung der Anfang 2012 fällig werdende ersten Schuldverschreibung zu scheitern drohte, u.a. die...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / IV. Beratung des Gläubigers bzgl. der Annahme eines Sanierungsvorschlags

Wird der Fall zunächst aus der Perspektive des Gläubigers betrachtet, der dem Sanierungsversuch zustimmen soll, so gerät dieser durch das Schreiben der WPG in eine nur schwer zu lösende Zwangslage. Aussicht auf Befriedigung besteht kaum, weil der Schuldner offensichtlich nicht mehr über ein pfändbares Vermögen verfügt. Ob der Gläubiger im Fall eines Insolvenzantrags tatsächl...mehr

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ZAP 4/2017, Ernsthafter Sanierungsversuch: Anforderungen

(OLG Frankfurt, Urt. v. 19.10.2016 – 19 U 102/15) • Bei der Insolvenzanfechtung kann die Indizwirkung der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ausgeschlossen sein, wenn die angefochtene Rechtshandlung als Bestandteil eines ernsthaften, letztlich aber gescheiterten Sanierungskonzepts von einem anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen gel...mehr

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ZAP 2/2016, Sicherungszessionar: Bereicherungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter

(BGH, Urt. v. 22.10.2015 – IX ZR 171/14) • Der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gem. §§ 408, 407 BGB erloschen ist und dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 2 BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar is...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 1 Neuregelungen im Mai

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Justiz. Im Einzelnen: Mindestlöhne für Maler und Lackierer Seit dem 1. Mai gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie bundesweit bei 10,35 EUR. Für Fachkräfte steigt ...mehr

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zerb 8/2016, Kein Wertabsch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne aus dem notariellen Kaufvertrag vom 14.5.2008 keinen Anspruch gegen die Beklagten auf eine Genehmigung der Erklärung des als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelnden Bürovorstehers herleiten, da der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 2205 S. 3, § 2206 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sei. Eine unzu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Unabhängigkeit

Rn 18 Als weiteres bestimmendes Merkmal statuiert die Vorschrift erstmals einheitlich für das gesamte Insolvenzrecht die Unabhängigkeit des Verwalters von Gläubigern und dem Schuldner. Diese in der früheren Anwendung der KO ungeschriebene Voraussetzung[59] soll sicherstellen, dass der Verwalter sein Amt neutral und frei von sachwidrigen Einflüssen ausüben kann.[60] In diesem...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 79 Bähr, Forderungsprüfung und Tabellenführung, InVo 1998, 205; Merkle, Die Zuständigkeit von Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht im insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahren, RPfleger 2001, 157; K. Schmidt/Jungmann, Anmeldung von Insolvenzforderungen mit Rechnungslegungslast des Schuldners, NZI 2002, 65; Wenner/ Schuster, Zum Jahresende: Die Hemmung der Verjährung ...mehr

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FoVo 3/2016, Gläubigerbenac... / 1 Der Praxistipp

Zahlung aus dem Dispo ist nicht insolvenzfest Die Überweisung des Schuldners aus einem ihm eingeräumten Kontokorrentkredit führte nach dem BGH zu einer Gläubigerbenachteiligung, weil die von einem Gläubiger erwirkte Kontopfändung kein insolvenzfestes Absonderungsrecht begründet, wenn der Schuldner aus dem abgerufenen Dispositionskredit leistet. Mit Abruf sind Kreditmittel pfän...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

Anspruch aus anwaltlicher Falschberatung des Gegners Mit seiner Klage nimmt der Kläger als Insolvenzverwalter die Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung in Anspruch. Der Insolvenzschuldner war Eigentümer diverser Grundstücke. Im Jahr 2009 übertrug er das Eigentum an diesen auf seine drei minderjährigen, in den Jahren 2001, 2002 und 2008 geborene...mehr