Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzanfechtung

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ZAP 7/2015, Insolvenzanfechtung: Zahlung der Kaufpreisforderung durch einen Dritten

(BGH, Urt. v. 8.1.2015 – IX ZR 300/13) • Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom...mehr

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ZAP 7/2016, Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners

(BGH, Urt. v. 17.12.2015 – IX ZR 61/14) • Hat der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit und den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners erkannt, obliegt ihm der Beweis, dass seine Kenntnis aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen ist. Ein Gläubiger, der von der einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste, hat darzulegen und zu beweisen, wa...mehr

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ZAP 1/2015, Insolvenzanfechtung: Vereinbarung eines gemeinsamen Kontos

(OLG Koblenz, Beschl. v. 25.2.2015 – 2 U 510/14) • Eine Anfechtbarkeit nach § 133 InsO kann vorliegen, wenn der für ein Bauvorhaben Leistungen erbringende (spätere) Schuldner mit seinem Subunternehmer bei Auftragserteilung die Führung eines gemeinsamen Bankkontos (Und-Konto) vereinbart, auf welches sämtliche Zahlungen des Bauherrn an den Schuldner erbracht werden sollen, und...mehr

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ZAP 12/2016, Insolvenzanfechtung: Freiwillige Spende für eine Religionsgesellschaft

(BGH, Urt. v. 4.2.2016 – IX ZR 77/15) • Die Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung findet gegenüber Religionsgesellschaften in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts wegen freiwilliger Spenden auch dann statt, wenn die Religionsgesellschaft an sich befugt wäre, gleich hohe Beträge als Kirchensteuer einzuziehen. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wird...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Lob und Kritik an der geplanten Reform der Insolvenzanfechtung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages Ende Februar in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfs ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwie...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Änderung der Regelungen über die Insolvenzanfechtung

Bereits seit Längerem wird eine Reform der Regelungen über die Insolvenzanfechtung diskutiert. Inzwischen liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks 18/7054) vor; er wurde am 15.1.2016 in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten. Zentrales Anliegen ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Einschränkungen bei der Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 20/2016, S. 1057) Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks 18/7054). In dem Vorhaben geht es insbesondere um die künftige Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / I Einführung/Problemstellung

Anwaltliche Beratung von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen im Vorfeld ihrer möglichen Insolvenz ist selbst für fachlich besonders qualifizierte Berufsträger nicht nur mit besonderen Haftungsrisiken verbunden, sondern beinhaltet zugleich auch stets die Gefahr, die hierfür erhaltenen Honorare aufgrund einer Insolvenzanfechtung u.U. wieder zurückzahlen zu müssen, sollte...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / IV. Anmerkung

Das Urteil des LG Frankfurt/M. ist sicherlich in vielerlei Punkten angreifbar (vgl. nur Ganter ZIP 2015, 1413 ff. sowie Föhlsing EWiR 2015, 455) und hätte durchaus eine Auseinandersetzung mit einer den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ausschließender "bargeschäftfsähnlichen Lage", verdient gehabt (s. dazu BGH, Urt. v. 12.2.2015 – IX ZR 180/12, ZIP 2015, 585 = NJW 2015, 1756)...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / Leitsatz des Bearbeiters:

Das für die vorinsolvenzlich zu erbringende Entwicklung und Begleitung eines Sanierungskonzepts vereinnahmte Anwaltshonorar, welches von der Schuldnerin in Kenntnis ihrer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt erbracht wird, zu dem das anwaltlich geschuldete Sanierungskonzept in seiner Umsetzung (noch) mit tatsächlichen und rechtlichen Unwägbarkeiten behaftet war...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Bundeskabinett beschließt Änderung zur Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung hat Ende September den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer "von Rechtsunsicherheiten zu entlasten",...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / III Begründung

Dennoch hat das LG Frankfurt/M. den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Insolvenzschuldnerin nach § 133 Abs. 1 InsO bejaht. Diese habe nämlich zum Fälligkeitszeitpunkt der Anleihe ihre zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit positiv gekannt. Durch das anwaltliche Sanierungskonzept sei diese Indizwirkung der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit auch nicht weggefallen. Dafür wäre ...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / II. Sachverhalt

Die Insolvenzschuldnerin, einstmals größter deutscher, weltweit agierender und börsennotierter Photovoltaikkonzern, der sich maßgeblich durch die Emittierung von Wandelschuldverschreibungen mit fünfjähriger Laufzeit finanzierte, beauftragte Ende 2011, nachdem die vollständige Rückzahlung der Anfang 2012 fällig werdende ersten Schuldverschreibung zu scheitern drohte, u.a. die...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / IV. Beratung des Gläubigers bzgl. der Annahme eines Sanierungsvorschlags

Wird der Fall zunächst aus der Perspektive des Gläubigers betrachtet, der dem Sanierungsversuch zustimmen soll, so gerät dieser durch das Schreiben der WPG in eine nur schwer zu lösende Zwangslage. Aussicht auf Befriedigung besteht kaum, weil der Schuldner offensichtlich nicht mehr über ein pfändbares Vermögen verfügt. Ob der Gläubiger im Fall eines Insolvenzantrags tatsächl...mehr

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ZAP 4/2017, Ernsthafter Sanierungsversuch: Anforderungen

(OLG Frankfurt, Urt. v. 19.10.2016 – 19 U 102/15) • Bei der Insolvenzanfechtung kann die Indizwirkung der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ausgeschlossen sein, wenn die angefochtene Rechtshandlung als Bestandteil eines ernsthaften, letztlich aber gescheiterten Sanierungskonzepts von einem anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen gel...mehr

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ZAP 2/2016, Sicherungszessionar: Bereicherungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter

(BGH, Urt. v. 22.10.2015 – IX ZR 171/14) • Der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gem. §§ 408, 407 BGB erloschen ist und dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 2 BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar is...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 1 Neuregelungen im Mai

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Justiz. Im Einzelnen: Mindestlöhne für Maler und Lackierer Seit dem 1. Mai gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie bundesweit bei 10,35 EUR. Für Fachkräfte steigt ...mehr

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zerb 8/2016, Kein Wertabsch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne aus dem notariellen Kaufvertrag vom 14.5.2008 keinen Anspruch gegen die Beklagten auf eine Genehmigung der Erklärung des als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelnden Bürovorstehers herleiten, da der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 2205 S. 3, § 2206 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sei. Eine unzu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Unabhängigkeit

Rn 18 Als weiteres bestimmendes Merkmal statuiert die Vorschrift erstmals einheitlich für das gesamte Insolvenzrecht die Unabhängigkeit des Verwalters von Gläubigern und dem Schuldner. Diese in der früheren Anwendung der KO ungeschriebene Voraussetzung[59] soll sicherstellen, dass der Verwalter sein Amt neutral und frei von sachwidrigen Einflüssen ausüben kann.[60] In diesem...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 79 Bähr, Forderungsprüfung und Tabellenführung, InVo 1998, 205; Merkle, Die Zuständigkeit von Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht im insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahren, RPfleger 2001, 157; K. Schmidt/Jungmann, Anmeldung von Insolvenzforderungen mit Rechnungslegungslast des Schuldners, NZI 2002, 65; Wenner/ Schuster, Zum Jahresende: Die Hemmung der Verjährung ...mehr

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FoVo 3/2016, Gläubigerbenac... / 1 Der Praxistipp

Zahlung aus dem Dispo ist nicht insolvenzfest Die Überweisung des Schuldners aus einem ihm eingeräumten Kontokorrentkredit führte nach dem BGH zu einer Gläubigerbenachteiligung, weil die von einem Gläubiger erwirkte Kontopfändung kein insolvenzfestes Absonderungsrecht begründet, wenn der Schuldner aus dem abgerufenen Dispositionskredit leistet. Mit Abruf sind Kreditmittel pfän...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

Anspruch aus anwaltlicher Falschberatung des Gegners Mit seiner Klage nimmt der Kläger als Insolvenzverwalter die Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung in Anspruch. Der Insolvenzschuldner war Eigentümer diverser Grundstücke. Im Jahr 2009 übertrug er das Eigentum an diesen auf seine drei minderjährigen, in den Jahren 2001, 2002 und 2008 geborene...mehr

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FoVo 1/2016, Wer ist der ri... / 1 I. Der Fall

Fiduziarische Abtretung zur Einziehung Das beklagte Inkassounternehmen wurde von dem ebenso beklagten Gläubiger beauftragt, eine Werklohnforderung gegen die spätere Insolvenzschuldnerin beizutreiben. Die Forderung wurde zum Zwecke der Beitreibung an das Inkassounternehmen abgetreten. Vor der Beantragung der Insolvenz zahlte die spätere Insolvenzschuldnerin aufgrund einer Rate...mehr

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FoVo 1/2016, Wer ist der ri... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hat Frage schon entschieden Der BGH hat keine grundsätzliche Bedeutung in der Sache gesehen und deshalb eine Zurückweisung im Beschlusswege in Aussicht gestellt. Er verweist auf die bereits erfolgte Klärung der Rechtsfrage: Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessio...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Anfechtbare Aufrechnungslage vor Verfahrenseröffnung (Nr. 3)

Rn 11 § 96 Abs. 1 Nr. 3 verdrängt die von § 94 verheißene Aufrechnungsberechtigung.[27] Die Vorschrift enthält eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Regelungen über die Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff. Gleichzeitig wurde damit die bisher schon von der Rechtsprechung über den reinen Wortlaut des § 55 Nr. 3 KO hinaus entwickelte Reichweite dieser eigentlich anfechtungsrechtl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Entstehung der Hauptforderung nach Eröffnung des Verfahrens (Nr. 1)

Rn 4 In dem in Nr. 1 geregelten Fall wird im Gegensatz zu § 95 die Forderung der Insolvenzmasse (Hauptforderung), gegen die aufgerechnet werden soll, nach Verfahrenseröffnung überhaupt erst begründet. Die dadurch vollständig erst nach Verfahrenseröffnung entstehende Aufrechnungslage ist nicht schutzwürdig, da der aufrechnende Insolvenzgläubiger bis zur Verfahrenseröffnung nu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 Mit Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013[1] wurde für alle ab dem 1.7.2014 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren der bisherige Treuhänder durch einen nunmehr einheitlich tätigen Insolvenzverwalter ersetzt. Für diesen gelten daher direkt die Vorschriften des Ersten Abschnittes. Werden dagegen in e...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / XI. Insolvenzanfechtung

Rz. 134 Für viele Berater ist eines ist der undurchsichtigsten Kapitel in der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens, die Geltendmachung einer Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter. Rz. 135 Nachstehend soll ihnen durch die Zeittabelle vermittelt werden, innerhalb welcher Zeiträume ein Insolvenzverwalter Anfechtungsanprüche gegenüber einem Insolvenzgläubiger geltend...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 136 Grundsätzlich setzt eine Insolvenzanfechtungen voraus, dass eine vor Insolvenzeröffnung oder in den Fällen des § 147 InsO nach Insolvenzeröffnung erfolgte Rechtshandlung zu einer Benachteiligung der Insolvenzgläubiger geführt hat. Zwischen der Rechtshandlung und der Benachteiligung muss ein Zurechnungszusammenhang bestehen. Werden dann die Tatbestandsvoraussetzungen ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 3. Kurzdarstellung der wichtigsten Anfechtungstatbestände in Übersichtsform

Rz. 139 § 130 Anfechtung kongruenter Deckungen Die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung) wird durch § 130 InsO erreicht. Grundsätzlich darf ein Gläubiger darauf vertrauen, dass er vertragsgerecht erhaltene Leistungen auch behalten darf. Dieser Rechtssatz erfährt aber im Insolvenzverfahren eine Einschränkung. Hat de...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 2. Zeittabelle

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§ 10 Familienvermögensrecht... / a) Anfechtung inkongruenter Deckungen, § 131 InsO

Rz. 141 Nach § 131 InsO sind Rechtshandlungen anfechtbar, bei denen der Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung erhalten hat, die dieser nicht in dieser Art und Weise und nicht zu dieser Zeit beanspruchen konnte.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Anfechtung einer vorsätzlichen Benachteiligung

Rz. 142 In diesem Fall ist nach § 133 InsO eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechtbar, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in dem anderen Fall, in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag der Schuldner mit dem dem Gläubiger bekannten Vorsatz vorgenommen hat, die späteren Insolvenzgläubiger zu benachteiligen.mehr

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Anfechtbarkeit von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen setzt keine Krise voraus

Zusammenfassung Rückzahlungen eines Gesellschafterdarlehens und Zahlungen auf Verbindlichkeiten, für die Gesellschafter persönlich Sicherheiten bestellt haben, sind anfechtbar und von dem Gesellschafter an die Insolvenzmasse zurückzugewähren, wenn sie binnen Jahresfrist vor Insolvenzantragstellung erfolgten. Dies setzt keine Krise der Gesellschaft zur Zeit der angefochtenen ...mehr

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AGS 6/2015, Verletzung der ... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Klageverfahren. Das Gericht lehnte den Antrag als überwiegend unbegründet ab, obgleich es durch Urteil vom selben Tag die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuließ. I. 1. a) Die Beschwerdeführerin war mit einem ehemaligen Finanzbeamten verheiratet und führte ...mehr

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Neues zur Insolvenzanfechtung

Zusammenfassung In zwei neuen Entscheidungen (Urteil v. 12.2.2015, IX ZR 180/12 und Beschluss v. 16.4.2015, IX ZR 6/14) hat der BGH seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung weiter präzisiert. Zum einen geht es um sog. Bargeschäfte. Zum anderen rückt er davon ab, bei Geschäftspartnern, die der spätere Schuldner um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten hatte, stets von der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines. Kritik – berechtigt oder unberechtigt?

Rn 1 Die im früheren Konkursrecht unbekannte Regelung des § 88 wurde in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften in den §§ 28, 87, 104 VerglO in die Insolvenzordnung aufgenommen,[1] reicht aber nicht so weit wie die vergleichbare frühere Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. Sie erfasst die typischen inkongruenten Sicherheiten, die nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 ohnehin anfechtba...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Monats- bzw. Dreimonatsfrist

Rn 8 Anders als nach früher geltendem § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO werden von § 88 Abs. 1 nur Sicherungen erfasst, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und danach bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung erlangt wurden[27]. Ohne dass in § 88 darauf hingewiesen wird, enthält § 139 Regeln für die Berechnung dieser Frist. Sie beginnt nach § 139 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Betroffene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Rn 5 Die betreffende Sicherung muss der Insolvenzgläubiger durch Zwangsvollstreckung erlangt haben. Wie auch schon bei der ähnlichen Regelung in der Vergleichsordnung werden dadurch freiwillige Leistungen bzw. Sicherstellungen des Schuldners, ggf. zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, nicht erfasst.[19] Unter Zwangsvollstreckung i. S. d. Vorschrift ist jede Maßnahme zu vers...mehr

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Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

Zusammenfassung Der Bundesgerichtshof hat eine lange umstrittene Frage geklärt und die Rechtssicherheit für Geschäftsführer erhöht, die nach Eintritt der Insolvenzreife einer Gesellschaft den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wollen und hierfür Zahlungen leisten müssen. Hintergrund Fließen dem insolventen Unternehmen unmittelbar im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Zahlung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 339 Insolvenzanfechtung

Gesetzestext Eine Rechtshandlung kann angefochten werden, wenn die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach dem Recht des Staates der Verfahrenseröffnung erfüllt sind, es sei denn, der Anfechtungsgegner weist nach, dass für die Rechtshandlung das Recht eines anderen Staates maßgebend und die Rechtshandlung nach diesem Recht in keiner Weise angreifbar ist. Bisherige gesetz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 280 Haftung. Insolvenzanfechtung

Gesetzestext Nur der Sachwalter kann die Haftung nach den §§ 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 anfechten. 1. Bisherige gesetzliche Regelung Rn 1 Die Vorschrift wurde bei Neuschaffung der Insolvenzordnung mit Gesetz vom 5.10.1994 (BGBl. I S. 2866) eingeführt und gilt seitdem unverändert. 2. Allgemeines Rn 2 Im Rahmen der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Anwendbarkeit der Vorschriften der Insolvenzanfechtung

4.1 Eröffnungsverfahren Rn 28 Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht noch kein Anfechtungsrecht zu, weil die Verfahrenseröffnung Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung ist.[53] 4.2 Eigenverwaltung und Verbraucherinsolvenzverfahren Rn 29 Während das Anfechtungsrecht bei der Eigenverwaltung nach § 280, 2. Fall dem Sachwalter zusteht, ist es im Verbraucherinsolvenzverfahren d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Sinn und Zweck der Insolvenzanfechtung

Rn 1 Die §§ 129 ff. verfolgen – wie auch schon die §§ 29 ff. KO – den Zweck, eine Vermehrung der Insolvenzmasse dadurch zu erreichen, dass Rechtshandlungen, die vor Verfahrenseröffnung vorgenommen worden sind und zu einer Benachteiligung der Insolvenz- masse geführt haben, bei Vorliegen bestimmter Zeit- bzw. Umstandsmomente zu Gunsten der Masse rückabgewickelt werden können....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

Eine Rechtshandlung kann angefochten werden, wenn die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach dem Recht des Staates der Verfahrenseröffnung erfüllt sind, es sei denn, der Anfechtungsgegner weist nach, dass für die Rechtshandlung das Recht eines anderen Staates maßgebend und die Rechtshandlung nach diesem Recht in keiner Weise angreifbar ist. Bisherige gesetzliche Regelu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. "In keiner Weise angreifbar"

Rn 6 Aus der Formulierung "in keiner Weise angreifbar" ergibt sich, dass nicht nur die Vorschriften des Insolvenzanfechtungsrechts zu prüfen sind, sondern ebenfalls die Normen über Willensmängel, Sittenwidrigkeit etc. zu beachten sind.[10] Es kommt nicht darauf an, ob die Angreifbarkeit nach dem Wirkungsstatut zu derselben Rechtsfolge führt wie die Insolvenzanfechtung nach d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Kollisionsnorm des § 339 ist eng an Art. 13 EuInsVO angelehnt.[1] Das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Gültigkeit einer Rechtshandlung soll geschützt werden.[2] Rn 2 § 339 ist nicht von Amts wegen zu beachten, sondern kann lediglich vom Anfechtungsgegner als Einrede [3] geltend gemacht werden[4]. Rn 3 Den Anfechtungsgegner trifft die Darlegungs- und Beweislast.[5] E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsfolgen der Anfechtung

Rn 10 Die Rechtsfolgen der Anfechtung richten sich nach der lex fori concursus.[15]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Literatur

Rn 11 Mörsdorf-Schulte, Internationaler Gerichtsstand für Insolvenzanfechtungsklagen im Spannungsfeld von EuInsVO, EuGVÜ/O und autonomen Recht und seine Überprüfbarkeit durch den BGH, IPRax 2004, 31 ff.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Zuständigkeit für Anfechtungsklagen

Rn 7 Die internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen ist weder in den §§ 335 ff. noch in der EuInsVO [12] geregelt. Rn 8 Der BGH hat durch Urteil v. 27.5.2003 entschieden, dass § 19a ZPO weder eine örtliche noch eine deutsche internationale Zuständigkeit für Klagen des Insolvenzverwalters am Ort des Insolvenzgerichts begründet.[13] Rn 9 Die internationale Zuständigkeit f...mehr