Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / bb) Verfahren XI R 6/21

Entscheidung des FG: Insofern wird es auch interessant zu sehen, wie der BFH im Verfahren XI R 6/21 entscheiden wird.[68] In diesem Fall hatte das FA – obwohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistenden bereits eröffnet worden war – die Steuerkorrekturen durch den Insolvenzverwalter anerkannt und die Steuerbeträge an die Masse erstattet. Das FG Düsseldorf, das mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / aa) Rückzahlungserfordernis lt. BFH?

Korrektur vielleicht nur bei Rückzahlung: Der BFH scheint die Regelungen des § 14c Abs. 1 UStG – zumindest für bestimmte Fälle – so auszulegen, dass Steuer i.S.d. § 14c UStG nur dann an den Leistenden erstattet wird, wenn dieser seinerseits dem Leistungsempfänger die entsprechenden Beträge zurückzahlt.[64] Auch der EuGH geht davon aus, dass ein Mitgliedstaat die Erstattung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) BFH (VII. Senat)

Kein Reemtsma-Anspruch, wenn Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren: Der VII. Senat des BFH fügte den vorgenannten Urteilen noch eine Variante hinzu. Er bejahte zwar den Reemtsma-Anspruch auch für Inlandssachverhalte, ging aber davon aus, dass er – zumindest in den entschiedenen Fällen (die Leistenden waren insolvent) – nicht bestehe, weil die zutreffende Belastung der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 3. Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit der Darlehensforderung

Endgültiges Feststehen der Uneinbringlichkeit: Der Verlust wird bei § 20 EStG realisiert, wenn endgültig feststeht, dass über bereits gezahlte Beträge hinaus keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen können. Es muss also feststehen, dass keine Rückzahlung mehr stattfinden wird.[24] Beachten Sie: Steuerliche Auswirkungen hat der Darlehensverlust aber nur, wenn der Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Zeitliche Anwendung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG

Gesetzliche Übergangsregelung ...: Für die Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG gilt die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 25a S. 1 und 2 EStG. ... macht bisherige Vertrauensschutzregelung obsolet: Die in dem Urteil des BFH v. 11.7.2017[31] enthaltene und mit Urteilen vom 2.7.2019 und 14.1.2020[32] bestätigte Vertrauensschutzregelung ist mit der gesetzlichen Übergangsregelung obsole...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Ausfall nicht verbriefter Kapitalforderungen (Rz. 60)

Unter Hinweis auf das BFH-Urteil v. 24.10.2017 (BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller]) handelt es sich bei der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nunmehr um einen steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, soweit keine Berücksichti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.5 Zahlungsverhinderung durch den Arbeitgeber (Insolvenz)

Rz. 123 Kann der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses nach § 165 SGB III seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlen, erhält die Frau den noch fehlenden Zuschuss von der Stelle, die das Mutterschaftsgeld gewährt (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MuSchG). Die versicherungsfremde Leistung wird den Krankenkassen pauschal im Rahmen des § 221 SGB V abgegolten (vgl. Rz. 2). Bei St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 4.4.4 Organschaft und Insolvenz

Bei einer Insolvenz verliert der Unternehmer sein Verfügungsrecht. Im Falle der Organschaft gilt dann Folgendes[1]: Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers oder der Organgesellschaft endet die Organschaft. Dies gilt auch bei Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO. Wird für den Organträger oder die Organgesellschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Deinert/Welti/Luik/Brockmann (Hrsg.) StichwortKommentar Behindert...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe IV: Antr... / 7 Sonderfall Geschäftsaufgabe oder Insolvenz

Es muss in diesen Fall unterschieden werden, für welchen Zeitraum die Überbrückungshilfe IV beantragt wurde. In Fällen, in denen die Überbrückungshilfe IV nur für Monate im Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt wurde, sind die Zuschüsse zurückzuzahlen, wenn der oder die Antragsstellende die Geschäftstätigkeit vor dem 31.3.2022 dauerhaft einstellt. Wird die Überbrückungshilfe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 3.2 Von der Förderung ausgeschlossene Unternehmen

Es werden keine Unternehmen gefördert, bei denen zum 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Einleitung eines Insolvenzverfahrens vorlagen, oder der Antragsteller sich gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden hat und sich die wirtschaftliche Situation sich vor der Corona-Pandemie nicht nachweislich verbessert hatte. Die EU-Definition erfordert eine genaue Prüfung jedes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.8 Prüfungsergebnis

Rz. 51 Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung zunächst in einem Prüfungsbericht zu dokumentierten, der vertraulichen Charakter trägt und sich primär an die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat des geprüften Unternehmens richtet.[1] Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft besteht aber auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 4.3 Konzernprüfungsbericht

Rz. 72 In einem Konzernprüfungsbericht muss der Konzernabschlussprüfer gem. § 321 HGB die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat[1] des Mutterunternehmens schriftlich über die Art und den Umfang der Prüfung sowie das Prüfungsergebnis informieren. Der Aufbau und die Gliederung des Konzernprüfungsberichts sollten sich an den GoA orientieren, die in den Prüfungsstandards ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 7. Direktanspruch

Direktanspruch in der Umsatzsteuer, Veröffentlichung der BFH-Urt. v. 30.6.2015 – VII R 30/14, und BFH-Urt. v. 22.8.2019 – V R 50/16: In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch "Reemtsma-Rechtsprechung") entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Aufwendungs- und... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2014, für ein Gesamtvolumen von rund 40.000 EUR brutto die A-GmbH mit der Erneuerung der Eingangstüren und der Briefkastenanlagen zu beauftragen. Die Verwaltung führt diesen Beschluss nicht aus. Sie beauftragt nicht die A-GmbH, sondern die B-GmbH. Diese hatte ein günstigeres Angebot abgegeben und führt die Arbeiten für nur 36.300,83...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wirkungen des Vertragseintritts

Rz. 9 Der (Haupt-)Vermieter oder neue Zwischenmieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis mit dem Untermieter (= Dritten) ein. Ist mit der Wohnung zugleich eine auf dem Gelände liegende Garage von dem (Zwischen-)Vermieter an den Mieter vermietet worden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, 10 U 179/05, GE 2007, 290; weitergehend AG Gelsenkir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Eintritt des Hauptvermieters

Rz. 6 Bei Beendigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses tritt der (Haupt-)Vermieter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Zwischenmieter und dem Untermieter (= Dritten) ein. Hierfür kommt jeder Beendigungsgrund in Betracht, also sowohl die Kündigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses, Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor. 2. Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i.S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift beinhaltet Einschränkungen des in § 11 niedergelegten Grundsatzes, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder juristischen Person eröffnet werden kann, unabhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts handelt. § 12 ordnet die Unzulässigkeit des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bundesr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Anteilige Verteilung

Rn 6 Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen sind auf die einzelnen Massen aufzuteilen. Dabei sind sie im Zweifel anteilig aus den entsprechenden Massen zu berichtigen. Die Anteile werden dabei nicht unabhängig von der Größe des jeweiligen Verfahrens berechnet, sondern unter Berücksichtigung des Umfanges der Massen der Einzelverfahren. Nur so kann verhindert werden, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 28 Als Rechtsfolge bestimmt § 264 Abs. 1 Satz 1 für das Verhältnis zwischen den Insolvenzgläubigern des mittlerweile nach § 258 aufgehobenen Insolvenzverfahrens (sog. Altgläubiger) und den Rahmengläubigern, dass Letztere im Fall der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens vorrangig zu befriedigen sind. Die Rechtsposition von Aussonderungsberechtigten gemäß § 47 und au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen (2) Hat ein Land nach Absatz 1 Nr. 2 das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig erklärt, so können im Falle der Zahlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 3d wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde liegt. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Abberufung des vorläufigen Verwalters, Abs. 3

Rn 10 Das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands kann den vom Erstgericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter entlassen, wenn dies erforderlich ist, um nach § 56b eine Person zum Insolvenzverwalter in mehreren oder allen Verfahren über die gruppenangehörigen Schuldner zu bestellen. Hängt der Erfolg eines Insolvenzverfahrens für die Beteiligten schon allgemein von der Person...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1 Regelinsolvenzverfahren

Rn 17 § 269a selbst enthält keine Regelung zur Durchsetzung der Norm. Rn 18 Allerdings formuliert die Norm die Zusammenarbeit (vgl. hierzu im Einzelnen oben Rn. 12 ff.) und die gegenseitige Unterrichtung (vgl. hierzu im Einzelnen oben Rn. 5 ff.) als echte Pflichten des Insolvenzverwalters. Damit kann das Insolvenzgericht die Pflichten im Rahmen des § 58 durchsetzen. Insbesond...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Nachträgliche Änderungen

Rn 24 Sollte ein Antrag auf Einsetzung eines Gruppen-Gläubigerausschusses zunächst vom Gericht abgelehnt worden sein, steht es den Gläubigerausschüssen der konzernverbundenen Unternehmen frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen. Das Gesetz sieht hierzu keinerlei Begrenzungen vor. Rn 25 Eine Entlassung von Mitgliedern aus wichtigem Grund (z.B. im Fall eines schwerwiegende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Anwendungsbereich

Rn 4 In funktionaler Hinsicht ist die Vorschrift sowohl auf Richter als auch auf Rechtspfleger anzuwenden.[5] Die Regelung findet über ihren Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn am selben Insolvenzgericht verschiedene Richter oder Rechtspfleger zuständig sind.[6] Rn 5 § 269b ist auch im vorläufigen Insolvenzverfahren anzuwenden. Schließlich setzt die Abstimmung über einen ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / II. Anspruchsgespräch, Abs. 1 Satz 1

Rn 7 Damit das Gericht prüfen kann, ob ein Anspruch des Schuldners auf ein Vorgespräch nach Abs. 1 Satz 1 besteht, muss gegenüber dem Gericht dargelegt werden, um welches Unternehmen es sich handelt, dass das Gericht örtlich zuständig ist und dass das Unternehmen jedenfalls zwei der drei Merkmale des § 22a Abs. 1 erfüllt.[9] Durch die Angabe dieser Informationen und Paramete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Juristische Personen unter Landesaufsicht (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 8 Insolvenzunfähig sind weiter juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter Landesaufsicht stehen und das Landesrecht die Insolvenzunfähigkeit ausdrücklich bestimmt. Rn 9 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Soweit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

1Werden die Insolvenzverfahren über das Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern bei verschiedenen Insolvenzgerichten geführt, sind die Gerichte zur Zusammenarbeit und insbesondere zum Austausch der Informationen verpflichtet, die für das andere Verfahren von Bedeutung sein können. 2Dies gilt insbesondere für:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 16 Aden, Insolvenzverfahren über Fiskalvermögen eines Staates, ZRP 2010, 191; Ehinger, Die Unternehmensqualität der juristischen Person des öffentlichen Rechts, DZWIR 2000, 322; Engelsing, Zahlungsunfähigkeit von Kommunen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht, 1999; Fink, Durchsetzung von Ansprüch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift des § 264 soll die Finanzierung und Fortführung des schuldnerischen Unternehmens unterstützen und sichern. Um die Wettbewerbsfähigkeit am Markt wiederherzustellen, müssen dem ehemals insolventen Unternehmen häufig auch Sanierungskredite gewährt werden. Für die Einräumung dieser finanziellen Mittel verlangen die jeweiligen Kreditgeber Sicherheiten. Rn 2 Der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Zusammenarbeit im vorläufigen Verfahren

Rn 22 Da gerade in Konzerninsolvenzverfahren zahlreiche Verflechtungen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst werden und die Weichen für eine Sanierung oder Zerschlagung gestellt werden müssen, ist es ratsam, bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren mit der Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter zu beginnen. Eine Pflicht zu einer solchen Zusammenarbeit sieht das Ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

Rn 2 Da die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands nur das Vorliegen eines zulässigen Eröffnungsantrags gem. § 3a Abs. 1 Satz 1 voraussetzt, ist es zumindest theoretisch möglich, dass der Gruppen-Gerichtsstand begründet wird, obgleich sich später herausstellt, dass der Eröffnungsantrag nach § 13 unbegründet war.[3] Auch ist es möglich, dass zwar das Verfahren eröffnet wurde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / V. Ermessensgespräch, Abs. 1 Satz 2

Rn 22 Sollten die Prämissen, die zu einem Anspruch auf ein Vorgespräch führen, nicht gegeben sein, so kann das zuständige Insolvenzgericht gleichwohl ein solches Vorgespräch führen. Diese Entscheidung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. Rn 23 Dieses Ermessengespräch ist erst während des gesetzgeberischen Verfahrens in die Norm aufgenommen worden; der Referentenentwurf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rn 4 Privilegiert werden können Gläubiger, die in der Überwachungsphase dem Schuldner ein Darlehen gewähren oder Masseforderungen aus dem eröffneten Insolvenzverfahren stehen lassen. Gesellschafterdarlehen oder andere nachrangige Forderungen aus Rechtshandlungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 können nicht privilegiert werden (Abs. 3). Die Privilegierung kann für einen Zeitraum von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.1 Unterrichtung

Rn 5 Die Unterrichtung als Unterfall der Zusammenarbeit[5] umfasst die Weitergabe von Informationen an in anderen Verfahren über das Vermögen gruppenangehöriger Gesellschaften bestellte Insolvenzverwalter. Es ist davon auszugehen, dass keine Pflicht zur Weitergabe irrelevanter oder überflüssiger Informationen besteht. Vielmehr beschränkt sich die Pflicht auf die Weitergabe v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Verhältnis zum Koordinationsverfahren der EuInsVO

Rn 13 Das deutsche Koordinationsverfahren ist vom Gruppenkoordinationsverfahren der EuInsVO (Art. 61 bis 77 EuInsVO) abzugrenzen. Die Regelungen der EuInsVO gelten dabei lediglich für Unternehmensgruppen, bei denen mindestens bei zwei gruppenangehörigen Schuldnern Insolvenzverfahren in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eröffnet wurden.[18] §§ 269d ff. gelten wiederum lediglic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Ein Schuldner, der mindestens zwei der drei in § 22a Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, hat an dem für ihn zuständigen Insolvenzgericht Anspruch auf ein Vorgespräch über die für das Verfahren relevanten Gegenstände, insbesondere die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung, die Eigenverwaltungsplanung, die Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses, die Pe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Insolvenzunfähigkeit des Bundes und der Länder (Abs. 1 Nr. 1)

Rn 3 Generell insolvenzunfähig sind die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Bundesländer. § 12 als Regelung in einem Gesamtvollstreckungsverfahren hat eine Entsprechung in § 882a ZPO und § 15 Nr. 3 EGZPO, welche die Möglichkeit der Einzelzwangsvollstreckung gegen Körperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts einschränken. Die Insolvenzunfäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / III. Entstehen und Fälligkeit der Verwaltervergütung

Nach § 63 InsO hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung seiner Auslagen. Als Tätigkeitsvergütung entsteht der Anspruch mit der tatsächlichen Arbeitsleistung im Insolvenzverfahren bzw. hinsichtlich der Auslagen mit deren Anfall und nicht erst mit der Festsetzung gem. § 64 Abs. 1 InsO i.V.m. § 8 Abs. 1 InsVV. Er wird fällig mit der Erledigung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Entscheidung des Gerichts

Rn 11 Das Gericht trifft seine Entscheidung durch Beschluss. Funktional ist der Richter für den Beschluss (sowie für das gesamte Koordinationsverfahren) zuständig (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RPflG). Ein Rechtsmittel gegen den Beschluss ist nicht gegeben (§ 6). Ein erneuter bzw. weiterer Antrag wird durch einen ablehnenden Beschluss nicht ausgeschlossen. Insbesondere bei Veränderungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.2 Eigenverwaltung

Rn 21 Im Rahmen der Eigenverwaltung ist der Schuldner entsprechend für die Erfüllung der Kooperationspflichten verantwortlich. § 58 findet gem. § 274 im Rahmen der Eigenverwaltung auf den Sachwalter Anwendung. Gegenüber dem Schuldner ist die Vorschrift nicht anzuwenden, da dieser unter der Aufsicht des Sachwalters steht.[23] Gegenüber dem eigenverwaltenden Schuldner als juri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Regelungsumfang

Rn 6 Die Vorschrift umfasst nicht nur die Zusammenarbeit im Sinne eines Informationsaustauschs, sondern vielmehr auch darüber hinausgehende Mitwirkungsverpflichtungen der Gerichte (wie die Herausgabe von Unterlagen und die organisatorische Abstimmung von Terminen etc.).[8] Der reibungslose Informationsaustausch kann vor allem durch die rudimentäre technische Ausstattung einz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Zur Erläuterung berechtigte Person

Rn 3 Die Erläuterung des Koordinationsplanes soll vorrangig vom Verfahrenskoordinator durchgeführt werden. Rn 4 Für den Fall, dass der Verfahrenskoordinator die Erläuterung nicht vornimmt, ist jeder einzelne Insolvenzverwalter in seinem Insolvenzverfahren zur Erläuterung des Koordinationsplanes verpflichtet. Im Fall der Eigenverwaltung obliegt diese Pflicht den Organen des ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) Wird über die Vermögen von gruppenangehörigen Schuldnern die Eröffnung von Insolvenzverfahren beantragt oder wurden solche Verfahren eröffnet, kann das für die Eröffnung von Gruppen-Folgeverfahren zuständige Gericht (Koordinationsgericht) auf Antrag ein Koordinationsverfahren einleiten. (2) 1Antragsberechtigt ist jeder gruppenangehörige Schuldner. 2 § 3a Absatz 3 findet e...mehr