Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher führt die Verwertung – ohne einen besonderen Auftrag des Gläubigers abzuwarten – durch. Die Verwertung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Schuldner verstorben ist oder wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist. § 51 Absatz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 2 GVGA sind zu beachten (§ 91 Abs. 2 GVGA). Ein Aufschub ist nur zulässig, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 3.3 Insolvenz des Mieters

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft kündigen. Ist die Mitgliedschaft beendet, so ist das Geschäftsguthaben an den Insolvenzverwalter auszuzahlen. Hinweis Satzung bindet auch Insolvenzverwalter Grundsätzlich gilt, dass der Insolvenzverwalter an die Satzungsbestimmungen gebunden ist, wenn er die dem M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.4.2 Erweiterte Unterhaltspflicht der Eltern

Rz. 48 Für Eltern gilt die erweiterte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB. Ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber müssen Eltern alle verfügbaren Mittel einschließlich ihres Vermögensstammes (Diederichsen, in: Palandt, BGB, § 1603 Rz. 66) zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig verwenden. Ihnen verbleiben aber nach der Düsseldorfer Tabelle als...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.4 Status und Organisationsstruktur nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1516 Die GmbH wird gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG durch die Eröffnung des Insolvenzerfahrens aufgelöst (s. Rn. 1478). Sie kann jedoch auch weiterhin für die Zwecke des Verfahrens Trägerin von Rechten und Pflichten sein.[1] Im Insolvenzverfahren über ihr Vermögen ist die GmbH selbst Schuldnerin und damit Verfahrensbeteiligte.[2] Der Insolvenzverwalter (oder im Fall der Eige...mehr

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I Grundlagen / 2.6 Liquidation und Insolvenz

Rz. 87 Die GmbH erlischt erst mit der Löschung im Handelsregister. Damit ist für ihre rechtliche Existenz nicht relevant, ob die GmbH ihr Geschäft aufgibt oder ihren Geschäftszweck ändert. Beschließt die Gesellschafterversammlung die Liquidation der Gesellschaft, ändert sich bis zu Löschung primär nur der Gesellschaftszweck: Er ist nunmehr auf die Löschung der Gesellschaft g...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.1 Gesellschafterfremdfinanzierung

Rz. 1314 Kernpunkt der Problematik "Gesellschafterdarlehen" ist, dass die Gesellschafter anstelle einer Darlehensgewährung auch neues Eigenkapital (beispielsweise durch eine effektive Kapitalerhöhung) in die Gesellschaft einbringen könnten. Derartiges Kapital fiele im Falle einer Insolvenz zugunsten anderer Gläubiger in die Insolvenzmasse. Gewähren die Gesellschafter jedoch ...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.1 Die Insolvenzfähigkeit der GmbH

Rz. 1504 Die GmbH ist als juristische Person (§ 13 Abs. 1 GmbHG) gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 InsO insolvenzfähig, über ihr Vermögen kann also im Falle der Insolvenz das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages entstehende Vor-GmbH (s. Rn. 113) ist als solche auch schon vor der Handelsregistereintragung insolve...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6 Insolvenz

Rz. 1503 Scheitert die Sanierung einer kriselnden GmbH oder wurden die Anzeichen für eine Krise vor Eintritt der Insolvenzreife nicht erkannt, folgt konsequenterweise die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Derzeit trifft dieses Schicksal ca. 20.000 deutsche Unternehmen pro Jahr.[1] Dennoch können die Chancen einer Sanierung gut stehen; das Insolvenzverfahren mit Reorganisati...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.1 Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Rz. 1935 Die Gewerbesteuerpflicht der GmbH beginnt spätestens mit ihrer Eintragung in das Handelsregister, da die GmbH zu diesem Zeitpunkt wirksam entstanden ist und einer Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform somit nichts mehr entgegensteht. Unabhängig von Art und Umfang der Tätigkeit der GmbH ("stets und in vollem Umfang") ist die GmbH ab diesem Zeitpunkt gewerbesteuerpfli...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.4.1 Gemeinnützigkeit

Rz. 1741 Die wohl bedeutendste subjektive Steuerbefreiung ist diejenige für Körperschaften, die nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. m. §§ 51ff. AO).[1] Die jeweiligen Begriffsbestimmungen sind in den §§ 52 bis 54 AO geregelt. Zi...mehr

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I Grundlagen / 1.2.11 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rz. 29 Am 7.12.2011 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom Bundestag verabschiedet.[1] Es ist in großen Teilen bereits am 1.3.2012 und vollständig am 1.1.2013 in Kraft getreten. Als Reaktion auf einen vom Gesetzgeber beobachteten "Insolvenztourismus"[2] bricht das Gesetz die ehemals strikte Trennung zwischen Insolvenz- und Gesell...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.3 Die Stellung des Insolvenzantrags

Rz. 1511 Antragsberechtigt sind nach § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO grundsätzlich die Gläubiger und der Schuldner. Zur Stellung eines Eigenantrags ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 InsO das vertretungsberechtigte Organ, bei der GmbH also die Geschäftsführung zuständig. Will einer von mehreren gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Geschäftsführern den Antrag stellen, muss ihm dies mit ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 3.1.2 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Rz. 1961 Der Beginn der Unternehmereigenschaft ist entscheidend für den Beginn der Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Hierzu genügt bereits das erste nach außen erkennbare, auf eine Unternehmertätigkeit gerichtete Tätigwerden der GmbH.[1] Allerdings muss diese der Finanzverwaltung nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass die spätere Leistung entgeltliche...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.2 Abberufungsgründe

Rz. 755 Im GmbH-Recht gilt anders als bei der AG, die einen Widerruf der Bestellung nur aus wichtigem Grund vorsieht (§ 84 Abs. 3 AktG), der Grundsatz der freien Abberufbarkeit, § 38 Abs. 1 GmbHG. Dies gilt allerdings nur für die mitbestimmungsfreie GmbH und die dem DrittelbG unterliegende GmbH. Für die mitbestimmte oder montanmitbestimmten GmbH gilt über § 31 MitbestG bzw. ...mehr

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VI Das Kapital / 1.3.3 Sonderproblem: Barkapitalerhöhung im Cash Pool

Rz. 1173 Eine besondere Problematik stellt sich, wenn es bei einer in ein Cash Pooling-System eingebundenen Tochter-GmbH zur Barkapitalerhöhung kommt.[1] Sobald die aufgrund der Kapitalerhöhung zu leistende Einlage auf das Konto der Tochter-GmbH überwiesen wird, fließt sie im Rahmen des Cash Pooling unverzüglich an die Muttergesellschaft (oder eine Schwestergesellschaft)[2] ...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.4 Zeitpunkt der Wirksamkeit

Rz. 333 Ist – ausnahmsweise – keine Abfindung an den Gesellschafter zu leisten, so wird die Einziehung unstreitig mit dem Zugang der Einziehungserklärung wirksam.Problematisch ist es hingegen, wenn zwischen der Einziehungserklärung und der Zahlung der Abfindung ein längerer Zeitraum liegt. Der betroffene Gesellschafter hat in diesem Fall ein Interesse daran, so lange wie mög...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.3.3 Schadensersatzhaftung

Rz. 1615 Entsprechend § 309 Abs. 2 AktG haften die gesetzlichen Vertreter der herrschenden Gesellschaft gegenüber der Untergesellschaft auf Schadensersatz, wenn sie bei der Erteilung von Weisungen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters verletzen und der Untergesellschaft dadurch ein Schaden entsteht. Diese Haftung setzt voraus, dass die Weisung r...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.3 Haftungsrisiko Krise und Insolvenzreife

Rz. 1071 Der Geschäftsführer ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit und eine etwaige Überschuldung des von ihm geleiteten Unternehmens im Auge zu behalten und auf eventuelle Anzeichen für eine Insolvenzreife zu reagieren. Zu diesem Zweck muss er für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übe...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 3 Liquidation (§§ 66 bis 74 GmbHG)

Rz. 1484 Nach Auflösung ist die Gesellschaft nach den Vorschriften des GmbHG abzuwickeln (zu liquidieren). Wenn die Auflösung allerdings auf der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruht, geschieht die Abwicklung nach den vorrangigen Vorschriften der Insolvenzordnung (§ 66 Abs. 1 GmbHG; zur Insolvenz vgl. unten Rn. 1503 ff.). 3.1 Die Liquidatoren Rz. 1485 Die Abwicklung besorge...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 5 Fortsetzung

Rz. 1500 Eine aufgelöste Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss fortgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Verteilung des Vermögens unter die Gesellschafter noch nicht begonnen hat. Fortsetzung aufgelöste Gesellschaft Das gilt in den folgenden Fällen: Die Gesellschaft war durch Gesellschafterbeschluss oder Zeitablauf aufgelöst worden. Die Gesellschaft war durch Er...mehr

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II Gründung - Muster / 1.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister –… … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde … des Notars … vom …, der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; die von uns unterzeichnete Liste der Gesellschafter; und melden die Gesellschaft sowie...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 2 Anmeldung der Bestellung eines Geschäftsführers zum Handelsregister

An das Amtsgericht … Handelsregister … … GmbH, HRB … Als gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer überreichen wir den Gesellschafterbeschluss vom … und melden zum Handelsregister an: … ist nicht mehr Geschäftsführer. Zu neuen Geschäftsführern wurden bestellt: … (Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort) … Die neuen Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils [einzeln/gemeinsam ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.12.4 Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 944 Des Weiteren führen folgende Gründe ipso iure zur Amtsbeendigung: Beseitigung/Aufhebung des Aufsichtsorgans in seiner Gesamtheit; Wegfall zwingender persönlicher Voraussetzungen bei einem Organmitglied[1]; Tod des Mitgliedes[2] sowie Erlöschen der GmbH durch Vollbeendigung (Beginn der Liquidation und Eröffnung des Insolvenzverfahrens reichen hingegen nicht aus[3]), Versc...mehr

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VIII Auflösung und Liquidat... / 6 Anmeldung der Fortsetzung

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH i. L., … (HRB …) Als einziger Geschäftsführer der Gesellschaft überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom … und melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Die durch Gesellschafterbeschluss vom … aufgelöste Gesellschaft wird als werbende Gesellschaft fortgesetzt. … ist nicht mehr Liquidator. … , geb. am … , wohnhaft … , ist zum Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumsvorbehalt / 3.2.2 Vorausabtretungsklausel

Die Vorausabtretungsklausel setzt sich üblicherweise aus folgenden Komponenten zusammen: Dem Vorbehaltskäufer wird die Veräußerung der Vorbehaltssache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet (§ 185 BGB), solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Das deckt die Übereignung im Rahmen eines normalen Verkaufsgeschäftes, aber beispielsweise nicht die Sicherungsübereignung ab. Die Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VIII Auflösung und Liquidat... / 2 Anmeldung der Liquidation und der Liquidatoren

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH i. L., … (HRB …) In meiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Liquidator der Gesellschaft überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom … und melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Die Gesellschaft ist aufgelöst. … und … sind nicht mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Sind mehrere Liquidato...mehr

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VI Das Kapital / 1.2.1 Aus- und Rückzahlungsverbot nach §§ 30, 31 GmbHG

Rz. 1132 Im Rahmen der Kapitalerhaltung gilt das Verbot der Auszahlung des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) sowie das Verbot der Rückzahlung von Nachschüssen, die zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind (§ 30 Abs. 2 GmbHG). Ausgenommen davon und somit zulässig sind Zahlungen, die durch einen vollwertige...mehr

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II Gründung - Muster / 4.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister –… … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreiche ich eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … (vereinfachtes Gründungsverfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG); und melde die Gesellschaft sowie Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister an...mehr

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II Gründung / 3.4.2 Haftung

Rz. 235 Bei die Kapitalaufbringung betreffenden Mängeln gilt: Zunächst haftet – zumindest bei erheblicher Überbewertung[1] – der betreffende Gründer der Gesellschaft gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch ohne Verschulden auf Zahlung der Differenz (Differenzhaftung). Rz. 236 Darüber hinaus sind die verschuldensabhängigen Schadensersatzpflichten der Gründergesellschafter und -geschä...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 2.1 Auflösungsgründe

Rz. 1478 Eine GmbH wird nach § 60 Abs. 1 GmbHG aufgelöst durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss mit qualifizierter Mehrheit, Auflösungsurteil nach § 61 GmbHG oder Verwaltungsakt gemäß § 62 GmbHG, [1] Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ablehnung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse, rechtskräftige Feststellung eines wesentlichen Mangels des Gesellschaftsvertrags nach § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VIII Auflösung und Liquidation / 2.3 Registeranmeldung

Rz. 1482 Die Geschäftsführer haben die Auflösung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§§ 65 Abs. 1 Satz 1, 78 GmbHG). Dies gilt nicht in den folgenden Fällen: Eröffnung und Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrages. In diesen Fällen hat das Registergericht die Auflösung und i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.18.3 Antragspflicht bei Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit

Rz. 885 Nach Eintritt der Überschuldung[1] oder der Zahlungsunfähigkeit darf der Geschäftsführer keine Zahlungen mehr leisten (siehe Rn. 1521 ff.) mit Ausnahme solcher Zahlungen, "die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines sorgfältigen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind" (§ 64 Satz 1 und 2 GmbHG);[2] mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 7.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 344 Zu einem Ausschluss aus der Gesellschaft berechtigen nur solche wichtigen Gründe, welche in der Person oder dem Verhalten des Gesellschafters gründen. Die Eigenschaften oder Verhaltensweisen des Gesellschafters, welche zur Begründung des Ausschlusses herangezogen werden, müssen gerade im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen, wohingegen solche, die aus der rein privat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung / 2.5.5 Verzicht, Vergleich, Aufrechnung und Verjährung

Rz. 209 Die Gesellschafter dürfen von ihrer Verpflichtung zur Leistung der Einlagen nicht befreit werden (§ 19 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Dieses Verbot umfasst, wie der weite Begriff "befreit" zeigt, nicht nur den Abschluss eines Erlassvertrages, sondern auch alle anderen Geschäfte, die eine Befreiung von der Einlageverpflichtung zur Folge hätten.[1] Auch ein Vergleich, der die E...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.2 Gründe für die Insolvenz

Rz. 1507 Gem. § 16 InsO muss einer der drei Insolvenztatbestände erfüllt sein. Der allgemeine Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Sie verpflichtet die Geschäftsführung – ebenso wie im Falle der Überschuldung der GmbH (§ 19 InsO) – zur Stellung des Insolvenzantrags (vgl. auch Rn. 885). Lediglich zur Antragsstellung berechtigt ist sie im Falle der drohende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung - Muster / 2.5 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde … des Notars … vom … , der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; eine Kopie des notariellen Einbringungsvertrages vom … eine Kopie des Sachgründungsber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
II Gründung - Muster / 3.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht– Handelsregister – … … AG, … (HRB … ) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … , der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; darin weiter als Anlage enthalten: die Verzichtserklärungen der Gesellschafter auf Um...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.11.3 Haftungsvereinbarungen

Rz. 1115 Angesichts teilweise immenser – das bestehende Vermögen der Betroffenen oft weit übersteigender – Schadensersatzbeträge wird neuerdings diskutiert, ob wirksame Haftungsvereinbarungen getroffen werden können. Rz. 1116 Im GmbHG wird nur der Ausschluss der Haftung nach Schadenseintritt in Form eines Verzichts oder eines Vergleichs in Bezug auf einen gem. § 43 Abs. 3 Sat...mehr

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zfs 11/2019, Anerkennung au... / Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Am 31.10.2019 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 14.10.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 1466). Die Verordnung tritt am 30.6.2021 in Kraft. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) sieht vo...mehr

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FoVo 11/2019, Nichtberücksi... / 1 I. Der Fall

Insolvenz und Wohlverhaltensphase Das AG hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und den Antragsteller zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung angekündigt worden. Mit Beschl. v. 1.9.2016 hat das AG das Insolvenzverfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben und den A...mehr

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FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus der Insolvenztabelle Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle vom 10.4.2017 wegen einer Forderung, die in dem bei dem AG – Insolvenzgericht – über das Vermögen des Schuldners geführten und inzwischen aufgehobenen Insolvenzverfahren als Forderung aus einer vorsätzlich begang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht AG und LG Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Mit der vom Beschwerdegericht gegebenen Begründung kann der Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850f Abs. 2 ZPO nicht abgelehnt werden. Absenkung des Pfändungsfreibetrages Die Vorschrift des § 850f Abs. 2 ZPO...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erlass (§ 227 AO)

Rz. 13 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zB ESt, LSt, KiSt, SolZ) bereits festgesetzt, dürfen sie ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Erstattung bereits entrichteter Beträge oder deren Anrechnung (§ 227 AO). Es handelt sich um eine Bil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die in der Praxis der Besteuerung anzutreffenden (Lebens-)Sachverhalte sind naturgemäß allein bereits mit Blick auf die Vielzahl an Stpfl äußerst vielfältig. Deshalb muss gerade im Massenverfahren oftmals eine > Typisierende Betrachtungsweise angelegt werden. Es können aber nicht in allen Fällen die sich aus einer Vorschrift ergebenden Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insolvenz eines Ehegatten

Rn. 51 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so berührt das die materiell-rechtlichen Grundlagen der Zusammenveranlagung nicht. Es sind insb auch Verluste des Gemeinschuldners im gesetzlichen Rahmen ausgleichs- und nach § 10d EStG abzugsfähig, selbst wenn sich diese auf positive Einkünfte ausschließlich des anderen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung des FA mit Erstattungsansprüchen aus Umsatzsteuer bei nicht erkannter Organschaft im Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Umsatzsteuer wird auch dann im insolvenzrechtlichen Sinne bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt, wenn diese im Fall einer nicht erkannten Organschaft zunächst gegen die Organgesellschaft festgesetzt und von dieser auch entrichtet worden sind. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 InsO, § 37 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 1.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 683 Die Auflösung einer GmbH & Co. KG bestimmt sich nach den für die Auflösung einer KG geltenden Regelungen gemäß §§ 161 Abs. 2, 131 ff. HGB. Dementsprechend wird eine KG kraft Gesetzes aufgelöst durch den Ablauf der Zeit, für welche sie eingegangen ist, durch Beschluss der Gesellschafter, durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und durch ...mehr

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AGS 10/2019, Zurückweisung ... / Leitsatz

Ein Rechtsmittel gegen einen Feststellungsausspruch ist mutwillig i.S.v. § 114 Abs. 2, wenn die im Feststellungsausspruch liegende Beschwer wertmäßig weit geringer wiegt als die Kosten. die sie für diese Rechtsverfolgung aufzuwenden hätte. Bei einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, ist d...mehr