Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.1 Zielsetzung des Gesetzes nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 benennt die gesetzgeberischen Ziele: Kinderschutz und Förderung der geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Damit werden sehr unterschiedliche Zielrichtungen verfolgt. Rz. 6 Die Vorschrift betont die Zielrichtung des Gesetzes mit Blick auf die rechtliche Stellung von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger (Art. 1, 2 GG; vgl. BR-...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gibt Rahmenregelungen vor, die auf Landesebene und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. Bisher gibt es bereits zahlreiche Modellprojekte, die zumeist schon vor Inkrafttreten des BKiSchG angestoßen wurden (vgl. statt vieler die Veröffentlichungen im Internet unter https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kinderschutz/ ; Netzwerk für prä...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 31 BVerfG, Urteil v. 16.1.2003, 2 BvR 716/01: Zu einer erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit bei wiederholten schwerwiegenden Verstöße gegen Strafgesetze; VG Dresden, Beschluss v. 15.4.2020, 6 L 257/20: Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht Berechtigter i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 und 4 KKG. Rz. 32 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.10.2016, J 7.710 Gö...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2.2 Pseudonymisierung nach Satz 2

Rz. 15 Damit einerseits angesichts der unklaren Situation die Identität der betroffenen Eltern und Kindern noch gewahrt bleibt, andererseits die Fachkraft aber in die Lage versetzt wird, eine qualifizierte Einzelfallberatung zu geben, sollen die übermittelten Daten pseudonymisiert werden (Abs. 2 Satz 2). Die Pseudonymisierung unterscheidet sich von der Anonymisierung dadurch...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.5 Besondere Bestandserhebung nach Abs. 3 a. F.

Rz. 13 Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben worden. Rz. 14 Abs. 3 sah bis dahin vor, das die Daten für die Bestandserhebung zur Hilfe zur Erziehung nach §§ 32 bis 35 und zur Eingliederungshilfe nach § 35a ab 1991...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.9 Erhebungsmerkmale Träger i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 11 nach Abs. 9

Rz. 40 Abs. 9 definiert die Erhebungsstruktur für den Personalaufwand, d. h. zu den in Einrichtungen, Behörden und Geschäftsstellen der Kinder und Jugendhilfe tätigen Personen. Rz. 41 Die bis zum Inkrafttreten der Regelung nach Abs. 9 durch das KJSG am 10.6.2021 erhobene Statistik der Einrichtungen mit Ausnahme der Tageseinrichtungen war unzureichend. Das KJSG hat zu einer de...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.4 Leistungsunterbrechung (Abs. 4)

Rz. 11 Soweit für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3 Monaten keine Jugendhilfe (Leistungen und andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3) gewährt wird, entbindet diese Unterbrechung den bisher erstattungspflichtigen Träger nicht von seiner Kostenerstattungspflicht. Dem Wortlaut der Bestimmung des Abs. 4 nach kann es sich unter Umständen auch um mehrere Unterbrechu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.4 Übergangsregelung nach Abs. 4

Rz. 16 Abs. 4 enthält eine Übergangsregelung für Vereinbarungen, die vor Inkrafttreten des neuen Rechts am 1.1.1999 abgeschlossen worden sind (so ausdrücklich der Gesetzgeber, vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 18). Diese gelten dann aber unverändert weiter. Nicht gefolgt werden kann insoweit der Auffassung des BVerwG (Beschluss v. 23.9.1997, 5 B 51/97), wonach der öffentliche Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.1 Anwendung der Bestimmungen des BGB

Rz. 3 Abs. 1 verweist für die Führung der Beistandschaft, der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Jugendamt als Generalverweisung unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, sofern das SGB VIII, hier insbesondere die Abs. 2 bis 4, nichts anderes bestimmt. Für die Beistandschaft sind im SGB VIII einschließlich der Abs. 2 bis 4, keine Sonderregelungen geschaffen worden, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.9 Organisatorische Aufgabentrennung

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 sind die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen. Dies wird als allgemeiner Standard festgeschrieben. Die amtsinterne Trennung der Aufgaben der Amtsvormundschaft von den Aufgaben der sonstigen Jugendhilfe wird in der Praxis bereits vielfach befolgt. Der Amtsvo...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.4 Berücksichtigung von Betreuungsleistungen

Rz. 8 Abs. 4 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in den Fällen, in denen Leistungen über Tag und Nacht erbracht werden, sich der junge Mensch jedoch nicht nur im Rahmen von Umgangskontakten bei dem Kostenbeitragspflichtigen aufhält, sondern auch von diesem über Tag und Nacht betreut wird, diese Betreuungsleistungen anzurechnen. Durch diese Regelung wird ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.8 Verhältnis zum Haushalts- und Vergaberecht

Rz. 20 Da mit dem Abschluss der Vereinbarung nach § 78b, wie oben gezeigt, weder ein Anspruch des Einrichtungsträgers noch des Jugendamtes auf "Belegung" verbunden ist und das Betriebsrisiko beim Einrichtungsträger verbleibt, liegt kein Beschaffungsvorgang im haushaltsrechtlichen Sinne vor. Es hat daher weder eine Ausschreibung i. S. d. § 55 BHO noch ein förmliches Vergabeve...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.9 Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland (Nr. 9)

Rz. 15 Die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Gewährung von Leistungen an Deutsche im Ausland nach § 85 Abs. 2 Nr. 9 wird mit der geringen Anzahl derartiger Fälle begründet (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 104). Sie gilt allerdings nur, soweit es sich nicht um die Fortsetzung einer bereits im Inland erbrachten Leistung handelt. In diesem Fal...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.1 Sinn der Regelung

Rz. 4 Rahmenverträge legen fest, nach welchen allgemeinen Kalkulationsgrundsätzen für die vereinbarten Leistungen Entgelt vereinbart wird. Eine solche gleichartige Regelungssystematik ermöglicht erst einen Vergleich der Entgelte der Einrichtungen für gleiche Leistungen. Rahmenverträge erfüllen damit folgende Funktionen: Vergleichsfunktion, Orientierungsfunktion, Entlastungsfunk...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.1 Grundsätze der Heranziehung, Reihenfolge der Kostenbeitragspflichtigen

Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die Kostenbeitragspflichtigen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen. Die Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Die Höhe der Kostenbeiträge ist begrenzt durch die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, dieser allgemeine Grundsatz ist dem Beitragsrecht entnommen. Rz. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.1 Leistungs- und Entgeltvereinbarung

Rz. 7 Die Inhalte der Leistungs- und der Entgeltvereinbarung bestimmt das Gesetz im Einzelnen in § 78c , auf dessen Kommentierung insoweit verwiesen wird. Bezüglich der Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung ist § 78b Abs. 1 Nr. 3 die alleinige Rechtsgrundlage. Im sog. jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.3 Doppelzuständigkeit: überörtlicher/örtlicher Träger (Abs. 3)

Rz. 17 Mit § 85 Abs. 3 soll den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Aufgaben des überörtlichen Trägers auch in eigener Verantwortung wahrnehmen zu können, soweit sie ihren eigenen örtlichen Einzugsbereich betreffen. Es handelt sich hierbei insofern um eine Art "Doppelzuständigkeit" zweier Träger, deren Aufgabenerfüllung...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.5 Adoption nach Nr. 6

Rz. 21 Soweit nach Nr. 6 die Daten über Kinder und Jugendliche zu erheben sind, die als Kind angenommen worden sind, betrifft dies insbesondere die Regelungen über den Adoptionsvorrang i. S. d. § 37c Abs. 2 Satz 3; die Annahme als Kind dient dann der Schaffung einer dauerhaften Lebensperspektive. § 7 (Begriffsbestimmungen) legt dabei fest, dass die Bestimmungen des SGB VIII,...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 15 VG Würzburg, Urteil v. 21.1.2016, W 3 K 15.7: Auch zur absoluten Bindungswirkung für alle örtlichen Träger nach § 78e Abs. 1 Satz 2. Rz. 16 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.10.2021, SN_2021_1249 Bn – Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs-/Entgelt-/Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII bei Erziehung...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.1 Kindergärten

Rz. 11 Als Hauptform der Kinderbetreuung für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben sich als sozialpädagogische Einrichtungen die Kindergärten herausgebildet. Sie befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Ein breites Spektrum nehmen hierbei die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein. Daneben stehen die übrigen Träger der Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.4 Hilfe zur Erziehung nach Nr. 4

Rz. 15 Nach Nr. 4 sind vom Anwendungsreich bestimmte Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. erfasst; ursprünglich erfasste der Tatbestand nur die Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 (Buchst. a), in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 (Buchst. b) und in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung nach § 35, sofern sie außerhalb der eige...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.3 Erweiterungstatbestand Verhältnis zum Landesrecht und § 77 – Abs. 2

Rz. 24 Abs. 2 gibt den Ländern die Möglichkeit, durch landesrechtliche Regelung den Katalog des Abs. 1 zu ergänzen. Rz. 25 Die Regelung trägt den regional unterschiedlich entwickelten Angebots- und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Bereich ambulanter Formen der Hilfe zur Erziehung und vorläufiger Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Rechnung (BT-Drs. 13/10...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.4.2 Legaldefinition "Frühe Hilfen" nach Satz 2

Rz. 24 Satz 2 versucht eine Legaldefinition des Begriffes der frühen Hilfen. Die Gesetzesbegründung weist auf das Aktionsprogramm des Bundes "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" und auf das "Nationale Zentrum Frühe Hilfen" als Plattform für einen gezielten Wissensaustausch hin (BR-Drs. 202/11 S. 24 = BT-Drs. 17/6256 S. 17). Rz. 25 Die Vorschrift be...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.5 Übertragungsmöglichkeit einzelner Aufgaben auf andere öffentliche "Stellen" (Abs. 5)

Rz. 19 § 85 Abs. 5 sieht vor, dass das Land, soweit es selbst überörtlicher Träger ist, einzelne seiner Aufgaben durch Landesrecht bis zum 30.6.1993 auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen kann. Bayern hat – vormals in Art. 18 Abs. 1 BayKJHG und nun im Zuge des AGSG (Art. 31 Abs. 1) Aufgaben der Jugendarbeit den Bezirken übertragen. Darüber hinaus ermäch...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.2 Regelungsgegenstände – Errichtung, Mitglieder, Aufwandsentschädigung, Kosten, Rechtsaufsicht

Rz. 39a Die Regelungsgegenstände der Rechtsverordnungen sind abschließend in Abs. 4 geregelt; danach erstreckt sich die Verordnungsermächtigung auf folgende Regelungsgegenstände: Errichtung der Schiedsstellen, Mitglieder: Anzahl, Bestellung, Amtsdauer und Amtsführung, Aufwandsentschädigung, Kosten des Schiedsverfahrens, Rechtsaufsicht. Rz. 39b Einzelfälle: Betrifft ein Antragsschr...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.4 Verhältnis zu § 74

Rz. 28 Umstritten ist unter dem missverständlichen Schlagwort der "Mischfinanzierung", ob neben der Entgeltvereinbarung nach §§ 78a f. zusätzliche Subventionen nach § 74 zulässig sind. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus § 78c Abs. 2 Satz 2, denn danach setzt das Gesetz voraus, dass § 74 von § 78a unberührt bleibt (vgl. BT-Drs. 13/10330 S. 17, BT-Drs. 11/100030/1998)...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 86 Abs. 1 knüpft die örtliche Zuständigkeit, soweit Leistungen nach diesem Buch an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern gewährt werden, an den gemeinsamen g.A. der Eltern im Bereich eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an. Die Vorschrift beschränkt sich dabei auf die "Leistungsgewährung" i. S. d. § 2 Abs. 2 und schließt die Erfüllung "anderer Aufgaben" nach § 2 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.5 Aufnahmezwang nach Satz 2

Rz. 18 Einen Aufnahmezwang begründet auch die Regelung des § 78c Abs. 1 Satz 2 bewusst nicht (Wiesner, ZfJ 1999 S. 79), wie dies etwa im Bereich der Pflegeversicherung der Fall ist (vgl. § 72 Abs. 4 Satz 2 SGB XI). Insoweit bleibt es bei dem Hilfeplanverfahren nach § 36 Abs. 2, das eine einvernehmliche Aufnahme des Jugendlichen sicherstellt. Allerdings folgt aus der zwingend...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt nach dem Vorbild von § 93b BSHG nähere Einzelheiten über den Vereinbarungszeitraum. Sie gilt für alle 3 in § 78b genannten Vereinbarungen, also für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (BT-Drs. 13/10330 S. 18). Dabei steht der prospektive Charakter der Entgeltvereinbarungen im Vordergrund. Dies bedeutet eine Abkehr von der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.1 Erhebungsmerkmale Hilfen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 legt für die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und die Hilfe für junge Erwachsene die Erhebungsstruktur fest. Rz. 6 Seit dem 10.6.2021 (durch das KJSG) ist nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a nicht mehr der Name, sondern bei Trägern der freien Jugendhilfe nur noch deren Verbandszugehörigkeit Erhebungsmerkmal. Alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.1 Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt (g.A.) der Eltern als Generalnorm (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Anders als in § 11 JWG, der die örtliche Zuständigkeit an den g.A. des Minderjährigen anknüpfte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 als Anknüpfungsmerkmal primär den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern im Bereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vor. Die Vorschrift ist als Generalnorm zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Le...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betont die Bedeutung präventiver Leistungsangebote. Dabei respektiert der Gesetzgeber aber gerade gewachsene Beratungs- und Informationsstrukturen in den Kommunen und Kreisen, indem er die in Abs. 2 geregelten Modalitäten der Information – Gespräch und Willkommensbesuch – bewusst offen formuliert hat (so zutreffend Götte, JAmt 2012 S. 7; vgl. auch Gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.2 Statistische Zwecke nach Abs. 2

Rz. 6 Abs. 2 enthält die bereichsspezifische Zulassung zur Weitergabe von Daten, die § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz voraussetzt (vgl. zu den Gesetzeserwägungen BT-Drs. 13/3082 S. 12; die durch das 2. SGB VIII-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1775) eingefügte Regelung entsprach § 133 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung). Danach dürfen Einzelangaben aus der Er...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 3 Literatur

Rz. 32 Baumann/Michel-Biegel/Rücker/Serafin/Wiesner, Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung – Teil 2, ZKJ 2022 S. 292; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.2.2012, J 6.140 LS/My, Zur Aufforderung durch das Jugendamt bei Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen an die Eltern, JAmt 2012 S. 161; Ehrmann/Breitfeld, Besserer Kinderschutz nach Inkraf...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vergleichbare Regelungen enthielten weder das JWG noch das SGB VIII in seiner bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung. Die Regelung enthält einen Landesrechtsvorbehalt. Die Länder können demnach eine andere örtliche Zuständigkeit bestimmen, die dann auch für Träger aus anderen Bundesländern über die Grenze hinweg Verbindlichkeit hat. Von dem Landesrechtsvorbehalt des Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Abs. 1 werden die Grundsätze für die Heranziehung zu Kostenbeiträgen festgelegt. Die Angemessenheit wird in Abs. 2 hinsichtlich bestehender Unterhaltspflichten und in Abs. 4 hinsichtlich bestimmter Betreuungsleistungen konkretisiert, um unzumutbare Doppelbelastungen auszuschließen. Abs. 3 bestimmt, dass bei Leistungen über Tag und Nacht, die außerhalb des Elternhaus...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem in § 91 der Anwendungsbereich der Erhebung zu Kostenbeiträgen und in § 92 der Personenkreis und die jeweiligen Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe bestimmt werden, bei denen eine Heranziehung erfolgt, regelt § 93 nunmehr erstmals als eigenständige Regelung im SGB VIII die Berechnung des Einkommens, das als Grundlage für die Heranziehung dient. Während in Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt als Einweisungsnorm den Regelungsinhalt des Neunten Kapitels – Kinder- und Jugendhilfestatistik. Sie ordnet die regelmäßige Durchführung einer Bundesstatistik an. In der Methodik weist die Vorschrift deutliche Parallelen zur Sozialhilfestatistik (§§ 121 bis 129 SGB XII) auf. Rz. 3 Zur Entwicklung der statistischen Datenerbhebung im Jugendhilfer...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.3 Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen etc. für den überregionalen Bedarf (Nr. 3)

Rz. 7 Nach § 85 Abs. 2 Nr. 3 ist der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig für die Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie Jugendbildungsstät...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 47 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020, Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 48 Bay. Landesjugendamt, Jugendhilfestatistik, im Internet unter www.blja.bayern.de – zuletzt abgerufen am 31.3.2023; Myers/Pothmann, Kinderschutz kommunal – Empir...mehr

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Jung, SGB VIII § 103 Übermi... / 2.3 Veröffentlichungsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 9 Der durch das BKiSchG eingefügte Abs. 3 ermöglicht auf der Ebene einer Gemeinde oder eines Jugendamtsbezirks die Veröffentlichung statistischer Daten. Sie lässt hinsichtlich der von einem öffentlichen oder freien Träger erbrachten Leistungen eine Ausnahme von der Geheimhaltung zu, nicht aber hinsichtlich der Leistungsempfänger (vgl. BR-Drs. 202/11 S. 17, 54 f.). Rz. 10...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.6 Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 18a Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen dürfen nur mit solchen Trägern abgeschlossen werden, die weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Regelung wurde ursprünglich durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 in einem neuen Abs. 2 Satz 2 angefügt (vgl. BR-Drs. 444/05 S. 12). D...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.4 Bestimmung des Monatseinkommens (Abs. 4)

Rz. 10a Mit dem neu angefügten § 93 Abs. 4 wird in Reaktion auf die divergierenden Urteile der Verwaltungsgerichte der bisher nicht gesetzlich normierte Sachverhalt geregelt, welcher Zeitraum bei der Erfassung des Einkommens zugrunde zu legen ist. Danach ist nunmehr aus dem Jahreseinkommen das durchschnittliche Monatseinkommen zu ermitteln. Die Bildung des durchschnittlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.8.2 Unterrichtungspflicht der Eltern/Personensorgeberechtigten bei Zuständigkeitswechsel (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 56 Abs. 6 Satz 2 verpflichtet den neu zuständig gewordenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Falle eines Zuständigkeitswechsels, die Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten, sofern die Eltern nicht oder nur teilweise Inhaber der elterlichen Sorge sein sollten, über den Eintritt der neuen Zuständigkeit zu informieren. Rz. 57 Dem Wortlaut dieser Norm entsprechend bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.4 Rechtsbehelfe, Rechtsmittel

Rz. 11 Nach Abs. 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt bewirkte Überleitung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Verwaltungsakt gegenüber dem bisherigen Schuldner ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung gegenüber dem Gläubiger. Beide können daher den Überleitungsbescheid mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechten. Da...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefä...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.1 Grundsätzliches

Rz. 2 In Abs. 1 ist im Einzelnen aufgeführt, welche Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Entscheidung des Gesetzgebers, bestimmte Verstöße gegen einzelne, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erlassene Bestimmungen des SBG VIII Kinder- und Jugendhilfe als Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können, ist nicht neu....mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 7 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft von den anderen Aufgaben des Jugendamts ab dem ...mehr