Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Annahme des Vermächtnisses.

Rn 4 Bei (ggf konkludenter; vgl BGH ZEV 98, 24) Annahme des Vermächtnisses, die nicht bedingt sein kann, erfolgt Anrechnung des Wertes des Vermächtnisses zur Zeit des Erbfalls auf den Pflichtteil. Der Erblasser kann für die Annahme (nicht: bei Ausschlagung) die Anrechnung zu einem bestimmten Wert anordnen. Ggf verbleibt ein Pflichtteilsrestanspruch (I 2 Hs 1; s § 2305). Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einzelfälle.

Rn 7 Wer der den Gerichtssaal unter heftigstem Zuschlagen der Tür verlässt, verhält sich ungebührlich (Zweibr NJW 05, 611 [OLG Zweibrücken 15.12.2004 - 3 W 199/04]); ebenso, wer sich provokativ weigert, trotz Aufforderung durch das Gericht und ohne nachvollziehbaren Grund die Schildmütze abzunehmen (Stuttg Justiz 07, 281), wer als Zeuge während seiner Vernehmung einen Anruf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Urteilsaufhebung und -abänderung.

Rn 10 Das vorläufig vollstreckbare Urt oder der Vollstreckungsbescheid nach § 700 muss in der Sache aufgehoben oder zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden sein (BGH MDR 15, 999; BauR 07, 912). Im Zeitpunkt der Verkündung (nicht erst der Rechtskraft) dieser Entscheidung realisiert sich für den Vollstreckungsgläubiger das Risiko einer materiell-rechtlich nicht gerechtfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift benennt die Anforderungen an Verbände und Institutionen, welche erfüllt sein müssen, um die Eintragung in die Liste bzw das EU-Verzeichnis und damit den Status einer klagebefugten qualifizierten Einrichtung iSv § 3 I 1 Nr 1 zu erlangen. Die Liste qualifizierter Einrichtungen wird beim Bundesamt für Justiz geführt und ist unter www.bundesjustizamt.de abruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sequestration.

Rn 6 Hierunter ist die Sicherstellung, Verwahrung und Verwaltung einer Sache (BGHZ 146, 17, 20 = NJW 01, 434; 172, 98 Rz 11 = NJW-RR 08, 487; Kobl MDR 81, 855; München MDR 84, 62), einer Forderung oder Vermögensmasse zu verstehen. Auch ein Handelsgeschäft oder ein gewerbliches Unternehmen kann der Sequestration unterliegen (LG Göttingen MDR 58, 246 [OLG München 01.08.1957 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen (§ 115 I Nr 2b).

Rn 26 Für Personen, denen die Partei kraft gesetzlicher Unterhaltpflicht Unterhalt schuldet, sind die Freibeträge abhängig vom Alter in Abzug zu bringen. Für Erwachsene sind dies 442 EUR; von 15 bis 18 Jahren 462 EUR; von 7 bis 14 Jahren 383 EUR; für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 350 EUR. Voraussetzung ist eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, freiwillige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1088 ZPO – Maschinelle Bearbeitung.

Gesetzestext (1) 1Der Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls und der Einspruch können in einer nur maschinell lesbaren Form bei Gericht eingereicht werden, wenn diese dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung geeignet erscheint. 2 § 130a Abs. 5 Satz 1 gilt entsprechend. (2) Der Senat des Landes Berlin bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Rn 3 Die richterliche Tätigkeit ist grds auf den eigenen Hoheitsbereich beschränkt. Dieser Grundsatz kann nur mit Zustimmung des jeweils in Betracht kommenden ausländischen Staates durchbrochen werden. Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt in den Bereich der Beziehungen zu anderen St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 29 VSBG – Errichtung der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Der Bund errichtet eine ergänzende Verbraucherschlichtungsstelle (Universalschlichtungsstelle des Bundes). (2) Der Bund kannmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Internationale Zuständigkeit.

Rn 38 Die maßgeblichen Regeln für die internationale Zuständigkeit für die Anordnung u Durchführung von Vormundschaft u Pflegschaft über Minderjährige finden sich in mehreren Rechtsinstrumenten u nachrangig im nationalen Recht. Einschlägige Rechtsgrundlagen sind: – Art 7 ff Brüssel IIb-VO (ab 1.8.22), – Art 5–14 KSÜ, – §§ 99, 151 FamFG. Rn 39 Die internationale Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründungszwang.

Rn 3 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Brandbg OLGR 03, 504). Denn der Begründungszwang als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege verlangt, dass einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung beigegeben wird, wobei eine nur floskelhafte Begründung einer fehlenden glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Neues Bauvertragsrecht.

Rn 6 Der Deutsche Bundestag hat nach jahrelanger Vorarbeit des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und intensiven Beratungen im Rechtsausschuss am 9.3.17 die Einführung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts beschlossen. Das ›Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Freigestellter Personenkreis.

Rn 2 Das in § 18 GVG seit der Änderung im Jahre 1974 (BGBl I 761) in Bezug genommene, vom Bundesgesetzgeber ohnedies in unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht transformierte Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom April 1961 (WÜD, BGBl II 64, 957) geht auf eine Resolution der UN-Vollversammlung zurück und basiert nach seiner Präambel auf dem in der UN-C...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus dem Schuldnerverzeichnis können auf Antrag Abdrucke zum laufenden Bezug erteilt werden, auch durch Übermittlung in einer nur maschinell lesbaren Form. 2Bei der Übermittlung in einer nur maschinell lesbaren Form gelten die von der Landesjustizverwaltung festgelegten Datenübertragungsregeln. 3Liegen die Voraussetzungen des § 882f Absatz 2 vor, dürfen Abdrucke insowei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einschränkungen deutscher Rechtsprechungshoheit.

Rn 1 Die deutsche Gerichtsbarkeit beschränkt sich grds auf deutsches Hoheitsgebiet. Ungeachtet der jeweiligen Staatsangehörigkeit unterliegen alle sich in der BRD aufhaltenden Personen zunächst uneingeschränkt der den deutschen Gerichten übertragenen Rechtsprechungshoheit. Die §§ 18 bis 20 GVG regeln sich insoweit aus dem Völkerrecht ergebende personelle und sachbezogene Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 657 BGB – Bindendes Versprechen.

Gesetzestext Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat. Rn 1 Das bindende Versprechen einer Belohnung für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (2) Kontakte iRd aktuellen Begutachtung und deren Vorbereitung.

Rn 16 Auch das aktuelle Verhalten des SV iRv Ermittlungen oder Untersuchungen kann Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit geben. Von besonderer Relevanz sind Kontakte zu den Parteien oder zu in deren Lager stehenden Personen, zB zu Angestellten (vgl Hamm MDR 73, 144) oder Geschäftspartnern (Köln MDR 11, 507; Frankf MDR 10, 652 [OLG Düsseldorf 10.02.2010 - I-15 U 276/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einzelfälle.

Rn 7 Der Ausschluss eines Verteidigers, der in T-Shirt und offener Robe vor der Strafkammer auftritt, ist wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Ordnung gerechtfertigt (München NJW 06, 3079 [OLG München 14.07.2006 - 2 Ws 679/06]). Ein Rechtsanwalt kann vor dem Amtsgericht von einer Verhandlung in einer Zivilsache ausgeschlossen werden, wenn er keine Robe trägt, obwo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

Rn 15 Hintergrund der Regelung in § 119 ist, dass das erstinstanzliche Urt eine Vermutung dahingehend begründet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann erfordert der PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners eine gesonderte Prüfung. Will das Gericht allerdings von der Regelung in § 119 abweichen und dem in 1. Instanz obsieg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32010R1259 Erwägungsgründe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–9) (nicht abgedruckt) (10) Der sachliche Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Einklang stehen. Er sollte sich jedoch nicht auf die Ungültigerklärung einer Ehe erstrecken. Diese Verordnung sollte nur für die Auflösung oder die Lockerung des Ehebandes gelten. Das nach den Koll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beerdigungskosten.

Rn 6 Die notwendigen und angemessenen Kosten der Beerdigung oder Feuerbestattung (RGZ 154, 270) haben grds die Erben zu tragen (Saarbr OLGR 02, 228). Die Notwendigkeit und Angemessenheit der Beerdigungskosten bestimmen sich nach der Lebensstellung des Erblassers, nicht der Hinterbliebenen und schließen, unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Nachlasses und des Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vermögen im Ganzen.

Rn 5 Hierzu rechnet das vorhandene Aktivvermögen, nicht das Nettovermögen als Differenz zwischen Aktiva und Passiva, weshalb die Überschuldung eines Ehegatten die Anwendbarkeit der Norm nicht ausschließt (BGH FamRZ 00, 744). Besteht das Aktivvermögen nur aus unbedeutenden Wirtschaftsgütern, findet die Norm keine Anwendung, weil diese nicht wirtschaftliche Grundlage der Famil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1077 ZPO – Ausgehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Übermittlungsstelle). 2Die Landesregierungen können die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhinderung.

Rn 2 Bei Verhinderung des Präsidenten oder Aufsicht führenden Richters ordnet Abs 1 S 1 die Vertretung durch den nach § 21h gesetzlich geregelten Vertreter im Präsidium an. Der Vertretungsfall des § 21h S 1 bezieht sich auf die dem Präsidenten durch das GVG zugewiesenen Geschäfte, die nicht durch das Präsidium zu verteilen sind. Dazu gehören nicht die Aufgaben seiner Rspr, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 707d BGB – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die elektronische Führung des Gesellschaftsregisters, die elektronische Anmeldung, die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie deren Aufbewahrung zu treffen, soweit nicht durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach § 387 Absatz 2 des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befugnisse der Präsidien.

Rn 21 Das Verbot der willkürlichen Einrichtung eines Ausnahmegerichts für einen Einzelfall oder für eine überschaubare Zahl von individuell bestimmten Fällen abw von den die rechtsstaatliche Justiz im Verständnis des Grundgesetzes kennzeichnenden allg abstrakten und im Voraus festgelegten Zuständigkeitsregeln (dazu oben Rn 7) richtet sich an den Gesetzgeber sowie an die Exek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 882b–882i ZPO

Rn 1 Diese Vorbemerkung skizziert die Gesetzgebungsentwicklung der §§ 882b–882i . Zum Normzweck s jew die Einzelkommentierungen. Mit G v 29.7.09 sind die §§ 882b–882h zur Neuregelung des Schuldnerverzeichnisses eingeführt worden und am 1.1.13 iKg (mit Ausn der §§ 882g VIII und 882h II, III, diese galten bereits seit dem 1.8.09; BGBl I 09, 2258; vgl dazu BRDrs 304/08 bzw BTDrs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriffliches.

Rn 23 Unter dem Betriff Geschäftsverteilung im Sinne Abs 1 S 1 aE wird im Unterschied zur Richterverteilung auf die Spruchkörper die Sachverteilung auf die Spruchkörper verstanden, die alle Rechtsprechungsaufgaben der Richter des Gerichts vollständig erfassen muss (Saenger/Rathmann § 21e GVG Rz 7). Dazu wird auch der Vorsitz im Schöffenwahlausschuss gerechnet (BGHSt 29, 284,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung; Arbeitsweise und -hilfen in Fällen mit internationalem Bezug.

Rn 1 Die Verordnung, auch ›Brüssel IIa-Verordnung‹ genannt, ist die Nachfolgeverordnung zur sog ›Brüssel II-Verordnung‹ (VO [EG] Nr 1347/2000). Sie hat einheitliche Regeln betreffend die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Angelegenheiten der sog elterlichen Verantwortung (s dazu Art 2 Nr 7) für die gesamt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verschulden.

Rn 30 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn die Partei bzw ihr Vertreter/Bevollmächtigter (§§ 51 II, 85 II; vgl München 13.6.13 – 1 U 4904/09) die Verspätung (Rn 14 f) genügend entschuldigt. Für eine Zurückweisung müssen Verzögerung und fehlende Entschuldigung zusammentreffen (BGH NJW 81, 287; 87, 1949, 1950 [BGH 13.01.1987 - VI ZR 280/85]). Der Begriff des Verschuldens umfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten.

Rn 18 Sie ist Hauptaufgabe des Nachlassverwalters. Ggf muss er erst die Nachlassgläubiger durch ein Aufgebot nach §§ 1970 ff ermitteln (BGH FamRZ 84, 1004). Nach § 1835 hat er das von den Erben vorzulegende Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht einzureichen. Die Gläubiger haben, da dem Nachlassverwalter keine Inventarfrist gesetzt werden kann, gegen ihn einen Auskunftsans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Regelungen.

Rn 1 Die nach Art 20 III GG an Recht und Gesetz gebundene Rspr ist nach Art 92 GG den Richtern anvertraut. Ein genaues Hinhören auf diese Verfassungsbestimmung zeigt, dass das Grundgesetz Vertrauen beim Richter lässt, also nicht nur auf seine Gesetzesbindung, sondern ebenso auf seine Gewissenhaftigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit baut (P. Kirchhof NJW 86, 2275f). Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer.

Rn 40 Die Erinnerung erfordert keine Mindestsumme. Unstatthaft ist sie jedoch, wenn die Beschwer 200 EUR übersteigt, § 567 II, da dann die sofortige Beschwerde nach §§ 104 III, 567 I, § 11 I RPflG statthaft ist. Maßgebend ist die ganze oder tw Zu- oder Aberkennung von Kostenpositionen. Auch die Aberkennung nicht beantragter Kosten beschwert die Partei, da die Entscheidung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zur Zuständigkeitsbestimmung berufenes Gericht (§ 36 I, II).

Rn 18 Zur Zuständigkeitsbestimmung ist nach 36 I das im Rechtszug zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht berufen. Bei der Auslegung dieses Merkmals ist nicht auf den allgemeinen Gerichtsaufbau, sondern auf die Rechtsmittelzuständigkeit in der konkreten Verfahrensart abzustellen (BGHZ 104, 363/366, Rz 4; BayObLG Beschl v 15.5.19 – 1 AR 35/19, Rz 9 – juris; ausf: BayObLG Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geschichte und Bedeutung.

Rn 1 Das Bedürfnis einer einheitlichen Regelung der Rechtsangelegenheiten von Kaufleuten und ihrer Entscheidung war im 19. Jahrhundert ein Antriebsfaktor der Rechtsvereinheitlichung in Deutschland. Das fand seinen Niederschlag auch in der Gerichtsstruktur des Deutschen Reiches. Waren zunächst für die erste Instanz nach dem Vorbild einiger Länder eigene Handelsgerichte vorges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Nach § 802f Abs. 6 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. 2Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. 3Gleiches gilt für Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einschränkungen.

Rn 14 Die durch die Konzentrationsvorgabe eröffneten Auswahlmöglichkeiten für Rechtsbehelfsführer werden grds in Kauf genommen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Rechtsweg vollständig zur Disposition der Beteiligten steht. Nach der Rspr sind daher angeführte, aber offensichtlich nicht erfüllte Anspruchsgrundlagen in dem Zusammenhang unbeachtlich (vgl nur BVerwG NVwZ...mehr