Kanzleigründung

Rechtsanwälte und Steuerberater stehen nicht nur am Beginn ihrer Laufbahn vor der Frage, ob sie eine Kanzlei gründen sollen. Auch angestellte Rechtsanwälte und Steuerberater sehen oft überzeugende Gründe, für den Schritt in die Selbstständigkeit und Partner zieht es gelegentlich zur Ausgründung. In allen Fällen ist dies nur nach gründlicher Planung erfolgversprechend und es gilt, Standardfehler zu vermeiden.

Wer eine Kanzlei aufbauen will, allein oder mit Kollegen, sollte seine Kompetenzen und Möglichkeiten und die seiner künftigen Weggefährten ebenso gründlich hinterfragen, wie die Fach-, Branchen- oder Themennische oder das Alleinstellungsmerkmal, auf dem der Kanzleierfolg beruhen soll.

Kanzleigründung: Businessplan erstellen

Nicht nur fachliche und soziale Kompetenzen sind gefragt, auch unternehmerische, kaufmännische und organisatorische Fähigkeiten müssen den Sprung in die Selbständigkeit absichern. Für den Einstieg ist wie bei jeder Unternehmensgründung ein fundierter Businessplan zwingende Voraussetzung.

In der Gründungsphase muss eine stabile Finanzierung den nötigen Atem für den Aufbau eines Mandantenbestandes absichern. Die Lebenshaltungskosten während der Einrichtung der Kanzlei sind dabei ebenso zu bedenken, wie ein Budget für Marketingmaßnahmen und die laufenden Kosten in den ersten Monaten, in denen die Einnahmen noch spärlich fließen werden.

Der Businessplan ist das Ergebnis der Konzeptionierungsphase und erzwingt intensive Beschäftigung mit der Kanzleivision und -strategie. Er bildet den Kern der Unternehmensidee ab und umreißt die Konturen der künftigen Kanzlei (Fachgebiet, Standort, mögliche Partner, Kooperationen und anvisierten Mandantenkreis). Sein Rückgrat aber bildet die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und dessen finanzielles Fundament.

Der Businessplan ist damit als „Navi“ durch die holprige Anfangszeit unverzichtbar. Man braucht ihn aber außerdem für die Kreditgewährung durch die Bank, ggfs. für einen Gründungzuschuss und später auch als Grundlage für das Controlling.

Kanzleigründung: Förderung einholen

Staatliche Finanzierungsprogramme können die Existenzgründung erleichtern, sind aber an viele Voraussetzungen gebunden. So muss für Investitionskrediten der KfW der Antrag vor Beginn der Kanzleigründung gestellt werden und auch die personelle Zusammensetzung der geplanten Unternehmung und deren Qualifikationen und Förderungswürdigkeit sowie geschäftliche Facetten können eine Rolle spielen. U. u. können Zuschüssen nach § 93 SGB III beantragt werden.

Kanzlei gründen in drei Schritten

Partner- und Personalsuche: Mit wem will ich zusammen etwas aufbauen? Welche Qualitäten und Qualifikationen ergänzen meine, um erfolgreich starten zu können? Wer passt zu mir, wenn kann ich mir leisten? Bei welcher Einstellung würde es Zuschüsse geben?

Räumlichkeiten planen, suchen und einrichten: Wo will ich mich niederlassen, was erwarten die Mandanten, die ich anziehen will. Welcher Stadtteil ist geeignet, wo gibt es eine gute Kanzleiumgebung und vergleichbare Dienstleister? Was ist bezahlbar, was ist repräsentativ (genug), was u. U. ausbaubar?

Verträge / Versicherungen schließen: Mietverträge, Arbeitsverträge, Dienstleister, Leasingverträge für die Bürotechnik, Versicherungen, Gesellschaftsvertrag mit Partnern.

Typische Fehler beim Kanzlei gründen:

Mangelhafte Planung und fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden allgemein als Standardklippen für das Scheitern von Kanzleigründungen angesehen. „Rechtsanwälte machen die gleichen Fehler wie andere Gründer“ so Gründungsexperte Dr. Jan Evers, „Sie vergessen Kostenpositionen, verwechseln Rentabilität und Liquidität oder kalkulieren das Arbeitnehmerbrutto falsch.“ Auch das richtige Berechnen des Stundensatzes, die Notwendigkeit, nicht nur Jurist oder Steuerberater/in, sondern auch Verkäufer/in und hart kalkulierender Geschäftsmann/frau zu werden, werden von Gründern häufig unterschätzt.