Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Verrechnung der ausländischen Kapitalerträge mit inländischen Verlusten

Leitsatz 1. Nicht ausgeglichene Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen können im Rahmen einer Veranlagung der Kapitalerträge zum gesonderten Tarif i.S. des § 32d Abs. 1 EStG nicht ehegattenübergreifend mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden. 2. Es ist mit der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass ausländische Quel...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 133 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was dem Stpfl als Ertrag aus der Nutzung seines Kapitals zufließt, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Was im Einzelnen dazu gehört, wird umfangreich in § 20 EStG beschrieben. Für die Abgrenzung von den Erträgen der abhängig ausgeübten Arbeit, dem Arbeitslohn, gilt die Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs 8 EStG nicht. Im Grenzfall kommt...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Missbrauchsregelung, § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 36 Im Dezember 2017 entschied der EuGH über die Vorlagefragen des FG Köln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG in seiner alten Fassung (bis 2011), welcher den Erstattungsanspruch aus Abs. 1 und 3 einschränkt. Konkret ging es in den Vorlagefällen um die Freistellung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag hinsichtlich Gewinnausschüttungen an eine...mehr

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Finnland / II. Besteuerung der Aktionäre

Rz. 189 Die Dividenden, die von privaten Aktiengesellschaften[46] an die Aktionäre bezahlt werden, werden gem. TVL 33b §[47] nach folgendem, etwas komplizierten Verfahren besteuert:mehr

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Belgien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 170 Bezüglich der Einkünfte der Gesellschafter muss zwischen den Kapitalerträgen (Dividenden) einerseits und den Vergütungen für die erbrachten Leistungen anderseits unterschieden werden. 1. Dividenden Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dies...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 129 Auf Dividenden wird eine Kapitalertragsteuer von 15 % erhoben. Jedoch sehen die von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen reduzierte Steuersätze (von 2,5 bis 10 %) vor. Liegt eine Schachtelbeteiligung vor, so entfällt die Quellensteuer auf Ausschüttungen unter denselben Voraussetzungen wie bei den Kapitalerträgen. Weitere Informationen und Materialien,...mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Definition des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens

Rz. 557 Körperschaftsteuer wird erhoben auf den Gewinn (profits) des gesetzlichen Gewinnermittlungszeitraums. Gewinnermittlungszeitraum für steuerliche Zwecke ist die gesetzliche accounting period. Diese kann von dem selbst gewählten Wirtschaftsjahr der Gesellschaft (period of account) abweichen und ist nicht mit dem Steuerjahr für englische Körperschaften vom 1. April bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.5 Form der Erklärung

Rz. 80 § 371 Abs. 1 AO stellt hinsichtlich der Form der Selbstanzeige keine Anforderungen. Für die inhaltliche Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben gilt also der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Die Selbstanzeigeerklärung kann damit mündlich,[2] auch fernmündlich, zu Protokoll der Finanzbehörde,[3] per Telefax oder E-Mail[4] erfol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.3.3 Vorhersehbarkeit für den Tatbeteiligten

Rz. 274 Der Täter muss "bei verständiger Würdigung der Sachlage" mit der Tatentdeckung rechnen, wenn er aufgrund der ihm nachweislich bekannten Tatsachen bei verständiger Würdigung der Sachlage den Schluss auf die Entdeckung der Tat hätte ziehen müssen. Die gesetzliche Beweisregel ersetzt somit nicht die Kenntnis von den Umständen, aus denen sich der Schluss auf die Tatentde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.4 Einschränkung des Freistellungsverfahrens bei der KapESt, Abs. 2 S. 5

Rz. 39 Für die Entlastung von Kapitalerträgen nach einem DBA enthält § 50c Abs. 2 S. 5 EStG eine besondere Einschränkung. Das Freistellungsverfahren ist danach nur anwendbar, wenn der Vergütungsgläubiger eine im anderen Vertragsstaat ansässige stpfl. Kapitalgesellschaft ist, die an der im Inland ansässigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Grundlagen

Rz. 8 Die Bemessungsgrundlage besteht aus 2 selbstständigen Komponenten, nämlich dem Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Beide Bestandteile werden nicht addiert, sondern bilden sich ergänzende Ausgangswerte für die Ermittlung des Entlastungsbetrags. Die getrennte Berücksichtigung bewirkt, das...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beitragspläne

Tz. 29 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Berichterstattung eines Beitragsplans dient der Information der Begünstigten und des Arbeitgebers. Da die Höhe der künftigen Versorgungsleistung von den geleisteten Beiträgen und den damit erzielten Kapitalerträgen abhängt, haben die Begünstigten ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob die Beitragszahlungen ordnungsgemäß eingegan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Getrennte Ermittlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/eingetragene Lebenspartner

Rz. 16 Bei Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) ist der Altersentlastungsbetrag nach der ausdrücklichen Regelung in § 24a S. 4 EStG für jeden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner gesondert anzuwenden. Der Altersentlastungsbetrag wird mithin nicht verdoppelt und von der zusammengerechneten Summe der Einkünfte beider Ehegatten abgezogen, sondern ist für beide Ehegatten auf jeweil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nichtselbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.2 Mitteilungspflicht bei Selbständigen und Beziehern von Vermögenseinkommen (Abs. 2 und 3a)

Rz. 4 Nach Abs. 2 haben Bezieher von Arbeitseinkommen, demnach Selbständige (vgl. § 15), ihr Einkommen aus dem letzten Jahr und den Zeitraum, in dem es erzielt wurde, mitzuteilen. Das hat bis zum 31. März des Folgejahres zu geschehen, damit dem Versicherungsträger das zum 1. Juli des Jahres zu berücksichtigende Einkommen bekannt ist. Zu den Mitwirkungspflichten des Berechtig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.5.2 Vermögenseinkommen (Bescheinigung nach Abs. 4)

Rz. 11b Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG bezieht, die seit 2009 der sog. Abgeltungsteuer (25 %) unterliegen und daher nicht mehr im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden, kann von der jeweiligen Zahlstelle (Geld-, Kredit- oder Finanzleistungsinstitut) eine Bescheinigung über die im Vorjahr geleisteten Erträge verlangen (Abs. 4, vgl. Rz. 1). Sofern jed...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG – ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

Leitsatz 1. Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. 2. Ein ausländischer "Spin-Off", der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i.S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit ans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Betroffene Kapitalerträge (§ 50j Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die gegenüber § 50d Abs 1 EStG verschärften Erstattungsvoraussetzungen treffen die im Inland oder Ausland ansässigen Gläubiger inländischer KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG (Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an GmbH, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie bergbautreibenden Vereinigungen mit den Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zur Wirksamkeit der Regelung des § 50j EStG

Rn. 8 Stand: Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die Position vertreten, dass durch den § 50j EStG seit dem 01.01.2016 so genannte Cum/Cum-Gestaltungen unterbunden worden seien (BT-Drucks 19/24156). Damit dürften dann aber nur die schlichten Gestaltungen einer kurzfristigen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Dividen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlassung von Buchführungsunterlagen

Rz. 184 [Autor/Stand] Die bereitwillige Überlassung von Buchführungsunterlagen zur Außenprüfung soll grundsätzlich nicht als Selbstanzeige ausreichen[2]. Hier wird man zu Recht eine Einschränkung anerkennen müssen für den Fall, dass dem Stpfl. nach seinen persönlichen und finanziellen Möglichkeiten eine Selbstberechnung der verkürzten Steuern nicht möglich oder zuzumuten ist[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG – ein Beispi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelfälle: (Jahres-)Steuererklärung, Schätzung, Selbstanzeige in Stufen

Rz. 871 [Autor/Stand] Siehe Rz. 166 ff. Die Selbstanzeige kann auch in Form einer zutreffenden (Jahres-)Steuererklärung abgegeben werden. Bei Umsatzsteuerhinterziehung genügt die kommentarlose Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung. Es empfiehlt sich aber, eine Aufstellung mit den korrigierten Monatsangaben beizulegen (s. dazu im Einzelnen Rz. 169–171). Rz. 87...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.3 Anzurechnende Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Seitdem 1.1.2009 kann eine Anrechnung der KapESt auf die ESt nur in den Fällen erfolgen, in denen die Kapitalerträge nicht nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen[1] besteuert werden. Auf die ESt angerechnet wird die KapESt, die insgesamt von denjenigen inländischen[2] Kapitalerträgen erhoben wurde, die in dem betreffenden Vz bei der Veranla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.1 Allgemeines

Rz. 62 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird die durch Steuerabzug vom Kapitalertrag erhobene ESt (KapESt) auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt angerechnet, Buchst. a soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG auf die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.5 Anrechnung erhobener, vom Schuldner übernommener Kapitalertragsteuer

Rz. 75 Haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vereinbart, dass der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt übernimmt, dann wird dem Gläubiger der Kapitalerträge bei dessen Veranlagung zur ESt der ihm tatsächlich ausgezahlte Betrag zuzüglich der vom Schuldner übernommenen KapESt als Einnahme zugerechnet und die erhobene KapESt auf seine ESt angerechnet. Dabei ist es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.2 Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Rz. 44 Bei beschr. Stpfl. ist die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug aufgrund des § 50a Abs. 1 EStG unterliegen, durch den Steuerabzug abgegolten (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG), es sei denn, es liegt einer der Tatbestände des § 50 Abs. 2 S. 2 EStG vor. Gilt die ESt durch den Steuerabzug als abgegolten, werden weder die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1 Allgemeines zur Steuererhebung

Rz. 1 Mit § 36 EStG beginnt der VI. Abschnitt des EStG, d. h., der Abschnitt, in dem die Steuererhebung geregelt ist. Der Abschnitt "Steuererhebung" ist gegliedert in die Unterabschnitte: Erhebung der ESt (§§ 36– 37b EStG), Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt; §§ 38– 42e EStG), Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt; §§ 43– 45e EStG) und Veranlagung von Stpfl. mit steuerabzugspflich...mehr