Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto, Abs. 2 S. 4

Rz. 110 Nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG ist das im Einbringungsstichtag auszuweisende Eigenkapital der Personengesellschaft bei der fiktiven Körperschaft in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG einzustellen. Die Höhe dieses Eigenkapitals richtet sich nach dem in der Steuerbilanz auszuweisenden Eigenkapital (einschließlich des Eigenkapitals in Ergänzungsbilanzen)[1] im Einb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht

Rz. 3 Aufbewahrungspflichtig sind nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO nur diejenigen Stpfl., die Überschusseinkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG haben, also: Nr. 4 – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG Nr. 5 – Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Nr. 6 – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG oder Nr. 7 – sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. Ob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.3 Jährliche Einkommensüberprüfung

Besteht Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag, erfolgt eine Einkommensprüfung nicht nur zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bzw. bei Bestandsrenten erstmals zum 1.1.2021, sondern jährlich fortlaufend zum 1.1 des Folgejahres. Dabei ist das zu berücksichtigende Einkommen anzupassen. Die Rentenversicherungsträger stellen für die Bestimmung des zu berücksichtigenden Einkommens auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.1 Maßgebendes Einkommen

Zu berücksichtigen für die Einkommensanrechnung sind 1/12 des zu versteuernden Einkommens[1] des vorvergangenen Kalenderjahres, wie es den Finanzbehörden als Festsetzungsdaten vorliegt. Es wird also nicht das aktuelle Einkommen für die Einkommensanrechnung herangezogen, sondern ein Einkommen mit einem Zeitversatz von 2 Jahren, um auf steuerlich festgesetzte Daten zurückgreif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.8 Durchsetzung der ESt-Schuld in der Insolvenz

Rz. 91 Hinsichtlich der Art der Durchsetzung von ESt-Schulden in der Insolvenz ist zu differenzieren zwischen den laufenden ESt-Vorauszahlungen und der ESt-Abschlusszahlung. Die ESt-Abschlusszahlungen entstehen mit dem Ablauf des Vz, also regelmäßig nach § 36 Abs. 1 EStG dem Kj. Diese Abschlusszahlung ist nach den allgemeinen Kriterien aufzuteilen. Der Teil, der auf die Zeit...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge aus: den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklage (§ 64 Abs. 4), den vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Die Pflicht der Deutschen Rentenversicherung B...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Ausgleichsfonds wurde als Sondervermögen zur Durchführung des Finanzausgleichs (vgl. §§ 66 ff.) errichtet (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 74). Er hat den Charakter einer kassenübergreifenden Schwankungsreserve und Finanzierungsstelle der sozialen Pflegeversicherung. Seine Mittel stehen der sozialen Pflegeversicherung als Vermögensträger gemeinschaftlich zu. Verwa...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.2 Nachträgliche Aufwendungen

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen stellt sich die Frage, wie mit Aufwendungen zu verfahren ist, die noch nach einer Veräußerung anfallen. In der Praxis ist insbesondere folgende Fallsituation anzutreffen: Die GmbH-Anteile werden veräußert, jedoch reicht der erzielte Veräußerungserlös nicht aus, um das Refinanzierungsdarlehen (vollständig) abzulösen; für d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Darlehensverzicht – Übergangsvorschrift – Begründung der Rückzahlungsforderung

Leitsatz Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 des Einkommensteuergesetzes mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags "begründet". Normenkette § 52 Abs. 28 Sätze 15 und 16, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 355 HGB Sachverhalt Die Klägerin gewährte einer Hotel-Betriebsges...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.2 Umsatzabhängige Tantiemen

Wenn eine Umsatztantieme gewählt wird, empfiehlt es sich ebenfalls, die Bemessungsgrundlage eindeutig zu definieren. Dabei kann von der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgegangen werden. Ausgangspunkt sind dann die Umsatzerlöse nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren, wobei klargestellt werden muss, ob gegebenenfalls auch sonstige betriebliche Erträge und...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.10 Glattstellungsgeschäft bei Stillhalterprämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG)

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u.a. Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien nach einer Neuregelung zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen zu berücksichtigen. Der bisherige Gesetzeswortlaut ließ offen, wann di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.2 Sinngemäße Anwendung im außerbetrieblichen Bereich

Rz. 85 Bei den Anteilen des typisch stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist § 15a EStG nur "sinngemäß" anzuwenden.[1] Im Bereich der nicht betrieblichen, privaten Einkünfte werden damit nur bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen und alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, allerdings keine sonstigen Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die moderne Version der Vorschrift des § 32d EStG wurde durch das UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 eingeführt (BGBl I 2007, 1912; zur Einführung ausführlich Brusch, FR 2007, 999). Sie galt erstmals für den VZ 2009 (§ 52a EStG aF). S zur Entwicklung auch sehr ausführlich den Vorlagebeschluss des FG Nds vom 18.03.2022, 7 K 120/21, EFG 2022, 1101 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

Rn. 460 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufgrund des § 32d Abs 5 S 1 EStG wird die ausländische Steuer iSd Vorschrift auf die deutsche AbgSt angerechnet. Die Anrechnung ist dabei auf einen Höchstbetrag von 25 % beschränkt. Die Prüfung erfolgt dabei pro einzelnem KapErtr ("Per-item-Limitaton"; BFH vom 23.11.2021, VIII R 22/18, BStBl II 2023, 68 Rz 25; Levedag in Schmidt, § 32d ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

Tz. 158 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist ein Modell zur Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen. Destinatäre sind die Mitarbeiter während ihrer Beschäftigungsdauer. Vorteil dieser Gestaltung soll sein, dass die Einräumung des Destinatärsrecht kein (Sach-)Bezug beim Arbeitnehmer/Destinatärs darstellt, da es sich beim Destinatärsrecht um k...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Ermittlung des Dotationskapitals (Abs. 2)

Rz. 3541 [Autor/Stand] Dotationskapital als Residualwert. Nach der direkten (Vorab-) Zuordnung von Vermögenswerten der Aktivseite der Bilanz des Versicherungsunternehmens zur inländischen Betriebsstätte und der indirekten Zuordnung nach § 25 Abs. 1 BsGaV ergibt sich als Residualwert auf der Passivseite der Hilfs- und Nebenrechnung der Versicherungsbetriebsstäte das Dotations...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Indirekte Zuordnung (Abs. 2)

Rz. 3561 [Autor/Stand] Indirekte Zuordnung über die durchschnittliche Kapitalanlagerendite. Für die Vermögenswerte, die nicht direkt einem bestimmten Teil des Versicherungsunternehmens zugeordnet werden können, können auch die damit zusammenhängenden Einkünfte nur indirekt zwischen der Betriebsstätte und dem Stammhaus des Versicherungsunternehmens aufgeteilt werden. Dies ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Gemischte Stiftung

Tz. 168 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die von Reich vorgestellte gemischte Stiftung ist eine Alt zur Doppelstiftung (vgl Reich, DStR 2020, 265ff). Diese verfolgt – ähnlich wie eine Kombinationsstiftung (s Tz 47) – mehre Zwecke. Sie soll gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige und daneben auch privatnützige Zwecke verfolgen (zB Versorgung und Absicherung des Stifters und desse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / b) Amerikanische Subpart-F-Gesetzgebung aus dem Jahre 1962

Rz. 3 [Autor/Stand] Subpart-F. US-Präsident Kennedy hatte bereits am 20.4.1961 gesetzgeberische Maßnahmen gegen sog. Basisgesellschaften angekündigt. Diese Pläne führten im Rahmen der Kennedy-Steuerreform im Jahre 1962 zur sog. Subpart-F-Gesetzgebung in den USA, wobei sich der Begriff "Subpart-F" auf die Stellung der Vorschriften innerhalb des amerikanischen Steuerrechts bez...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Zuordnung von Vermögenswerten, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Chancen und Risiken (Abs. 2)

Rz. 3514 [Autor/Stand] Zuordnung des Versicherungsvertrags als Ausgangsbasis für die Gewinnaufteilung. Durch die Übernahme des Versicherungsrisikos und den Abschluss eines Versicherungsvertrags ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden. Diese richten sich im Inland nach §§ 341e bis 341h HGB. Die Rückstellungen umfassen Rü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Funktionsaufteilung (Abs. 3)

Rz. 3518 [Autor/Stand] Funktionsausübung in mehreren Betriebsstätten. § 24 Abs. 3 BsGaV regelt, dass bei einer Funktionsausübung in mehreren Betriebsstätten der Versicherungsvertrag dem Unternehmensteil zuzuordnen ist, in dem der Schritt des Zeichnungsprozesses durchgeführt wird, dem die größte Bedeutung für die unternehmerische Risikoübernahmefunktion zukommt. Eine solche Z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Weitergehende Berichtigungen (§ 1 Abs. 1 Satz 4)

[4] Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu weitergehenden Berichtigungen als die anderen Vorschriften, sind die weitergehenden Berichtigungen neben den Rechtsfolgen der anderen Vorschriften durchzuführen. Rz. 245 [Autor/Stand] Grundsatz der Idealkonkurrenz. § 1 Abs. 1 Satz 4 enthält den Grundsatz der Idealkonkurrenz, dem zufolge bei Anwendbarkeit anderer Korre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Inländisches Versicherungsaufsichtsrecht (Abs. 5)

Rz. 3548 [Autor/Stand] Anpassung des Dotationskapitals nach inländischem Versicherungsaufsichtsrecht. § 25 Abs. 5 Satz 1 BsGaV bestimmt, dass § 12 Abs. 6 BsGaV entsprechend für Versicherungsbetriebsstätten anzuwenden ist. Nach § 12 Abs. 6 BsGaV ist das Dotationskapital der Betriebsstätte anzupassen, wenn sich innerhalb eines Wirtschaftsjahrs die Zuordnung von Personalfunktio...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 3 Nachgelagerte Besteuerung

Während der Ansparphase erfolgt bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen. Dies gilt unabhängig davon, ob oder in welchem Umfang die Altersvorsorgebeiträge gefördert wurden.[1] Die Regelungen über die Erhebung der Kapitalertragsteuer sind nicht anzuwenden. In der Ansparphase fallen keine kapitalertragsteuerpflichtigen Kapit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.5 Steuerliche Bedeutung

Rz. 35 Generell sind, trotz Vorliegens der sonstigen Voraussetzungen, gesonderte Feststellungen der Einkünfte nur zulässig, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sein können. Die gesonderte Feststellung ist kein Selbstzweck, sondern soll die Durchführung der Besteuerung erleichtern.[1] Die gesonderte Feststellung übernimmt mit der Ermittlung und Feststellung bestimmter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 9 Feststellung anrechenbarer Steuer, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 207 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist in Abs. 5 die Nr. 2 angefügt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, anrechenbare Steuerbeträge gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist sinnvoll, soweit die Erträge mehreren gemeinschaftlich zustehen und damit auch die anrechenbare Steuer auf mehrere Stpfl. zu verteilen ist. Da für die Stpfl. mehrere FÄ zuständig sein kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.4 Systematische Bedeutung der Vorschrift

Rz. 10 Die Einbeziehung der Veräußerungsgewinne in den Bereich der stpfl. Einkünfte durch § 16 Abs. 1 EStG hat – ungeachtet dessen, dass das Prinzip der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit dies erfordert[1] –, für den Grundfall der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs durch den Einzelunternehmer konstitutive Bedeutung [2]. Der Veräußerungsvorgang selbst unte...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.1 Vorteilsgewährende Kapitalgesellschaft

Rz. 23 Außerbilanzielle Gewinnerhöhung. Auf Ebene der vorteilsgewährenden Kapitalgesellschaft besteht die Rechtsfolge der vGA – entsprechend dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – darin, dass die vGA das Einkommen nicht mindert. Dem bilanziellen Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der infolge der vGA vermindert ist, ist die vGA wieder hinzuzurechnen. Diese...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bankspesen

Bei den Bankspesen ist zu differenzieren, bezogen auf welche Einkunftsart die Aufwendungen gemacht worden sind und ob sie zu stpfl. Einkünften geführt haben. Die beim Kauf einer Kauf- oder Verkaufsoption gezahlten Bankspesen sind Anschaffungskosten des Käufers für das Wirtschaftsgut Optionsrecht. Gleiches gilt für Provisionen und andere Transaktionskosten (Anschaffungsnebenk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.2 Rechtsnachfolge in Kapitalanlage und Kapitalertrag

Rz. 68 Der Begriff der Rechtsnachfolge bezeichnet den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einer Kapitalanlage oder einem Kapitalertrag von einer Person auf eine andere. Für die Einkünftezurechnung ist in Rechtsnachfolgefällen strikt zwischen Einzelrechtsnachfolge (z. B. Veräußerung, Schenkung) und Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbschaft, Umwandlung) einerseits und Rech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.2 Bare Zuzahlungen bei Gelegenheit eines Anteilstauschs (S. 2)

Rz. 327 § 20 Abs. 4a S. 2 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen es bei einem Anteilstausch zu einer baren Zuzahlung kommt. Die Regelung bezieht sich nur auf Tauschvorgänge i. S. d. § 20 Abs. 4a S. 1 EStG. Andere Tauschvorgänge werden nicht erfasst. Eine bare Zuzahlung erfolgt vor allem dann, wenn der Wert der erhaltenen Anteile hinter dem Wert der hingegebenen An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.5 Gewährung von Anteilen ohne gesonderte Gegenleistung (S. 5)

Rz. 339 § 20 Abs. 4a S. 5 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen einem Stpfl. Anteile i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zugeteilt werden, ohne dass dieser hierfür eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten hat. Zu denken ist etwa an die Zuteilung von Bonusaktien, die von einer AG ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und die nicht aus ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.1 Allgemeine Zuordnungsgrundsätze

Rz. 384 Bei § 20 Abs. 8 S. 1 EStG handelt es sich um eine Konkurrenznorm, die keinen eigenen Besteuerungstatbestand enthält, sondern lediglich das Verhältnis der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG, aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG und aus Vermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.1 Grundlagen

Rz. 63 Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erzielt derjenige, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Einkünften aus Kapitalvermögen knüpft.[1] Entsprechend ist die Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in Abhängigkeit vom jeweils verwirklichten Steuertatbestand differenziert zu beurteilen. Rz. 64mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 323 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG vor, wird der Anteilstausch zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG würde der einem Anteilstausch zugrunde liegende gesellschafts- oder wertpapierrechtliche Vorgang regelmäßig eine Steuerpflicht nach § 20 EStG auslösen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine Sonderr...mehr