Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 783 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 204 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 252 Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. g...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.8 Kirchensteuerpflicht

Rz. 763 [Kirchensteuerpflicht und Anrechnung von Kirchensteuern → Anlage KAP Zeilen 6, 39] Die Kirchensteuerpflicht muss z. B. die Bank jährlich zum 31.8. beim BZSt erfragen. Das Ergebnis der Abfrage ist für die Bank bindend. Ändern sich später die Verhältnisse des Steuerpflichtigen, weil dieser z. B. nach dem 31.8. aus der Kirche austritt, können diese Änderungen nur mit der...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.2 Sparer-Pauschbetrag

Rz. 748 [Sparer-Pauschbetrag → Anlage KAP Zeilen 16, 17] Sofern die Kapitaleinnahmen dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wird bei der Einkünfteermittlung ein Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR abgezogen. Ehegatten wird bei Zusammenveranlagung ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt und ist bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge e...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.3 Stückzinsen

Rz. 792 Seit Einführung der Abgeltungsteuer sind Stückzinsen beim Veräußerer als Teil des Veräußerungserlöses (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG) steuerpflichtig. Das gilt auch für Stückzinsen auf festverzinsliche Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworbenen wurden (FG Münster, Urteil v. 2.8.2012, 2 K 3644/10 E, EFG 2012 S. 2284). Bei dem Erwerber sind zwei Fälle zu unterscheiden: Werde...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.6 Freistellungsauftrag

Rz. 761 Der Einbehalt der Abgeltungsteuer kann durch den Sparer-Pauschbetrag (Ledige 801 EUR bzw. Ehegatten 1.602 EUR; siehe dazu auch → Tz 748) ganz oder teilweise verhindert werden. Hierzu muss der Bank ein schriftlicher Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster vorliegen. Der Freistellungsauftrag kann nicht auf einzelne Konten oder Depots einer Bank beschränkt werden. Er...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.5 Fremdwährungsgeschäfte

Rz. 796 Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. Das bedeutet, dass auch die Fremdwährungsgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Werden Wertpapiere verkauft und der Kaufpreis in Fremdwährung ausgezahlt, gilt der Vorgang als Anschaffung eines Fremdwährun...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1173 [Steueranrechnung → Zeilen 31–40] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen w...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 793 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Auch die Veräußerung priv...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 357 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 358 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 352 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 42] Für bestimmte, durch den Arbeitgeber geleistete Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Begünstigte Anlageformen sind insbesondere die Anschaffung von Wertpapieren, Beteiligungen oder Genussrechten an Wertpapieren sowie Bausparverträge. Es si...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigung wie Bruttoloh...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 633 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Aufgehoben: Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG

Vorlagebeschluss: Das Niedersächsische FG hatte beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die Abgeltungsteuer in den Jahren 2013, 2015 und 2016 insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als dass sie für Einkünfte aus privaten Kapitalerträgen einen Sondersteuersatz i.H.v. 25 % mit abgeltender Wirkung vorsieht. Das FG ist davon überzeugt, dass die Abgel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Fragen und Antworten zur So... / Wie ist die Sondereinheit aufgebaut?

Die Sondereinheit ist in die beiden Gruppen "Kapitalmarkt" und "Internationaler Informationsaustausch" unterteilt. In der Gruppe Kapitalmarkt werden alle Arbeitsbereiche zusammengefasst, die im Bereich der Kapitalertragsteuer mit der Bekämpfung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt befasst sind. Dies sind z. B. das Informations- und Analysezentrum, die Strafsachen- und Bußge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 109 Problematisch ist die Behandlung der einzubehaltenden und abzuführenden KapESt im Rückwirkungszeitraum. Als zum KapESt-Abzug Verpflichtete kommen die übertragende Körperschaft und der übernehmende Rechtsträger in Betracht. Die Steuerabzugspflicht trifft in erster Linie den zivilrechtlich zur Leistung Verpflichteten. Das ist bis zur Eintragung der Umwandlung in das Ha...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.1 Vermögensübertragung auf eine Körperschaft

Rz. 96 Wird das Vermögen einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft übertragen, so erlischt die übertragende Körperschaft zivilrechtlich erst mit Eintragung der Vermögensübertragung in das Handelsregister. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die übertragende Körperschaft zivilrechtlich noch Gewinnausschüttungen vornehmen. Steuerlich unterliegen aber auch diese Gewinnausschüttu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG ist nahezu unverändert aus dem UmwStG 2002 übernommen worden. Neu eingefügt wurde zunächst nur Abs. 3, um Besteuerungslücken bei grenzüberschreitenden Umwandlungen zu vermeiden. Rz. 6 Durch Gesetz v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 4 S. 1, 2 angefügt, um eine Ausweitung der Nutzung der Verluste des übertragenden Rechtsträgers mittels Rückwirkungsfiktion...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.7 Ausscheidende Gesellschafter

Rz. 89 Für Gesellschafter der übertragenden Körperschaft, die im Zug der Umwandlung ausscheiden und nicht Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden, gilt die steuerliche Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht. Das betrifft sowohl den Fall, dass sie ihre Beteiligung an der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum veräußern, als auch den Fall, dass sie ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 17. Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (Rz. 300a)

Die Ausführungen in Rz. 300a wurden ergänzt. Wurde bei Gläubigern i.S.d. § 44a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG durch die auszahlende Stelle Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt und erfüllen diese Gläubiger die Voraussetzungen nach § 36a Abs. 1 bis 3 EStG für eine Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer, wird die Kap...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 18. Erstattung bei zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer (Rz. 307)

Die Ausführungen wurden vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 5 EStG ergänzt. Demnach ist im Kalenderjahr des Wechsels von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht ist für die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ausschließlich das Wohnsitz-FA zuständig.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 14. Erstattung von Kapitalertragsteuer (Rz. 285)

Im Anwendungsbereich des Teileinkünfteverfahrens können Gewinnausschüttungen auf der Ebene der empfangenden nicht steuerbefreiten Körperschaft nach Maßgabe des § 8b KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Eine Erstattung von Kapitalertragsteuer kann durch eine NV-Bescheinigung bewirkt werden. Eine NV-Bescheinigung kann nur für sog. kleine Körperschaften ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Veranlagungswahlrecht nach § 32d Abs. 4 EStG: Ausweis der abgeführten Kapitalertragsteuer in der Steuerbescheinigung und Zurechnung zu den verschiedenen Ertragsarten (Rz. 147)

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 9. Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistung gem. § 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG (Rz. 251a bis 251d)

Neu in das Anwendungsschreiben wurden umfassende Ausführungen zur Erhebung von Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistungen aufgenommen. Werden Kapitalerträge in Sachwerten geleistet oder reicht der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der Kapitalertragsteuer nicht aus, kann der zum Steuerabzug Verpflichtete nach § 44 Abs. 1 Satz 8 und 9 EStG den Fehlbetrag von einem bei ihm ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 8. Vorrang der Anrechnung der Quellensteuer gem. der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV (Rz. 148)

Die bisherigen Ausführungen zum Vorrang der Anrechnung der Quellensteuer gem. der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV sind durch Zeitablauf entfallen.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 19.5.2022 – Teil II (ErbStB 2022, Heft 10, S. 311)

Hinweise zu wichtigen Änderungen und Entwicklungen Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwal...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Tarifermäßigungen und Abgeltungsteuer (Rz. 132)

Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i.S.d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen, können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG nicht mindern. Beraterhinweis Das FG Münste...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 19. Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 1 EStG für bestimmte Ausschüttungen von Investmentfonds (Rz. 308a, 308b)

Die Ausführungen zum Erstattungsverfahren auf Grundlage von § 17 InvStG wurden überarbeitet und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtslagen erweitert. Rz. 308a: Nach § 44b Abs. 1 EStG ist die auf Ausschüttungen eines Investmentfonds in dessen Liquidationsphase erhobene Kapitalertragsteuer zu erstatten, soweit die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen darstellen. Die a...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 16. Zinszahlungen/Dividendenausschüttungen an eine Personengesellschaft mit körperschaftsteuerbefreiten Gesellschaftern (Rz. 299, 299a)

Die bisherigen Ausführungen wurden ergänzt. Ist für eine Personengesellschaft, an der zumindest ein Gesellschafter beteiligt ist, der von der Körperschaftsteuer befreit ist, Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG einbehalten worden, kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer vorbehaltlich einer Erstattung nach § 44b Abs. 7...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwaltung ergeben, welche in die Neufassung des BMF-Schr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage und Verluste gem. § 43a Abs. 2 Satz 6 und 7 EStG (Rz. 194)

Die Korrektur des Kapitalertrags nach Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage erfolgt grundsätzlich i.R.d. Veranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG. Der Stpfl. hat hierbei die entspr. Unterlagen vorzulegen, die zur Korrektur der steuerlichen Daten dieses Geschäftsvorfalls dienen. Das Beispiel 2 im Anwendungsschreiben wurde unter Berücksichtigung der Regelungen in Rz. 59 zur Verä...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG (Rz. 229a)

Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich i.R.d. Veranlagung statt.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / IX. Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d EStG

1. Tarifermäßigungen und Abgeltungsteuer (Rz. 132) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i.S.d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen, können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 32d Abs....mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / X. Umsetzung des Steuerabzugsverfahrens auf Ebene der auszahlenden Stellen

1. Depotübertrag mit Gläubigerwechsel – Unentgeltliche Depotüberträge (Rz. 166) Von einer Veräußerung von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG ist nicht auszugehen, wenn der Stpfl. unter Benennung der gesetzlich geforderten Daten der auszahlenden Stelle mitteilt, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. Sofern bei einer Übertragung eines Depots die erforde...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 11. Abstandnahme vom Steuerabzug mithilfe von NV-Bescheinigungen (Rz. 256, 295, 297, 304)

Das Formerfordernis der "amtlichen Beglaubigung" ist entfallen. Neben dem Original der NV-Bescheinigung wird auch eine (einfache) Kopie für steuerliche Zwecke anerkannt.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 10. Freistellungsaufträge bei Lebensversicherungsunternehmen (Rz. 260)

Wird die Geschäftsbeziehung im laufenden Kalenderjahr vollständig beendet, z.B. bei Auszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag, und der vorliegende Freistellungsauftrag wird nicht zum Kalenderjahresende befristet, so kann aus Vereinfachungsgründen angenommen werden, dass der erteilte Freistellungsauftrag ab dem Folgejahr – auch ohne ausdrückliche Änderung nach vorgeschr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 8. Ausnahmen vom Deltakorrekturverfahren (Rz. 241a)

Korrekturen mit Wirkung für die Zukunft nach Maßgabe der Rz. 241 des o.g. BMF-Schreibens werden in bestimmten Fällen nicht durchgeführt. Unter anderem ist dies der Fall, wenn ein Stpfl. die Geschäftsbeziehung mit einer auszahlenden Stelle beendet, ohne seine Wertpapiere auf ein anderes Institut zu übertragen. Ergänzt wurde, dass der Tod als Beendigung der Geschäftsbeziehung ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 9. Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen (Rz. 148 neu)

Die durch das BMF-Schreiben v. 3.6.2021 – IV C 1 -S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 (i.E. s. EStB 2021, 429 [Anemüller]) eingefügte Rz. 148a zur Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen wird in der Neufassung des Anwendungsschreibens als Rz. 148 ausgewiesen. Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % der ausländischen Steuer auf den ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 7. Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug nach dem Deltakorrekturverfahren gem. § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG (Rz. 241)

Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug sind gem. § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG nur mit Wirkung für die Zukunft, d.h. nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Fehlers vorzunehmen. Die bisherigen Beispiele 3 und 4 sind entfallen, an deren Stelle sind nun die bisherigen Beispiele 5 und 6 getreten. Neu eingefügt wurde das Beispiel 5, welches die Korrekturmöglichk...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 13. NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge bei nicht steuerbefreiten Körperschaften (Rz. 280 bis 284)

Die Ausführungen in den Rz. 280 ff. wurden überarbeitet. Einer unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse steht, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR i.R.d. Veranlagung zu (vgl. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Um eine Abstandnahme vom Kapitalertrags...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Ausnahme auf Antrag bei bestimmter Beteiligungshöhe gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Rz. 141)

Die Ausführungen in Rz. 141 zur Antragsfrist bei Ausübung der sog. "Optionsbesteuerung" für unternehmerische Beteiligungen wurden ergänzt. Neu ist der Hinweis auf die BFH-Entscheidung v. 14.5.2019 (BFH v. 14.5.2019 – VIII R 20/16, BStBl. II 2019, 586 = ErbStB 2019, 316 [Günther]), denn kennt der Stpfl. das Antragsrecht gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. a EStG, stellt aber ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Allgemeine Regelungen zur Günstigerprüfung (Rz. 149)

§ 32d Abs. 6 EStG regelt die Wahlmöglichkeit des Stpfl., seine Einkünfte aus Kapitalvermögen abweichend von § 32d Abs. 1 EStG den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen. Damit wird für Stpfl., deren Belastung mit der tariflichen Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte niedriger ist als der Abgeltungsteuers...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Erklärung zur Freistellung vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG (Rz. 177)

Fiktion des Widerrufs der Erklärung: Optiert eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung und liegt der auszahlenden Stelle eine "Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 EStG " vor, so gilt dies als Widerruf der Erklärung. Der Nachweis der Ausübung der Option zur Körpersc...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Verlustvortrag auf Folgejahr bzw. Ausstellung einer Verlustbescheinigung (Rz. 233)

Etwaige am Jahresende sich ergebende Verlustüberhänge im Verlusttopf für sonstige Verluste und im Aktienverlusttopf sind getrennt auf das Folgejahr vorzutragen. Der Antrag auf die Erteilung der Verlustbescheinigung kann für beide Töpfe getrennt gestellt werden. In den Fällen der ehegatten-/lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung umfasst die Bescheinigung die ermittelt...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Definition der nahestehenden Person (Rz. 136)

Die Ausführungen wurden unter Hinweis auf das BFH v. 16.6.2020 – VIII R 5/17, BStBl. II 2020, 807, ergänzt, dass es für die Annahme eines eigenen wirtschaftlichen Interesses der Vertragsparteien an der Einkünfteerzielung des anderen nicht ausreicht, dass der Darlehensgeber von der Besteuerung der Zinsen nach dem gesonderten Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG profitiert und der Sch...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 7. Vorlage von Steuerbescheinigungen im Fall der Günstigerprüfung (Rz. 150)

Wird das Veranlagungswahlrecht nach § 32d Abs. 6 EStG ausgeübt, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden. Hierzu sind sämtliche Steuerbescheinigungen vorzuhalten und auf Verlangen des FA einzureichen (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 EStG). Die bisherigen Ausführungen zur Vorlage von Steuerbescheinigungen entsprachen nicht der o.g. gesetzlichen Regelung und wurden daher angepasst. ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Depotübertrag mit Gläubigerwechsel – Unentgeltliche Depotüberträge (Rz. 166)

Von einer Veräußerung von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG ist nicht auszugehen, wenn der Stpfl. unter Benennung der gesetzlich geforderten Daten der auszahlenden Stelle mitteilt, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. Sofern bei einer Übertragung eines Depots die erforderlichen Daten, die den Übertragenden und den Depotempfänger betreffen, berechti...mehr