Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Übersicht: Personengesellsc... / 1.6 Haftung der Gesellschafter

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften haften persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die persönliche Haftung tritt neben die Haftung des Gesellschaftsvermögen und richtet sich bezüglich Umfangs, Fälligkeit und Einwendungen gegen die Haftung stets nach der Hauptschuld der Gesellschaft. Nur bei Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft kann die Haftung der...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 3.5 Willensbildung, Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

Beschlüsse werden in der Regel im Rahmen der Gesellschafterversammlung gefasst, sind aber auch außerhalb möglich, z. B. im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefon- oder Videokonferenz. Ab dem 1.1.2024 richtet sich die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der OHG nicht mehr nach dem Kopfprinzip, d. h. nach der Mehrheit der Gesellschafter, sondern nach ...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 3 Grundlagen für den Formwechsel

Rechtsgrundlage für den Formwechsel ist das Umwandlungsgesetz (UmwG); an dieser Stelle von Interesse sind die §§ 214–225 c UmwG über den Formwechsel von Personengesellschaften sowie die §§ 226–257 UmwG über den Formwechsel von Kapitalgesellschaften. Steuerrechtliche Erwägungen können hier nur am Rande gestreift werden. Gesellschaftsrechtlich ist der Formwechsel identitätswahr...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.5 Künftige Satzung

Beim Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft, wie der GmbH, muss die künftige Satzung (der Gesellschaftsvertrag) in den Umwandlungsbeschluss mit aufgenommen werden.mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 1 Wer sich in eine GmbH wandeln darf

Nicht jeder Rechtsträger kann sich in eine GmbH wandeln. Der Formwechsel in die GmbH ist für die in § 191 Abs. 1 UmwG aufgeführten Rechtsformen möglich. Das sind: Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die Körperschaften und Anstalten...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 7 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen sich wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel vor...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 10. Grunderwerbsteuer/Grundsteuer

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Fitnessstudio / Zusammenfassung

Überblick Die vielfältigen Leistungen eines Fitnessstudios sind grds. einzeln zu beurteilen. Danach können steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze vorkommen. Die steuerpflichtigen Leistungen können im Ausnahmefall dem ermäßigten Steuersatz, im Übrigen dem Regelsteuersatz unterliegen. Allerdings kann im Falle einer Bündelung eines Leistungsangebots auch eine einheitliche Beu...mehr

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Fitnessstudio / 1.1.1 Physiotherapeut

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind u. a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Physiotherapeut (Krankengymnast) steuerfrei. Sollte der Betreiber des Fitnessstudios Physiotherapeut sein und seinem Fitnessstudio eine Krankengymnastikpraxis angegliedert haben, sind diese Umsätze insoweit grundsätzlich steuerfrei. Das gilt allerdings auch in Fällen, in denen der Betreiber des Fitnessstudios i...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 3. Betriebsvermögen

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 5. Bewertung

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Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit effektivem Sitz im Inland

Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Alternative zur GmbH? Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste Rechtsform für eine Unternehmensgründung in der Bundesrepublik. Doch sie hat auch Nachteile, vor allem weil ein Mindestkapital von 12.500 EUR aufgebracht werden muss. Der Aufwand und die Kosten einer Gründung sind so beträchtlich, dass sie manchen Interessent...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Alternative zur GmbH?

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste Rechtsform für eine Unternehmensgründung in der Bundesrepublik. Doch sie hat auch Nachteile, vor allem weil ein Mindestkapital von 12.500 EUR aufgebracht werden muss. Der Aufwand und die Kosten einer Gründung sind so beträchtlich, dass sie manchen Interessenten abschrecken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1.11...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.3 Imageprobleme

Bei Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft ist zu befürchten, dass Kunden bzw. Lieferanten der ausländischen Kapitalgesellschaft skeptisch gegenüber stehen und nur bereit sind vorzuleisten, wenn entsprechende Sicherheiten, z. B. eine persönliche Bürgschaft der Gesellschaft oder des Geschäftsführers, gestellt werden. Starke Gläubiger wie Banken oder Vermieter werd...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 1.3 Unklare Rechtslage: gefährlich für Geschäftsführer und Gesellschafter

Auch für die Geschäftsführer ist es bei Geltung der Sitztheorie sehr gefährlich, einer ausländischen Kapitalgesellschaft jedenfalls außerhalb der EU vorzustehen, der im Inland die Rechtsfähigkeit unter Hinweis darauf abgesprochen wurde, dass sie im Ausland lediglich als Briefkastengesellschaft gegründet worden sei. Der Geschäftsführer tritt dadurch für eine nichtexistente ju...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 2.3 Wie ist die Rechtslage bei reinen Briefkastenfirmen?

Ob sich auf die Niederlassungsfreiheit auch solche Gesellschaften berufen können, die von Anfang an bewusst als reine Briefkastenfirma im Ausland gegründet worden sind, hat der EuGH nicht in der Überseeringentscheidung ausdrücklich festgestellt, da es in der zugrunde liegenden Entscheidung um eine Gesellschaft ging, die zunächst auch in den Niederlanden ihren effektiven Verw...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.6 Mitbestimmung

Grundsätzlich ist die unternehmerische Mitbestimmung des deutschen Rechts, also vor allem die Beteiligung von Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bei Gesellschaften mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern auf ausländische Kapitalgesellschaften nicht anwendbar, auch wenn sie im Inland ihren tatsächlichen Sitz unterhalten. Dies ist ein Vorteil der Verwendung einer Rechts...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 1.1 Vorteile und Risiken der Verwendung einer ausländischen Rechtsform

Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich in Deutschland handlungsfähig. So kann beispielsweise eine italienische Handelsgesellschaft, die an einen deutschen Lebensmittelhändler Wein geliefert hat, ohne weiteres in Deutschland den deutschen Abnehmer verklagen, ohne dass ihr diesbezüglich die Handlungsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit abgesprochen werden kann. B...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 2 Entscheidungen der Gerichte zur Verwendung ausländischer Rechtsformen

Durch die Überseering-Entscheidung des EuGH [1] sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BGH wurde klargestellt, dass sowohl im EU-Ausland wirksam gegründete Kapitalgesellschaften als auch US-amerikanischen Kapitalgesellschaften die Rechtsfähigkeit im Inland nicht deswegen versagt werden kann, weil sie trotz effektiven Sitzes im Inland dort nicht wirksam errichtet worden si...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich wird die ausländische Kapitalgesellschaft aufgrund der inländischen Betriebsstätte dem inländischen Steuerrecht unterworfen. Zum Begriff der Betriebsstätte, der sehr weit gezogen wird, siehe § 12 AO. Auch die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden gem. § 69 AO kommt ohne weiteres zur Anwendung. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeit gegenüber den S...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 2.1 Überseering-Entscheidung des EuGH

In der Überseering-Entscheidung des EuGH[1] aus dem November 2002 ging es um folgenden Ausgangssachverhalt: Die Überseering BV, eine in den Niederlanden eingetragene Kapitalgesellschaft, machte Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei der Ausführung von Bauarbeiten gegen eine deutsche Gesellschaft geltend. Die niederländische Kapitalgesellschaft hatte ein Garagengebäude sowie ein ...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 1 Problemhintergrund

1.1 Vorteile und Risiken der Verwendung einer ausländischen Rechtsform Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich in Deutschland handlungsfähig. So kann beispielsweise eine italienische Handelsgesellschaft, die an einen deutschen Lebensmittelhändler Wein geliefert hat, ohne weiteres in Deutschland den deutschen Abnehmer verklagen, ohne dass ihr diesbezüglich ...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3 Einzelfragen

3.1 Gläubigerschutz trotz EU-Recht Selbst wenn nach EU-Recht einer solchen Gesellschaft die Rechtsfähigkeit zugesprochen werden muss, heißt dies nicht, dass aus Erwägungen des Gläubigerschutzes ein haftungsrechtlicher Durchgriff auf die dahinter stehenden Gesellschafter nicht möglich ist. Dies hat im Anschluss an die Überseering-Entscheidung bereits das Amtsgericht Hamburg im...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.4 Problem ausländischer Rechtsanwendung

Zudem müssen sich die Gesellschafter klar machen, dass für ihr Rechtsverhältnis zur Gesellschaft und untereinander das jeweilige ausländische Gesellschaftsrecht zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass im Streitfall – etwa bei Auseinandersetzungsstreitigkeiten – das ausländische Recht und die ausländische Rechtsprechung heranzuziehen sind.mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.1 Gläubigerschutz trotz EU-Recht

Selbst wenn nach EU-Recht einer solchen Gesellschaft die Rechtsfähigkeit zugesprochen werden muss, heißt dies nicht, dass aus Erwägungen des Gläubigerschutzes ein haftungsrechtlicher Durchgriff auf die dahinter stehenden Gesellschafter nicht möglich ist. Dies hat im Anschluss an die Überseering-Entscheidung bereits das Amtsgericht Hamburg im Mai 2003 in einer derartigen Kons...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

3.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich Rz. 42 Nachdem § 29 Abs. 1 KStG die fiktive Nennkapitalherabsetzung der Überträgerin einer Umwandlung und ggf. auch der Übernehmerin geregelt hat, befasst sich § 29 Abs. 2 KStG mit der Fortentwicklung dieses herabgesetzten Betrags in Fällen der Verschmelzung gem. § 2 UmwG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften. Derartige Versc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.2 Generelle Rechtsfolge

Rz. 49 Grundsätzlich schreibt § 29 Abs. 2 S. 1 KStG bei Vorliegen der Voraussetzungen als Rechtsfolge die Zurechnung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft (nach Vornahme der fiktiven Kapitalherabsetzung) bei der Übernehmerin vor. Insoweit kommt es zur vollständigen Übertragung sämtlicher Einlagen der Überträgerin auf die Übernehmer...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.5 Insolvenz

Die im Inland ansässige ausländische GmbH unterliegt dem deutschen Insolvenzrecht, da für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig sind, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (Anknüpfung an das sog. Kriterium COMI = Center of main Interest).[1]mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 1.2 Bedeutung der Sitz- und Gründungstheorie

Praxis-Beispiel Gründet beispielsweise der in Berlin-Tempelhof ansässige Bauunternehmer in Dublin eine irische Kapitalgesellschaft unter der Firma Tempelhofer Fassadentechnik Ltd., die zwar in Irland registriert, aber dort gar nicht tätig ist, stellt sich die Frage, ob diese Gesellschaft in Deutschland rechtsfähig ist. Die traditionelle deutsche Auffassung hat dazu die sogena...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 5 Anpassung des Nennkapitals der umwandlungsbeteiligten Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 109 Als dritter und letzter Schritt der Korrektur der Eigenkapitalsphäre bei der Umwandlung hat nach Abs. 4 die Anpassung des Nennkapitals der beteiligten Rechtsträger (sofern nicht im Zuge der Verschmelzung untergegangen) zu erfolgen. Welche Höhe das Nennkapital nach der Umwandlung aufweist, richtet sich nach der Eintragung im Handelsregister (Maßgeblichkeit der Handels...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 29 KStG ergänzt die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto im Hinblick auf Umwandlungsvorgänge. Da es bei derartigen Maßnahmen zur Übertragung von Einlagen kommen kann, beinhaltet die Regelung die Fortschreibung des Einlagekontos in derartigen Fällen. Rz. 2 In § 29 Abs. 1 KStG wird angeordnet, dass die Regelung in Umwandlungsfällen gem. § 1 UmwG grundsätzlich Anwend...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 2.2 Konsequenzen der Entscheidung für die Praxis

Konsequenz der Entscheidung ist, dass ausländische Kapitalgesellschaften im Inland als rechts- und parteifähig anzuerkennen sind, sofern sie im EU-Ausland wirksam gegründet worden sind und anschließend ihren Sitz nach Deutschland verlegt haben. Dies hat der BGH auch für eine in Liechtenstein gegründete Gesellschaft angenommen,[1] wobei Liechtenstein zum Europäischen Wirtscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 42 Nachdem § 29 Abs. 1 KStG die fiktive Nennkapitalherabsetzung der Überträgerin einer Umwandlung und ggf. auch der Übernehmerin geregelt hat, befasst sich § 29 Abs. 2 KStG mit der Fortentwicklung dieses herabgesetzten Betrags in Fällen der Verschmelzung gem. § 2 UmwG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften. Derartige Verschmelzungen werden grundsätzlich gem. §§ 11-13 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 28 Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Nennkapital des übertragenden Rechtsträgers als herabgesetzt. Bereits durch die Wortwahl ist ersichtlich, dass es sich bei dieser Kapitalherabsetzung um eine rein steuerliche Fiktion handelt, die unabhängig von der handelsrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Fortentwicklung des Nenn- oder Stammkapitals erfolgt. Di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.3 Besonderheiten im Falle der Aufwärtsverschmelzung (Upstream-Merger)

Rz. 71 Sofern die Übernehmerin an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist (partieller oder vollständiger Upstream-Merger oder Aufwärtsverschmelzung), ergeben sich insoweit Besonderheiten. Eine Zurechnung des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der Übernehmerin wäre unsystematisch und würde zu nicht zu rechtfertigenden Ergebnissen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.4 Besonderheiten im Falle der Abwärtsverschmelzung (Downstream-Merger)

Rz. 83 Weitere Verwerfungen bei der Zurechnung des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der Übernehmerin ohne weitere Maßnahmen können sich ergeben, sofern die Verschmelzungsrichtung geändert wird, d. h. sofern eine Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen wird (Downstream-Merger oder Abwärtsverschmelzung). Nach h. M.[1] der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.2 Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 10 § 29 KStG fordert im Hinblick auf den übertragenden Rechtsträger grundsätzlich keine unbeschränkte Stpfl. Dennoch entspricht es der h. M., dass die Regelung lediglich auf unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften (bzw. aufgrund der Erweiterung des § 29 Abs. 5 KStG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften, die Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 und 10 EStG erbringe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.3 Spaltung auf eine Personengesellschaft

Rz. 108 Sofern der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft ist, gilt für die übertragende Kapitalgesellschaft grundsätzlich dasselbe wie bei der Spaltung auf eine Kapitalgesellschaft. Das steuerliche Einlagekonto der übertragenden Kapitalgesellschaft mindert sich in dem Verhältnis der übergehenden Vermögensteile zu dem vor der Spaltung vorhandenen Vermögen. Eine ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 8 Sonstige Umwandlungsfälle

Rz. 123 Gesetzlich nicht geregelt sind die Fälle der Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung) einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft.[1] Diese Fälle sind steuerlich als Einbringung nach § 20 UmwStG zu behandeln. In diesen Fällen ist das ganze Eigenkapital der (umgewandelten) Personengesellschaft bei der Kapitalgesellschaft in das steuerliche Einlagekonto einzuste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.2 Besonderheiten im Falle der Upstream- und Downstream-Abspaltung

Rz. 103 Hält der übernehmende Rechtsträger Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft oder der übertragende Rechtsträger Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger, erfordert dies grundsätzlich dieselben Korrekturen im steuerlichen Einlagekonto wie bei der Verschmelzung.[1] Diese Grundsätze gelten aber nur entsprechend. Bei der Spaltung tritt die Rechtsfolge mithin nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 7 Steuerliches Einlagekonto ausländischer Körperschaften (Abs. 6)

Rz. 119 Die Geltung grenzüberschreitender Umwandlungen wurde zivilrechtlich jüngst im Zuge des UmRUG neu geregelt.[1] Umwandlungsmaßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug sind demnach regelmäßig solche, bei denen mindestens eine der an der Umwandlungsmaßnahme beteiligten Gesellschaften dem Recht eines EU- oder EWR-Staates unterliegt.[2] Der Steuerrechtsgesetzgeber hat demgege...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 19 In § 29 Abs. 1 KStG wird die fiktive Kapitalherabsetzung der übertragenden Kapitalgesellschaft und in den Fällen einer Abwärtsverschmelzung (Downstream-Merger) sowie bei der Auf- oder Abspaltung auch der übernehmenden Kapitalgesellschaft normiert. Damit gilt die Regelung sowohl für den Fall einer Verschmelzung als auch für den Fall einer Abspaltung oder einer Aufspalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.3 Umwandlung

Rz. 23 Da die Kapitalherabsetzungsfiktion nach Abs. 1 in allen Fällen des § 1 UmwG gilt, bezieht sich diese auf Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen), Vermögensübertragungen, Formwewchsel, also bei allen Formen der Umwandlung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sowie zahlreicher Stimmen in der Literatur[2] ist die Vorschrift nicht auf die...mehr