Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 22 Die unbeschränkte Stpfl. der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft ist darüber hinaus notwendige Bedingung für die Anwendung des § 29 KStG. Die Regelung gilt daher – obwohl nicht explizit in der Vorschrift verankert – nur für unbeschränkt stpfl. KSt-Subjekte.[1] Hierfür spricht auch die Formulierung des § 29 Abs. 5 KStG. Hiernach wird die Anwendung des § 29 KStG auf ander...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.2 Umwandlung des Organträgers

Rz. 126 Wird die Organträgerin auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, tritt der übernehmende Rechtsträger grundsätzlich in den Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag ein.[1] Gleiches gilt im Falle einer Auf- oder Abspaltung, sofern die Beteiligung an der Organgesellschaft auf einen der neuen Rechtsträger zusammen mit dem Gewinnabführungs- oder Beherrschungsver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 6 Sinngemäße Anwendung auf andere Körperschaften (Abs. 5)

Rz. 114 Nach § 29 Abs. 5 KStG gelten die Abs. 1-4 der Vorschrift sinngemäß auch für andere Körperschaften und Personenvereinigungen als Kapitalgesellschaften. Rz. 115 Während § 29 Abs. 1-3 KStG das Wort "Körperschaft" verwenden, stellt Abs. 4 der Vorschrift auf Kapitalgesellschaften ab. § 29 Abs. 5 KStG erweitert die Regelung insoweit klarstellend. Rz. 116 Ausgedehnt wird der ...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung[1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Rz. 129 Bei Umwandlungsmaßnahmen, an denen die Organgesellschaft beteiligt ist, ergeben sich regelmäßig Auswirkungen auf das steuerliche Einlagekonto der Organgesellschaft. Zu systematischen Verwerfungen konnte es in der Vergangenheit kommen, sofern Ausgleichsposten bestanden und die Finanzverwaltung davon ausging, dass umwandlungsbedingte Mehr- und Minderabführungen außer- ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 9.1 Vorbemerkung

Rz. 124 Umwandlungen sind auch in Bezug auf Organschaften möglich und können sowohl Organträger als auch Organgesellschaften betreffen. Grundsätzlich findet die Regelung des § 29 KStG auch uneingeschränkte Anwendung auf Kapitalgesellschaften, welche in eine Organschaft eingebunden sind. Es können sich allerdings erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Vorschriften ergeben, in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Verzicht auf die Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttung einer steuerbefreiten Kapitalgesellschaft gem § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 220 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999 wurde die KSt nicht nach § 27 KStG 1999 erhöht , wenn eine von der KSt befreite Kap-Ges GA an eine jur Pers d öff Rechts vornahm.mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 277 Eine Stiftung, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält,[415] erzielt hieraus regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die bei ihr zum Bereich der Vermögensverwaltung gehören. Dies gilt auch für Einkünfte, die als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils nach § 17 bzw. nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG anfallen. Zur Vermeidung einer Dopp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Sach- oder Bargründung einer Kapitalgesellschaft sowie Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 20 UmwStG

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie im früheren Anrechnungsverfahren ist der EK-Zugang in Folge der Sach- oder Bargründung bzw der Einbringung, soweit er das Nenn-Kap übersteigt, als Zugang beim stlichen Einlagekto zu erfassen (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 6 und 27). Das bedeutet zB für den Fall der Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges , dass das...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 3. Kapitalgesellschaft

Rz. 52 GmbH-Anteile gehen ebenso auf die Erbengemeinschaft über[136] wie Anteile an einer Personengesellschaft oder eines Einzelhandelsgeschäfts:[137] Die Geschäftsanteile der GmbH[138] sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Dies kann auch nicht durch eine Satzung ausgeschlossen werden. Die Satzung kann jedoch vorsehen, dass der Geschäftsanteil an eine bestimmte Person, die...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 645 Kapitalgesellschaften werden selbstständig besteuert. Sie sind Steuersubjekte der Körperschaftsteuer wie auch aller anderen Steuern. Für die Körperschaftsteuer kommt es nicht darauf an, ob die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn ausschüttet oder einbehält (thesauriert). Gewinnausschüttungen sind auch nicht als betrieblicher Aufwand abzugsfähig. Die Körperschaftsteuer is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Leistungen der Kapitalgesellschaft

Tz. 45 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG sind alle Auskehrungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Dazu gehören (s Urt des BFH v 06.10.2009, BFH/NV 2010, 248, und s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 11) neben oGA (auch verspätet beschlossene und/oder verspätet abgeflossene oGA) auch Vorabausschüttungen vor Ablauf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Nennkapitalrückzahlung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft

Tz. 285 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Zahlt eine ausl Kap-Ges anlässlich einer Kap-Herabsetzung Nennkap an einen inl AE zurück, führt dies – ebenso wie im Inl-Fall – beim AE grds nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag. Vielmehr sind auf AE-Ebene die AK bzw der Bw der Kap-Beteiligung entspr zu verringern (s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 100). Wegen der Definition des Nennkap bei ausl Kap-Ges s...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nießbrauch bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 101 Der Nießbrauch an Aktien und GmbH-Anteilen ist nur als Ertragsnießbrauch möglich. Dabei wird die Übertragung bzw. Abtretung des Anteils erforderlich. Der Gesellschafter bleibt stimmberechtigt, während dem Nießbraucher der Gewinnanteil zusteht. Alle Einzelheiten in diesem Bereich sind höchst umstritten.[226] Nach h.M. in der Lit. steht dem Aktionär gem. § 186 AktG bzw...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Kapitalgesellschaft

Rz. 165 Ist der Minderjährige durch den Erbfall Gesellschafter einer GmbH geworden und ist er Alleinerbe, so werden seine Gesellschafterrechte durch seine gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Kommt es zu Beschlüssen i.R.d. Satzung (auch zu Geschäftsführungsmaßnahmen sowie dem Jahresabschluss), so ist § 181 BGB auch unanwendbar, wenn die gesetzlichen Vertreter selbst Gesellsc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 566 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[942] Rz. 567 Die Definition des Veräußer...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Ersatztatbestand für Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 2b GrEStG

Rz. 765 § 1 Abs. 2b GrEStG wurde durch das GrEStÄndG 2021[1177] als weiterer Ersatz- bzw. Ergänzungstatbestand in das Gesetz eingefügt und betrifft Änderungen im Gesellschafterbestand von grundbesitzenden Kapitalgesellschaften.[1178] Von ihrer Struktur her entspricht die Regelung (wie bereits der weitgehend identische Wortlaut deutlich macht) weitgehend § 1 Abs. 2a GrEStG.[11...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Testamentsvollstreckung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 278 Aufgrund der Haftungsbeschränkungen kommt es bei Kapitalgesellschaften zu weniger Problemen mit einer Testamentsvollstreckung als bei Personengesellschaften. a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rz. 279 Eine Testamentsvollstreckung ist im Recht der GmbH ohne Weiteres zulässig, wobei der Geschäftsanteil Kraft eigenen Rechts unter Ausschluss der Erben durch den Testa...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Anteile an Kapitalgesellschaften von nicht mehr als 25 v.H.

Rz. 483 Als Verwaltungsvermögen gelten auch im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 v.H. oder weniger beträgt[710] und sie nicht zum Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S.d. KWG, eines Wertpapierinstituts i.S.d. WPIG oder eines...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 7. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Unternehmensvermögen

a) Bewertungsobjekt Rz. 208 Anders als bei Einzelunternehmen und mitunternehmerischen[289] Personengesellschaften ist im Bereich der Kapitalgesellschaften die Frage, welchen Umfang die zu bewertende wirtschaftliche Einheit (das Betriebsvermögen i.S.v. § 18 Nr. 3 BewG) hat, leicht zu beantworten. Denn für Kapitalgesellschaften gilt, dass sämtliche in ihrem Eigentum stehenden W...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Anteile an Kapitalgesellschaften

aa) Grundsätzliches Rz. 450 Schließlich zählen zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser/Schenker an deren Nennkapital zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich ei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ersatztatbestand für Personen- und Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 770 Während § 1 Abs. 2a GrEStG eine Sonderregelung nur für Personengesellschaften darstellt, betrifft § 1 Abs. 3 GrEStG alle Gesellschaften, unabhängig von der Rechtsform. Hier geht es allerdings nicht lediglich um Anteilsübertragungen sondern um die Vereinigung (unmittelbar oder mittelbar) von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers. Vor...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 590 Bei Kapitalgesellschaften treten an die Stelle der Entnahmen die (offenen und verdeckten) Gewinnausschüttungen[994] einschließlich etwa überhöhter Gehälter von Gesellschafter- Geschäftsführern oder nahen Angehörigen oder unangemessen hohen sonstigen Vergütungen. Rz. 591 Nachsteuerunschädlich sind nur Gewinnausschüttungen während der Behaltensfrist, die die Summe aus e...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 30 Die Haftung des Kapitalgesellschaftererben gegenüber der Gesellschaft, namentlich auf die Leistung von Einlagen, bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts.[88]mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[61] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden, da die ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Einkommensteuerersparnis

Rz. 63 Im ertragsteuerlichen Bereich bietet die Familiengesellschaft den Vorteil, dass durch die Aufteilung erzielter Gewinne auf mehrere Familienmitglieder regelmäßig eine Minderung der Steuerprogression auf das Gesamteinkommen der Familie erreicht wird: Zum einen kann der einkommensteuerrechtliche Grundfreibetrag von derzeit 10.347 EUR (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) bzw. 20.694...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Mindestlohnsumme

Rz. 529 Die zu erreichende Mindestlohnsumme ist gemäß § 13a Abs. 4 S. 12 ErbStG nach der Beschäftigtenzahl gestaffelt, und zwar wie folgt:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Unmittelbare Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 452 Anteile an Kapitalgesellschaften sind begünstigungsfähig, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Grundsätzliches

Rz. 450 Schließlich zählen zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser/Schenker an deren Nennkapital zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kap...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Bewertungsobjekt

Rz. 208 Anders als bei Einzelunternehmen und mitunternehmerischen[289] Personengesellschaften ist im Bereich der Kapitalgesellschaften die Frage, welchen Umfang die zu bewertende wirtschaftliche Einheit (das Betriebsvermögen i.S.v. § 18 Nr. 3 BewG) hat, leicht zu beantworten. Denn für Kapitalgesellschaften gilt, dass sämtliche in ihrem Eigentum stehenden Wirtschaftsgüter auc...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / VI. Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen

Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland hält als Grundregel fest, dass Arbeitseinkünfte aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nur im Ansässigkeitsstaat des unselbstständig Erwerbstätigen besteuert werden können. Davon ausgenommen sind Einkünfte von Personen, die als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Ka...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Aufhebung einer Stiftung

Rz. 114 Wird eine Stiftung oder ein Verein aufgelöst und bei dieser Gelegenheit das Vermögen an bestimmte Empfänger verteilt, gilt auch dieser Vermögenserwerb als freigebige Zuwendung, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Die Vorschrift wurde durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 modifiziert, da der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in ei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 647 Personengesellschaften, die nach § 1a Abs. 1 KStG die Option zur Körperschaftsteuer ausgeübt haben, sind "wie eine Kapitalgesellschaft" und ihre Gesellschafter wie die "nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln". Demzufolge gelten für diese Gesellschaften und ihre Gesellschafter die oben unter Rdn 646 dargestellten Grundsätze. Z...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 9. Aufteilung des Werts von Gesellschaften

Rz. 251 Der gemeine Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft am Bewertungsstichtag zu bestimmen. Die Orientierung am Nennkapital gilt gem. § 97 Abs. 1b S. 2 BewG auch dann, wenn dieses noch nicht vo...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Die Familiengesellschaft als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 58 Die Familiengesellschaft in ihren vielfältigen Erscheinungsformen gehört zu den klassischen Instrumenten der vorweggenommenen Erbfolge. Wesentlicher Zweck einer Familiengesellschaft ist die schrittweise Übertragung des Vermögens auf die Familienmitglieder, was zu deutlichen Erbschaftsteuerersparnissen führen kann. Die Verteilung des Einkommens auf mehrere Familienmitg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 213 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[291] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[292] war und ist mit dem Wo...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ii) Hinzurechnung von (Unter-)Beteiligungen

Rz. 240 Sofern das zu bewertende Unternehmen seinerseits an anderen Unternehmungen beteiligt ist und diese Beteiligung oder Unterbeteiligungen in seinem betriebsnotwendigen Vermögen[344] hält, ist auch für diese Beteiligungen eine eigenständige Wertermittlung vorgesehen, § 200 Abs. 3 BewG. Dies gilt sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch Beteiligungen an Person...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Ersatztatbestand (nur) für Personengesellschaften, § 1 Abs. 2a GrEStG

Rz. 759 § 1 Abs. 2a GrEStG [1164] beschäftigt sich mit gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, die – jedenfalls nach der Vorstellung des Gesetzgebers – mit der sachenrechtlichen Verfügung über Grundbesitz wirtschaftlich vergleichbar sind. Konkret geht es hier um Änderungen im Gesellschafterbestand einer inländischen Grundbesitz haltenden Personengesellschaft. Ein (Ersatz-) Erwerb...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Gestaltung von Poolverträgen

Rz. 68 Das Erbschaftsteuerrecht benachteiligt die Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von 25 % oder weniger gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften. Es besteht allerdings gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit in den Genuss der steuerlichen Verschonungsregeln zu gelangen, wenn der Gesellschafter unter Hinzurechnung w...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Berechnungsformel

Rz. 221 Nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren stellt sich der gemeine Wert des Betriebsvermögens bzw. der Kapitalgesellschaft als Produkt aus nachhaltig erzielbarem Jahresertrag (§§ 201, 202 BewG) und Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG) dar, § 200 Abs. 1 BewG. Rz. 222 Das Verfahren ist rechtsformneutral und auf alle Arten des Betriebsvermögens (betriebsnotwendig / nicht...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Umwandlung

Rz. 164 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ist zu prüfen, ob der Vorerbe an einer Umwandlung des Unternehmens, z.B. von der Personen- in eine Kapitalgesellschaft, mitwirken darf. Vor allem die unterschiedliche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften kann dazu führen, dass der Nacherbe, vor allem wenn ein Börsengang in die Zeit der Vorerbschaft fällt, eine u...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schätzung des Verkehrswerts

Rz. 219 Lässt sich der Wert der Kapitalgesellschaft aus zurückliegenden Verkäufen nicht ableiten, ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu schätzen, § 11 Abs. 2 S. 1 BewG. Dabei kann – soweit verfügbar – auch eine im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke übliche Bewertungsmethode zur Anwendung kommen. Naheliegend ist insoweit neben dem Rück...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Veräußerung/Entnahme von Teilbetrieben und wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 554 Die Veräußerung bzw. Aufgabe von Teilbetrieben wird durch § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG der von ganzen Gewerbebetrieben bzw. Mitunternehmeranteilen gleichgestellt.[903] Auch die Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG als Behaltensfristverstoß.[904] Die Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen und ihre Zufüh...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Ansatz Grundbesitz haltender Personengesellschaften

Rz. 860 Mitunter erscheint es opportun, von der älteren Generation erworbenen Grundbesitz nicht Stück für Stück an einzelne Erwerber weiterzugeben, sondern stattdessen den Grundbesitz in einer Personengesellschaft zu bündeln, um anschließend mehrere Vermögensnachfolger an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Beispiel 1 Vater V bringt im Jahr 2021 ein Grundstück in eine GmbH & C...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Kernrechtsbereichstheorie

Rz. 260 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichstheorie entwickelt worden.[333] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugänglich und können somit der Testamentsvollstreckung grundsätzlich nicht unterliegen. Dementsprechend ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Vorrang von Sondererbfolgen

Rz. 113 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Bei einer Mehrheit von Erben bedeutet dies, dass mit dem Erbfall – ohne weiteres Zutun – der Gesamtnachlass auf alle Miterben übergeht.[252] Diese sind zur gesamten Hand berechtigt (Gesamthandsgemeinschaft). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei hervorzuhebende Ausnahmen. Zum einen der gesellschafts...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Begriffsbestimmung Ausgangslohnsumme

Rz. 522 Die Definition der Ausgangslohnsumme ergibt sich aus § 13a Abs. 3 S. 2 ErbStG. Es ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Stichtag) endenden Wirtschaftsjahre. Soweit sich während der letzten fünf vor dem Besteuerungszeitpunkt endenden Wirtschaftsjahren Rechtsformänderungen oder personelle Umsetzungsmaßnahmen e...mehr