Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.5 Fallgruppen: Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 34 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus.[1] Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 5 AStG

Rz. 238a § 50d Abs. 10 EStG regelt die Zuordnung von Einkünften für Sondervergütungen im Verhältnis zwischen Personengesellschaft oder KGaA und dem Gesellschafter. § 1 Abs. 5 AStG regelt ebenfalls die Zuordnung von Einkünften, allerdings allgemein, nicht bezogen auf Sondervergütungen. Da beide Vorschriften Regeln über die Zuordnung von Einkünften enthalten, können sie sich i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.1 Übersicht

Rz. 33a Grundsätzlich richtet sich die Frage, welche Person erstattungsberechtigt ist, nach deutschem Steuerrecht. Erstattungsberechtigt ist nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Dabei geht das deutsche Steuerrecht davon aus, dass diese Person auch diejenige ist, die die entsprechenden Einkünfte zu versteuern hat (Rz. 30f.). Dabei wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung

Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, dass durch die Verpflichtung des Vergütungsschuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 63 Die Regelung soll eine missbräuchliche Erschleichung der Erstattungs- und Freistellungsberechtigung aufgrund eines DBA oder einer EU-Richtlinie durch Zwischenschaltung einer im Wesentlichen funktionslosen Gesellschaft verhindern. Es soll ausgeschlossen werden, dass ein nach einem DBA oder einer EU-Richtlinie nicht entlastungsberechtigter Stpfl. eine Kapitalgesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.6 Einschränkung des § 50d Abs. 3 EStG für in der EU ansässige Entlastungsberechtigte

Rz. 155 Der EuGH hat in einer grundsätzlichen Entscheidung Stellung zu der Frage genommen, inwieweit § 50d Abs. 3 EStG der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht und sich im Rahmen der Grundfreiheiten hält.[1] Die Entscheidung ist zwar zu der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG ergangen, lässt jedoch auch Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.4 Vereinbarkeit mit DBA- und EU-Recht

Rz. 131 Soweit das einschlägige DBA keine Missbrauchsklausel enthält, verstößt die einseitige Missbrauchsregelung des Abs. 3 gegen das DBA. Dies ist jedoch als Treaty Override rechtlich möglich (Rz. 3ff.). Zu den abkommensrechtlichen Bedenken gegen die "Aufteilungsklausel" vgl. Rz. 121c. Rz. 132 Die Einschränkung der Steuerentlastung nach § 43b EStG schränkt die Wirkung der M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.2.1 Funktionsweise der DCF-Methode

Zur Unternehmensbewertung mit Hilfe der DCF-Methode werden also zuerst die bewertungsrelevanten Zahlungsströme (also die Free Cashflows der zukünftigen Perioden) benötigt. Ausgangslage zu deren Berechnung ist das operative Ergebnis des Unternehmens, welches im Englischen als EBIT ("earnings before interest and tax") bezeichnet wird und sich aus der Gewinn-und-Verlust-Planung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 76 Die Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG definiert ihren sachlichen Geltungsbereich durch den Verweis auf die "völlige oder teilweise Entlastung" nach Abs. 1 und 2. "Entlastung" bedeutet danach Entlastung von der Abzugssteuer nach § 50a EStG oder der KapESt, die nach einem DBA oder nach § 43b EStG zu gewähren ist, sowie die Fälle des § 50g EStG. In sachlicher Hinsicht ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.4 Angemessen eingerichteter Geschäftsbetrieb (S. 1 Nr. 2, bis 31.12.2011: Nr. 3)

Rz. 110 Schließlich steht der ausl. Gesellschaft nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG (bis 31.12.2011: Nr. 3) die Steuerentlastung nur zu, wenn sie mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Gewerbebetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Nicht einbezogen werden kann ein Geschäftsbetrieb einer anderen konzernangehörigen Gesellschaft. Dazu ist...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Sitz der Schuldner-Kapitalgesellschaft im Ausland/Abgeltungsteuer

Für die Anwendung des Ausnahmetatbestands des § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. ist es ohne Bedeutung, ob die Schuldner-KapG ihren Sitz im Inland oder Ausland hat. Auch Zinsen, die von einer im Ausland ansässigen KapG gezahlt werden, sind von der Anwendung des Abgeltungsteuersatzes ausgenommen. FG Düsseldorf v. 18.5.2021 – 10 K 1362/18 E, EFG 2021, 1477, Rev. eingel...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA durch Ausgabe von Darlehen von einer UG

Gewährt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein von vorneherein nicht ernstlich vereinbartes Darlehen, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Ein Vermögensvorteil des Gesellschafters liegt dann vor, wenn bereits bei Darlehensauszahlung auf Grund der wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters mit einer Rückzahlung der "Darlehensbeträge" nicht g...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlic...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 52 und Zeile 60)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.[1] Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, sind nur dazu verpflichtet, wenn und soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und dieser 2021 einen Gewerbeertrag v...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 1 Bewertungsanlässe und Bewertungszwecke

Die Anlässe einer Unternehmensbewertung können vielfältig sein. So sieht sich der Unternehmer etwa beim Unternehmenserwerb oder Unternehmensverkauf, beim Scheidungsstreit um den Zugewinnausgleich, bei Pflichtteilsansprüchen mit der Frage nach einem Unternehmenswert konfrontiert. Dabei weist schon die Sprache auf eine Hauptproblematik hin. Wenn eine Sache "einen Wert hat", sollte ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997 – I R 24/9...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 6 Behandlung in der Vermögensaufstellung

Rz. 91 Für bewertungsrechtliche Zwecke ist das Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Der gemeine Wert ist unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; dabei ist die Methode anzuwenden, die e...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.3 Unterstellung einer Verbrauchsfolge

Rz. 59 Für die Verbrauchsfolgeverfahren (Bewertungsvereinfachungsverfahren i. e. S.) gilt, dass die dem Rechenverfahren zugrunde liegende Verbrauchsfolge "unterstellt werden kann" (§ 256 Satz 1 HGB). Damit wird für die handelsrechtliche Bilanzierung klargestellt, dass – unter der Voraussetzung der Einhaltung der GoB – jedes beliebige Verbrauchsfolgeverfahren unabhängig von d...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.1.2 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 In einem ersten Schritt werden durch § 256 Satz 1 HGB nur die Verbrauchsfolgeverfahren als Verfahren der Bewertungsvereinfachung zugelassen, sodass die Festbewertung gem. § 240 Abs. 3 HGB und die Gruppenbewertung mit einem Durchschnittswert gem. § 240 Abs. 4 HGB als Inventurverfahren nicht auf die Bewertung im Jahresabschluss anwendbar wären. Eine unterschiedliche Bew...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.5 Besondere Angabepflicht im Anhang

Rz. 65 Im Einzelfall kann bei Kapitalgesellschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegenden Unternehmen eine besondere Erläuterungspflicht im Anhang als weitere Anwendungsvoraussetzung entstehen. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB müssen im Anhang "bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgew...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 1.1 Betriebseinnahmen im Verhältnis zu Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG und Erträgen

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen Gewinne sowie Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten. Gewinne entstehen bei sogenannten Gewinneinkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit).[1] Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten entstehen bei sogen...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Zur vGA dem Grunde nach

Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt, nicht auf einer offenen Ausschüttung beruht un...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / IV. Fazit und Ausblick

Gerade längere Verlustperioden bei Kapitalgesellschaften können die Diskussion mit der Finanzverwaltung um die Frage der Einkunftserzielungsabsicht eröffnen. Für diesen Fall sollte aber der Kampf um die Vorsteuerberechtigung selbst dann nicht vorschnell aufgegeben werden, wenn erdrückende Beweisanzeichen für eine ertragsteuerliche Liebhaberei vorliegen. Der kommende Beitrag d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Überlassung eines Mandantenstamms einer Steuerberaterkanzlei an eine GmbH

Streitig ist, ob das FA die Überlassung eines Mandantenstamms an eine GmbH zu Recht als gewinnrealisierende verdeckte Einlage qualifiziert hat. Das FG entschied, dass die Verpachtung keine verdeckte Einlage darstellt. Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen eines Vermögensvorteils in Form eines bilanzierungsfähigen Wirtschaftsguts seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahe ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Zur vGA der Höhe nach

Verzicht auf Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs: Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut und entstehen ihr aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zzgl. der Zahlung eines angemessenen Gewinnaufschlags verpflichtet hat/haben, so ist in dem Verzicht...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Besteuerung der aus der atypisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger S.à.r.l. erzielten gewerblichen Einkünfte

Ist eine deutsche GmbH als atypisch stille Gesellschafterin an einer Luxemburger S.à.r.l. beteiligt, die im Wesentlichen Zinseinkünfte aus der Finanzierung von Luxemburger Tochtergesellschaften mit Eigenkapital erzielt, so handelt es sich bei den aus der atypisch stillen Gesellschaft erzielten gewerblichen Einkünften um Unternehmensgewinne nach Art. 5 Abs. 1 DBA-LUX 1958 und...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten (Übernahmefolgegewinn, Abs. 4)

Rz. 124 Mit zivilrechtlicher Wirksamkeit der Verschmelzung erlöschen wechselseitige Forderungen/Verbindlichkeiten zwischen übertragender und übernehmender Körperschaft durch Konfusion; gleichsam fällt dann der Grund für gebildete Rückstellungen wegen ungewisser Verbindlichkeiten ggü. der jeweils anderen Körperschaft weg. In der steuerlichen Schlussbilanz sind die die übertra...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhaberei in der GmbH (GmbHStB 2022, Heft 1, S. 20)

Ertrag- und umsatzsteuerliche Aufgabenstellungen (dauerhaft) verlustführender Kapitalgesellschaften Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaber...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaberei bescheren wenig Glück. Führen sie doch nicht nur zu echter wirtschaftlicher Belastung, sondern zu...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Die Argumentation des BFH

Im Urteil differenziert der BFH sehr feinsinnig. Überlassung an Schwesterpersonengesellschaft: Die Annahme eines gewerblichen Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Diese wird regelmäßig nicht angenommen, wenn funktional wesentliche Betriebsgrundlagen unentgeltlich an eine Schwesterpersonengesellschaft überlassen werden. Üb...mehr