Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 129 Zuständ... / 2.1 Einzelne Zuständigkeiten (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 begreift alle Einrichtungen der kommunalen Verwaltung als Unternehmen einer Gemeinde. Es handelt sich dabei insbesondere um sämtliche rechtlich unselbständige Behörden oder Betriebe, in denen die Gemeinde oder der Gemeindeverband Unternehmer i. S. d. § 136 Abs. 3 ist. Beispielhaft zu nennen sind insoweit neben den Gemeindeverwaltungen selbst, die in der Kommunalv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 2.1 Einzelne Zuständigkeiten (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 begreift alle Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung als Landesunternehmen. Es handelt sich dabei insbesondere um alle rechtlich unselbstständigen zentralen oder nachgeordneten Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Landesregierung, die Landesoberbehörden, Mittelbehörden oder die nicht rechtsfähigen Landesan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 129a Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift klärt die unfallversicherungsrechtliche Zuständigkeit, wenn mehrere Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand an einer Kapitalgesellschaft (Abs. 1 bis 5) oder sonstigen Unternehmen in selbständiger Rechtsform (Abs. 6) in ihrer Eigenschaft als Führungsorgane beteiligt sind.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 129a Zustän... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die Kapitalanteile der beteiligten Träger der Unfallversicherung der öffentlichen Hand zusammenzurechnen, um gemäß Abs. 2 feststellen zu können, ob der Bund, die Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände überwiegend an Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Rz. 3a Abs. 1 bezieht sich lediglich auf die Entscheidung über die Zuständigkeit des Unfallversicher...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Zuteilung von Aktien (Verizon) durch eine EU-Kapitalgesellschaft (Vodafone) (I)

Leitsatz 1. Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt. 2. Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Zuteilung von Aktien (Verizon) durch eine EU-Kapitalgesellschaft (Vodafone) (II)

Leitsatz 1. Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt. 2. Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 4 Teilbetriebsveräußerung

Für die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für die Veräußerung eines Betriebs. Der Teilbetrieb muss auch hier die in Verbindung mit der Teilbetriebsaufgabe geschilderten Voraussetzungen erfüllen. Auch hier ist erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs veräußert werden und dass die Tätigkeit des Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 3 Betriebsveräußerung

Von der Veräußerung des gesamten Betriebs ist auszugehen, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt derart auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt. Einer solchen Veräußerung gleichgestellt ist die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controllingorganisation unt... / 4 Corporate Governance als Kontingenzfaktor für die Controllingorganisation

Der hier zugrunde gelegte Begriff der Corporate Governance hebt primär auf rechtliche Regelungen durch den Gesetzgeber sowie weitere formale Regelungen mit gesetzesäquivalenter Wirkung, wie z. B. die Vorgaben der Securities Exchange Commission, ab. Damit grenzt sich der Begriff von weiter gefassten Definitionen ab, die bspw. auch die Organisation des Kapitalmarktes oder die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 ESt und GewSt sind nach verfassungsrechtlicher Einschätzung zum seinerzeitigen Stand auch für hohe > Einkommen nicht so ausgestaltet, dass eine übermäßige Steuerbelastung und damit eine Verletzung der Eigentumsgarantie festgestellt werden kann (zur Halbteilung als Belastungsobergrenze vgl BVerfG 115, 97 vom 18.01.2006 – 2 BvR 2194/99, DB 2006...mehr

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Controllingorganisation unt... / 2 Corporate Governance und Compliance

Der Begriff der Corporate Governance ist nicht eindeutig definiert. Autoren mit einem eher finanzwirtschaftlichen Hintergrund bevorzugen eine enge, an die Ziele der Investoren gekoppelte Definition: "Corporate Governance deals with ways in which suppliers of finance to corporations assure themselves of getting a return on their investment."[1] Einen sehr weit gefassten Corpo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Diese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht

Leitsatz 1. Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Organträger (Abs. 2)

Rz. 28 Ist der Organträger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (natürliche Person), gilt die Regelung des Abs. 1 nur, wenn die ESt eine gleiche oder gleichartige besondere Tarifvorschrift kennt, der Geltungsbereich der Vorschrift also nicht auf die KSt beschränkt ist. Das ist bei der Anrechnung ausl. Steuern der Fall, da § 34c Abs. 1 EStG eine dem § 26 Abs. 1 KStG entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.4 Personengesellschaft als Organträger (Abs. 4)

Rz. 39 Die Regelung für Personengesellschaften als Organträger ist in Abs. 4 enthalten. Sie gilt sowohl für inl. als auch für ausl. Personengesellschaften als auch für inl. und ausl. Gesellschafter der Personengesellschaft. Für die Frage der Art der Stpfl. ist auf die Steuerpflicht des jeweiligen Gesellschafters abzustellen. Erfasst wird damit sowohl die unbeschränkte als au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.1 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtiger Organträger (Abs. 1)

Rz. 25 Abs. 1 gilt für die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften bei dem Organträger in der Rechtsform der Körperschaft, der unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es kann sich um Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz im Ausland sowie mit Sitz im Inland, aber Geschäftsleitung im Ausland handeln. Da die Vorschrift nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.2 Maßgebende Verhältnisse von Organträger und Organgesellschaft

Rz. 7 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die einzelnen Abs. behandeln die unterschiedlichen Rechtsformen des Organträgers. Der Organträger kann eine Körperschaft (Abs. 1), eine natürliche Person (Abs. 2) oder eine Personengesellschaft sein (Abs. 4). Die Körperschaft oder die natürliche Person kann unbeschränkt (Abs. 1, 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Umwandlungsrechtlich ist dem Verein nur der Formwechsel in andere Körperschaftsteuersubjekte gestattet, so dass es wegen der Steuersubjektsidentität keiner Anwendung des Umwandlungsteuergesetzes bedarf. Anderes gilt, wenn ein mehrstufiger Formwechsel erfolgt (Verein – Kapitalgesellschaft – Personengesellschaft), Rz. 2. Tz. 8 Stand: EL 121 – ET...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Formwechsel eines Vereins

Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Rechtsfähige Vereine können nur formwechselnde Rechtsträger sein, nicht jedoch die Zielrechtsform. Formwechselfähig sind auch aufgelöste rechtsfähige Vereine, sofern sie ihre Fortsetzung in der bisherigen Rechtsform beschließen könnten. Nicht beteiligungsfähig an einem Formwechsel ist der nicht rechtsfähige Verein, solange er sich nicht als e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Der Verein als Rechtsträger kann durch Formwechsel nach Maßgabe des Umwandlungsrechts eine andere Rechtsform erhalten, behält dabei aber seine rechtliche Identität (keine Liquidation, sondern Fortgeltung bestehender Rechtsverhältnisse). Zivilrechtliche Einzelheiten regeln seit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes 1994 §§ 190 UmwG, für den Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Eingetragene Vereine können nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwG grundsätzlich als übertragende, aufnehmende oder neue Rechtsträger an Verschmelzungen beteiligt sein, sofern die Vereinssatzung oder Vorschriften des Landesrechts dem nicht entgegenstehen, § 99 Abs. 1 UmwG. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn für den Fall der Auflösung des V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.1.1 Unternehmerbegriff

Rz. 6 Der Unternehmerbegriff des § 104 folgt dem des § 136 Abs. 1 Nr. 1 bis 4. Demnach ist derjenige Unternehmer, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Irrelevant ist die Tatsache, ob der Unternehmer selbst freiwillig, durch Gesetz oder durch Satzung unfallversichert ist (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 104 Rz. 4.1)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.4.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Als gemeiner Wert von börsennotierten Anteilen gilt der niedrigste am Stichtag notierte Kurswert. Für nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften wird der gemeine Wert (sofern keine tatsächlichen Verkaufe vorliegen) seit 2009 nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt. Ertragswert ist der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mal Kapitalisierungsfaktor.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.1.4 Einbringung von Anteilen in ein Betriebsvermögen

Werden Anteile an Kapitalgesellschaften – bei Beteiligungen von mindestens 1 % – bis zu 5 Jahre zunächst im Privatvermögen gehalten und sodann in ein Betriebsvermögen eingelegt, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Als Einlagewert gilt der gemeine Wert. [1] Gewinn bzw. "Veräußerungsgewinn" ist der gemeine Wert abzüglich der bisherigen Anschaffungskosten. Wurden die Anteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.1.5 Einlage von Grundstücken

Werden Grundstücke innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Auch die Einlage eines Grundstücks in ein Betriebsvermögen gilt als Veräußerung, sofern diese innerhalb des 10-Jahreszeitraums seit Anschaffung erfolgt.[1] Wird die Einlage in eine Kapitalgesellschaft geleistet, ist sie mit dem ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpunkt der Sitzverlegung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland in einen EU- bzw. EWR-Staat ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Besteuerungsrechts"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.4 Rechtsfolge (§ 12 Abs. 3 S. 3 KStG)

Rz. 172 Rechtsfolge des Ausscheidens aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU- oder EWR-Staats nach Abs. 1 S. 1 oder bei Ausscheiden aus der Ansässigkeit eines EU- oder EWR-Staats aufgrund einer Verlegung von Geschäftsleitung und/oder Sitz in einen Drittstaat nach Abs. 3 S. 2 ist, dass die Körperschaft fiktiv als aufgelöst gilt und eine Liquidationsbesteuerung entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Rz. 23a Die Überführung des Wirtschaftsguts erfolgt regelmäßig in eine im Ausland bel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.4 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 105 Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erheblich behindert, weil das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik nicht beeinträchtigt werden darf. Daher kann der Sitz, verstanden als Geschäftsleitung (Rz. 89a), in bestimmten Fällen nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Steuerbelastung verlegt werden, wenn Deutschland Besteuerungsrechte dadurch verliert, dass die Körp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt nicht der Gesellschafter (Rz. 89), sondern die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 4 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.1 Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU-/EWR-Staates (§ 12 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 164 Abs. 3 enthält eine in den Rechtsfolgen sehr belastende Regelung, falls eine Körperschaft ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung in einen Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik oder eines anderen EU-/EWR-Staates ausscheidet. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die Wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 133 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung für Verschmelzungen, die nicht dem deutschen Recht, sondern einer ausl. Rechtsordnung unterliegen, wobei der ausl. Staat weder ein EU- noch ein EWR-Staat ist. Verschmelzungen nach deutschem Recht sowie nach dem Recht eines EU- bzw. EWR-Staats unterliegen dagegen den §§ 11ff. UmwStG, wenn übertragende und übernehmende Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1 Systematik und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden und ersetzt § 12 KStG a. F. Die bisherige Fassung der Vorschrift enthielt nur einige punktuelle Regelungen, deren systematische Einordnung unklar war. Gegenstand von Abs. 1 war die Regelung der Sitzverlegung, die jetzt in umfassenderer Form...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts. Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte besteuert w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 2.2 Juristische Personen

Rz. 9 Juristische Personen, also Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit, sind keine natürlichen Personen und daher nicht ESt-Subjekte. Sie fallen nach § 1 KStG unter das KStG (KSt-Subjekte). Die einzelnen inländischen Körperschaften sind in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführt.[1] Ob eine juristische Person vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen zivilrechtlichen Vorschriften. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 9 Zins- und Lizenzeinkünfte aus der EU (Abs. 2 S. 3)

Rz. 212 § 26 Abs. 2 S. 3 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Verminderung des Anrechnungshöchstbetrags gem. § 34c Abs. 6 S. 3 EStG i. V. m. Abs. 1 S. 3 EStG auf Freistellungen gem. einer Verordnung oder Richtlinie der EU, wenn die Einkünfte des Stpfl. in dem ausl. Staat grundsätzlich steuerpflichtig wären, aufgrund der Verordnung oder Richtlinie dort aber nicht besteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.6 Verfahrensrechtliche Vorschriften

Rz. 140 Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, ob eine Steueranrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. mit § 34c Abs. 1 EStG oder ein Steuerabzug gem. § 26 Abs. 1 i. V. mit § 34c Abs. 2 EStG erfolgen soll. Die Anrechnung der ausl. Steuer auf die deutsche KSt ist Teil des Veranlagungsverfahrens, nicht des Erhebungsverfahrens. Insoweit wird im Veranlagungsverfahren die durch die Anrechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.2 Steueranrechnung bei Sondervergütungen gem. § 50d Abs. 10 EStG

Rz. 53 Eine Möglichkeit zur Steueranrechnung ergibt sich für beschränkt Stpfl. ferner, soweit § 50d Abs. 10 EStG anzuwenden ist. Die Regelung kodifiziert die umstrittene Auffassung der Finanzverwaltung, dass die deutsche Betrachtung, Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG den gewerblichen Gewinnen einer Personengesellschaft zuzurechnen, auch abkommensrechtlich ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.4 Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht

Rz. 37 Die Vereinbarkeit des § 26 KStG mit EU-Recht ist im Zusammenhang mit § 34c EStG zu sehen und muss differenziert betrachtet werden.[1] Zunächst stellt sich die Frage, ob die Anrechnung statt der Erstattung ausl. Quellensteuer im Vergleich zur deutschen KapESt generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist m. E. zu bejahen, da die ausl. Quellensteuer insoweit nicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 7 Anrechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 205 In besonderen Konstellationen kann auch bei beschränkt Stpfl. die Notwendigkeit bestehen, ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld anzurechnen (Rz. 48ff.). Eine "echte" Steueranrechnung ergibt sich gem. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG. Unterhält eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Inland einen land- und forstwirtschaftlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.2 Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten

Rz. 130 Stpfl. beziehen häufig auch Einkünfte aus mehreren ausl. Staaten. In diesem Fall ist aufgrund der per-country-limitation eine gesonderte Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags für jeden Staat vorzunehmen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 34c Abs. 1 S. 1 EStG, der sich auf "diesen" und mithin einen bestimmten Staat bezieht. Diese "per-country-limitatio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.2 Steuersubjektidentität

Rz. 54 Die direkte Steueranrechnung erfolgt nur, sofern Übereinstimmung zwischen dem Steuerschuldner im inl. und ausl. Staat besteht (Steuersubjektidentität). Dies bedeutet, dass die im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im ausl. Staat selbst zur Steuer herangezogen werden muss. Dies ergibt sich jeweils aus dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG.[1]...mehr