Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2 Anwendung des UmwStG bei Optionsausübung

Rz. 60 Die nach Rz. 25.01 des UmwStE[1] für einen tatsächlichen Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geltenden Rz. 20.01 bis 23.21 UmwStE sind – mit Ausnahme der Ausführungen zur steuerlichen Rückwirkung – auch auf den fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs. 2 S. 1 KStG entsprechend anzuwenden.[2] 3.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG Rz. 6...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Zivil- und haftungsrechtliche Aspekte

Für Vereine und Stiftungen kann es zivil- und haftungsrechtlich sinnvoll sein, ihren steuerbegünstigten Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf eine andere (Tochter)Kapitalgesellschaft – insbesondere eine gGmbH – auszulagern und damit rechtlich zu verselbständigen.[12] Auf diese Weise kann etwa die Vereinsstruktur verschlankt und gleichz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.8 Anschaffungskosten der fiktiven Kapitalanteile

Rz. 105 Für die Besteuerung der Gesellschafter gelten § 20 Abs. 3, 4 UmwStG und § 22 UmwStG entsprechend.[1] Die Werte in der Eröffnungsbilanz der fiktiven Kapitalgesellschaft bilden danach die Anschaffungskosten der bei den Gesellschaftern fiktiv anzunehmenden Kapitalanteile. Wird die Beteiligung an der Personengesellschaft vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren veräußert, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.4 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 267 Wird eine Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erworben, sind Zinsen zur Finanzierung des Anteilserwerbs – anders als bei einer Mitunternehmerschaft – keine Sonderbetriebsausgaben mehr. Ist der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, sind sie weiterhin in vollem Umfang abzugsfähig, da nicht abzugsfähige Aufwendungen nach § 8b Abs. 5 KStG pauschaliert ermittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.6 Einbringungszeitpunkt

Rz. 96 Einbringungszeitpunkt ist nach § 1a Abs. 2 S. 3 KStG das Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr unmittelbar vorangeht, für das die Besteuerung als Kapitalgesellschaft eintreten soll. Einbringungszeitpunkt ist also das Ende des letzten Wirtschaftsjahres, für das noch eine Besteuerung als Personengesellschaft erfolgen soll[1]. Eine rückwirkende Option auf e...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.3 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Konzernlageberichts

Rz. 187 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 4 HGB handelt außerdem ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Konzernlageberichts einer Vorschrift des § 315 Abs. 1 HGB über den Inhalt desselben zuwiderhandelt. Danach sind im Konzernlagebericht zumindest der Geschäftsverlauf und die Lage des K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.5 Sperrfristverletzung durch Rückoption

Rz. 369 Die Rückoption gilt als Veräußerung der fiktiven Anteile an der Kapitalgesellschaft gegen den Wert des übernommenen Vermögens.[1] Die Rückoption führt innerhalb von 7 Jahren nach Optionsausübung zu einem Sperrfristverstoß und löst damit eine Versteuerung eines Einbringungsgewinns I nach § 22 Abs. 1 UmwStG aus. Gleiches gilt bei einer Rückkehr zur transparenten Besteu...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4 Zufluss der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 5

Rz. 300 Für die Besteuerung der Gesellschafter ist von zentraler Bedeutung, wann diese steuerpflichtige Einnahmen aus ihrer Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erzielen. Die Attraktivität der Ausübung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft besteht maßgeblich darin, durch Thesaurierung der von der optierenden Gesellschaft erzielten Gewinne eine gering...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Rz. 61 Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind die §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. Nach dem Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 UmwStG sind der Sechste bis Achte Teil des UmwStG (§§ 20ff. UmwStG) nur insoweit eröffnet, als sowohl der jeweilige Gesellschafter als auch die Gesellschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Dabei müssen nicht alle an der optierenden Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.3 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 13 Nach § 34 Abs. 1a KStG ist § 1a KStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag erstmals für nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Wirtschaftsjahre gestellt werden kann. Die Wirkung der Option, d. h. die Besteuerung der Personengesellschaft als fiktive Kapitalgesellschaft, tritt also erstmals für ein nach dem 31.12.2021 begi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.5 Verlustvorträge und beschränkt abziehbare Verluste

Rz. 185 Für die Behandlung von Verlustvorträgen und Vorträgen an beschränkt abziehbaren Verlusten, die die optierende Gesellschaft vor Wirksamwerden der Option erzielt hat, also von Verlusten nach § 10d EStG, § 15 Abs. 4 EStG, § 15a EStG und § 15b EStG, gilt Folgendes: Diese Verluste sind gesellschafterbezogen gesondert festgestellt worden. Da die Option als Formwechsel wirk...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 3 Übermittlung Unternehmensregister

Rz. 55 Für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2022 begannen, war der Betreiber des Bundesanzeigers seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 das Offenlegungsmedium für gemäß § 325 HGB pflichtgemäß offenzulegende sowie ggf. darüber hinaus freiwillig veröffentlichte Info...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.1 Bilanzierungsverstöße bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten

Rz. 215 Durch das Bankbilanzrichtlinie-Gesetz vom 30.11.1990[1] wurde mit der Einführung des § 340m HGB die Anwendbarkeit der §§ 331 bis 333 HGB institutionell auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, ausgedehnt. Notwendig wurde dabei die Anpassung der §§ 331 Nr. 1 und Nr. 2, 332 Abs. 1 HG...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gege...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Aktiengesellschaften

2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

2.2.5.1 Schadenersatzpflicht Rz. 133 Nach § 823 Abs. 2 BGB ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Rz. 134 Als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind von den soeben dargestellten Vorschriften § 331 HGB [1], § 332 HGB [2], § 333 HGB [3] und § 334 HGB [4] anerka...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.6 European Single Electronic Format (ESEF) der ESMA

Rz. 44 Die Europäische Union (EU) trug dem Wert einheitlicher und vergleichbarer Finanzberichterstattung bereits mit der für kapitalmarktorientierte Unternehmen[1] verpflichtenden Einführung der IFRS Rechnung. Die Vorteile, diese (und weitere Finanzberichte) auch maschinenlesbar zu veröffentlichen, sollten ebenfalls exploitiert werden und hebt damit die Vorgaben der Transpar...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.3.2 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses

Rz. 61 Obwohl die zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses führenden Gründe nur für Kapitalgesellschaften (ausdrücklich nur für die Aktiengesellschaft in §§ 256, 257 AktG) gesetzlich geregelt sind, kann auch der Jahresabschluss von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften nichtig oder anfechtbar sein. Rz. 62 Da die Feststellung des Jahresabschlusses durch d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verlängerung der Beteiligungskette an grundbesitzender Personengesellschaft durch Einschub einer neu gegründeten GmbH

Die Verlängerung der Beteiligungskette an einer grundbesitzenden Personengesellschaft durch Einschub einer weiteren GmbH ist nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar. Die Anteilseigner einer GmbH, die an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt sind, sind keine Altgesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft. Unmittelbare oder mittelbare Altgesellschafterin ka...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.3 Bilanzierungsverstöße für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors

Rz. 223 Große inländische Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie Inlandsemittenten von Wertpapieren, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, haben mit den durch das BilRUG[1] und das TUG[2] eingeführten §§ 341s und 341v HGB bzw. § 37x WpHG nunmehr einen Bericht über Zahlungen...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.1 Bilanzierungsverstöße – Begriff und Abgrenzung

Rz. 1 Der Begriff "Bilanzierungsverstoß" soll im Folgenden sowohl für die Verletzung gesetzlich oder anderweitig normierter Bilanzierungsvorschriften (z. B. des Handels- und Steuerrechts, des Börsenrechts, der Rechnungslegungsstandards etc.) als auch für die Missachtung von Bilanzierungsregeln, die durch unbestimmte Rechtsbegriffe vorgegeben sind (wie z. B. durch die Grundsä...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5.1 Schadenersatzpflicht

Rz. 133 Nach § 823 Abs. 2 BGB ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Rz. 134 Als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind von den soeben dargestellten Vorschriften § 331 HGB [1], § 332 HGB [2], § 333 HGB [3] und § 334 HGB [4] anerkannt. Dabei bestimmt sich die...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gegen § 82 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG vor (so genannter Gründungsschwindel). Rz. 155 Nach § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG mac...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.2 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, Abs. 3 S. 6

Rz. 174 Nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG kann die optierende Gesellschaft ihren Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Sie unterliegt daher, unabhängig von der handelsrechtlichen und der sonstigen steuerrechtlichen Regelung, der Pflicht zum Bestandsvergleich. Die optierende Gesellschaft soll damit den realen Kapitalgesellschaften gleich gest...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.4 Erweiterung des Ordnungsgeldrahmens

Rz. 251 Der in Umsetzung der Transparenzrichtlinie neu eingefügte § 335 Abs. 1a HGB erweitert den Ordnungsgeldrahmen für die Sanktionierung versäumter Offenlegungspflichten kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften. Rz. 252 Anstelle des Höchstbetrages von 25.000 EUR kann nun der höhere Wert aus 10 Millionen EUR, 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes und dem 2-fachen Wert des...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.3 Bilanzierungsverstöße bei der Feststellung des Abschlusses

Rz. 120 §§ 172, 173 AktG, § 42a GmbHG sowie § 286 AktG schreiben für die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für die Kommanditgesellschaft auf Aktien die Feststellung des Jahresabschlusses vor. Rz. 121 § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB stellt die bereits unter Rz. 80 ff. genannten Zuwiderhandlungen auch dann unter Bußgeldandrohung, wenn sie bei der Feststel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5.2 Ergänzung, Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks

Rz. 135 Bei der Prüfung des Jahresabschlusses einer prüfungspflichtigen Gesellschaft können Bilanzierungsverstöße den Abschlussprüfer dazu veranlassen, den Bestätigungsvermerk nicht in der nach § 322 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehenen unbeschränkten Form zu erteilen, sondern ihn zu ergänzen, zu beschränken oder gänzlich zu versagen. Dem Prüfer steht dabei ein Ermessensspielraum ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.3 Kapitalanlagebetrug durch Bilanzierungsverstöße

Rz. 36 Auch der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB stellt ein so genanntes abstraktes Gefährdungsdelikt dar, das ebenfalls für einen begrenzten Bereich (Kapitalanlagen) im Vorfeld des § 263 StGB liegt. Die Strafbarkeit setzt nicht die Verursachung eines Vermögensschadens voraus, sondern knüpft vielmehr schon an die Gefährdung der Vermögensinteressen des Anlegers an und pön...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / I. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Im Grundsatz sind sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine, Verbände, Stiftungen sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG etc.) Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 KStG). Sie können jedoch im Falle ihrer Gemeinnützigkeit[1] steuerliche sowie außersteuerliche Vergünstigungen und Vorteile erlangen.[2] Gemeinnützige Körperschaften sind in ertragsteu...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine beschränkte Bedeutung zu. Er ist nur noch für solche Fälle relevant, die nicht von § 331 HGB erfasst wer...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 5 Kritische Würdigung

Rz. 61 Sobald eine standard-/normspezifische Taxonomie respektive ein korrespondierendes Update – ggf. unter Berücksichtigung von branchen-/bereichsindividuellen Spezifika – zur Verfügung steht, wird eine zeitnahe Erstellung, Prüfung und Verbreitung von Geschäftsberichten und/oder anderen (Finanz-)Informationen, ermöglicht. Eine standardisierte Erstellung und Berichterstattu...mehr

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Darlehen / 1.5.3 Verzicht des Gesellschafters auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter auf die Rückführung des Darlehens, um z. B. die Insolvenz der GmbH zu vermeiden, ist das schenkungssteuerrechtlich ohne Belang. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und ver...mehr

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Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

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Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

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Darlehen / 3.1 Erhaltene Darlehen

Auf der Passivseite sind erhaltene Darlehen unter den Verbindlichkeiten gem. § 266 Abs. 3 C HGB auszuweisen. Im Einzelnen können u. a. folgende Posten in Betracht kommen:mehr

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Darlehen / 1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers ...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 4.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Steuerrechtlich gilt, dass immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur aktiviert werden dürfen, wenn sie entgeltlich erworben wurden oder wenn sie in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[1] Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 2.3 Darlehen an Gesellschafter einer GmbH

Darlehen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zulasten des Stammkapitals der GmbH erfolgen, sind grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten.[1] Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung[2] ist bei der Gewährung eines Darlehens von der GmbH an einen Gesellschafter insbesondere darauf zu a...mehr

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Darlehen / 3.2 Gewährte Darlehen

Nach dem handelsrechtlichen Bilanzgliederungsschema können gewährte Darlehen auf der Aktivseite unter folgenden Posten ausgewiesen werden: Unter den Finanzanlagen werden regelmäßig Darlehen (= Ausleihungen) ausgewiesen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (i. d. R. Laufzeit von mehr als 4 Jahren):mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.1 Wegzugsbesteuerung/Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann es zu einer sog. Wegzugsbesteuerung kommen. Diese ist in § 6 AStG geregelt. Hiernach hat bei einer natürlichen Person, die insgesamt 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht eine Versteuerung der stillen Reserven nach § 17 EStG [1], also für Beteiligunge...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.2 Gibraltar

Gibraltar liegt an der Südspitze der iberischen Halbinsel und vollständig von Spanien umgeben. Die rund 32.000 Einwohner sind britische Staatsbürger, Gibraltar ist ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs, allerdings nicht Bestandteil der EU. Zwar ist die früher bestehende Steuerfreiheit für Kapitalgesellschaften in der Zwischenzeit durch eine 10 % Körperschaftsteuer er...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Zentrale Bedeutung bei der Bekämpfung einer Steuerflucht kommt der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG zu.[1] Die Anwendung der Regelungen setzt zunächst eine Zwischengesellschaft im Sinne des AStG sein. Dies ist nach § 7 Abs. 1 AStG [2] der Fall, wenn unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind un...mehr

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Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.7 Verschärfung der Rechtslage durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) und die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013[1] ist in § 1 Außensteuergesetz (AStG) der sog. Authorised OECD Approach (AOA) zur Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Diese Neuregelungen fanden erstmalig für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 31.12.2012 begonnen haben.[2] Die O...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 2 Inländischer Arbeitgeber nach Lohnsteuerrecht

Der lohnsteuerrechtliche Arbeitgeberbegriff ist nur von Bedeutung, soweit es sich um einen inländischen Arbeitgeber handelt, d. h. der Arbeitgeber im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[1] Inländische Arbeitgeber ist auch ein ausländischer Verleiher sowie ein im Auslan...mehr