Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Rückumwandlung/Teilnahme an Umwandlungen nach dem UmwG

1. Rückumwandlung (Art. 66 SE-VO) Rz. 2200 Eine Europäische Gesellschaft (SE) kann auch in eine AG nationaler Rechtsform zurück umgewandelt werden. Diesen Weg hatte im Jahre 2015 die Senvion SE (zunächst AG, sodann GmbH) beschritten. Das Verfahren zur Rückumwandlung ist in Art. 66 SE-VO geregelt. Die Rückumwandlung steht denknotwendig nur Europäischen Gesellschaften (SE) offen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Vollzugsphase

Rz. 2153 Wie bei allen Gründungsformen gilt, dass die Europäische Gesellschaft (SE) ihre Rechtsfähigkeit gem. Art. 16 Abs. 1 SE-VO am Tag der Eintragung in das Register erlangt. a) Ablauf Rz. 2154 Nach dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zum Umwandlungsplan befindet sich die Europäische Gesellschaft (SE) in ihrer Gründungsphase. Für diesen Zeitraum gilt der Verweis d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VI. Präsenz-Hauptversammlung mit Online-Teilnahme, Briefwahl

1. Grundsatz: Notwendigkeit einer Präsenzversammlung Rz. 1369 Nach § 118 AktG üben die Aktionäre ihre Rechte "in der Hauptversammlung" aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Hauptversammlung ist nach dieser gesetzlichen Grundkonzeption eine Präsenzversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. Hiernach war die vollständige Durchführung der Hau...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

aa) Übersicht Rz. 1779 bb) Muster: Beschluss der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rz. 1780 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.29: Beschluss der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittelnmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellung des Geschäftsführers im Arbeits- und Sozialrecht

aa) Arbeitsrecht Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] U...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Verweigerung der Auskunft, Beschränkungen

aa) Auskunftsverweigerung Rz. 1053 Unter den in § 131 Abs. 3 AktG abschließend genannten Gründen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Auch hierbei handelt es sich um eine Geschäftsführungsmaßnahme nach § 77 AktG. Ob die Auskunftsverweigerung begründet werden muss, ist umstritten. Entscheidend ist, ob ein Grund zur Auskunftsverweigerung objektiv besteht ode...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Umsetzung in der Praxis

Rz. 1431 Die Praxis machte von einer Online-Teilnahme bzw. einer Briefwahl im Rahmen des § 118 AktG nur zögerlich Gebrauch, da noch zu viele Risiken im Hinblick auf eine anfechtungssichere Hauptversammlung vermutet wurden (technische Störungen, Einschränkung von Aktionärsrechten).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XIII. Auflösung, Liquidation

1. Auflösung, Liquidation Rz. 1974 Die Auflösung und Liquidation der AG ist in den §§ 262 ff. AktG geregelt. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Mit der Auflösung verändert die Gesellschaft ihren Zweck, der nunmehr darauf gerichtet ist, das Gesellschaftsvermögen zu veräußern, alle Verbindlichkeiten zu tilgen und den Überschuss an die Aktionäre auszuschütten. Dies ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Die Regelungen im Einzelnen

a) § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG Rz. 1446 Nach § 118a AktG kann eine Hauptversammlung ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung und ohne ein Recht der Aktionäre auf physische Präsenz durchgeführt werden. Rz. 1447 Nunmehr gibt es drei Möglichkeiten für die Durchführung einer Hauptversammlung:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VI. Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

1. Gesellschafterversammlung a) Einberufung Rz. 348 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung ist Aufgabe der Geschäftsführer (§ 49 Abs. 1 GmbHG; zur Auswirkung schwerwiegender Einberufungsmängel s.u., Rdn 377). Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung ist jeder einzelne Geschäftsführer unabhängig von der Regelung über Geschäftsführung und Vertretung befugt.[1160] H...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Folgeänderungen

aa) Nachgründung Rz. 707 Findet innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gründung der AG eine Sachkapitalerhöhung oberhalb der Grenzen des § 52 Abs. 1 AktG, sind nach h.M. zusätzlich die Nachgründungsvorschriften zu beachten. Dies gilt gleichermaßen, wenn das verdeckte Sacheinlagengeschäft in den Nachgründungszeitraum fällt und die Grenzen des § 52 AktG überschritten werden. Entsche...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Gesellschafterbeschlüsse

a) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 352 § 48 GmbHG unterscheidet zwei Fälle für das Zustandekommen von Gesellschafterbeschlüssen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Treuhandvereinbarungen

a) Formfragen Rz. 517 Die Abtretung eines Geschäftsanteils unterliegt auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen stets der Formvorschrift des § 15 Abs. 3 GmbHG. Die Formbedürftigkeit der schuldrechtlichen Treuhandabrede ergibt sich aus § 15 Abs. 4 GmbHG für die Übertragungstreuhand, bei der der Treuhänder den Geschäftsanteil vom bisherigen Gesellschafter erwirbt, sowie die Vere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Ablauf in der Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Ablauf der Sitzverlegung

Rz. 2162 Der Verordnungsgeber hat die Sitzverlegung als eine Strukturmaßnahme ausgestaltet, die eingeteilt werden kann in einemehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Fehlerhafte Kapitalmaßnahmen

a) Fehlerhafte Beschlüsse der Hauptversammlung Rz. 1900 Fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse führen entweder zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse oder zur Nichtigkeit. Keine Probleme bestehen, wenn die Fehlerhaftigkeit der Beschlüsse bereits im Eintragungsverfahren festgestellt wird und die Eintragung im Handelsregister unterbleibt. Mangels Eintragung entfalten die fehlerhaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Insolvenz der AG

a) Allgemeines Rz. 1985 Die AG ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 InsO insolvenzfähig. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Gesellschaft (§ 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Gleiches gilt, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird (§ 262 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Insolvenzfähig ist auch die Vor-AG.[5012] Die Vorgründungsgesellschaft ist nur r...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Beschlussphase

aa) Zustimmungsbeschluss Rz. 2115 Gem. Art. 32 Abs. 6 SE-VO stimmt die Hauptversammlung jeder der an der Gründung beteiligten Gesellschaften dem Gründungsplan zu.[5322] Detailliertere Angaben macht die SE-Verordnung nicht. (1) Mehrheitserfordernis Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertret...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Insb. Hin- und Herzahlen

aa) Bisherige Rechtslage Rz. 712 Für das Hin- und Herzahlen von Geld hat der BGH entschieden, dass eine verdeckte Sacheinlage dann nicht angenommen werden könne, wenn der zunächst an den Einleger als Darlehen oder im Wege einer Treuhandvereinbarung zurückgewährte Bareinlagebetrag später vom Inferenten endgültig an die Gesellschaft geleistet wird.[2276] Das Hin- und Herzahlen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Errichtung der GmbH

a) Form und Auslandsbeurkundungen Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Beschlussmehrheit

aa) Stimmrecht Rz. 1185 Hat die Gesellschaft Stückaktien ausgegeben, gewährt zwingend jede Aktie eine Stimme. Bei Nennbetragsaktien richtet sich das Stimmrecht nach den Nennbeträgen. Höchststimmrechte sind zulässig (§ 134 Abs. 1 Satz 2 AktG). Nach § 134 Abs. 2 Satz 1 AktG beginnt das Stimmrecht mit der vollständigen Leistung der Einlage. Die Satzung kann nach § 134 Abs. 2 Akt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Bekanntmachungen

Rz. 792 Nach § 25 Satz 1 AktG erfolgen die Pflichtbekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger. Für freiwillige Bekanntmachungen gilt die Satzung (§ 23 Abs. 4 AktG). Rz. 793 Unbenommen bleibt es der Gesellschaft, auf freiwilliger Basis Bekanntmachungen auch in anderen Informationsmedien wie insb. der eigenen Homepage zu veröffentlichen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Aufstellung des Verlegungsplans

Rz. 2163 Das Leitungs- bzw. das Verwaltungsorgan der Europäischen Gesellschaft (SE) muss vor der Sitzverlegung einen Verlegungsplan[5396] aufstellen. Art. 8 Abs. 2 SE-VO macht zum Inhalt Mindestvorgaben. aa) Mindestinhalt des Verlegungsplans Rz. 2164 Es müssen die Firma der Europäischen Gesellschaft (SE) sowie der bisherige und der neue Sitz der Europäischen Gesellschaft (SE) ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Ausnahmeregelungen

Rz. 478 Zu den dargestellten Anfechtungsgrundsätzen finden sich in § 39 Abs. 5 InsO (Kleinstbeteiligtenprivileg) und dem Sanierungsprivileg in § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO Ausnahmetatbestände.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Die Neuaufnahme einer GbR als Gesellschafterin einer GmbH

(1) Gründung einer GmbH unter Beteiligung einer GbR als Gesellschafterin Rz. 310 Unproblematisch ist GmbH-Gründung unter Beteiligung einer bereits im Gesellschaftsregister eingetragenen GbR. Diese kann in die Gesellschafterliste übernommen und die aktualisierte Liste beim Handelsregister eingereicht werden. Rz. 311 Finden die Gründung der nicht voreingetragene GbR und die Grün...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Kapitalerhöhung im Gründungsverfahren einer GmbH

aa) Verpflichtung zur Mitwirkung an einer später beabsichtigten Kapitalerhöhung Rz. 430 Z.T. verpflichten sich die künftigen Gesellschafter bereits vor der Gründung, d.h. vor Beurkundung der Satzung und der Gründungsurkunde, oder vor einer Kapitalerhöhung, an einer später geplanten Kapitalerhöhung mitzuwirken und dort neue Anteile zu übernehmen. Letzeres erfolgt z.B. bei der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Die teilweise Abschaffung der Apostille

Rz. 2390 Art. 16d GesRRL-E beseitigt in bestimmten Fällen das Erfordernis der Apostillierung. aa) Abschaffung für elektronische und Papierdokumente Rz. 2391 Die Apostille soll nach Art. 16d Abs. 1 GesRRL-E zum einen abgeschafft werden für beglaubigte Registerdokumente und ihre Übersetzungen sowie nach Art. 16d Abs. 3 GesRRL-E für notarielle und behördliche Dokumente einschließ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

aa) Allgemeine Voraussetzungen Rz. 1677 Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird das Grundkapital zwingend durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Eine bloße Aufstockung der Nennbeträge der bereits ausgegebenen Aktien ist wegen § 182 Abs. 1 Satz 4 AktG nicht möglich.[4341] Bei Gesellschaften mit Stückaktien muss sich die Zahl der aufgegebenen Aktien in demselbe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Ablauf der Gründung durch Verschmelzung

Rz. 2056 Wie bei Umstrukturierungsmaßnahmen nach dem nationalen Umwandlungsrecht lässt sich der Ablauf der Gründung einer Verschmelzung in drei Phasen einteilen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Fehlerhafter Zeichnungsvertrag

Rz. 1908 Für eine ordnungsgemäße Kapitalerhöhung ist nach § 185 AktG die Zeichnung der neuen Aktien erforderlich. Die Zeichnung ist ein Vertrag zwischen Gesellschaft und Zeichner.[4772] aa) Willensmängel der Zeichnung Rz. 1909 Die Zeichnungserklärung kann wegen fehlender Geschäftsfähigkeit unwirksam (§§ 104 ff. BGB) oder wegen Willensmängeln anfechtbar (§§ 116 ff. BGB) sein so...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Einzelne Neuregelungen

Rz. 2345 In diesem Abschnitt werden wichtige neue Regelungsbereiche der DRL II vorgestellt und aus Sicht der gesellschaftsrechtlichen Praxis einer Bewertung unterzogen. 1. Präventive öffentliche Kontrolle gesellschaftsrechtlicher Vorgänge Rz. 2346 Dreh- und Angelpunkt der DRL II ist die Neufassung des Art. 10 GesRRL-E und die darin enthaltene Grundsatzentscheidung des Unionsge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Kapitalerhöhung und -herabsetzung

1. Kapitalerhöhung gegen Einlagen Rz. 381 Die Kapitalerhöhung gegen Erbringung neuer Bar- oder Sacheinlagen ist die einzige Möglichkeit eines in der Rechtsform der GmbH betriebenen Unternehmens zur Beschaffung neuer Eigenmittel von Außen ("Außen-Eigenfinanzierung") und kann gem. § 55a GmbHG auch durch Schaffung genehmigten Kapitals erfolgen. Die zweite Form der Kapitalerhöhun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Aufsichtsrat

a) Allgemeine Aufgaben Rz. 910 Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Tätigkeit des Vorstands gem. § 111 AktG zu kontrollieren und zu überwachen.[2772] Inhalt dieser Überwachungspflicht ist eine ex post Kontrolle der Vorstandstätigkeit. Dazu gehört, etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand zu prüfen und zu verfolgen.[2773] Erfasst ist davon ebenso die regelmäßi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Virtuelle Hauptversammlung

Rz. 2118 Nach Maßgabe der §§ 118 ff. AktG kann die Hauptversammlung durch Zuschaltung der Aktionäre per Videokonferenz durchgeführt werden (vgl. Rdn 1369 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Haftung und Vertretung im Gründungsstadium

a) Haftung in der Vorgründungs-AG Rz. 745 Die sog. Vorgründungsgesellschaft bezeichnet das Stadium vor der notariellen Beurkundung der Satzung.[2359] Sie entsteht nur, wenn sich die künftigen Gründer in einem notariell beurkundeten Vorvertrag zur gemeinsamen Errichtung der AG verpflichten und die dafür wesentlichen Eckdaten festlegen.[2360] Werden die Vorgründer in der Phase ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalerhöhung

a) Überblick Rz. 1676 Für eine Kapitalerhöhung gibt es im Aktienrecht verschiedene Möglichkeiten: b) Kapitalerhöhung gege...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Festsetzungen in der Satzung und Einbringung

aa) Sacheinlagen/Sachübernahmen Rz. 663 § 27 Abs. 1 AktG unterscheidet zwischen Sacheinlagen und Sachübernahmen. Bei der Sacheinlage bringt der Gründer statt einer Bareinlage Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Wert als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Aktien ein. Auch bei der Sachübernahme werden Vermögensgegenstände für die Gesellschaft eingebracht. Der Einbr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Kapitalerhöhungsbeschluss

(1) Muster: Beschluss einer Kapitalerhöhung Rz. 1680 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.24: Beschluss einer Kapitalerhöhungmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Gründung – Zweifelsfragen in der Praxis/Musterprotokoll

a) Gründung der UG (haftungsbeschränkt) mit Musterprotokoll Rz. 541 Der Gesetzgeber (zur Ausgangslage s.o. Rdn 20 ff.) hatte noch rechtzeitig erkannt, dass die im RegE vorgesehene Mustersatzung mit Mustergründung und Musterhandelsregisteranmeldung für die Praxis nicht nur untauglich,[1843] sondern mit ganz erheblichen Nachteilen verbunden ist. Er entschied sich für einen Komp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Beschlussphase

aa) Zustimmungsbeschluss Rz. 2082 Art. 23 Abs. 1 SE-VO sieht vor, dass die Aktionäre der Gründungsgesellschaften dem Verschmelzungsplan in einer Hauptversammlung zustimmen müssen.[5268] Detaillierte Angaben macht die Verordnung nicht. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UmwG [5269] wurde die Durchführung von Konzernverschmelzung erheblich vereinfacht. Im Fall der Verschmelz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Prospektpflicht bei Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Bezugsrechtsaktien

aa) Allgemeines Rz. 1839 Zum Schutz der Anleger und der Integrität der Kapitalmärkte sieht das Kapitalmarktrecht eine Reihe von Veröffentlichungspflichten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Interessenten ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage derselben Informationsbasis treffen können. Geht es um die Ausgabe von Aktien, muss deshalb im Grunde vorab ein Prospekt ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / II. Gründung

1. Bargründung a) Checkliste: Bargründung Rz. 578 Checkliste: Bargründung[1965]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Der Grundsatz öffentlicher Präventivkontrolle

Rz. 2347 Mit der Neufassung von Art. 10 GesRRL bestätigt die DRL II die seit 1968 bestehende Grundsatzentscheidung des Unionsgesetzgebers für das Prinzip der vorsorgenden Rechtspflege durch Gerichte, Behörden und Notare.[5747] aa) Anerkennung von Unternehmensinformationen erfordert deren Verlässlichkeit Rz. 2348 Die verlässliche Präventivkontrolle ist Grundvoraussetzung für da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gründungsprotokoll

aa) Form Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Hintergrund

Rz. 165 Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ist weiterhin dynamisch und wird von der EU und dem Bundesjustizministerium vorangetrieben. Den Startschuss bildete die Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151. Diese setzte die Vorgaben des sog. Company Law Packages[473] um. Deren Vorgaben sind in Deutschland im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vor-GmbH und Haftung

aa) Vor-GmbH Rz. 32 Die Vor-GmbH oder Vorgesellschaft (auch GmbH in Gründung bzw. GmbH i.G.) entsteht mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.[94] Sie ist ein Personenverband eigener Art, der einem Sonderrecht unterstellt ist, das aus den im Gesetz und im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Gründungsvorschriften und dem Recht der eingetragenen GmbH besteht, soweit d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Probleme bei der Verwendung des Musterprotokolls bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen

aa) Rubrum/Gründer Rz. 542 Zum Rubrum wird wie auch zu den weiteren Passagen des Protokolls von den Handelsregisterrichtern vertreten, dass jedwede Abweichung ("er", "sie" etc.) unzulässig ist. Diese strenge Auff. findet zumindest dort ihre Grenzen, wo der Notar beurkundungsverfahrensrechtlich Belehrungen aufnehmen soll oder muss.[1847] Dies betrifft bspw. den Ort der Beurkun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Heilung nach erfolgreichem Freigabeverfahren

Rz. 1917 Eine weitere "Heilungsmöglichkeit" besteht durch das Freigabeverfahren (§ 246a AktG; s.o Rdn 1590 ff.).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnehmerverzeichnis, Abstimmung

aa) Teilnehmerverzeichnis Rz. 1396 Der Online-Teilnehmer ist wie jeder andere an der Hauptversammlung teilnehmende oder vertretene Aktionär im Teilnehmerverzeichnis aufzuführen (§ 129 Abs. 4 AktG). Der Online-Teilnehmer ist als "erschienen" zu bezeichnen. Wurde das Einsichtsrecht der Online-Teilnehmer nicht ausgeschlossen und wird diesen keine Einsichtnahme des Teilnehmerverz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Kapitalerhöhung im Stadium der Vor-GmbH

Rz. 431 Für die Praxis wichtig ist weiter die Frage, ob die Gesellschafter auch im Stadium der Vor-GmbH eine Kapitalerhöhung beschließen können. Denkbar ist, dass die Gesellschafter nach Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages, aber noch vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erkennen, dass das im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Stammkapital dem Ge...mehr