Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.5 Informationen zur Bilanz

Rz. 268 Unter den "Informationen zur Bilanz" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5037–5237):mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / l) Anteile an Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II?

Eine Zuordnung der Anteile des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Komplementärin einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält. Das FG entschied zudem, dass eine – zulässige – Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen II mit dem Ausscheiden der GmbH als ...mehr

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Anwendungsbereich und Vorga... / 2 Anwendungsbereich und Vorgaben der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist als ein wesentliches Kernelement des EU-Green Deals vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten und seitdem stark weiterentwickelt worden. Ziel der Verordnung ist es, ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu schaffen. Dieses soll Investoren und öffentlichen Institutionen als Orientierung zur All...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.2 Kapitalgesellschaften

Vorteilhafter ist eine Leistungsbeziehung bei Kapitalgesellschaften. Hier bleibt es beim gebuchten Betriebsausgabenabzug; es erfolgt keine steuerrechtliche Korrektur bei der Gewinnermittlung. Die Auswirkungen von vertraglichen Vergütungen werden für die Besteuerung beachtet. Dies gilt auch und gerade für die Gewerbesteuer, welche damit durch die Zahlung von Vergütungen an di...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.2 Einheitlicher Körperschaftsteuersatz

Deutlich einfacher ist die Belastungsberechnung bei einer Kapitalgesellschaft, deren Gewinn der Körperschaftsteuer unterliegt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei dieser Steuerart keinen Grundfreibetrag. Der Steuer­satz für die Körperschaftsteuer liegt seit 2008 bei einheitlich 15 %. Einbezogen werden muss aber noch die für evtl. Gewinnausschüttungen der Kapitalgese...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4 GmbH & Co. KG

Eine Optimierung stellt die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG dar. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher die Komplementärstellung durch eine GmbH übernommen wird. Damit ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin, mit der Folge, dass die Haftung aller Gesellschafter – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – begrenzt ist. Denn die Komplementär-GmbH haftet nur ...mehr

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Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil – bzw. Ges...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.2 Verlustverrechnung

In der steuerrechtlichen Behandlung von Verlusten kommt ein weiterer Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zutage. Bei einer Personengesellschaft können die anteiligen Verluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern grundsätzlich mit deren anderen Einkünften bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Lediglich bei Personengesellschaften mit...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.2 Kapitalunternehmen

Bei dieser Rechtsformgruppe dominiert das aufzubringende Kapital; die Person des Unternehmers tritt hierbei in den Hintergrund. Das zeigt sich auch an der grundsätzlich bestehenden beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten hat nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen einzustehen, die Gesellschafter haben dazu lediglich die vereinbarte Kapitaleinlage zu erbringen. Gep...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11.3 Vorteile

Von Vorteil sind die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung durch die eingebundene Kapitalgesellschaft. Dennoch kann im Einzelfall eine gute Kreditwürdigkeit erhalten werden, da der kapitalintensivere Part bei der Personengesellschaft liegt. Die Kombination zweier Rechtsformen eröffnet eine breite Gestaltungspalette, die auch steuerlich vorteilhaft genutzt werden kann.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 9 Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Zwar sind die ertragsteuerlichen Folgen aus der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer für die Wahl der Rechtsform ständig präsent und damit ganz erheblich. Doch auch eine einmalige und erst in der Zukunft liegende Belastung mit Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer sollte bei der Rechtsformwahl nicht vernachlässigt werden. Die unentgeltliche Übertragu...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.10 Genossenschaft

Die Genossenschaft (eG) grenzt sich als Kapitalgesellschaft von der GmbH bzw. der AG durch die genossenschaftliche Idee einer solidarischen, gemeinschaftlichen Kooperation ab. Zur Gründung bedarf es mindestens 7 Mitgliedern – den Genossenschaftern. Diese schließen sich zusammen, um den Nutzen des Einzelnen zu mehren. Die Höhe des Grundkapitals ist gesetzlich nicht bestimmt, o...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 10 Umwandlung

Wie bereits bei Tz. 3.4 kurz angesprochen, kann sich eine heute als optimal ausgewählte Gesellschaftsform nach einiger Zeit als nur noch bedingt geeignet herausstellen. Ein Betrieb und die sich daraus ergebenden Anforderungen an eine Rechtsform unterliegen einem ständigen Wandel. Der Tätigkeitsumfang vergrößert sich, neue Geschäftsfelder kommen hinzu, die Haftungsfrage wird ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 4 Dualität der Besteuerung

Die gesellschaftsrechtliche Dualität der beiden Rechtsformgruppen setzt sich bei der Besteuerung der Gesellschaften fort; auch dort kommt es zu einer Zweiteilung. Eine Personengesellschaft wird selbst nicht mit Einkommensteuer belastet. Vielmehr unterliegt jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit seinen anteiligen Einkünften aus dem gemeinsamen Unternehmen der Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.3.2 Leistung des Beitrags

Die Gesellschafter haben die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 705 Abs. 1, 709 BGB). Diese Beiträge können aus einer einmaligen oder wiederholten Leistung von Geld oder Sachwerten bestehen. Doch auch Dienstleistungen können als Beiträge in Betracht kommen (§ 709 Abs. 1 BGB), ebenso wie Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassungen. Sofern im Gesellschaftsvertrag keine andere Vere...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9.1 Vorteile

Wie bei allen Kapitalgesellschaften ist auch hier die beschränkte Haftung ein Vorteil. Zudem schlägt sich die einfache Möglichkeit der Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien (Kapitalerhöhung) vorteilhaft nieder. Ist eine AG börsennotiert, können die Aktien zudem jederzeit zum jeweiligen Börsenkurs verkauft werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.1 Dualismus

Das deutsche Gesellschaftsrecht weist eine Zweiteilung auf. Danach werden Gesellschaften in die beiden Grundkategorien "Personengesellschaften" und "Kapitalgesellschaften" unterschieden. Dieser Dualismus setzt sich auf Ebene der Gesellschafter entsprechend fort. 1.1.1 Personengesellschafter Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat seinen im Gesellschaftsvertrag verein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Vollstreckung bei nachträglicher Rechtsfähigkeit

Rz. 9 Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] wurde § 267 Abs. 2 AO zum Zwecke der Anpassung an die durch das MoPeG eingeführten Rechtsänderungen neu eingefügt. Der Absatz 2 bestimmt insbesondere die Zulässigkeit der Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. § 705 Abs. 2 BGB, wenn bereits ein vollstreckungsfähiger Verwalt...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.3 Gewerbesteuerbelastung

Auch wenn die Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform gilt (§ 2 GewStG), gibt es im Endeffekt doch einen bedeutenden Unterschied. Denn nur bei Personengesellschaften besteht die Möglichkeit, eine auf die gewerblichen Einkünfte anfallende Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen (§ 35 EStG). Dazu erfolgt bei den Gesellschaftern eine pausch...mehr

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Gesellschafter / 1.4.4 Abfindung

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, steht ihm i. d. R. ein Anspruch auf eine Abfindung zu. Dieser Anspruch umfasst dem Grunde nach seine Einlage, seinen Anteil an den Rücklagen, einschließlich des Anteils am noch verbleibenden Überschuss (§ 728 i. V. m. §§ 735, 736d Abs. 2 bis 6 BGB). Diese Grundregel ist letztlich nur bei den Personengesellschaften von Rel...mehr

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Gesellschafter / 1.1.2 Kapitalgesellschafter

Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht personell, sondern durch das von den Gesellschaftern als Einlage zu erbringende Kapital geprägt. Folglich tritt der Gesellschafter primär als Kapitalgeber auf. Folge dieser Kapitalorientierung ist, dass der Person des Gesellschafters eine deutlich nebensächlichere Stellung zukommt. Dies zeigt sich insbesondere bei einer börsenno...mehr

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Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr

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Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Hinterzieht der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Steuern, welche die Gesellschaft als solche schuldet (z.B. KSt, GewSt, USt), erspart er selbst keine Aufwendungen für Steuern, sondern nur der Gesellschaft. Die ersparten Aufwendungen können dann bei der Gesellschaft als Dritteinziehungsbeteiligter nach § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 73c S. 1 StGB i.V.m. § ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einkünften nach § 17 EStG

Steuerhinterziehung liegt in folgender Konstellation vor: Der Täter möchte seinen GmbH-Anteil von 18 % des Stammkapitals, für welchen er Anschaffungskosten i.H.v. 9.000 EUR aufgewandt hatte, für einen zweistelligen Millionenbetrag an die Gesellschaft verkaufen. Allerdings kann die GmbH den vollen Kaufpreis nicht sofort aufbringen. Der Täter ist aber auf den Zufluss des Kaufp...mehr

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Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

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Handelsregister / 3 Wer ist zur Eintragung verpflichtet?

Grundsätzlich hat sich jedes Gewerbe treibende Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dies betrifft vor allem eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften (OHG und KG) sowie Kapitalgesellschaften (AG und GmbH – inklusive der plakativ als "Mini-GmbH" bezeichneten und durch das MoMiG neu geschaffenen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nach § 5a Gmb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 6 Form der Veröffentlichung und des Zugriffs

Das EHUG hat neben Modifikationen bei der Anmeldung vor allem auch erhebliche Veränderungen für die Form der Veröffentlichung sowie des Zugriffs auf die Daten des Handelsregisters mit sich gebracht. Das EHUG hat insoweit vordringlich die Vorgaben der EU-Publizitätsrichtlinie (58/2003)[41] und der EU-Transparenzrichtlinie (109/2004)[42] in deutsches Recht umgesetzt. Wichtig El...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.1 Grundlagen Handelsrecht

Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Mindeststandards an Informatio...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5 Besonderheiten der Bilanzierung des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften

5.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Rz. 53 Gemäß § 36a Abs. 1 AktG muss bei Bareinlagen der eingeforderte Betrag[1] mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sache...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 4.2 Besteuerung nach der tariflichen Einkommensteuer

Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft können gem. §32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf Antrag statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % mit der niedrigeren tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungsjahr zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt ist, oder der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum zu mindes...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattungsstandards ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 6 Offenlegung von Zweigniederlassungen

Rz. 42 Nach § 325a HGB haben inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen Staat die Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt (oder hinterlegt) worden sind, nach den §§ 325, 328 und 329 Abs. 1, 4 HGB offenzulegen. Durch die Neufass...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 1 Rechtliche Einordnung

Rz. 1 Aus der Perspektive einer bilanzrechtlichen Kategorisierung rekurrieren Kapitalveränderungen auf die Veränderung des gezeichneten Kapitals i. S. d. § 272 HGB. Außerhalb des Bilanzrechts ist es durchaus üblich, derartige Veränderungen auch als Veränderungen des Nennkapitals zu bezeichnen. Nachfolgend soll allerdings bereits eine unmittelbare Anbindung an die Terminologi...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.2 Zeitpunkt der Offenlegung

Rz. 7 Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex)...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 9 Befreiende Offenlegung eines IFRS-Abschlusses

Rz. 54 Gem. § 325 Abs. 2a HGB kann bei der Offenlegung an die Stelle des Jahresabschlusses bei großen Kapitalgesellschaften ein befreiender Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt worden ist. Eine große Kapitalgesellschaft, die von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, hat die dort genannt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 5.1 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rz. 53 Gemäß § 36a Abs. 1 AktG muss bei Bareinlagen der eingeforderte Betrag[1] mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und bei Ausgabe der Aktien für einen höheren als diesen auch den Mehrbetrag umfassen. Nach § 7 Abs. 2 GmbHG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr