Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) §§ 118a Abs. 2, 130 Abs. 1a AktG

Rz. 1483 § 118a Abs. 2 AktG regelt die Anwesenheit bestimmter Personen, die an der virtuellen Hauptversammlung am Ort der Hauptversammlung anwesend sein sollen, müssen oder können. Rz. 1484 Eine Anwesenheitspflicht besteht für den Versammlungsleiter und in den Fällen des § 176 Abs. 2 AktG für den Abschlussprüfer. Für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausscheiden aus der Gesellschaft und Auflösung der Gesellschaft

Rz. 2016 Die Insolvenz eines Aktionärs löst die Gesellschaft nicht auf. Streitig ist wegen § 23 Abs. 5 AktG und der möglicherweise abschließenden Aufzählung der Auflösungsgründe in § 262 AktG, ob eine derartige Bestimmung in der Satzung der AG zulässig ist.[5096] Rz. 2017 Zulässig ist es, in der Satzung im Fall der Insolvenz oder etwa schon bei Stellung des Antrags auf Eröffn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Alleingesellschafter- und Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 263 Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist bei Fehlen einer vertraglichen oder satzungsmäßigen Regelung ein Wettbewerbsverbot aus der Treuepflicht entsprechend §§ 60, 112, 113 HGB und § 88 AktG abzuleiten.[812] Von diesem kann in der Satzung ein Dispens erteilt werden, wobei der Betroffen aber für die entspr. Beschlussfassung gem. § 47 Abs. 4 Satz 1 GmbHG vom Stimmrecht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Mehrheitserfordernis

Rz. 2149 Art. 37 Abs. 7 Satz 2 SE-VO verweist im Hinblick auf die Beschlussfassung auf die Durchführungsbestimmungen, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung des Art. 7 der Verschmelzungsrichtlinie erlassen haben. Im Hinblick auf das Mehrheitserfordernis bei einer deutschen AG ist daher auf § 65 Abs. 1 Satz 1 UmwG abzustellen. Die Herleitung aus § 193 UmwG wäre verfehlt, da di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Sonderbeschlüsse

Rz. 1190 Sind mehrere Aktiengattungen vorhanden, ist in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen neben einem Hauptversammlungsbeschluss noch ein Sonderbeschluss erforderlich, mit dem die jeweiligen Gattungen gesondert entscheiden. Für diesen Sonderbeschluss gelten Sonderregeln wie im Fall des § 141 AktG, ansonsten finden die für Hauptversammlungsbeschlüsse geltenden Vorschrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Mittel der Überwachung

Rz. 919 Dem Aufsichtsrat stehen nur Informationsrechte zu (z.B. §§ 111 Abs. 2 und 125 Abs. 2 und 3 AktG). Daneben besteht ihm ggü. eine Berichtspflicht des Vorstands (§ 90 AktG). Auch die Prüfung des Jahresabschlusses nach §§ 170 ff. AktG ist ein Mittel der Überwachung.[2790] Präventiv kann der Aufsichtsrat tätig werden durch Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand (§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Formfehler der Zeichnung

Rz. 1911 Die Zeichnung der neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung muss nach § 185 Abs. 1 Satz 1 AktG schriftlich erfolgen. Verstöße gegen die Schriftform führen zur Nichtigkeit (§ 125 AktG).[4780] Wurde die Durchführung der Kapitalerhöhung gleichwohl im Handelsregister eingetragen und hat der betroffene Aktionär Rechte ausgeübt oder Pflichten erfüllt, kann sich der Zeichner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Die Rechtsfolge der Existenzvernichtungshaftung

Rz. 341 Die Existenzvernichtungshaftung ist als Innenhaftung konzipiert. Unmittelbar Geschädigte des existenzvernichtenden Eingriffs und Gläubiger des Ersatzanspruchs ist daher die GmbH.[1135] Der Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach allgemeinen Grundsätzen. Neben der unmittelbar entzogenen Vermögensposition umfasst er auch insolvenzbedingte Zerschlagungsverluste, entga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Urteilswirkung

Rz. 1577 Das Anfechtungsurteil hat Gestaltungswirkung.[4129] Die Gestaltungswirkung tritt ggü. jedermann ein (§ 241 Nr. 5 AktG), also entgegen dem Wortlaut des § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG nicht nur ggü. allen Aktionären und den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat.[4130] Das Urteil ist im Handelsregister einzutragen und bekannt zu machen (§ 248 Abs. 1 Satz 2–4 AktG). Ist G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG

Rz. 1475 § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG bestimmt, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gem. § 130a Abs. 5 und 6 AktG zu gewähren ist. Auch hier ist eine Zwei-Wege-Direktverbindung zwingend erforderlich. Rz. 1476 Für die Redebeiträge ist die von der Gesellschaft angebotene Form der Videokommunikation zu verwenden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Einrichtung eines sicheren, manipulationsresistenten und zuverlässigen Videokommunikationssystems

Rz. 136 Unabdingbar für die Urkundstätigkeit mittels Videokommunikation ist die Installation eines sicheren, manipulationsresistenten und zuverlässigen Videokommunikationssystems. Die Aufgabe zum Betrieb eines solchen Videokommunikationssystems wird durch § 78p Abs. 1 BNotO der BNotK übertragen. Neben der technischen Abwicklung der Videokommunikation zwischen den Notaren und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) § 121 Abs. 4b und Abs. 5 Satz 3 AktG

Rz. 1490 § 121 AktG enthält Vorschriften für die Einberufung einer Hauptversammlung. Die allgemeinen Vorgaben nach § 121 Abs. 3 AktG, wonach die Einberufung Firma, Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung als auch die Tagesordnung bekannt geben müssen, gelten ebenso für die virtuelle Hauptversammlung. Rz. 1491 Insbesondere muss auch bei der virtuellen Hau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) "CEO-Modell"

Rz. 2198 Aus der Mitte des Verwaltungsrates muss gem. Art. 45 SE-VO ein Vorsitzender gewählt werden. Trotz der Bedenken gegen die damit entstehende Machtfülle[5460] kann dieser Vorsitzende auch leitender geschäftsführender Direktor (sog. CEO-Modell) sein. Das mögliche "Risiko" der Machtfülle sei vor dem Hintergrund der unternehmerischen Freiheit hinzunehmen.[5461] Eine solche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vinkulierungsklauseln

Rz. 2019 Str. ist, ob Vinkulierungsklauseln, die die Übertragbarkeit von Aktien an die Zustimmung Dritter knüpfen (§ 68 Abs. 2 AktG), vom Insolvenzverwalter zu beachten sind. Nach einer Ansicht ist auch der Insolvenzverwalter an eine Vinkulierungsklausel gebunden. Der Insolvenzverwalter kann nicht mehr Rechte geltend machen als der Gemeinschuldner.[5106] I.R.d. zu treffenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Überleitungsvorschrift für § 27 Abs. 3 und Abs. 4 AktG

Rz. 728 § 20 Abs. 7 EGAktG enthält eine Übergangsvorschrift für die Anwendung der Regeln über verdeckte Sacheinlagen und das ordnungsgemäße Hin- und Herzahlen. Danach finden diese Vorschriften auch auf Altfälle Anwendung, die sich vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelungen abgespielt haben, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiges Urteil über die aus der Unwirksamkeit folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Haftung der Gründer in der Vor-AG

Rz. 746 Nach Feststellung der Satzung und der Übernahme aller Aktien durch die Gründer im Gründungsprotokoll entsteht[2362] die sog. Vor-AG oder auch Gründungsgesellschaft genannt (AG i.G.). Bis zur Eintragung im Handelsregister ergeben sich vielfältige Haftungsrisiken für die Gründer, wenn die Vor-AG ihre Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen hat. Zwar gehen die Rechte und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gründereigenschaft

Rz. 2048 Natürliche Personen sind gänzlich von der Beteiligung an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) ausgeschlossen.[5182] Nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) können sie sich allerdings an dieser beteiligen.[5183] Den Kreis der an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) beteiligungsfähigen Gründer legt die SE-VO abschließend fest. So ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Europäische Genossenschaft

Rz. 2032 Seit dem 18.8.2006 kann in den Mitgliedstaaten auch eine Europäische Genossenschaft nach den Vorschriften der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO [5150] ) gegründet werden. Die SCE-VO lässt die Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Gesellschaften i.S.d. Art. 54 Abs. 2 AEUV (vormals Art. 48 Abs. 2 EGV) zu (vgl. Art. 2 Abs. 1 SC...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Allgemeines

Rz. 1201 In der Praxis wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Hauptversammlung unterschieden. Rechtlich gibt es zwischen beiden Arten keinen Unterschied. In der ordentlichen Hauptversammlung, die nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AktG regelmäßig in den ersten 8 Monaten eines Geschäftsjahres stattfindet, werden die jährlich wiederkehrenden Beschlüsse gefasst:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Verfahren

Rz. 1681 Kapitalerhöhungen sind Satzungsänderungen. Notwendig ist daher ein notariell beurkundeter Beschluss der Hauptversammlung.[4347] Eine Übertragung der Zuständigkeit ist mit Ausnahme des genehmigten Kapitals nicht möglich. Der Beschluss bedarf nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AktG grds. einer ¾-Kapitalmehrheit. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit bestimmen, bei der Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Offenlegung von Konzernstrukturen

Rz. 2398 Die DRL II verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Offenlegung von Konzernstrukturen über das BRIS (Art. 19b GesRRL-E). Hierfür können und sollen die Mitgliedstaaten weitestgehend auf den ohnehin bestehenden Pflichten zur Veröffentlichung der konsolidierten Konzernabschlüsse nach der Richtlinie 2013/34/EU [5788] aufbauen. Denn nach Art. 19b Abs. 1 GesRRL-E trifft die Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Tatbestandsmerkmal "wirtschaftliche Entsprechung"

Rz. 67 Im Hinblick auf das Erfordernis der wirtschaftlichen Entsprechung ist die Abgrenzung eines zulässigen Umsatzgeschäfts zwischen der Gesellschaft und dem Inferenten zu einer unzulässigen Rückzahlung der Einlage schwierig im Einzelfall schwierig. Eine Bereichsausnahme für gewöhnliche Umsatzgeschäfte wird sowohl in der Lit.[256] wie auch der Rspr.[257] ausdrücklich abgele...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Muster: Beschluss der bedingten Kapitalerhöhung

Rz. 1753 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.28: Beschluss der bedingten Kapitalerhöhungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Reichweite der Ermächtigung des Vorstands

Rz. 1387 Nach einer Ansicht in der Lit. ist eine solche uneingeschränkte Ermächtigung in der Satzung unzulässig. Es könne nicht Aufgabe des Vorstands sein, dass dieser aufgrund der Satzungsermächtigung berechtigt ist, die Rechte der Aktionäre nach eigenem Gutdünken zu beschneiden. Die Satzung selbst oder die Vorstandsermächtigung müsse daher nähere Regelungen enthalten.[3885...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Formerfordernis

Rz. 2174 Gem. Art. 9 Abs. 1c) SE-VO § 130 Art. 1 AktG müssen satzungsändernde Beschlüsse notariell beurkundet werden.[5406] Da die SE-VO keine Regelungen zur Form des Verlegungsbeschlusses enthält, ist dieser grds. notariell zu beurkunden. Durch die Beurkundungspflicht wird die materielle Richtigkeit des Ablaufs der Hauptversammlung durch die Anwesenheit eines Notars gewährl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsforderungen in der Insolvenz

Rz. 490 Die Behandlung von Abfindungsforderungen ausgeschiedener Gesellschafter in der Insolvenz der Gesellschaft war lange strittig.[1642] Der BGH hat die Streitfrage nun entschieden und festgestellt, dass die Abfindungsforderung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer GmbH genauso wie die Forderung des ausgeschiedenen/ausgeschlossenen Gesellschafters einer GmbH & Co. K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Verwendung der Daten durch die Gesellschaft

Rz. 839 Nach § 67 Abs. 6 Satz 3 AktG darf die Gesellschaft die Daten des Aktienregisters "für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden". Werbemaßnahmen dürfen dabei nur durchgeführt werden, wenn der Aktionär nicht widerspricht. Auf das Widerrufsrecht ist der Aktionär ausdrücklich – etwa entsprechend § 355 BGB – hinzuweisen.[2580]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Satzungsänderungen und Anteilsübernahme

Rz. 317 Nach § 53 Abs. 1 GmbHG können nur die Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag einer GmbH ändern. Ist eine nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR Gesellschafterin und wirkt durch ihre Stimmabgabe bei der Beschlussfassung zur Satzungsänderung mit, kann nicht rechtssicher festgestellt werden, ob diese wirksam vertreten wurde, da keine objektiven Angaben über di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Persönliches Erscheinen/online-Teilnahme

Rz. 1426 Erscheint der Briefwähler persönlich in der Hauptversammlung, besteht die Gefahr einer mehrfachen Stimmrechtsausübung. Die Gesellschaft muss dagegen Vorkehrungen treffen. Auf die obigen Ausführungen zur Online-Teilnahme kann verwiesen werden (s.o. Rdn 1402 ff.). Rz. 1427 Durch die Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl erlischt nicht das Teilnahmerecht des Aktionärs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Gründungsplans

Rz. 2098 Art. 32 Abs. 2 Satz 3 SE-VO verweist für die Mindestangaben des Gründungsplans auf Art. 20 Abs. 1 SE-VO, die Buchst. d) und e) ausgenommen. Der Gründungsplan muss nicht den Zeitpunkt des Beginns der Gewinnberichtigung und den Zeitpunkt des Übergangs der Rechnungslegung vom übertragenden zum aufnehmenden Rechtsträger angeben. Dies ist insoweit folgerichtig, als dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Maßgebender Zeitpunkt für die Richtigkeit der Versicherung

Rz. 88 In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise eingebürgert, um einerseits eine nicht schuldtilgende Vorausleistung der Einlage[347] und andererseits das zweimalige Erscheinen des Mandanten beim Notar zu vermeiden:[348] Im Beurkundungstermin wird die Gründung der GmbH bzw. die Kapitalerhöhung beurkundet und noch im gleichen Termin die Versicherung nach § 8 Abs. 2 bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Checkliste: Bargründung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Streitgenossenschaft

Rz. 1582 Der Erfolg der Anfechtungsklage eines von mehreren (notwendigen) Streitgenossen kommt im Hinblick auf § 248 Abs. 1 AktG auch den übrigen Streitgenossen zugute, ohne dass es einer Prüfung der von ihnen (zusätzlich) vorgebrachten Anfechtungsgründe gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss bedarf.[4137] Zwischen mehreren Anfechtungsklägern besteht eine notwendige Stre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Gründungsprotokolls

Rz. 593 Inhaltlich umfasst das Gründungsprotokoll die Angaben nach § 23 Abs. 2 AktG sowie die Feststellung der Satzung. Diese wird in der Praxis meist als Anlage nach § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG (die Anlage muss mitverlesen werden) bzw. im Rahmen einer Verweisungsurkunde nach § 13a BeurkG beigefügt. (1) Gründer Rz. 594 Nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 AktG sind in der Gründungsurkunde die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) § 129 Abs. 4 AktG

Rz. 1505 Nach § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG ist in der Hauptversammlung ein Teilnehmerverzeichnis zu erstellen. Darin sind die elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten oder vertretenen Aktionäre bzw. ihre elektronisch zugeschalteten Vertreter unter Angabe ihres Anteilsbesitzes und weiterer Informationen aufzuführen. Nach § 129 Abs. 4 AktG ist das Teilnehmerverzeichnis vor d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Fortbestehen der Einlagepflichten

Rz. 2021 Etwa noch ausstehende Einlagepflichten werden durch die Insolvenz des Aktionärs nicht tangiert. Mangels gegenseitigen Vertrages besteht auch kein Insolvenzverwalterwahlrecht nach § 103 InsO. Die Gesellschaft kann wählen, ob sie die Einlageforderung als Insolvenzforderung geltend macht oder den Anteil kaduziert und nur den Ausfall zur Tabelle anmeldet (§ 64 Abs. 4 Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Zustimmungsbedürftigkeit

Rz. 518 Die Begründung einer Treuhandabrede kann von der Zustimmung der Gesellschaft oder auch der Gesellschafter abhängig sein, wenn der Gesellschaftsvertrag eine Vinkulierungsklausel enthält. Die Zustimmungsbedürftigkeit ist dann zu bejahen, wenn das Treuhandverhältnis die dingliche Übertragung des Geschäftsanteils beinhaltet, also für die Übertragungs- und Erwerbstreuhand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundlagen

Rz. 1319 Ist die Hauptversammlungsniederschrift fehlerhaft, kann sie grds. auch noch nach Unterzeichnung durch den Notar und Herausgabe der Niederschrift in den Rechtsverkehr korrigiert werden. Besondere Vorschriften gibt es hierzu im AktG aber nicht. Rz. 1320 Für notarielle Urkunden regelt § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG , dass der Notar offensichtliche Unrichtigkeiten auch nach A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Möglichkeit eines Squeeze-out-Verfahrens

Rz. 2128 Nach der Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) ist es nach den allgemeinen Regelungen des deutschen Aktienrechts möglich, Minderheitsaktionäre durch ein Squeeze-out Verfahren nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Nr. ii SE-VO i.V.m. §§ 327a ff. AktG aus der bzw. den Tochtergesellschaften auszuschließen. Diese Überlegungen sollten bereits beim Entwurf des Gründungsplans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Sekundäre Gründungsvarianten

Rz. 2047 Neben den originären Gründungsmöglichkeiten besteht die Möglichkeit, dass die Europäische Gesellschaft (SE) gem. Art. 3 Abs. 2 SE-VO selbst eine oder mehrere Tochtergesellschaften gründet, die ebenfalls die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) haben. Diese Gründungsform wird allgemein als abgeleitete,[5179] derivative [5180] oder auch als sekundäre [5181] Grü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Verlustdeckungshaftung

Rz. 748 Wenn die Eintragung der AG scheitert und die Vor-Gesellschaft liquidiert werden muss, haften die Gründer im Innenverhältnis ebenfalls für die Verluste der Vor-Gesellschaft.[2382] Diese Haftung ist nicht bis zur Höhe ihrer Einlageverpflichtung begrenzt. Verschärft wird die Haftung für die Gründer bei der sog. unechten Vor-AG. Wird die Vor-AG insolvent oder geben die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Zwei-Jahresfrist

Rz. 2050 Die SE-VO sieht vor, dass Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen mindestens seit 2 Jahren bestehen müssen. Diese Voraussetzung soll Umgehungen der Gründungsanforderungen verhindern.[5189] Die Frist beginnt mit dem Errichtungszeitpunkt der Zweigniederlassung. Dafür ist lediglich notwendig, dass ein neuer Geschäftsbetrieb eingerichtet oder ein solcher erworbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Haftung gegenüber Dritten

Rz. 270 Eine Haftung gegenüber Dritten besteht nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, so insb. bei deliktischem Verhalten (§§ 823 Abs. 1, 2 i.V.m. BGB einem Schutzgesetz, z.B. § 263 StGB, § 826 BGB). Problematisch kann im Rahmen von § 826 BGB sein, ob der Vorwurf der Sittenwidrigkeit auch in Bezug auf Schäden von Gesellschaftsgläubigern zutrifft. Dies ist nicht der Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / V. Sitzverlegung

Rz. 2158 Eine Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz innerhalb der Mitgliedstaaten der EU gem. Art. 8 SE-VO (rechtssicher) verlegen.[5383] Bis zum Stichtag 1.10.2013 haben 4 % aller registrierten SEs ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt.[5384] Rz. 2159 Gem. Art. 8 Abs. 2 SE-VO führt die Sitzverlegung weder zur Auflösung der Europäischen Gesellschaft (SE) n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Möglichkeiten der Gründung durch Verschmelzung

Rz. 2053 Die Gründung durch Verschmelzung kann nach Art. 17 Abs. 2 SE-VO entwedermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Einbringungsvertrag

Rz. 669 Von den Festsetzungen in der Satzung über die Sacheinlage und Sachübernahme zu unterscheiden ist der Einbringungsvertrag.[2164] Während der Einbringungsvertrag bei der Sachübernahme ein rein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, i.d.R. ein Kaufvertrag, ist,[2165] ist der Einbringungsvertrag bei der Sacheinlage ein körperschaftsrechtliches Rechtsgeschäft eigener Art.[2166...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Anmeldung und Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses

Rz. 1693 Nach § 184 AktG ist der Kapitalerhöhungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[4377] Von dieser Anmeldung zu unterscheiden ist die spätere Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung nach § 188 AktG. Beide Anmeldungen können miteinander verbunden werden (§ 188 Abs. 5 Akt).[4378] Zuständig für die Anmeldung sind der Vorstand (in vertretungsber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Nr. 1 des Musterprotokolls – Firma und Sitz

Rz. 543 Die Handelsregister beanstanden, wenn die Notare bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) unter Nr. 1 die gegründete Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bezeichnen und nicht als Gesellschaft mit beschränkter Haftung wie es der Mustertext vorsieht. Der Gesetzgeber hat offensichtlich die Verwendung des Oberbegriffs "Gesellschaft mit be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Abdingbarkeit des Stimmverbots nach § 47 Abs. 4 GmbHG

Rz. 228 Umstritten ist, ob durch die Satzung das Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG abbedungen werden kann. Nach heute h.M. ist hier nach den einzelnen Tatbeständen des § 47 Abs. 4 GmbHG zu unterscheiden.[680] Die gesetzlichen Stimmverbote nach § 47 Abs. 4 Satz 1 GmbHG (Entlastung und Befreiung von einer Verbindlichkeit) sowie nach § 47 Abs. 4 Satz 2 Fall 2 GmbH (Beschlussfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Folgen eines rechtswidrigen Bezugsrechtsausschlusses für die Kapitalerhöhung

Rz. 404 Nach hier vertretener Auff. bilden der Erhöhungsbeschluss und der Beschluss über den Bezugsrechtsausschluss eine untrennbare Einheit. Fehler, die im Bezugsrechtsausschluss wurzeln, haben daher zugleich immer auch Auswirkungen auf den Erhöhungsbeschluss selbst (dazu sogleich Rdn 444 f.). Werden die Ladungsformalia analog § 186 Abs. 4 AktG nicht eingehalten oder wird di...mehr