Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / 2. Schulden beim Unterhalt minderjähriger Kinder

Auch beim Kindesunterhalt kann die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen durch Schuldverpflichtungen begrenzt oder sogar ausgeschlossen sein. Allerdings müssen sich minderjährige Kinder dabei grds. auch diejenigen Kreditverbindlichkeiten entgegenhalten lassen, die in der Zeit des Zusammenlebens der Eltern zum Zwecke gemeinsamer Lebensführung – und nicht nur zur Wahrne...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / (2) Beispiel

A und B trennen sich – A hat ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 3.500 EUR, B ein solches in Höhe von 2.000 EUR. A zahlt für die in seinem Eigentum stehende Ehewohnung (Mietwert: 1.000 EUR) – 300 EUR Zinsen und 100 EUR Tilgung. Eine angemessene kleinere Wohnung für eine Person zwei Zimmer beläuft sich auf 700 EUR. A und B haben eine Tochter C, 3 Jahre alt, die bei B lebt. a...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / 5. Verwirkung

Nach einer Entscheidung des OLG Bremen (Beschl. v. 14.12.2023 – 5 UF 36/23, FamRZ 2024, 780 = FuR 2024, 186 m. Hinweis Viefhues) gelten die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung von Ansprüchen grds. auch für den rückständigen Kindesunterhalt. Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre un...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 3. Wohnvorteil

Die Nutzung einer eigenen Immobilie ist nach allgemeiner Auffassung als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich auch beim Kindesunterhalt relevant. Bei der Ermittlung des Wohnvorteils einer finanzierten Immobilie sind Zins- und Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwertes zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 2017, 519 betr. Elternunterhalt). a) Mindestunterhalt In Übereinstimmung mit...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 6. Einstandspflicht des betreuenden Elternteils

Nach allgemeiner Meinung kann auch der betreuende Elternteil ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.v. § 1603 Abs. 2 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung des angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann. Um die Regelung der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt zu wahren, ist zusätzlich Voraussetzung, dass ohne die Beteiligung des ...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / IX. Auswirkungen der geänderten Tabellenbeträge in den unteren Einkommensbereichen

Zwar löst jede Erhöhung der Tabellenwerte Freude bei den unterhaltsberechtigten Kindern und den betreuenden Elternteilen aus, auch wenn nicht selten Kritik geäußert wird, die Werte seien nicht ausreichend erhöht worden. Noch größer wird allerdings die Enttäuschung in der Realität aus einem anderen Grund: Die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Jahreswechsel führt nicht da...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / a) Pauschale Bedarfsbemessung

Nach § 1610 Abs. 1 BGB bemisst sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen, die sich bei minderjährigen Kindern bis zum Abschluss ihrer Ausbildung von den Eltern ableitet. Dabei kommt es beim Unterhalt minderjähriger Kinder auf die Lebensstellung beider Eltern an. Die Unterhaltspflicht ist aber auf den Betrag begrenzt, den der barunterh...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / b) Wechselmodell

Der BGH (FamRZ 2017, 437 m. Anm. Schürmann = NJW 2017, 1676 m. Anm. Graba = MDR 2017, 403 = FamRB 2017, 126 m. Hinw. Frank = FuR 2017, 208 m. Bearb. Soyka) setzt seine Rechtsprechung zum Wechselmodell (vgl. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 873, 921, 937) fort und betont, dass auch in solchem Falle grundsätzlich beide Elternteile nach Maßgabe ihres Einkommens für den Barunterhalt ...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / a) Klarstellende Hinweise des BGH

Zum Kindesunterhalt bei beschränkter Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen hat der BGH (FamRZ 2019, 1415 = MDR 2019, 1063 = FamRB 2019, 337 m. Hinw. Liceni-Kierstein) klarstellende Hinweise zu einigen Fragen gegeben: Berücksichtigung von Verbindlichkeiten Ob Verbindlichkeiten bei der Bestimmung des Kindesunterhalts zu berücksichtigen sind (vgl. BGH FamRZ 2013, 616 u. 15...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 2. Ausbildungsunterhalt

a) Obliegenheit des volljährigen Kindes Die Eltern haben dem Kind eine seine seiner Begabung entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Dem steht die Obliegenheit des volljährigen Kindes gegenüber, die Ausbildung innerhalb angemessener Zeit planvoll und zielstrebig zu betreiben und den angestrebten Abschluss innerhalb angemessener Zeit mit der notwendigen Leistungsbereitschaft ...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 6. Arbeitshilfen

a) Antragsmuster Herrmann bringt in ihrem Beitrag "Anträge auf Volljährigenunterhalt" (FuR 2014, 627) zahlreiche Muster und Erläuterungen. b) Kosten des Wechselmodells Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. hat in Ergänzung einer früheren Darlegung (FamRZ 2013, 346) eine Stellungnahme zur Berücksichtigung der Kosten von Umgang und Wechselmodell im Rahmen d...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / 5. Leistungsfähigkeit und Ersatzhaftung

a) Erhöhung des Selbstbehalts In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sind bestimmte Beträge für den notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) des Unterhaltspflichtigen ausgewiesen, sowie ein darin enthaltener Betrag für Unterkunft, einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete). Hierzu wird bestimmt, dass der Selbstbehalt erhöht werden s...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / b) Verfahrensstandschaft

Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhalts (§ 1629 Abs. 3 BGB), die die gemeinsame gesetzliche Vertretung überlagert (Schmitz, in: Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. 2015, § 10 Rn 47 m.w.N.). In dieser Situation kann der betreuende Elter...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / b) Bedarf

aa) Ersparnis durch erhöhten Beihilfebemessungssatz In Fortführung früherer Urteile (BGH FamRZ 1983, 49 und 1984, 108) hat der BGH (FamRZ 2018, 681 = MDR 2018, 742 = FamRB 2018, 215 m. Hinw. Liceni-Kierstein) entschieden, dass eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes erzielt, im Unterhaltsver...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 3. Eigene Ausbildung des Unterhaltspflichtigen

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 1994, 372; 2011, 1041) gehört eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf zum eigenen Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen, der auch bei Verpflichtung zum Mindestunterhalt minderjähriger Kinder grds. vorrangig bedient werden darf; insb. wenn aufgrund der Ausbildung in absehbarer Zeit ein Einkommen erzielt werden wird, mit dem...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 5. Ersatzhaftung von Großeltern

a) Mangelnde Leistungsfähigkeit des vorrangig Unterhaltspflichtigen In einer Entscheidung zur Ersatzhaftung der Großeltern hinsichtlich des Unterhalts minderjähriger Kinder bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Eltern hat der BGH (FamRZ 2022, 180 m. Anm. Schürmann; MDR 2022, 105; FamRB 2022, 51 m. Hinw. Schürmann; NJW 2022, 331 m. Anm. Löhnig; FuR 2022, 95 m. Hinw. Soyka...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / aa) Bedarfsbemessung nach fiktivem Einkommen/konkrete Unterhaltsberechnung

Der Unterhaltsberechtigte hat seinen Bedarf darzulegen und darzustellen, von welchen tatsächlichen oder fiktiven Einkünften des Verpflichteten er hierbei ausgeht. Nach Auffassung des OLG Brandenburg (FuR 2017, 682 m. Hinw. Viefhues) können fiktive Einkünfte bei der Bedarfsberechnung entsprechend den über einen längeren Zeitraum für den Lebensunterhalt aufgebrachten Leistunge...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die jüngste Anpassung berücksichtig...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / V. Besonderheiten beim Elternunterhalt

Das BVerfG hat in seiner ersten Entscheidung zum Elternunterhalt betont, dass der Gesetzgeber nicht nur dem Elternunterhalt gegenüber dem Kindesunterhalt nachrangiges Gewicht verliehen (§ 1609 BGB), sondern auch den Umfang der Verpflichtung deutlich gegenüber der Pflicht zur Gewährung von Kindesunterhalt eingeschränkt hat (§ 1603 Abs. 1 BGB). Die nachrangige Behandlung des E...mehr

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FoVo 07+08/2023, Unterhalts... / 1 Der Fall

Rückforderung von Leistungen Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. Der Antragsgegner ist der Vater einer im Juli 2013 geborenen Tochter, die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Rec...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 5. Regress des Scheinvaters/Darlegungs- und Beweislast

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil geht nach § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB auf den Scheinvater über, soweit er als Vater Unterhalt geleistet hat. Hat der Scheinvater die Vaterschaft erfolgreich angefochten und ist anschließend die Vaterschaft des Antragsgegners gerichtlich festgestellt worden, kann der Unterhalt gem. § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB rückwirkend ohne...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / 4. Interessenkonflikt bei Verbindung mit Ehegattenunterhalt

Macht der Verfahrensbevollmächtigte sowohl Ehegattenunterhalt als auch Kindesunterhalt geltend, stellt sich aufgrund der anteiligen Haftung des von ihm vertretenen Ehegatten auch für den Kindesunterhalt die Frage des Interessenkonflikts (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.3.2023 – 11 UF 214/22, FamRZ 2023, 1204), die bisher – soweit ersichtlich – nur beim Elternteil und einem ...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / 3. Mehrbedarf, Sonderbedarf und Bedarfsdeckung

a) Mehrbedarf durch Nachhilfeunterricht Mehrbedarf unterscheidet sich vom Sonderbedarf dadurch, dass es sich um eine ständige Erhöhung der allgemeinen Lebenskosten handelt. Privater Nachhilfeunterricht begründet nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (FamRZ 2021, 191) dann einen Mehrbedarf des Kindes, wenn für die kostenauslösende Inanspruchnahme eines privaten Lehrinstitu...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / 5. Vertretung des Kindes im Unterhaltsverfahren beim Wechselmodell

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Miteinander verheiratete, getrennt lebende Eltern können nach § 1629 Abs. 3 BGB den Kindesunterhalt nur im eigenen Namen geltend machen. Nach h....mehr

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ZAP 15/2023, Abänderung eines Kindesunterhaltstitels: Interessengerechte Auslegung während des Scheidungsverfahrens

(BGH, Beschl. v. 3.5.2023 – XII ZB 152/22) • Hinsichtlich eines von einem Ehegatten während des Scheidungsverfahrens anhängig gemachten Antrags auf Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt ist eine interessengerechte Auslegung hinsichtlich der Frage, ob dieser nur durch die Scheidung bedingt gestellt werden soll, erforderlich. Die Verfahrensbeteiligten haben hierüber kei...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / e) Unbefristeter Titel

Das OLG Bamberg (MDR 2018, 1505) folgt der wohl allgemeinen Auffassung, dass das minderjährige Kind einen Anspruch auf Errichtung eines unbefristeten Titels über den zu zahlenden Kindesunterhalt hat, eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist. Zwischen dem Anspruch des minderjährigen Kindes nach §§ 1601, 1612a Abs. 1 S. 1 BGB und dem des volljähri...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / a) Antragsmuster

Herrmann bringt in ihrem Beitrag "Anträge auf Volljährigenunterhalt" (FuR 2014, 627) zahlreiche Muster und Erläuterungen.mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / 2. Fortgeltung des Titels nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

Entscheidend für die weitere Vorgehensweise ist, ob der Titel nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes weiter gilt. Von der Beantwortung dieser Frage ist abhängig, welche prozessualen Möglichkeiten bestehen: für den Unterhaltspflichtigen, der gegen eine weitere Vollstreckung vorgehen will und für den Unterhaltsberechtigten, der weiterhin Unterhalt erlangen und ggf. auch...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf

a) Konkrete Berechnung Das KG (FuR 2019, 708 bearb. v. Viefhues = FamRB 2019, 383 m. Hinw. Liceni-Kierstein) weist darauf hin, dass der Grundbedarf eines minderjährigen Kindes regelmäßig bereits durch die Ansätze der „Düsseldorfer Tabelle” abgedeckt wird. Auch bei hohen Einkommensverhältnissen der Eltern und einem sich hieraus ergebenden gehobenen Lebensbedarf dient der Unter...mehr

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / b) Konkrete Bedarfsbemessung

Bei höherem Elterneinkommen muss sichergestellt bleiben, dass Kinder in einer ihrem Alter entsprechenden Weise an einer Lebensführung teilhaben, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern entspricht, so dass der Kindesunterhalt auch bei einem den höchsten Einkommensbetrag der Düsseldorfer Tabelle übersteigenden Elterneinkommen im Hinblick auf die Dar...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / c) Konkurrenz gleichrangiger Ansprüche

Maßgeblichkeit der rechtlichen Abstammung Zu den i.R.d. Leistungsfähigkeit gem. § 1603 Abs. 1 BGB zu berücksichtigenden sonstigen Verpflichtungen zählen gleichrangige Unterhaltsansprüche von Kindern. Für das von § 1601 BGB vorausgesetzte Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie kommt es auf die Abstammung gem. § 1589 BGB an. Der BGH (FamRZ 2020, 577 m. Anm. Seiler = NJW 202...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 4. Tilgungsleistungen für selbstgenutzte Immobilien

Inwieweit Verbindlichkeiten des Unterhaltspflichtigen i.R.d. Bestimmung seiner Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB) einschränkend zu berücksichtigen sind, kann nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 2019, 1415; 2013, 1558) nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind insb. der Zweck der Verbindlichkeit, der ...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / 4. Scheidungsfolgenvereinbarung und deren Abänderung

Das KG (FuR 2019, 708 bearb. v. Viefhues = FamRB 2019, 385 m. Hinw. Liceni-Kierstein) hat in einer Entscheidung über die Abänderung einer notariellen Scheidungsvereinbarung zum Kindesunterhalt den Charakter der Vereinbarung und die Voraussetzungen einer Abänderung dargelegt: Wenn sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung u.a. ein Elternteil zur Zahlung von Unterhalt für das ...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 3. Wechselmodell

a) Voraussetzung Im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2015, 23; 2014, 917) hat das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 1116) herausgestellt, dass die Voraussetzungen eines paritätischen Wechselmodells nicht schon vorliegen, wenn eine über den gewöhnlichen Umgang hinausgehende Betreuungszeit beim umgangsberechtigten Elternteil vorliegt, der Schwerpunkt der Pflege un...mehr

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FF 07+08/2024, Wohnwert und... / b) Beispiel

Beide wohnen in München – Ehemann 7.000,00 EUR in ETW obj. Marktmiete 2.500,00 EUR, Ehefrau 5.000,00 EUR, 1 Kind – 10 Jahre – Wohnung der Mutter 2 Zimmer 60 qm – Miete 2.000,00 EUR – Ehegattenunterhaltsanspruch besteht nicht – Kindesunterhalt und Wohnbedarf des Kindes? Einkommen des Vaters: 7.000,00 EUR + Wohnwert: 2.500,00 EUR = 9.500,00 EUR DT 2024: EkGr 14 – nur ein Berecht...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / bb) Obliegenheitsverpflichtung

Einem seinem minderjährigen Kind gesteigert Unterhaltspflichtiger kann sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit nur berufen, wenn er darlegt und beweist, dass er trotz intensiver Bemühungen kein ausreichendes Einkommen erzielt. Das OLG Brandenburg (FuR 2017, 510 m. Hinw. Viefhues) geht unter Hinweis auf Gehaltsinformationen aus dem Internet davon aus, dass ein gesunder kaufmänn...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / b) Verschuldung des Unterhaltspflichtigen

Das OLG Hamm (Beschl. v. 11.12.2023 – 4 UF 141/22, FamRZ 2024, 438) stellt klar, dass Verbindlichkeiten zwar die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen mindern können (§ 1603 Abs. 1, § 1581 S. 1 BGB). Es sind hierbei aber die Interessen des Berechtigten, den Unterhalt ungekürzt zu erhalten und diejenigen des Pflichtigen an zeitnaher Tilgung gegeneinander abzuwägen. Wic...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 7. Unterhaltsvorschuss und Sozialhilfe

a) Leistungsvoraussetzungen des UVG Das KG (FamRZ 2023, 1795 = FuR 2023, 601 m. Hinw. Kleinwegener) befasst sich in einer umfangreichen Entscheidung mit den Voraussetzungen der Leistung des Unterhaltsvorschusses und des Übergangs des Unterhaltsanspruchs auf die Unterhaltsvorschusskasse. Es weist insbesondere darauf hin, dass bei der Frage, ob der den Vorschuss begehrende Elte...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / VI. Praktische Auswirkungen

Diese neuere Rechtsprechung des BGH hat gravierende Auswirkungen auf die Berechnung des Anspruchs eines Ehegatten auf Unterhalt, der ein oder mehrere gemeinsame Kinder betreut. Denn Konsequenz dieser Vorgehensweise ist, dass bei der Berechnung eines Falles zum Ehegattenunterhalt, in dem von einem Ehegatten ein oder mehrere Kinder betreut werden, jetzt der Kindesunterhalt in m...mehr

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ZAP 6/2022, Verbesserungen ... / 1. Neuere Rechtsprechung des BGH

Denn dieser offene Restbetrag – also der vom "Zahlelternteil" nicht gedeckte Barbedarf des Kindes – wird naturgemäß von dem betreuenden Elternteil erfüllt. Dies geschieht nicht durch Barzahlung an das Kind. Vielmehr erbringt der betreuende Elternteil dem Kind gegenüber geldwerte Naturalleistungen. Damit deckt er den Gesamtbedarf des Kindes und finanziert dies zum überwiegend...mehr

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ZAP 22/2023, Unterhaltsbere... / XV. Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt

Ungeklärt sind auch noch die Auswirkungen auf einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt (Born, NZFam 2023, 433; Viefhues, FuR 2019, 62; Viefhues, FuR 2021, 386; Bruske, NZFam 2020, 865; FA-FamR/Fuchs, Kap. 6 Rn 358 f.). Fraglich ist bereits, ob ein auf die Kinderbetreuung gestützter Anspruch auf § 1570 BGB aufgrund der jetzt geänderten Betreuungssituation beim Wechselmodell überh...mehr

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ZAP 2/2023, Der Unterhalt d... / 2. Erledigungserklärung

Der bisher legitimierte Elternteil kann auch den Antrag im Kosteninteresse einseitig für erledigt erklären, weil mit seiner Verfahrensführungsbefugnis eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Durchsetzung des Kindesunterhaltes nachträglich entfallen ist (BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 39/11, NJW 2013, 2595 = FamRZ 2013, 1378; OLG Köln, Beschl. v. 4.12.2012 – 4 UF 158/12, ...mehr

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ZAP 17/2017, Der Unterhalt ... / 5. Eintritt der Volljährigkeit im laufenden gerichtlichen Verfahren

Der Wegfall der Verfahrensstandschaft oder der alleinigen gesetzlichen Vertretung hat zur Folge, dass der bisher berechtigte Elternteil weder laufenden Unterhalt noch die bisher aufgelaufenen Unterhaltsrückstände mehr geltend machen kann (BGH FamRZ 2013, 1378; OLG Köln FamFR 2013, 92; OLG Rostock FamRZ 2012, 890; OLG Frankfurt NZFam 2014, 31; OLG Koblenz FamRZ 2015, 1902 = M...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / 2. Betreuungsunterhalts nach dem Tod eines Elternteils

Nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB erfüllt der Elternteil eines minderjährigen unverheirateten Kindes, bei dem dieses lebt, seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch dessen Pflege und Erziehung. Die Vorschrift stellt klar, dass diese Betreuungsleistungen und die Barleistungen des anderen Elternteils grds. gleichwertig sind. Der BGH weist in der o.a. Entscheidung (FamRZ 2021, ...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / e) Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist in der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2016, 1053) grundsätzlich für solche Fälle anerkannt, in denen ein Elternteil für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes aufgekommen ist und dadurch dessen Unterhaltsanspruch erfüllt hat, obwohl auch der andere Elternteil ganz oder teilweise unterhaltspflichtig war. In Abgrenzung zu frühe...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle

Im Dezember des abgelaufenen Jahres hat das OLG Düsseldorf seine neue Unterhaltstabelle für das Jahr 2015 vorgestellt. Sie sieht höhere Selbstbehalte, jedoch keine Erhöhung des Kindesunterhalts vor. Danach wird zum 1.1.2015 der für Unterhaltspflichtige zu berücksichtigende notwendige Selbstbehalt erhöht – er steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000 EUR auf 1.08...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / a) Obliegenheit

In der Entscheidung zur Befugnis des Obhutselternteils zur Geltendmachung des Kindesunterhalts (BGH FamRZ 2020, 991) zeigt der BGH instruktiv die Grundsätze für die Anforderungen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auf. Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande i...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / c) Obliegenheiten des Unterhaltspflichtigen/Aufgabe selbstständiger Tätigkeit

Der gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltspflichtige hat gem. Art. 6 Abs. 2 GG, § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltsplicht. Er hat seine Arbeitskraft einzusetzen und sich hierbei unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu bemühen. Er hat alle verfügbaren Mittel, au...mehr