Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit der Familienkassen für Auslandsfälle

Leitsatz 1. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind – außer in den Fällen des § 72 EStG – für den Familienleistungsausgleich sachlich zuständig. Die Familienkasse Sachsen ist örtlich zuständig, wenn ein "Anspruchsberechtigter oder anderer Elternteil bzw. ein anspruchsbegründendes Kind ... ihren Wohnsitz ... in Polen" haben. 2. Hat eine örtlich unzuständige Famili...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung des Umweltbonus (Elektromobilität) (zu § 10 UStG)

Kommentar Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch soll ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet werden. Aus diesem Grund wurde für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Aufrechnungsbefugnis des Vertragspartners

Rz. 5 § 309 Nr. 3 BGB betrifft nur den formularmäßigen Ausschluss der Aufrechnung durch den Vertragspartner. Wird dagegen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die Aufrechnungsbefugnis des Verwenders erweitert, ist deren Wirksamkeit allein an den Voraussetzungen des § 307 BGB zu messen.[9] Rz. 6 Das Verbot des § 309 Nr. 3 BGB greift nicht in den Fällen ein, in denen die Aufre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.9 Privilegierung öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Abs. 9)

Rz. 33 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10298 S. 18, 52): Zitat In Absatz 9 ist aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung die Formulierung des § 8a Abs. 6 des Altersteilzeitgesetzes übernommen worden. Rz. 34 Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts werden von den Regelungsmechanismen der Abs. 1 bis 8 ausgenommen. Dies ist folgerichtig; denn § 7e perp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Zulässigkeit einer Klage gegen "Nullbescheid" und zur Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das Jahressteuergesetz 2010 kann der Steuerpflichtige gegebenenfalls auch gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf 0 € klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrige...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme

Leitsatz Die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650). Normenkette § 8 Abs. 1, 2 KStG, § 7 Abs. 8 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG Sachverhalt Die klagende GmbH betreibt ein Seni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duale Studiengänge / 2.2 Praxisintegrierte duale Studiengänge an (Fach-)Hochschulen der öffentlichen Verwaltung

Praxisintegrierte duale Studiengänge an den (Fach-)Hochschulen für öffentliche Verwaltung dienen der Ausbildung der Anwärter für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung. Sie vermitteln die für die Aufgabenerfüllung in dieser Laufbahn notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten. Die Ausbildung findet...mehr

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Tätigkeit eines Sport-Dachverbands (zu § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.9 Abs. 4 Nr. 1 UStAE . Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen Leistungen der Körperschaften, die u. a. unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, dem ermäßigten Steuersatz. Dies gilt bei Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden allerdings nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der...mehr

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Keine Zweckbetriebseigenschaft einer Kostümparty in der Karnevalswoche

Leitsatz 1. Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein für die Vereinszwecke "unentbehrlicher Hilfsbetrieb" und deshalb kein Zweckbetrieb. 2. Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur einen finanziellen Beitrag zur gemeinnützigen Tätigkeit leistet und deshalb abstrakt gesehen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.5 Freistellung bei sonstigen Körperschaften

Rz. 189 Rechtsfähige und nichtrechtsfähige stpfl. Vereine, Stiftungen, Anstalten und Zweckvermögen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG können sich ebenfalls vom Steuerabzug auf die KapESt-Tatbestände (Rz. 178) befreien lassen. In der Praxis werden diese Tatbestände bei Körperschaften allerdings eher selten verwirklich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.18 Übertragung oder Aufgabe von Anteilen an sonstigen Körperschaften (S. 1 Nr. 12)

Rz. 115 Nr. 12 wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] eingefügt und berücksichtigt, dass auch die Veräußerung einer Einkunftsquelle, welche Erträge i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG generiert, stpfl. ist. Daher unterfallen Vermögensmehrungen, die ein Stpfl. durch sein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG oder durch di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.11 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3–5 KStG (S. 1 Nr. 7a)

Rz. 91 Die Vorschrift wurde durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft wirtschaftlich einer Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbare Leistungen, die nicht von der KSt befreiten Körperschaften und Personenvereinigungen an die "hinter diesen Gesellschaften stehenden" Personen erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.6 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen

Rz. 39 Die isolierte Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Stammrechtsinhaber ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG KapESt-pflichtig. Dies gilt gem. § 52 Abs. 53a EStG für alle Entgelte, die nach dem 31.12.2004 zufließen, es sei denn, die Veräußerung ist vor dem 29.7.2004 (Datum des Kabinettsbeschlusses) erfolgt. KapESt-Pflicht tritt ebenfalls e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.4 Feststellung der Steuerbegünstigung nach § 60a AO

Rz. 15 Mit dem G. zur Stärkung des Ehrenamtes v. 21.3.2013[1] wurde die sog. "vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit" durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO abgelöst. Die Neuregelung ist am 29.3.2013 in Kraft getreten. Nach Rz. 297 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer v. 18.1.2016[2] gelten die unter Rz. 14 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.13 Einnahmen aus Gewinnen eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (S. 1 Nr. 7c)

Rz. 93 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft den von einem nicht von der KSt befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt wird, wie auch die Leistung von vGA der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit auch dem Steuerabzug ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Abgeltung der ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 17 Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff), wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder wenn die steuerabzugsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.4 Kapitalrückzahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen dem KapESt-Abzug auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezeichneten Bezüge, die nach der Auflösung einer der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannten unbeschränkt stpfl. Körperschaften anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Gleiches gilt für Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.5 Genussrechte

Rz. 50 Auch die Zinsen aus Genussrechten, mit denen nicht das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist (wenn also die Auszahlungen auf die Genussrechte den Charakter von Darlehns- oder Anleihezinsen haben und somit bei der Einkommensermittlung für die auszahlende Körperschaft abziehbar sind), unterliegen dem KapESt-Abzug. Ein Genussrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.3 Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 33 Handelt es sich dagegen um einen beschränkt stpfl. Anteilseigner, wird die Körperschaft, die die vGA an ihn bewirkt hat, als Haftungsschuldnerin für die KapESt in Anspruch genommen. Dies wird damit begründet, dass bei einem beschränkt stpfl. Anteilseigner die ESt bzw. KSt für Einkünfte, die dem KapESt-Abzug unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten gilt und de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren

Rz. 30 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde die KapESt für Gewinnanteile und sonstige Bezüge von 20 % auf 25 % heraufgesetzt. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 sowie der Nr. 2 EStG ist der volle Kapitalertrag, unabhän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 7 Inländische Kapitalerträge (§ 43 Abs. 3 EStG)

Rz. 192 KapESt wird nach § 43 Abs. 1 S. 1 EStG im Grundsatz (zu Ausnahmen Rz. 5.) nur von inländischen Kapitalerträgen erhoben. Ausl. Kapitalerträge werden nur insoweit einbezogen, als es sich um ausl. Beteiligungserträge oder Kapitalerträge aus verbrieften oder registrierten Forderungen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. a und S. 2 EStG (Rz. 72) bzw. die nach § 43 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.20 Voller Steuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (S. 3)

Rz. 120 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist der volle Kapitalertrag, unabhängig davon, ob die Bezüge bei einer natürlichen Person als Anteilseigner i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG nur zur Hälfte bzw. 60 % der Besteuerung nach dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen oder bei einer Körperschaft als Anteilseigner nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Einkommensermittlung gan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.3 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger gem. § 8 InvStG

Rz. 161i Nach § 8 InvStG sind bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger steuerbegünstigt. Einkünfte nach § 6 Abs. 2 InvStG (§ 43 Rz. 161d) sind nach § 8 Abs. 1 InvStG steuerbefreit, wenn an dem Investmentfonds Anleger i. S. d. § 44a Abs. 7 S. 1 EStG oder vergleichbare ausl. Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 162 Der KapESt-Abzug ist nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Zufließens identisch sind, so z. B. ein depotführendes Kreditinstitut als auszahlende Stelle hinsichtlich des eigenen Wertpapierbestands. Gläubiger und Schuldner bzw. Gläubiger und auszahlende Stelle sind nur dann ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Steuerabzugsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.3 Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid

Rz. 14 Für Zwecke der vollständigen Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 44a Abs. 4, 4a, 4b, 7 und 10 EStG für nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich die Vorlage einer NV-Bescheinigung erforderlich. Dasselbe gilt für die teilweise Abstandnahme nach § 44a Abs. 8 S. 1, 8a EStG. Die Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.5 Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid

Rz. 16 Unterhalten steuerbefreite Körperschaften einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der die Freibeträge und Freigrenzen überschreitet, sind sie jährlich zur KSt zu veranlagen.[1] In diesen Fällen ist die Steuerbefreiung nach § 5 KStG für den steuerbegünstigten Bereich in Form einer Anlage zum KSt-Bescheid zu bescheinigen. Die Abstandnahme vom KapESt-Abzug ist zulässig ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.4 Freistellung bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 186 Bei unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften sowie eingetragenen Genossenschaften erfolgt die Freistellung der KapESt-Tatbestände vom Steuerabzug ohne Weiteres aufgrund der Rechtsform. Eine Freistellungserklärung ist nicht notwendig. Hintergrund ist, dass bei Kapitalgesellschaften gem. § 8 Abs. 2 KStG alle Kapitalerträge zu den gewerblichen Einkünften gehören, eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.5 Erträge aus Investmentanteilen

Rz. 36 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist KapESt nur von den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (Rz. 25ff.) aus Anteilen an den Körperschaften einzubehalten, die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannt sind. Rz. 37 Soweit Kapitalerträge nach anderen Vorschriften den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugeordnet werden (z. B. nach § 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird in der AO im Recht der steuerbegünstigten Zwecke[1] verwendet. Er hat jedoch eine über die AO und über den Bereich der steuerbegünstigten Körperschaften hinausreichende Bedeutung.[2] Er wird daher bereits im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Begriffsbestimmungen und nicht erst bei der Regelung der steuerbegünsti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Allgemeines des § 14

Rz. 3 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die nicht Vermögensverwaltung ist. § 14 AO definiert den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch eine abschließende Aufzählung der für sein Vorliegen unerlässlichen Merkmale. Fehlt ein Teilstück d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Bildung des maßgebenden Willens

Rz. 4 Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung liegt dort, wo der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Gesellschaft oder des Unternehmens gebildet wird. Das ist dort, wo die für die Geschäftsführung erforderlichen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden[1], also die den Willen gestaltenden Personen ihre Entscheidungen treffen. Wo das konk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Der Sitz ist steuerlich vor allem für die Abgrenzung der Steuerpflicht und für die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Bedeutung. Für die unbeschränkte KSt-Pflicht nach § 1 Abs. 1 KStG und für die frühere VSt-Pflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 VStG (für Vz vor 1997) der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist der Sitz oder die Geschäftsleitu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Begründung

Rz. 5 Der Sitz wird durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dgl. bestimmt. Er folgt also meist aus einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung (statuarischer Sitz), wird daher durch Rechtsakt bestimmt.[1] Die Begründung des Sitzes kann als Realakt angesehen werden. Außer bei der gesetzlichen Sitzbestimmung ergibt sich der Sitz aus der Satzung oder dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Einführung

Rz. 1 Der Sitz einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse entspricht für den steuerlichen Anwendungsbereich weitgehend dem Wohnsitz natürlicher Personen. Die Begründung des Sitzes ähnelt dagegen weniger der des steuerlichen Wohnsitzes als der des zivilrechtlichen Wohnsitzes, obwohl steuerlich stets nur ein Sitz möglich ist[1], während eine natürliche Person ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Der dem im früheren § 15 Abs. 1 StAnpG entsprechende Begriff der Geschäftsleitung ist steuerlich von Bedeutung, da im Steuerrecht vielfach an den Ort der Geschäftsleitung angeknüpft wird.[1] Vor allem ist der Ort der Geschäftsleitung neben dem Ort des Sitzes[2] für die Frage der unbeschränkten KSt- und VSt-Pflicht (Letztere für Vz vor 1997) der Körperschaften, Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Selbstständigkeit

Rz. 5 Das Merkmal der Selbstständigkeit kann auf zweierlei Art verstanden werden. Mit dem Begriff der Selbstständigkeit wird nach überwiegender Auffassung[1] der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb von der nichtselbstständigen Arbeit abgegrenzt. Selbstständig ist danach, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Tätigkeit auf eigene Rechn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 212 Bundesv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bis zum 31.12.2008 wurden die verschiedenen Kassenarten auf Bundesebene durch kassenartenspezifische Bundesverbände vertreten. Diese Strukturen wurden aufgehoben und durch einen Spitzenverband Bund der Krankenkassen ersetzt, der auf Bundesebene alle Krankenkassen allein und einheitlich vertritt. Nach der Begründung des GKV-WSG ist es erklärtes Ziel, die Entscheidungswe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Außerdem ist die Auswirkung auf die Bestände nach § 27, § 37 und § 38 KStG zu prüfen. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, § 43 Abs. 5 EStG)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.2 Differenzierung nach der Person des Gesellschafters

Rz. 215 Körperschaftsteuerrecht und Einkommensteuerrecht müssen die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Gesellschafter und Gesellschaft auf unterschiedliche Weise leisten. Der wirtschaftliche Erfolg der Körperschaft soll einmal auf der Ebene der Gesellschaft mit KSt/SolZ und GewSt und ein 2. Mal, dann aber nur zum Teil (40 %-Freistellung) auf der Ebene der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.2 Spenden und Beiträge

Rz. 261 Spenden und Beiträge sind weitere Kürzungen der Einkommensermittlung, die im unternehmerischen Bereich von Bedeutung sind. Spenden und Beiträge eines Einzelunternehmers bzw. Mitunternehmers einer Personengesellschaft werden steuerlich als Entnahme erfasst. Erst im privaten Bereich wirkt sich die Leistung als Sonderausgabe (§ 10b EStG) aus. In der einheitlichen und ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Beispiel 1: Eine Kapitalgesellschaft erhält Investitionszulage. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Gesellschafters, da bei der Beantragung der Investitionszulage das Konto des Gesellschafters angegeben wurde. Die Auszahlung a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.5 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust bei Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Bei der Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften sind verschiedene Ergebnisauswirkungen zu unterscheiden: Übertragungsgewinn, § 11 Abs. 1, 2 UmwStG, sog. Agiogewinn, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB, Übernahmegewinn/-verlust bzw. der sog. Verschmelzungsdifferenzbetrag, § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG, Beteiligungskorrekturbetrag, § 12 Abs. 2 Sätze 2–5 UmwStG, Konfusionsgewinn oder Übern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.6 Veräußerungsverluste/Teilwertabschreibung

Rz. 229 Veräußerungsverluste oder eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung werden bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 60 % erfasst, § 3c Abs. 2 EStG. Es kommt zu einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist der Veräußerungsverlust bzw. der Aufwand aus einer Teilwertabschreibun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, § 3 Nr. 40 Satz 1 d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.9 Zusammenfassung

Rz. 234 Die sich aus der Anwendung des (Teil-)Freistellungsverfahrens ergebenden außerbilanziellen Korrekturen werden in Abb. 6 zusammengefasst:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 238 Die vGA ist eine außerbilanzielle Korrektur, die ihre Wurzeln im Fremdvergleich hat. Sie wurde im Einzelnen unter Abschn. 3.1.3 dargestellt. Die durch die vGA ausgelöste Hinzurechnung auf der Ebene der Körperschaft führt i. d. R. beim Gesellschafter zu einer korrespondierenden Entlastung aufgrund des Teileinkünfteverfahrens/der 95 %-Freistellung.[1] Außerdem kann es ...mehr