Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verschmelzung bei wechselseitiger Beteiligung (kombinierter upstream-/downstream-merger)

Tz. 35 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sind zwei Kö wechselseitig aneinander beteiligt (dazu s § 19 Abs 1 AktG), ist jede Kö in dem Umfang der Beteiligung zugleich TG und MG der anderen. Da die §§ 11–13 UmwStG jeweils isoliert sowohl die Aufwärts- als auch die Abwärtsverschmelzung zum Bw zulassen, sind keine Gründe ersichtlich, die Kombinationsform nicht zuzulassen (glA s Streck/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Bewertungswahlrecht (§ 21 Abs 1 S 2 – 4 UmwStG)

Tz. 45 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die übernehmende Gesellschaft hat im Fall des qualifizierten Anteilstauschs (s Tz 10, s Tz 14ff) grds den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen (Regelbewertung, § 21 Abs 1 S 1 UmwStG und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Abweichend hiervon (Ausnahme) kann gem § 21 Abs 1 S 2–4 UmwStG auf fristgerechten Antrag der Bw oder ein Wert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG)

Tz. 143 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um Gewinnanteile aus der Beteiligung einer im EU-Ausl ansässigen Kap-Ges, wenn die Übernehmerin zu Beginn der EHZ mindestens 10 % am Nenn-Kap der TG beteiligt ist (Stichtagsbetrachtung, s § 9 Nr 7 S 1 Hs 2 GewStG aF bis EHZ 2019); ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Ausschluss der antragsgemäßen Minderbewertung

Tz. 62 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Auch im Fall eines frist- und formgerechten Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist dem Grunde nach ist das Wahlrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW nur auf den qualifizierten Anteilstausch beschr (dies folgt aus der Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 2 UmwStG in § 21 Abs 2 S 3 UmwStG; zust s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 21 UmwStG Rn 101 mwNac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundtatbestand

Tz. 16 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 21 UmwStG enthält Regelungen zum Tausch von (Geschäfts-)Anteilen von inl oder ausl Kap-Ges oder Genen gegen Erwerb von neuen Anteilen an einer die hingegebenen Anteile erwerbenden inl oder ausl Kap-Ges oder Gen des EU-/EWR-Gebiets. Erfasst wird nur die Einbringung von Beteiligungen als "ungebundene" Einzel-WG. Kein Fall des § 21 Abs 1 UmwSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Zwischenwertansatz mit steuerlicher Rechtsnachfolge

Tz. 83 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 23 Abs 3 S 1 UmwStG tritt die übernehmende Gesellschaft grds in die stliche Rechtsnachfolge (s Tz 17, 19 ff) des Einbringenden ein. Denn § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Der Unterschied zur Behandlung bei der Bw-Einbringung (s § 23 Abs 1 UmwStG) besteht darin, dass infolge der Aufde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 87 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stillen Reserven von WG, deren AK oder HK voll abgeschrieben worden sind und nur noch mit einem "Erinnerungswert" bilanziert werden, sind im Fall der Einbringung zum Zwischenwert anteilig auszuweisen. Handelt es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV und beträgt der Aufstockungsbetrag nicht mehr als 800 EUR (vor dem 01.01.2018: 410 EUR)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Buchwertfortführung, soweit …

Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die in § 11 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen für die Bw-Fortführung führen bei anteiligem Nichtvorliegen nicht dazu, dass insges eine Bw-Fortführung nicht möglich ist (s Tz 39). Das UmwStG beschr die Aufdeckung der stillen Reserven auf den Teil des übergehenden BV, für den die ges Voraussetzungen nicht vorliegen. GlA s Rödder (in R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Vorlage einer Bescheinigung iSd § 22 Abs 5 UmwStG

Tz. 199 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die St-Entrichtung (s Tz 189 ff) muss gem § 23 Abs 2 S 1 UmwStG "durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen FA iSv § 22 Abs 5 (UmwStG)" nachgewiesen werden. Die Bescheinigungsvorlage ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Ansatz eines Erhöhungsbetrags bei der übernehmenden Gesellschaft. Die Zahlung der St auf den r...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Antrag (Rechtsfolgen, § 21 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 65a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der wirksame Antrag gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG (dh fristgerecht, inhaltlich bestimmt, bedingungsfrei und zulässig) führt zu einer (Rück-)Ausnahme vom Grundsatz gem § 21 Abs 2 S 2 UmwStG, wonach der qualifizierte Anteilstausch zum gW zu erfolgen hat. Als AK wird stattdessen der im Antrag bezeichnete niedrigere Wert angesetzt. Gleichzeitig ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Anteilsveräußerung in der Interimszeit

Tz. 127 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf einen AE, der bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö im Rückwirkungszeitraum seine Beteiligung an der übertragenden Kö ganz oder tw veräußert (auch durch Barabfindung gem § 29 UmwG, § 125 UmwG, § 207 UmwG, s Tz 104), ist die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG insoweit nicht anzuwenden (s § 2 UmwStG Tz 58 unter b, bb). Das bede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.1 Ermittlung

Tz. 76 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Einbringungsgewinn berechnet sich wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Kein Antragswahlrecht, wenn gemeiner Wert niedriger als Buchwert oder Anschaffungskosten

Tz. 50 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der gW gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, auf den in § 21 Abs 1 S 2 UmwStG Bezug genommen wird, ist nicht nur der Regelbewertungsmaßstab. Gleichzeitig bedeutet der gW der Anteile zum (stlichen) Zeitpunkt des Anteilstauschs die (absolute) Obergrenze der Bewertung (s § 21 Abs 1 S 2 HS 1 UmwStG: "höchstens jedoch mit dem gW"). Der Nebensatz "..., höchst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden (§ 6 Abs 1 Nr 1a EStG)

Tz. 122 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind im eingebrachten BV Gebäude enthalten, ist für Zwecke der Anwendung des § 6a Abs 1 Nr 1a EStG die Anschaffung des Gebäudes durch den Einbringenden sowie der Zeitpunkt der Anschaffung und die Höhe der AK unmaßgeblich. Denn die Übernehmerin tritt eben nicht die stliche Rechtsnachfolge ein, so dass ihr diese objektbezogenen St-Merkmale ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verlustverwertung bei der Gewerbesteuer

Tz. 93 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hat die formgewechselte Pers-Ges einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG (Gewerbeverlust), kann dieser Verlust nicht von dem positiven Gewerbeertrag der aus der Umwandlung hervorgegangenen Kap-Ges/Gen abgezogen werden (s §§ 25 S 1 iVm 23 Abs 5 UmwStG; s Nitzschke, in Brandis/Heuermann, § 25 UmwStG 2006 Rn 36; s Rabback, in R/H/vL, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rasche, Stliche Risiken bei der Abwärtsverschmelzung ("Downstream-Merger"), GmbHR 2010, 1188; Schmitt/Schloßmacher, Downstream-Merger mit ausl AE, DStR 2010, 673; Kessler/Philipp, Stliche Behandlung der Anteile an der übernehmenden Kö iRd Downstream-Merger, DB 2011, 1658; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059; Rödder/Schaden, Zur Besteuerung des Downstre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 "Einbringung" von Mitunternehmeranteilen bei der Option einer Personengesellschaft nach § 1a KStG

Tz. 32a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Option einer Pers-Ges nach § 1a KStG sind die §§ 1 und 25 UmwStG entspr anzuwenden (s § 1a Abs 2 S 2 KStG). Aufgr der folglich auch für Optionfälle in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26b) ist zusätzlich zur wirksamen Option einer Pers-Ges hinsichtlich der Anwendung der §§ 20ff UmwStG zu fordern, dass das info...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 75 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Jeder Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung der eingebrachten Beteiligung gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55). Die Besonderheiten bei der stlichen Behandlung des VG iR eines Anteilstau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile an der erworbenen Gesellschaft (Steuerliche Rechtsnachfolge)

Tz. 69 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gehört die von der Übernehmerin im Tauschwege erhaltene Beteiligung zu einem inl BV, tritt diese in die stliche Rechtsnachfolge in Bezug auf die eingebrachten Anteile ein, wenn der Anteilstausch nicht durch Einzelübertragung zum gW erfolgte (s § 23 Abs 1, 3 oder 4 HS 2 UmwStG). Dies bedeutet eine Übernahme der stlichen "Merkmale", die der erh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 100%ige Beteiligung

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann, da die Übernehmerin ihr Nennkap zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöhen darf und sie bereits vor der Verschmelzung alle Anteile an der übertragenden TG gehalten hat, die von § 2 Nr 1 UmwG geforderte Gegenleistung (Austausch der Anteile an der Übertragerin gegen solche an der Übernehmerin)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Keine Besitzeitanrechnung

Tz. 133 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Besitzzeiten des Einbringenden in Bezug auf das übertragene Vermögen zählen für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin nicht mit (wie bei der Einbringung durch Einzelübertragung, s Tz 128; ebenso die hA; s Ritzer, in R/H/vL, 3. Aufl, § 23 UmwStG Rn 255; s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 101; s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften durch steuerbegünstigte Einbringung und Entrichtung der Steuer auf einen Einbringungsgewinn II

Tz. 201 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kommt es gem § 22 Abs 2 UmwStG zu einem nachträglichen Einbringungsgewinn II, führt dies zu einer Wertaufstockung der eingebrachten Anteile in der St-Bil der Übernehmerin in Gestalt nachträglicher AK (s § 23 Abs 2 S 3 Hs 1 UmwStG), wenn (und soweit) der Einbringende die anfallende St (s Tz 189–190) entrichtet hat (s Tz 191ff). Dies setzt di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Wertaufholung

Tz. 127 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt die Kap-Ges/Gen ein WG, auf das der Einbringende eine Tw-Abschr vorgenommen hat und dessen gW am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht wieder auf den urspr Wert angestiegen ist, geht eine potentielle Wertaufholung (Zuschreibungsverpflichtung) nicht auf die Übernehmerin über (glA s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 99; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Anteile an der erworbenen Gesellschaft (Nachträgliche Anschaffungskosten)

Tz. 70 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die übernehmende Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab der Einbringung hat nicht nur nachträgliche Auswirkungen auf die Besteuerung des Einbringenden zur Folge (nämlich nachträglicher Einbringungsgewinn II, s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG); der Vorgang kann auch zu stbilanziellen A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.1 Aufstockung nur bei "versteuertem" Einbringungsgewinn

Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "versteuert", wenn für den Einbringenden eine (wirksam bekanntgeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.8 Pensionsrückstellung

Tz. 129 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Wert einer Pensionsverpflichtung gilt gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG der Wert gem § 6a EStG (auch wenn im Übrigen die Sacheinlage mit dem gW angesetzt wird, s § 20 UmwStG Tz 199). Dies entspr der Verw-Auff zum bisherigen Recht (s UmwSt-Erl 1998 Rn 22.12). Anzusetzen ist danach bei Pensionsanwartschaften vor Beendigung des Dienstverhältnisses ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1.1 Formwechsel (§ 190 UmwG)

Tz. 60 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend. Dies ist bei Umwandlungen gem § 190 UmwG die Eintragung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Erwerb des Vermögens durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 43 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf Grund der Zugehörigkeit des § 23 UmwStG zum Sechsten Teil des UmwStG ("Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und Anteilstausch") und des klaren Verweises in § 23 Abs 1 UmwStG auf die Bewertung des Sacheinlagegegenstands iSd "§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG" (s Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG) gelten die Rechtsfolgen des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.1 Grundsätze der Verwertung von Aufstockungsbeträgen bei nicht mehr vorhandenem Betriebsvermögen

Tz. 214 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr erfolgen. Die stliche Verwertbarkeit des diesen WG anteilig zuzuordnenden Aufstockungsbetrags für die (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.5 Steuererhebung (kein Kapitalertragsteuerabzug)

Tz. 85 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Für Zwecke des KapESt-Verfahrens ab Einführung der Abgeltungs-St auf Kap-Erträge (VZ 2009) bestimmte § 43 Abs 1a S 2 EStG idF des JStG 2009, dass jeder Anteilstausch gem § 21 UmwStG als gewinnneutraler Übertragungsvorgang gilt; ein KapESt-Abzug erfolgte daher nicht. Dem liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass die den St-Abzug durchführende Stell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Dritte Voraussetzung: Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

2.3.4.3.1 Allgemeines Tz. 94 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG darf das übergehende BV nur insoweit mit dem Bw angesetzt werden, als eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder in Gesellschaftsrechten besteht. Soweit eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, kommt es zur zwingenden stlichen Realisierung stiller Reserven ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.2 Keine Rückbeziehung des Formwechsels als Anteilstausch

Tz. 63 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die stliche Rückbeziehung sich nicht aus dem Verweis auf die Vorschriften der §§ 20ff UmwStG aus § 25 S 1 UmwStG, sondern (spezialges) aus § 25 S 2 iVm § 9 S 3 UmwStG (für alle Arten des Formwechsels) ergibt (s Tz 64), stellt sich die Frage, ob auch für den Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges in Gestalt eines (stlichen) Antei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Erhöhung des Buchwerts durch Einbringungskosten

Tz. 50 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die der Übernehmerin (objektiv) zuzuordnenden Kosten der Einbringung führen grds zu sofort abzugsfähigen BA. Eine Ausnahme gilt nur für die GrESt, die bei der Einbringung von Grundbesitz anfallen kann (s § 20 UmwStG Tz 235 f; s § 21 UmwStG Tz 73 beim Anteilstausch und zur GrESt bei der Einbringung durch Formwechsel s § 25 UmwStG Tz 87 ff). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Vorgängerregelung des § 11 UmwStG war § 14 UmwStG 1977. Die Konzeption des UmwStG 1977 war an das kstliche Anrechnungsverfahren angepasst. Durch Ges v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3267) wurde das UmwStG an das großzügiger gewordene HR angepasst (UmwStG 1995). In diesem Zusammenhang wurde aus dem früheren § 14 der heutige § 11 UmwStG. Durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Sammelposten (§ 6 Abs 2a EStG)

Tz. 85 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein beim Einbringenden gebildeter Sammelposten gem § 6 Abs 2a EStG geht nur bei Einbringung des gesamten Betriebs über und wird von der Übernehmerin als stliche Rechtsnachfolgerin fortgeführt (s Tz 56). Nach dem Grundsatz der gleichmäßigen Aufdeckung stiller Reserven beim Zwischenwertansatz ist die AfA-BMG des Sammelpostens entspr aufzustock...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 "Mischeinbringung" durch Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine Einbringung sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge, beispielsweise bei einer Verschmelzung oder Formwechsel einer KG auf/in eine GmbH mit gleichzeitigem Übergang des Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 20 UmwStG Tz 167 und s § 25 UmwStG Tz 24), so ist – nach uE sachgerec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 45 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Aufgr des St-Subjektwechsels bei der formwechselnden Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen und der mit der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (bzw Gen-Reg) verbundenen Umqualifizierung von Gesamthandsvermögen in Alleineigentum bei der übernehmenden Gesellschaft wird der Formwechsel in entspr Anwendung der §§ 20ff UmwStG so behandelt,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.3 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 169 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die ustlichen Grundsätze unter Tz 167 gelten entspr für die Einbringung einzelner MU-Anteile gem § 20 Abs 1 UmwStG (oder § 24 Abs 1 UmwStG); denn Anteile an Gesellschaften im ustlichen Sinne sind sowohl Anteile an einer Kap-Ges als auch solche an Pers-Ges (stl: MU-Anteile) gleichermaßen (zB s Abschn 4.8.10 Abs 1 UStAE). Nur wenn die MU-Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Aufdeckung stiller Reserven beim Formwechsel gewerblich geprägter oder infizierter Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der zwingende Ansatz des gW für im BV der Pers-Ges enthaltene WG oder Anteile iSd § 50i Abs 1 EStG in den Sonderfällen gem § 50i Abs 2 EStG nF gilt aufgr des Verweises in § 25 S 1 UmwStG auf § 20 UmwStG auch beim Formwechsel gew geprägter oder infizierter Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (dazu s § 20 UmwStG Tz 227aff). Der Formwechsel einer Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Nutzung eigener Verluste der Übernehmerin (§ 8c KStG)

Tz. 73b Durch die Einbringung von Anteilen in eine bestehende Kap-Ges/Genossenschaft iR einer Kap-Erhöhung gem § 21 Abs 1 UmwStG kann es zu Verschiebungen der Anteilsverhältnisse bei der Übernehmerin kommen, die einen schädlichen Beteiligungserwerb gem § 8c Abs 1 KStG zur Folge haben können (s § 8c KStG Tz 65). In diesem Fall unterliegt die Verlustverwertung bei der Übernehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Erwerb neuer Anteile

Tz. 80 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertragstlich Anteile an einer Kap-Ges bzw Gen. Dies gilt auch bei der Option einer Pers-Ges nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Begriff

Tz. 31 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In Abgrenzung zum einfachen Anteilstausch erfordert der sog qualifizierte Anteilstausch die Einbringung einer Beteiligung (mehrheitsvermittelnde Beteiligung) dergestalt, dass "die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung aufgr ihrer Beteiligung einschließlich der eingebrachten Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Vorsteuern aus der Übertragung des Vermögens

Tz. 173 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Veräußerer für nichtstbare Leistungen iR einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (s Tz 163, 168) zu Unrecht USt gesondert ausgewiesen (s Tz 166), steht dem Erwerber (übernehmende Gesellschaft) aus diesen Leistungen der VorSt-Abzug nicht zu. Nach der Rspr des BFH setzt der VorSt-Abzug nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG bei (EU-)richtlini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4 Schädliche Gegenleistung iSd § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG

2.3.4.3.4.1 Grundsätzliches Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG von einer nicht in Gesellschaftsrechten bestehenden Gegenleistung die Rede ist, ist damit der Fall gemeint, dass die AE der Übertragerin, die infolge der Verschmelzung im Austausch Anteile an der Übernehmerin erhalten, zusätzlich zu diesen Anteilen eine bare Zuzahlung oder andere ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§§ 21 iVm 1 Abs 4 UmwStG)

Tz. 5 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung des § 21 UmwStG auf den Austausch von Anteilen wird erstmals von einer gesetzlichen Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der "Europäisierung" des Tatbestands der Einbringung. 1.3.1 Übernehmende Gesellschaft Tz. 6 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als übernehmende Gesellschaft kommt g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Stümper/Walter, Praktikerlösung für den Antrag auf Bw-Fortführung in Umwandlungs- und Einbringungsfällen, GmbHR 2008, 1147; Schmitt/Schlossmacher, Das Antragswahlrecht im UmwStG, DB 2010, 522; Koch, St-bilanzielle Antragswahlrechte nach UmwStG – Fallstricke und Praxistipps, BB 2011, 1067; Bünning, St-Bil-rechtliche Regelungen im UmwSt-Erl 2011, BB 2012, 243; Demuth, Beratungspra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1.2 Auswirkungen der Einbringung auf eigene Verluste der Übernehmerin

Tz. 234 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Sacheinlage in eine bestehende Kap-Ges/Gen kann die Übernehmerin eigene vortragsfähige Fehlbeträge oder lfd Verluste im EHZ der Einbringung ohne Auswirkungen durch die Einbringung von BV nach allg Rechtsgrundsätzen des § 10a GewStG verwerten; § 23 Abs 5 UmwStG trifft hierzu keine Regelung. Ein Abzug von Fehlbeträgen ist auch von zuk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Verhältnis zum EU-/EWR-Recht

Tz. 15a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Nichtanwendung von § 21 UmwStG beim Anteilstausch gegen Gewährung nur eigener Anteile an der Übernehmerin wird in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU als Verstoß gegen die EG-FRL (sekundäres EU-Recht) angesehen (hA, s Tz 41a). Die Nichtanwendung von § 21 UmwStG bei Einbringung in eine ausl "Kap-Ges/Gen", die nach nationaler Beur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Regelungen in § 23 UmwStG betr ausschließlich die Gewinnermittlung hinsichtlich des im Wege einer Sacheinlage eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin. Nur der übernehmenden Gesellschaft steht das Bewertungswahlrecht gem §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 S 2 UmwStG für eine Sacheinlage zu, auf das in § 23 Abs 1 UmwStG Bezug genommen wird. Die Re...mehr