Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / aa) Partielle Steuersubjekteigenschaft

Für die Frage der partiellen Steuersubjekteigenschaft gilt anzumerken, dass die Personengesellschaft – im Gegensatz zur intransparenten Besteuerung juristischer Personen[68] – nicht Gegenstand einer Einkommen- oder Körperschaftsteuer ist.[69] Allerdings ist sie für andere Steuerarten selbst Subjekt der Besteuerung und damit Steuerpflichtiger i.S.d. § 33 AO,[70] soweit der je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 3 Abgabenordnung: Gemeinnützige Zwecke

An den Gemeinnützigkeitsstatus knüpfend enthalten die Einzelsteuergesetze Vergünstigungen für Körperschaften, die bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[1] Unter den weiteren Voraussetz...mehr

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Umweltschutz / 1.2.2 Abzugsbeschränkungen

Erfüllen die Aufwendungen die grundsätzlichen Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs, ist zu prüfen, ob ein gesetzliches Abzugsverbot greift. In Betracht kommen hier § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (Geschenke) oder § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (unangemessener Repräsentationsaufwand). Geschenke[2] Da ein Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraussetzt, ist ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Abzugsfähigkeit bei der Körperschaftsteuer

Rz. 6 Die Jahresbeträge treffen die Familienstiftung (den Familienverein) jährlich als wiederkehrende Last, so dass ihr Abzug im Rahmen der Körperschaftsteuer zu erwägen war. Dem hat der BFH eine Absage erteilt und auch die in einzelne Jahresbeträge aufgeteilte Erbersatzsteuer nach § 24 ErbStG als sonstige Personensteuer angesehen (BFH vom 14.09.1994, BStBl II 1995, 207). Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 1 (SEStEG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.17.2 Körperschaftsteuer und Erbschaftsteuer

Rz. 232 Unter den Voraussetzungen der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3, 6 KStG i. V. m. §§ 1–3 KStDV sind Pensions- und Unterstützungskassen ganz oder teilweise von der Körperschaftsteuer befreit. Dabei darf das Kassenvermögen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (s. § 6 KStG), andernfalls kommt es insoweit zu einem Verlust der Körperschaftsteuerbefreiung (Überdotierung). Diesen Verlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 18 (SEStEG) Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Bartelt, Umfang der gewstlich verhafteten stillen Reserven in Fällen des § 18 Abs 4 UmwStG, DStR 2006, 1109; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Pers-Unternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelungen des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Dötsch/P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veränderungen der Beteiligungshöhe

Tz. 91 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Veränderung der Beteiligungshöhe ist ein separater Vorgang vor oder nach der Umwandlung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Zurechnung des Organeinkommens bei Umwandlungen

5.1 Allgemeines Tz. 52 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2015 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in dem KStH jedoch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Missbrauchsverhinderungsvorschrift(§ 18 Abs 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Tz. 33 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der bisherige Abs 4 des § 18 UmwStG ist durch das SEStEG zu § 18 Abs 3 UmwStG geworden, der bereits durch das StBereinG 1999 aufgehoben worden war. Der Inhalt der Vorschrift ist unverändert. Wegen der Änderung durch das JStG 2008 s Tz 2 und s Tz 56. Bei der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewerbesteuerpflicht eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

4.2.4.1 Allgemeines Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umwandlung. Der GewSt un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

8.4.1 Allgemeines Tz 81a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG führt die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person als veräußerungsgleicher Vorgang zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen Ausgleichpostens in der St-Bil des OT; das gilt auch für einen vergleichbaren Formwechsel (s § 14 KStG Tz 1046ff). Zu der Frage, ob auch di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Anwendung der §§ 3–9 und 16 UmwStG (§ 18 Abs 1 S 1 UmwStG)

2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Die Anwendung der vorgenannten Vorschriften betrifft sowohl die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überträgerin als auch die Ermittlung des Gewerbeertrags der Übernehmerin. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 18 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auswirkungen einer Umwandlung auf einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag

2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Berücksichtigung eines Übernahmegewinns/-verlusts und des Gewinns nach § 7 UmwStG (§ 18 Abs 2 UmwStG)

3.1 Berücksichtigung eines Übernahmegewinns/-verlusts (§ 18 Abs 2 S 1 UmwStG) Tz. 26 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem unveränderten Wortlaut des § 18 Abs 2 S 1 UmwStG ist ein Übernahmegewinn/-verlust bei der GewSt nicht zu erfassen. Nach Auff des BFH handelt es sich hierbei um eine sachliche Befreiungsvorschrift (s Beschl des BFH v 09.01.2009, BStBl II 2011, 393 Rn 17 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umwandlung auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

4.4.1 Verschmelzung Tz. 44 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das Vermögen der OG durch Verschmelzung auf einen anderen Rechtsräger über, wird ein bestehender GAV beendet (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21; dazu ebenfalls, auch wg der Gegen-Auff s Tz 12). Das bestehende Organschaftsverhältnis endet zum stlichen Übertragungsstichtag. Das gilt auch bei einem aus der Sicht der OG unterjähr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Muttergesellschaft

4.2.1 Allgemeines Tz. 22 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

8.3.1 Verschmelzung oder Spaltung des Organträgers Tz. 72 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Auf der Grundlage der uE zutr These (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011), wonach Umwandlungen sowohl auf der Ebene des übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind, vertritt die Fin-Verw die Auffassung, dass jede Umwandlung des OT grds zur einko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Anwendung der §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags; kein Übergang eines Gewerbeverlusts (§ 18 Abs 1 UmwStG)

2.1 Anwendung der §§ 3–9 und 16 UmwStG (§ 18 Abs 1 S 1 UmwStG) 2.1.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 18 Abs 1 S 1 UmwStG sind die §§ 3–9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. Die Anwendung der vorgenannten Vorschriften betrifft sowohl die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überträgerin als auch die Ermittlung des Gewerbeertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Formwechsel

Tz. 47 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 17.09.2003, BStBl II 2004, 534) kann eine durch Formwechsel aus einer Pers-Ges entstandene Tochter-Kap-Ges rückwirkend ab dem stlichen Übertragungsstichtag OG sein, vorausgesetzt, der GAV wird fristgerecht iSd § 14 Abs 1 S 2 KStG wirksam. Dh der BFH stellt für die Beurteilung der finanziellen Eingliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Spaltung, Einbringung

Tz. 46 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die OG bleibt bei der Abspaltung und bei der Einbringung (ggf Ausgliederung) von Teilen ihres Vermögens bestehen. Der GAV wird dadurch nicht berührt (s Tz 17). Die Organschaft kann unverändert weitergeführt werden (glA s Herlinghaus, FR 2004, 974, 979). Wird die OG aufgespalten, endet der GAV (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 23; weiter s Tz 12, dort ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Verweis auf § 5 UmwStG

Tz. 11 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 5 UmwStG enthält in Ergänzung zu § 4 UmwStG Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts in den Fällen, in denen sich die Anteile an der Überträgerin am stlichen Übertragungsstichtag nicht oder nicht zu 100 % im BV der Übernehmerin befinden. Wegen Einzelheiten s § 5 UmwStG Tz 1ff. Die Anwendung des § 5 UmwStG auch bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.9 Verweis auf § 9 UmwStG

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 9 UmwStG regelt die stlichen Folgen eines Formwechsels einer Kap-Ges in eine Pers-Ges und erklärt die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG für entspr anwendbar. Wegen Einzelheiten s § 9 UmwStG Tz 1ff. Hinsichtlich der Anwendung der §§ 3 bis 8 UmwStG bei der GewSt gelten die vorstehenden Ausführungen unter Tz 4ff sinngem (s Tz 4ff). Der Verweis auf § 10 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen Identität der b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Auswirkung von Umwandlungsvorgängen auf bestehende organschaftliche Ausgleichsposten

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Übersicht: Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Tz. 20 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Folgende Fälle werden unterschieden, wenn es um die Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geht (s Müller, BB 2002, 157; s Dötsch, in FS Widmann, 2000, 265ff; und s Vogel, DB 2011, 1239):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.4 Auf- oder Abspaltung auf eine andere Kapitalgesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Auf- oder Abspaltung von BV der OG auf eine andere Kap-Ges gelten uE die Ausführungen in Tz 84 entspr, dh ein organschaftlicher Ausgleichsposten ist bei einer Spaltung zu gW aufzulösen, nicht jedoch bei einer Spaltung zu Bw (aA die Fin-Verw, s Tz 84). Im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22 Abs 2) äußert sich die Fin-Verw explizit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 Abs 3 S 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umgangen werden kann,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz 81a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG führt die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person als veräußerungsgleicher Vorgang zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen Ausgleichpostens in der St-Bil des OT; das gilt auch für einen vergleichbaren Formwechsel (s § 14 KStG Tz 1046ff). Zu der Frage, ob auch die verschmelzungs-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Konzerninterne Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 49 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beispiel: Zivilrechtlich kann der GAV zwischen TG und M2 rückbezogen in Kraft gesetzt werden. Der stliche Rückbezug der Organschaft auf den Beginn des Veräußerungsjahrs scheitert daran, dass die Organbeteiligung im Wege der Einzelrechtsnachfoge übertragen worden ist. Möglich ist jedoch, wenn der neu abzuschließende GAV rechtzeitig iSd § 14 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Verweis auf § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG

Tz. 10 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG enthält die Regelungen zur Ermittlung und Besteuerung des Übernahmegewinns/-verlusts. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 39ff und 125ff. Der Verweis in § 18 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG bedeutet, dass diese Vorschriften auch bei der GewSt zu beachten sind. Hierzu ergänzend enthält § 18 Abs 2 S 1 UmwStG Regelungen zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verweis auf § 8 UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 8 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Vermögensübertragung, bei der das BV der übertragenden Kö nicht in das BV der Übernehmerin übergeht, sondern in das PV, und erklärt die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar. In der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin sind die übergehenden WG mit ihrem gW anzusetzen, da eine Besteuerung der st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.10 Verweis auf § 16 UmwStG

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 16 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges und erklärt die §§ 3 bis 8, 10 und 15 UmwStG für entspr anwendbar. Wegen der Anwendung der §§ 3 bis 8 UmwStG bei der GewSt gelten die oa Ausführungen (s Tz 4ff) entspr. Die Verweisung auf § 10 UmwStG iRd § 16 UmwStG geht ins Leere (s Tz 20). Die ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 48 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das BV einer dritten Kö durch einen Umwandlungsvorgang (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung) auf die OG über, besteht das Organschaftsverhältnis grds weiter fort, soweit die Eingliederungsvoraussetzungen auch weiterhin gegeben sind und der GAV weitergeführt wird (so für den Fall der Umwandlung einer dritten Kö auf den OT s UmwSt-Erl 201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 52 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2015 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in dem KStH jedoch fehlt, ist eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Verschmelzung von Organträger und Organgesellschaft

Tz. 43 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Verschmelzung einer OG auf den OT oder umgekehrt (Konfusion) endet das bisherige Organschaftsverhältnis (s Tz 14). Bei Beendigung des GAV vor Ablauf von fünf Jahren liegt ein wichtiger Grund iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG vor (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 04). Vorstehendes gilt allerdings nur für das konkrete Organschaftsverhältnis zwischen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Tz. 54 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das Ergebnis des letzten Wj der OG unterliegt unstreitig noch dem GAV und ist stlich dem OT gem § 14 Abs 1 S 1 KStG zuzurechnen. Da die OG bei einer Umwandlung auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag auf diesen Stichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, gelten die vorstehenden Ausführungen auch für das Ergebnis des bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Umwandlung des Organträgers

Tz. 53 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei Verschmelzung des OT auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag unter Fortsetzung der bestehenden Organschaft erfolgt die Einkommenszurechnung bei derjenigen MG, die zum Schluss des Wj der OG der OT ist (s § 14 KStG Tz 748). Das gilt uE auch, wenn die MG, auf die der bisherige OT verschmolzen wird, die Beteiligung an dem OT er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 1 UmwStG)

4.2.1 Veräußerung des Betriebs Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2011 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2020 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Rechtslage bei Umwandlungen, bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd KöMoG geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen Ausgleichsposten liegt oder mit diesem zusammenfällt

Tz. 92 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Liegt bei einer Umwandlung der stliche Übertragungsstichtag nach dem in § 34 Abs 6e S 7 KStG idFd KöMoG geregelten Zeitpunkt der Zwangsauflösung von organschaftlichen AP, weist uE die St-Bil zum Übertragungsstichtag keine AP mehr aus; diese sind Bestandteil der Beteiligung an der OG geworden. Die in den vorstehenden Tz 68a–91 erläuterte Them...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung (§ 18 Abs 3 S 2 UmwStG)

4.3.1 Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 18 Abs 3 S 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 18 Abs 3 S 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Teilbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Bei einer Pers-Ges als Übernehmerin verhindert die Regelung weiter, dass die GewStPflicht dadurch umga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.5 Verschmelzung mehrerer Organgesellschaften mit anschließender Nennkapitalerhöhung aus Rücklagen

Tz. 86 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beispiel: Lösung: Bisherige Gewinnrücklagen der OG I werden zu Nenn-Kap bzw zu Kap-Rücklagen der OG II. Auswirkungen beim OT: Alt A: Zusammenfassung des bisherigen Beteiligungsansatzes OG I zuz des Ausgleichspostens und des Beteiligungsansatzes OG II zum neuen Beteiligungsansatz an OG II. Alt B: Zusammenfassung der beiden Beteiligungsansätze und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.6 Ausgliederung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen Organgesellschaften

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