Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Aufhebung des § 50 c EStG durch das StSenkG

Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 52 Abs. 59 EStG n.F. ist § 50 c EStG (Verbot ausschüttungsbedingter Gewinnmin­derungen nach vorherigem Anteilserwerb von einem Nichtanrechnungsberechtigten oder von einem nicht stpfl. anrechnungsberechtigten Veräußerer) weiter anzuwenden, wenn für die Anteile vor Ablauf des ersten Wj., in dem bereits neues Recht gilt, ein Sperrbetrag zu bilde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Übertragender Rechtsträger (§ 1 Abs 1 und 5 UmwStG)

Tz. 7 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In § 1 Abs 1 S 1 UmwStG sind die übertragenden Rechtsträger abschließend aufgezählt. Übertragende Rechtsträger können danach sein: Der übertragende Rechtsträger muss unbeschr stpfl sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgegewinns/-verlusts

Tz. 23 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Übernahmefolgegewinn/-verlust aus dem Vermögensübergang entsteht stlich bei der Übernehmerin mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 06.01). Fällt der stliche Übertragungsstichtag mit dem Bilanzstichtag der Übernehmerin zusammen, entsteht ein Übernahmefolgegewinn noch in dem Wj, da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Im zweiten bis siebten Teil geregelte Umwandlungen (§ 1 Abs 2-4 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 1 Abs 2 UmwStG gelten für die Verschmelzung (§ 2 UmwG) der zweite, dritte, sechste und siebte Teil des UmwStG und für die Vermögensübertragung iSd § 174 Abs 1 UmwG der dritte und sechste Teil sowie § 19 UmwStG. Tz. 10 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 1 Abs 3 UmwStG gelten für den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges (§ 190 Abs 1 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Übernahmefolgegewinn

Tz. 16 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Am stlichen Übertragungsstichtag können zwischen der übertragenden Kö und ihrem Alleingesellschafter Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das H-Reg geht das Vermögen der übertragenden Kö auf ihren Alleingesellschafter über. Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten erlöschen zivilrechtlich i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Zum Verhältnis des § 50 c EStG zu § 3 c Abs. 2 EStG n.F. und zu § 8 b Abs. 3 KStG n.F.

Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Im Gesetz nicht angesprochen ist die Frage, ob bei einer ausschüttungsbedingten Tw-Abschr. bzw. einem ausschüttungsbedingten Veräußerungsverlust die stliche Nichtaner­kennung nach § 50 c EStG oder nach § 3 c Abs. 2 EStG n.F. bzw. § 8 b Abs. 3 KStG n.F. Vorrang hat. Von Bedeutung ist das für die Höhe des noch 10 Jahre nach dem System­wechsel fortzufü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 BMF-Schreiben vom 06.10.2000 (DB 2000 S. 2247)

Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei dem Dividenden-Stripping handelt es sich um Gestaltungen, durch die sich Anteilseig­ner, die nicht zur Anrechnung von KSt berechtigt sind, den Vorteil dieser Anrechnung ver­schaffen. Dies geschieht i.d.R. durch kurzfristigen Verkauf und Rückkauf von Anteilen inl. Kap.Ges. an anrechnungsberechtigte AE. Der BFH vertritt in dem Urteil vom 15. 12. 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Felix, Umwandlungssperre für die Einpersonen-St-Beratungs-GmbH? DStR 1996, 658; Centrale-Gutachtendienst, Umwandlung einer GmbH auf Einzelunternehmen, GmbHR 1998, 232; Neye, Wichtige Änderung im Umwandlungsrecht durch die Handelsrechtsreform, GmbHR 1998 Heft 11 R 145; Neye, Die Änderungen im Umwandlungsrecht nach den handels- und gesellschaftsrechtlichen ReformG in der 13. Legi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Erstmalige Anwendung des § 7 S 1 UmwStG nF

Tz. 27 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 27 Abs 8 S 1 UmwStG nF ist § 7 S 1 UmwStG idF des UntStFG erstmals auf Umwandlungen anzuwenden, auf die das UmwStG idF des StSenkG anzuwenden ist. § 27 Abs 1a UmwStG nF regelt, in welchen Fällen erstmals das UmwStG idF des StSenkG anzuwenden ist. Wegen Einzelheiten s § 27 UmwStG nF Tz 50 und s Tz 10 ff. § 7 S 1 UmwStG idF des StSenkG is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Situation nach In-Kraft-Treten des § 50c Abs 11 EStG 1999

Tz. 33 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die in Tz 32 beschriebene Situation hat sich nach dem In-Kraft-Treten des § 50c Abs 11 EStG 1999 (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 65 ff) nochmals deutlich verschärft. Wie in Tz 4 ausgeführt, haben diese AE seit der Gesetzesänderung nur noch die Wahl zwischen der Besteuerung nach § 7 UmwStG - ohne Liquiditätszufluss - und der ›indirekten Besteuerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Werteverknüpfung; Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung der Übertragerin

Tz. 7 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 9 Abs 1 iVm § 4 Abs 1 UmwStG hat der übernehmende Einzelunternehmer die übergehenden WG mit den in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö ausgewiesenen Werten zu übernehmen. Der übernehmende Einzelunternehmer tritt gem § 4 Abs 2 S 1 UmwStG bezüglich der Abschr, der Bewertung des WG, der Rücklagen usw in die stliche Rechtsstellung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei Verschmelzung auf eine Übernehmerin, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt

Tz. 22 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ermittelt die übernehmende natürliche Person oder Pers-Ges auch nach der Umwandlung ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei der Übernehmerin die Korrekturen nach R 17 EStR 2001 vorzunehmen sind. Hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 116...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, Neue stliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Novellierung des HGB und Änderung des UmwG, DStZ 1999, 5; Pung, StSenkG: Änderung des UmwStG, DB 2000, 1835; Rödder/Schuhmacher, Unternehmens-StReform 2001 - Eine erste Analyse des Reg-Entw aus Beratersicht, DStR 2000, 353; Thiel, Unternehmens-StReform: Auswirkungen auf das Unternehmens-St-Recht - Geplante Änderungen und Aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Anteilserwerb nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag

Tz. 27 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hat der übernehmende Alleingesellschafter nach dem stlichen Übertragungsstichtag, aber vor der Eintragung der Verschmelzung in das H-Reg, Anteile an der übertragenden Kö angeschafft, ist der VG bzw Veräußerungsverlust iSd § 9 UmwStG so zu ermitteln, als ob der Alleingesellschafter die Anteile bereits zum stlichen Übertragungsstichtag angescha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 11 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 8 Abs 1 S 2 UmwStG gelten beim Vermögensübergang auf eine Pers-Ges ohne BV § 4 Abs 2 und 3, § 5 Abs 1 und § 7 UmwStG entspr. § 4 Abs 2 und 3 UmwStG enthält Regelungen für die Ermittlung der lfd Eink bzw Gewinne im Anschluss an die Umwandlung. Die lfd Eink, die die Pers-Ges erzielt (Eink aus V + V oder aus KapV), werden einheitlich und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Vergleichende Übersicht UmwStG 1977 - UmwStG 1995 - UmwStG nF

Tz. 17 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Gesetzeszitate beziehen sich auf die jeweils in der Überschrift genannte Fassung des UmwStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Behandlung bei der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö sind die übergehenden WG, da die Besteuerung der stillen Reserven wegen ihres Wechsels in den Nicht-BV-Bereich nicht sichergestellt ist, mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen, dh es findet eine St-Entstrickung statt. Im Ergebnis ist die Übertragung des BV von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges ohne BV,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG

Tz. 26 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Handelt es sich bei den Anteilen an der übertragenden Kö um einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, verbleibt es bei den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften. UE kommt es in Folge der Verschmelzung zur Besteuerung nach § 21 Abs 1 UmwStG. Wenn man jedoch mit Benkert/Menner (s H/B, 2. Aufl Rn 48 zu § 8 UmwStG) die Auff vertritt, dass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Handelsregister (§ 6 Abs 3 S 2 UmwStG)

Tz. 42 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei dem Gesellschafter iRd Umwandlung einer Kö auf eine Pers-Ges ist nach § 6 Abs 3 S 2 UmwStG, dass im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das H-Reg eine Beteiligung des Gesellschafters an der Pers-Ges bestand.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.2 Nachweis der Bezüge im Sinne des § 7 S 1 UmwStG nF

Tz. 26 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Sollten die Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG nF dem Kap-St-Abzug unterliegen (s Tz 15), ergibt sich die Höhe der Bezüge und die Berechtigung zur Anrechnung der KapSt aus der nach § 45a Abs 2 EStG auszustellenden St-Bescheinigung. Sollten auch die Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG nF einem KapSt-Abzug nicht unterliegen, gelten die Ausführungen zu § 7 S 1 Nr 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Abs 1 und 2 gelten nach § 6 Abs 3 UmwStG entspr, wenn sich der Gewinn eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges dadurch erhöht, dass eine Forderung oder Verbindlichkeit der übertragenden Kö gegenüber ihm auf die Pers-Ges übergeht oder dass infolge des Vermögensübergangs eine Rückstellung aufzulösen ist. Wegen der weiteren Vorausset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 8 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Übernehmender bzw neuer Rechtsträger bei den von § 1 UmwStG erfassten Umwandlungen können je nach Fallgestaltung Kö, Pers-Ges oder natürliche Personen sein. Auch der übernehmende Rechtsträger muss gem § 1 Abs 5 UmwStG unbeschr stpfl sein (s UmwStG nF Einf Tz 43). § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Rechtsträger mit Si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Keine prozentuale Kürzung des Übernahmefolgegewinns/-verlusts bei Beteiligung von nicht unter § 5 Abs 2-4 UmwStG fallenden Gesellschaftern

Tz. 24 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Anders als § 4 UmwStG (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 44 ff) enthält § 6 UmwStG keine Regelung zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn an der Übernehmerin Gesellschafter beteiligt sind, deren Anteile an der Kap-Ges zwecks Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts nicht als in die Pers-Ges eingelegt oder überführt gelten. Wegen der Frage, wel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht von § 1 UmwStG erfasste Umwandlungen

Tz. 12 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das UmwStG enthält, weil überflüssig, inbes keine Regelungen für den Formwechsel zwischen Kap-Ges, zB von AG auf GmbH oder umgekehrt. Hier ändert sich stlich nicht das Rechtssubjekt, sondern lediglich dessen Name. Die Ausgliederung von BV aus einer Kö wird stlich nach den für Einbringungen maßgeblichen Regelungen der §§ 20 ff UmwStG beurteilt.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ermittlung und Besteuerung der Einkünfte nach In-Kraft-Treten des StSenkG (§ 7 S 1 UmwStG nF)

2.2.3.1 Ermittlung der Bezüge im Sinne des § 7 S 1 UmwStG nF Tz. 21 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 7 S 1 UmwStG wurde durch das StSenkG an den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren angepasst und iRd UntStFG neu gefasst. Wegen der erstmaligen Anwendung s Tz 27. Nach § 7 S 1 UmwStG idF des UntStFG werden dem nicht unter § 17 EStG fallenden AE die anteilig auf ih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 5 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hier gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu dem Vermögensübergang auf eine Pers-Ges, dhmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 BFH-Urteil vom 15.12.1999 (DB 2000 S. 600)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Situation vor In-Kraft-Treten des § 50c Abs 11 EStG 1999

Tz. 32 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie bereits in § 4 UmwStG nF Tz 119 ausgeführt, war das UmwStG 1995 bereits vor der Einfügung des Abs 11 in den § 50c EStG 1999 für die nicht wes beteiligten ›privaten‹ AE ein Danaergeschenk. Nahmen diese AE an der Umwandlung teil und wurden sie Gesellschafter der Pers-Ges, mussten Sie nach § 7 UmwStG aF Kap-Erträge (ohne Liquiditätszufluss) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 9 Abs 1 UmwStG betrifft den Vermögensübergang in ein BV, gleichgültig, ob es sich um ein gew, ein l + f oder um ein BV handelt, das der selbständigen Arbeit dient. Nach § 9 Abs 1 UmwStG sind auf diesen Vermögensübergang die §§ 4-7 UmwStG entspr anzuwenden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Situation nach In-Kraft-Treten des StSenkG

Tz. 34 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ein Sperrbetrag nach § 50c Abs 11 EStG 1999 kann nach § 52 Abs 59 EStG bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) gebildet werden und kann sich bis zum Ablauf der in § 50c EStG 1999 geregelten zehnjährigen Sperrzeit auswirken. Bei einem Erwerb von einem nicht iSd § 17 EStG Beteiligten entsteht für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wird das Vermögen der Übertragerin PV einer natürlichen Person, sind gem § 9 Abs 2 UmwStG die Vorschriften des § 4 Abs 2 S 1 und 2 und Abs 3, des § 5 Abs 1, des § 7 und des § 8 Abs 2 UmwStG sinngemäß anzuwenden. Die fehlende Kaufmannseigenschaft der übernehmenden natürlichen Person steht der Anwendung des § 9 Abs 2 UmwStG nicht entgegen (s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Vermeidung des § 7 UmwStG

Tz. 36 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wegen Gestaltungen zur Vermeidung des § 7 UmwStG s § 5 UmwStG nF Tz 77 ff; s Widmann (in W/M, § 7 UmwStG Rz 57 ff und § 7 UmwStG (StSenkG/UntStFG) Rz 8). Eine endgültige Veräußerung der Anteile im Vorfeld der Umwandlung dürfte nach In-Kraft-Treten des StSenkG aus den in Tz 34 dargestellten Gründen kaum mehr möglich sein. Als gangbare Gestaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3 Nachweis der Einkünfte im Sinne des § 7 S 1 UmwStG aF

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das UmwStG schreibt weder für das anteilige VEK noch für die anzurechnende KSt den Nachweis durch eine St-Bescheinigung iSd § 44 KStG 1999 vor (es wird durch die Verschmelzung keine ›Leistung‹ von der Kö an die AE erbracht). In sinngemäßer Anwendung der in § 10 UmwStG nF Tz 1 ff dargestellten Grundsätze, insbes s § 10 UmwStG nF Tz 15 ff, hat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die durch den Vermögensübergang auf die vermögensverwaltende Pers-Ges sich ergebenden Eink sind - abweichend von § 4 Abs 4-6 und § 5 UmwStG - unmittelbar bei den Gesellschaftern der Pers-Ges zu ermitteln (ähnlich § 7 UmwStG bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges mit BV; dort aber nur für den Minderheitsgesellschafter. Eine gesonderte Festste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Nach § 17 EStG steuerverhaftete Anteile im Privatvermögen

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ein AE, der - nicht einbringungsgeborene - Anteile an der übertragenden Kö in seinem PV hält und der innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1% unmittelbar oder mittelbar an dem Kap der Kö beteiligt war, erzielt bei der Umwandlung der Kö Eink iSd § 17 Abs 1 EStG; die Verschmelzung stellt uE einen Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 9 UmwStG regelt die stlichen Folgen des Vermögensübergangs durch Verschmelzung von einer Kö auf eine natürliche Person; unter § 9 UmwStG fallen nur die Fälle des Vermögensübergangs auf den Alleingesellschafter der übertragenden Kö. Sein Abs 1 betrifft den Vermögensübergang in ein BV (Einzelunternehmer), der Abs 2 den Vermögensübergang in das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wochinger/Dötsch, Das neue UmwStG und seine Folgeänderungen und Auswirkungen bei der ESt, KSt und GewSt, DB Beil 14/1994; Fischer, Verschmelzung von GmbH in der H-Bil und St-Bil, DB 1995, 485; Füger/Rieger, Anteilskauf und Umwandlungsmodell unter Beteiligung von St-Ausländern, IStR 1995, 257; Füger/Rieger, Das Umwandlungsmodell und St-Ausländer oder die Furcht vor dem Neuen, IS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendbarkeit von Nachversteuerungstatbeständen (§ 6 Abs 2 UmwStG)

Tz. 29 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 6 Abs 2 UmwStG ergänzt die §§ 16, 17 BerlinFG in den Fällen, in denen durch die Umwandlung Berlindarlehen durch Konfusion erlöschen und mildert die dadurch verursachte Nachversteuerung. Tz. 30 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Berlindarlehen nach §§ 16, 17 BerlinFG waren nur stbegünstigt, wenn sie nicht vorzeitig zurückgezahlt wurden. Eine vorze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 7 S 1 UmwStG regelt die stliche Behandlung derjenigen nicht iSd § 17 EStG privat beteiligten AE, die nicht vor der Umwandlung ihre Beteiligung an der übertragenden Kap-Ges veräußern, sondern MU der übernehmenden Pers-Ges werden. Wegen der Frage, wann eine Beteiligung iSd § 17 EStG vorliegt s § 5 UmwStG nF Tz 21. Beim Rückbezug einer Umwandlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 8 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Vermögensübertragung, bei der das BV der übertragenden Kö nicht in das BV einer übernehmenden Pers-Ges übergeht, sondern in das PV. Tz. 2 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Hauptanwendungsfall des § 8 UmwStG ist die Verschmelzung einer vermögensverwaltenden Kap-Ges auf eine vermögensverwaltende Pers-Handel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.1 Ermittlung der Bezüge im Sinne des § 7 S 1 UmwStG nF

Tz. 21 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 7 S 1 UmwStG wurde durch das StSenkG an den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren angepasst und iRd UntStFG neu gefasst. Wegen der erstmaligen Anwendung s Tz 27. Nach § 7 S 1 UmwStG idF des UntStFG werden dem nicht unter § 17 EStG fallenden AE die anteilig auf ihn entfallenden offenen Reserven der übertragenden Kö - außer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Vor StSenkG: Sonderform des Anrechnungsverfahrens im UmwStG

Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Geht das BV einer unbeschr stpfl und zur EK-Gliederung verpflichteten Kö durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person über, verlässt es den Bereich des geschlossenen Vollanrechnungssystems. Wie bei einer Gewinnausschüttung wird die bei der übertragenden Kö entstandene KSt durch die ESt der Übernehmerin ersetzt....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alternative UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das H-Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn/-verlust kann nur dann entste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Betriebliche Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 17 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Soweit die Anteile an der übertragenden Kö zum BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehören, entstehen aus dem Verschmelzungsvorgang Einkünfte aus Gew. Der Gewinn bzw Verlust ergibt sich aus der Differenz des auf den Gesellschafter entfallenden Anteils am übergehenden BV der Kö (angesetzt mit dem gemeinen Wert) zum Bw der wegfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Geltung nur für Umwandlungen iSd § 1 UmwG (§ 1 Abs 1 UmwStG)

Tz. 4 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 1 Abs 1 S 1 UmwStG gilt der zweite bis siebte Teil dieses Gesetzes nur für Umwandlungen iSd § 1 UmwG von Kap-Ges, eingetragenen Genossenschaften, von eingetragenen Vereinen, wirtsch Vereinen, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, VVaG sowie Kö und Anstalten des öff Rechts. Wegen des in § 1 Abs 3 UmwG enthaltenen Analogieverbots dürfen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Wegfall einer Rückstellung (§ 6 Abs 1 S 1, 2. Alternative UmwStG)

Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten eines anderen an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers eine ungewisse Verbindlichkeit eingegangen war, dannmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2-4 UmwStG gelten nicht, wenn inl oder ausl Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges an der übertragenden Kap-Ges nicht iSd § 17 EStG beteiligt sind, sie ihre Anteile im PV halten und es sich nicht um einbringungsgeborene Anteile handelt. Auch für Anteile iSd § 17 Abs 2 S 4 EStG gibt es keine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Tz. 34 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 6 Abs 1 UmwStG regelt den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kap-Ges und der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und diese sich infolge der Verschmelzung vereinigen. § 6 Abs 3 UmwStG betrifft den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kap-Ges und einem Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges Forderungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendung des § 7 S 1 UmwStG auch auf Anteilseigner iSd § 5 Abs 2 S 2 UmwStG (§ 7 S 2 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Durch das Ges zur Forts der UnternehmensSt-Ref v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) ist § 7 UmwStG um einen S 2 erweitert worden, der mit dem ebenfalls durch das Ges zur Forts der UnternehmensSt-Ref eingefügten § 5 Abs 2 S 2 UmwStG zusammenhängt. Nach § 7 S 2 UmwStG gilt für Anteile, bei deren Veräußerung ein Veräußerungsverlust nach § 17 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Übernahmegewinn bzw -verlust

Tz. 8 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 9 Abs 1 iVm § 4 Abs 4 und 5 sowie § 5 UmwStG ist ein Übernahmegewinn bzw -verlust zu ermitteln. Gehören die Anteile an der übertragenden Kö zum BV des übernehmenden Alleingesellschafters, ergibt sich ein Übernahmegewinn/-verlust erster Stufe iHd Unterschieds zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, und dem Bw ...mehr