Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2a.1 Allgemeines

Tz. 18j Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 1a KStG enthält Regelungen für den Fall, dass der Sanierungsertrag einer OG einen bei ihr im Sanierungsjahr eingetretenen Verlust zuzüglich eines vororganschaftlichen Verlustvortrags übersteigt. Der die Verluste übersteigende verbleibende Sanierungsertrag iSd § 3a Abs 3 S 4 EStG der OG wird auf den OT "übertragen" und führt dort...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.6 Abfärbung (Infizierung)

Tz. 156 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Eine Abfärbung iSd § 15 Abs 3 Nr 1 EStG durch Beteiligung der PersGes an einer anderen gew tätigen PersGes reicht nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 15 und 20) nicht aus, um eine Gewerblichkeit iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG zu begründen; so auch s Urt des FG Köln v 21.06.2005 (EFG 2005, 1714). Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Die KGaA als Organträger

Tz. 125 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erläutert (s Tz 77), kann eine KGaA wegen ihrer hybriden Struktur (quasi-mitunternehmerischer Bereich des phG und kapitalistisch organisierter Bereich der Kommanditaktionäre) nur mit ihrer Kö-Sphäre OG sein. OT hingegen kann sie mit beiden Sphären sein, ohne dass sie für den mitunternehmerischen Bereich die Zusatzvoraussetzungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1 Abzug von Zuwendungen an Körperschaften, die die Kultur fördern

Tz. 127 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Sonderstellung nimmt die Förderung der Kultur ein, die sowohl den Zwecken zugeordnet werden kann, bei deren Förderung Spenden und Mitgliedsbeiträge abzb sind (s § 52 Abs 2 S 1 Nr 5 AO), als auch den Zwecken, bei deren Förderung nur Spenden abgezogen werden können (s § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG). 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.5 Gewerbesteuer bei der Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 80b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gehören die Kommanditaktien zum PV einer natürlichen Pers, so unterliegt der Gewinn aus deren Veräußerung nicht der GewSt. Gehören die Kommanditaktien zu einem gew BV einer natürlichen Pers oder einer Kap-Ges, wirkt sich der Gewinn aus der Veräußerung auch auf den Gewerbe-Ertrag aus. Die tw Befreiung des VG bei der ESt nach § 3 Nr 40 Buchst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Vollzug und Rechtsfolgen

Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch die Eintragung in das H-Reg aller beteiligten Rechtsträger wird die Umwandlung wirksam. Um die Eintragung herbeizuführen, ist die Umwandlung beim Reg-Gericht anzumelden (s §§ 16, 17, 125, 199 UmwG). Der Anmeldung ist eine Erklärung der Vertretungsorgane beizufügen, dass keine Klage gegen die Wirksamkeit des Beschl anhängig ist (s § 16 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2 Anwendungsregelung zu den bestehenden organschaftlichen Ausgleichsposten aufgrund der Änderung des § 14 Abs 4 KStG durch das KöMoG (§ 34 Abs 6e S 5ff KStG)

Tz. 54a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die S 5 bis 16 wurden durch das KöMoG dem Wortlaut des § 34 Abs 6e KStG, der durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften als Abs 6b eingefügt, durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art

Tz. 50 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur dann an, wenn die TG auch tats ihre Gewinne an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Steuerliche Wirkung der verschiedenen Maßnahmen zur Tilgung handelsrechtlicher Verlustvorträge

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sowohl die Einlage in die OG (s Tz 11, 12) als auch die Verlusttilgung durch Minderabführung (s Tz 13, 14) führen dazu, dass zwar der hr-liche Verlustvortrag beseitigt wird, der stliche Verlustabzug aber während der Laufzeit des GAV nicht ausgenutzt werden kann. Beide Maßnahmen empfehlen sich in den Fällen, in denen ein hr-licher Verlustvort...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.2.3 Fiktive Verschmelzung auf eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft

Tz. 154 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bezüglich der Anwendung der §§ 3ff UmwStG gelten die Ausführungen zum fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 4 S 2 KStG entspr. Wegen Einzelheiten s Tz 125ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.3 Zurechnung des Organeinkommens

Tz. 849 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, welche rechtliche Qualität die Zurechnung des Organeinkommens hat und auf welcher Rechenstufe iRd Einkommensermittlung des OT sie zu erfolgen hat, ist nicht abschließend geklärt. § 14 Abs 1 S 1 KStG spricht von der Zurechnung des Einkommens der OG. Nach der Rspr des BFH (s Beschl des BFH v 20.06.1974, BB 1974, 1238, 1239; weiter s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.3 An der übernehmenden Gesellschaft beteiligte Dritte Personen

Tz. 22 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch Pers, die Anteile an der Übernehmerin halten und weder Einbringende noch Rechtsnachfolger des Einbringenden sind, können von dem pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG erfasst werden (Dritte Pers). Diese AE können unter bestimmten Voraussetzungen – wie der originäre Einbringende oder seine Rechtsnachfolger – sperrfristverletzende Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Leistungen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 103 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei dem Gesellschafter führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. Hierbei handelt es sich um – ggf fiktive – Ausschüttungen (zB Gewinnanteile, s Tz 113ff) oder auch vGA (zB überhöhte Leistungsvergütungen). Anders als vor der Option muss der Gesellschafter die Gewinne der Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG regelt die Abziehbarkeit von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung stbegünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO und ersetzt die Vorschrift des § 10b EStG für den Bereich der KSt. Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 21.10.1981, BStBl II 1982, 177) ist die Regelung wie eine Gewinnermittlungsvorschrift anz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.2 Freiwilligkeit der Spende

Tz. 113 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Freiwilligkeit erfordert, dass eine Zuwendung ohne rechtliche (s Urt des BFH v 25.11.1987, BFHE 151, 544; v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; und v 19.12.1990, BStBl II 1991, 234; sowie – für Mitgliedsbeiträge – s Tz 123) oder faktische Verpflichtung (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 794) erbracht wird. Zum Vorliegen einer Solchen i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Volle Steuerpflicht, wenn die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten mehr als 10 % bzw 20 % der Gesamteinnahmen betragen

Tz. 28 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Betragen die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten mehr als 10 % bzw 20 % der Gesamteinnahmen, so ist die StFreiheit ausgeschlossen, dh es tritt volle StPflicht ein. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 5 Abs 1 Nr 10 S 2 bis 4 KStG (s auch Urt des BFH v 25.08.2010, BFH/NV 2011, 311). In Fällen, in denen die Einnahmen aus schädlichen Tätigkeiten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2a.3 Gewinnfeststellung beim Organträger (§ 15 S 1 Nr 1a S 2 KStG)

Tz. 18p Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wird der Gewinn des OT gesondert und einheitlich festgestellt, gilt gem § 15 S 1 Nr 1a S 2 KStG der § 3a Abs 4 EStG entspr. Nach § 3a Abs 4 EStG sind, wenn Gewinn-Eink gesondert festzustellen sind, auch die Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs 1 S 1 sowie die Höhe der nach § 3 Abs 3 S 2 Nrn 1–6 und 13 EStG mindernden Beträge gesondert fe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Die Wirkungen des Antrags

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Sofern die in § 8d KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, treten die dort genannten Rechtsfolgen ein, dh § 8c KStG ist auf die betroffenen Verluste nicht anzuwenden (dies gilt allerdings auch für die Stille-Reserven-Klausel iSd § 8c Abs 1 S 5ff KStG; s Tz 7), und der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zivilrechtliche Qualifikation ausländischer Gesellschaften

Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Qualifikation ausl Gesellschaften, die nach dem ZivR eines anderen Staates gegründet wurden und ihre Geschäftsleitung und damit ihren Verwaltungssitz im Inl haben, ist bereits zivilrechtlich nicht unumstritten. Das Internationale Gesellschaftsrecht der BRep ist nicht kodifiziert (s Kaligin, Das internationale Gesellschaftsrecht der B-Rep...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, ist der Rest-AP auch üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Feststellung nach § 14 Abs 5 S 1 KStG

Tz. 100c Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Ausübung von Tätigkeiten, die nach § 8 Abs 9 KStG vd Sparten zuzurechnen sind, durch die OG ist eine mit dem dem OT zuzurechnenden Einkommen der OG zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlage, die nach § 14 Abs 5 S 1 KStG gesondert und einheitlich festzustellen ist (s § 14 KStG Tz 1139). Diese Feststellung umfasst sowohl Feststellung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Anwendungsregelung zu § 8d KStG (§ 34 Abs 6a KStG idF des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Kö)

Tz. 47 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 34 Abs 6a KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö regelt die erstmalige Anwendung des neu eingeführten § 8d KStG. Die Vorschrift des § 8d KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö eröffnet einer Kö die Möglichkeit, Verluste unabhängig von einem sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Körperschaftsteuersatz

Tz. 33 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die Besteuerung der Vermietungsgen und -vereine ist – sowohl bei partieller als auch bei voller StPflicht – folgender KSt-Satz maßgebend:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Hybride Rechtsformen

Tz. 135 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Problematisch sind ferner Umwandlungen von Rechtsträgern hybrider Rechtsform. Maßgebend für die umwstliche Beurteilung eines Rechtsträgers ist dessen zivilrechtliche Rechtsform. Das soll nachfolgend am Bsp einer atypisch stillen Beteiligung (dazu bereits s Tz 53ff) und anhand der KGaA dokumentiert werden. 2.9.1 Atypisch stille Beteiligung Tz....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18 Anwendungsregelung aufgrund der Aufhebung des § 4 Abs 5 S 1 UmwStG gem § 27 Abs 17 UmwStG idF des AbzStEntModG

Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) wurde der S 1 des § 4 Abs 5 UmwStG mit Wirkung zum 09.06.2021 (Tag nach der Veröffentlichung des Ges im BGBl) aufgehoben. § 4 Abs 5 S 1 UmwStG in der am 08.06.2021 geltenden Fassung bezog sich auf § 50c EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) der durch das StS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.2 Verschulden

Tz. 269 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Voraussetzung dafür, dass der Haftungstatbestand der sog Ausstellerhaftung verwirklicht wird, ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Ausstellenden. Nach der Rspr (s Urt des FG München v 16.06.1996, EFG 1997, 322; Rev zurückgewiesen; s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128) sind die Verschuldensbegriffe des § 9 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3.1 Allgemeines

Tz. 155 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus der optierenden Gesellschaft, die zivilrechtlich eine Personenhandelsgesellschaft ist, aus und erfüllt der verbleibende Gesellschafter nicht die pers Voraussetzungen eines übernehmenden Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 4 UmwStG, ist nach § 1a Abs 4 S 6 KStG von einer fiktiven Auflösung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Je nach Rechtsform Anwendung des § 8b KStG oder des § 3 Nr 40 und des § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Einkommens des Organträgers (§ 15 S 1 Nr 2 S 2 und 3 KStG)

3.3.2.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG verlagert die Entscheidung über die je nach Rechtsform unterschiedliche stliche Behandlung von Vermögensmehrungen bzw -minderungen der OG sowie der damit zusammenhängenden Ausgaben auf die Ebene des OT. Ist der OT eine Pers-Ges, entscheidet sich die stliche Behandlung sogar erst auf der MU-Ebene, und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Der Bestand des Einlagekontos reicht zur Finanzierung der Nennkapitalrückzahlung nicht aus (§ 28 Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 90 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für den Fall, dass der positive Bestand des stlichen Einlagekontos für den Abzug nach § 28 Abs 2 S 3 KStG nicht ausreicht, regelt der durch das SEStEG eingefügte § 28 Abs 2 S 4 KStG, dass der übersteigende Teil der Nennkap-Rückzahlung ebenfalls als GA gilt, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Im Ergebnis muss der AE in die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 154 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind begünstigte Zuwendungen insges bis zu 20 % des Einkommens (hierzu s Tz 156ff) oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter (hierzu s Tz 159ff) abzb. Der Stpfl hat insoweit ein Wahlrecht, von welchem Höchstbetrag er Gebrauch machen möchte. Dieses Wahlrecht kann e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 (Fremdübliche) Zinsen aus Gesellschafterdarlehen führen nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG auf Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Wesensmerkmal eines Darlehens ist die bestehende Rückzahlungsverpflichtung bei Zeitablauf oder bei unbefristeter Hingabe mit Kündigung. Ebenfall...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.3 Die Rechtsauffassung der Finanz-Verwaltung

Tz. 42c Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Praxis der Fin-Verw ist bislang uneinheitlich und reicht von einer strikten "intransparenten" über vd Mischlösungen bis zu einer ebenso strikten "transparenten" Besteuerung. Nach R 9 Abs 2 S 1 KStR 2022 sind die Aufwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 1 KStG bereits bei der Eink-Ermittlung zu berücksichtigen. Zu der Folge dieser Verw-Auff für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2.3 Teilwertabschreibung

Tz. 130 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eigene Anteile haben, solange noch kein Einziehungsbeschl gefasst wurde, grds noch einen Marktwert, der durch die GmbH iRe Veräußerung realisiert werden kann. Insoweit ist noch kein Grund für eine Tw-Abschr nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG gegeben (s Urt des BFH v 06.12.1995, BStBl II 1998, 781). Auch eine Abschr nach § 253 Abs 3 HGB aF kommt in di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 681 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ungeklärt ist, ob die Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG auf die GewSt durchschlägt (dazu s Benecke/Schnitger, IStR 2013, 143, 148; bejahend: Benecke, verneinend: uE zutr: Schnitger). Ablehnend auch s Kempf/Loose/Oskamp (DStR 2018, 2511), s Schneider/Schmitz (GmbHR 2013, 281, 284), s Löwenstein/Maier (IStR 2002, 185), s Orth (IStR, Beih ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden (s R 55 Abs 1 S 1 KStR 1995). Dazu auch s Urt des FG Bln-BB v 21.08.2007 (EFG 2007,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.26 Anwendungsregelungen zu § 26 KStG (§ 34 Abs 9 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 26 KStG idF des Zollkodex-StAnpG ist gem § 34 Abs 9 S 1 KStG idF des Zollkodex-StAnpG erstmals auf Eink und Eink-Teile anzuwenden, die nach dem 31.12.2013 zufließen. Entspr galt bereits für die vorangegangene Neufassung des § 26 KStG idF des Kroatien-StAnpG. Der S 2 des § 34 Abs 9 KStG idF des Zollkodex-StAnpG regelt die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.5 Übergangsregelungen

Tz. 162 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 22 und 23) hat für Organschaften, die früher auf der Grundlage des § 14 KStG idF vor dem StVergAbG anzuerkennen waren, Übergangsregelungen für die Anpassung an die ab VZ 2003 strengeren Voraussetzungen geschaffen (s Tz 289).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Holdinggesellschaft als Organträger

Tz. 134 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Kap-Ges kann, weil kraft Rechtsform gew, stets OT sein. Wegen der schärferen Voraussetzungen für PersGes s Tz 149ff. Tz. 135–139 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.3 Spendenabzug bei der Spartenrechnung nach § 8 Abs 9 KStG

Tz. 232 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8 Abs 9 KStG sind bei Kap-Ges, für die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG zur Anwendung kommt, die einzelnen Tätigkeiten der Gesellschaft getrennten Sparten zuzuordnen (s § 8 Abs 9 KStG Tz 6ff). Für jede Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln (s § 8 Abs 9 S 2 KStG). Hiernach wären uE jeder einzelnen Sparte auch die von ihr geleisteten Zuwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer optierenden Gesellschaft

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 IdR bildet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Personenhandelsgesellschaft einen BgA (s Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880; s § 4 KStG Tz 52a ff), so dass vor der Option ein BgA vorliegt. Die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an der optierenden Gesellschaft nach der Option bildet jedoch nur dann einen BgA, wen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Erstmalige Anwendung des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 2a KStG)

Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die geänderte Fassung der St-Befreiungsvorschrift des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 2a KStG erstmals ab dem VZ 2019 anzuwenden. Die Änderung der St-Befreiungsvorschrift ist Folge der Aufhebung der Branntweinmonopolverwaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/rückwirkende Regelung

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Absatz 6 wurde durch das Wachtumschancenges v 27.03.2024 eingefügt. Er gilt gem § 34 Abs 10a KStG rückwirkend für alle offenen Fälle (s § 34 Tz 97). Die Regelung reagiert spät und auf Druck eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen D (vgl von Brocke, IWB 2024, 359) auf eine bereits aus 2006 stammende Rspr des EuGH (Urt v 14.09.2006, C-386/04...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.21 Anwendungsregelungen zu § 20 KStG (§ 34 Abs 7a KStG idF des StÄndG 2015)

Tz. 65 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 7a S 1 KStG idF des StÄndG 2015 ist § 20 Abs 1 KStG idF des StÄndG 2015 auch für frühere VZ anzuwenden. Die Vorschrift des § 20 Abs 1 KStG wurde im Zuge des StÄndG 2015 durch Einfügung eines neuen S 2 klarstellend geändert. Danach ist für Schwankungsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen iSd § 341h HGB in der St-Bil eine ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 1 KStG ist die Kernvorschrift zur subjektiven KStPflicht. Die Regelung enthält in Abs 1 Nrn 1–6 eine Aufzählung ganz bestimmter unbeschr kstpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inl. Der früher von der Rspr als "abschließend" definierte Charakter (dazu s Urt des BFH v 19.08.1958, BStBl III 1958, 46...mehr