Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Keine Auswirkung der Abgeltungswirkung auf § 27 Abs 1 KStG 1999 (§ 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999)

Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 50 Abs 2 Nr 2 KStG 1999 war die KSt nicht abgegolten, soweit nach § 27 KStG 1999 die Ausschüttungsbelastung herzustellen war. Dies stellte sicher, dass bei Weiterschüttung der abzugsstpflichtigen Eink trotz § 50 Abs 1 KStG 1999 (jetzt § 32 Abs 1 KStG) bei der ausschüttenden Kö eine KSt-Erhöhung stattfinden durfte. Tz. 44 Stand: EL 115 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.6 Keine Anwendungsfälle iSd § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG ist nicht anzuwenden auf (glA s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 71): Gewinnabführungen der OG, denn die Gewinnabführung ist nicht eine nach § 8b Abs 1 KStG stfreie GA; oGA der OG aus vororganschaftlichen Rücklagen (dazu s § 14 KStG Tz 878ff). § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG befrifft nämlich nicht die Auschüttu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Kein zusätzlicher Abzug von Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 164 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 10b Abs 1a EStG können Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun VZ nach Antrag des Stpfl bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR zusätzlich zu den als SA iSd § 10b Abs 1 EStG zu berücksichtigenden Zuwendungen abgezogen werden. § 9 KStG enthält keine entspr Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Nichtanwendung der §§ 13 bis 16, 18 und 35 EStG (§ 1a Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Wechsel des Besteuerungssystems durch die Option (s Tz 2 und s Tz 45) führt weiter dazu, dass die §§ 13 bis 16, 18 und 35 EStG folglich grds nicht mehr anwendbar sind (s § 1a Abs 3 S 3 KStG). Die Veräußerung des Pers-Ges-Anteils löst keine Besteuerung nach § 16 EStG, sondern nach § 17 EStG oder § 20 EStG aus (s Tz 97ff). Leistungsvergüt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.1 Allgemeines

Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erforderliche Gewerblichke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.3 Art und Inhalt der Buchungsbestätigung

Tz. 188 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Buchungsbestätigung kann es sich zB um den Kto-Auszug oder auch um eine sonstige Bestätigung des Kreditinstituts handeln. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kto-Nummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tats Durchführung der Zahlung ersichtl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 95e Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist OT eine Pers-Ges, können bei ihr die kstlichen Einkommensermittlungsvorschriften des § 8 Abs 3 S 2 und § 8 Abs 7 KStG nicht angewendet werden (s Neumann in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 15 KStG Rn 41 und s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, KStG, § 15 Rn 143). Nach Neumann (aaO) und Rödder/Liekenbrock (aaO) sind § 8 Abs 3 S 2 KStG bzw § 8 Abs 7 KSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Erstmalige Feststellung; Zu- und Abgänge beim Sonderausweis

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 vorläufig frei Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist einmal ein Sonderausweis festgestellt, ist die gesonderte Feststellung von Jahr zu Jahr fortzuschreiben, bis sich der Sonderausweis auf null verringert (s Tz 51). Zugänge zu einem festgestellten Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG können sich ergeben aus einer weiteren Kap-Erhöhung aus Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.15 Erstmalige Anwendung des § 10 Nr 3 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6c KStG)

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 10 Nr 3 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals auf nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Erstmalige Anwendung (§ 34 Abs 1a KStG)

Tz. 166 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 1a KStG idF des KöMoG ist § 1a KStG erstmals für den VZ 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag erstmals für nach dem 31.12.2021 beginnende Wj gestellt werden kann. Dh bei kj-gleichem Wj kann frühestens für das Wj 2022 optiert werden, wobei der Antrag nach § 1a Abs 1 S 1 KStG spätestens bis zum 30.11.2021 gestellt sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3 Bildung und Fortentwicklung der organschaftlichen Ausgleichsposten; einkommensmäßige Auswirkungen (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

12.4.3.3.1 Grundsätzliches Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Ausnahmen von der Abgeltungswirkung außerhalb des § 32 Abs 2 KStG

Tz. 47 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abgesehen von den bereits an anderer Stelle behandelten Ausnahmen (§ 48ff EStG, inl Betrieb bzw BgA von beschr Stpfl, s Tz 13, s Tz 20, s Tz 27; § 50a Abs 3 EStG, dazu s Tz 36c; § 50a Abs 7 EStG, dazu s § 2 KStG Tz 142, 148) sowie innerhalb des § 32 die Abs 5 (s Tz 49) und 6 (s Tz 60) bestand mit § 50 Abs 5 S 2 Nr 3 EStG aF bis 2008 eine wei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreuzer, Die Mehrmütterorganschaft, insbes gewstliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Darlehensgewährung an die OG, FR 1981, 398; Schmidt, Zwingend gesamtschuldnerischer Verlustausgleich bei der Mehrmütterorganschaft, DB 1984, 1181; Klose, Zur mittelbaren Beteiligung bei der Mehrmütterorganschaft, BB 1985, 1947; Wiechmann, Verlustausgleich bei "Mehrmütter-Organschaft", DB 1985, 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3 Veranlasserhaftung (§ 9 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG)

Tz. 270 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 3 S 2 KStG erfasst zum anderen auch die Fälle der unzutr tats Verwendung von Zuwendungen. Nach dieser Vorschrift haftet auch derjenige für die entgangene St des Zuwendenden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendung nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet wird. Die "Veran...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Erstmalige Anpassung an BilMoG-Grundsätze

Tz. 160 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Sofern vor Inkrafttreten des BilMoG eigene Anteile angeschafft wurden, die nach den vorgenannten Grundsätzen zu aktivieren waren, ist zu beachten, dass diese Aktivierung nach den Änderungen durch das BilMoG nicht mehr zulässig ist. Nach Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB iVm § 272 Abs 1a HGB entfällt ab Inkrafttreten des BilMoG (idR ab 01.01.2010) der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.3 Der sog Kaufmannstest (§ 14 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 741 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 3 KStG muss der über den Mindestbetrag nach § 304 Abs 2 S 1 AktG hinausgehende Betrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet sein (sog "Kaufmannstest"). Krit dazu s Ortmann-Babel/Bolik (DB 2018, 1876, 1878). Diese an den Wortlaut des § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG anlehnende Formulierung stellt, wie Weiss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Auf den nach § 1a Abs 2 S 1 KStG fingierten Formwechsel finden nach § 1a Abs 2 S 2 KStG die §§ 1 und 25 des UmwStG entspr Anwendung. Dh für den fiktiven Formwechsel gelten alle Vorschriften, die auch bei einem "echten" Formwechsel zu beachten sind. Die Option führt somit zu einer Einbringung iSd §§ 20ff UmwStG . Tz. 62 Stand: EL 115 – ET: 09/2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Letztmalige Anwendung des UmwStG aF (§ 27 Abs 2 UmwStG)

Tz. 9 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das UmwStG aF ist nach § 27 Abs 2 S 1 UmwStG letztmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öff Reg bis zum 12.12.2006 erfolgt ist. Wegen der Frage, welche Umwandlungsvorgänge erfasst werden und in welchen Fällen die Wirksamkeit der Um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Verfahrensrecht

Tz. 93a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erhält das FA keinen fristgerechten Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG, hat es von Amts wegen einen nachträglichen Einbringungsgewinn zu ermitteln (s § 22 Abs 3 S 2 iVm Abs 1 S 1 oder Abs 2 S 1 UmwStG). Dabei sind hinsichtlich der Höhe des Einbringungsgewinns I/II dieselben Grundsätze anzuwenden, wie einer tats Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1/A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, Überlegungen zur gesetzgeberischen Berücksichtigung der Pers-Bezogenheit von Kap-Ges bei der Kö-Besteuerung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, Identitätsw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Gesonderte Feststellung und Fortschreibung des Sonderausweises; Erklärungspflicht (§ 28 Abs 1 S 4 iVm § 27 Abs 2 KStG)

5.4.4.1 Allgemeines Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG gilt § 27 Abs 2 KStG entspr. Die entspr Anwendung des § 27 Abs 2 S 1 KStG bedeutet, dass der Bestand des Sonderausweises zum Schluss jedes Wj gesondert festzustellen ist. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit. Für ihre Durchführung gelten die §§ 179–183 AO. Nach § 28 Abs 1 S 4 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.1 Allgemeines

Tz. 1463 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen Grundanwendungsfällen des § 14 Abs 3 KStG s Tz 990ff und s Tz 1071, § 14 Abs 4 KStG s Tz 1395ff und s Tz 1072. Die Thematik der Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft ist derart vielschichtig, dass auch die nachstehende Fallsammlung, in der jeweils auf die Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG eingegangen wird, nicht den Anspruch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Veräußerung der Anteile als Auslöser für den Einbringungsgewinn I

Tz. 94a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Dass die Veräußerung der erhaltenen (sperrfristverhafteten) Anteile iSd § 22 Abs 1 UmwStG – unabhängig von der Pers des AE – zu einem rückwirkenden Einbringungsgewinn I führt, ergibt sich (nur) aus § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (und nicht aus der [Sonder-]Regelung des § 22 Abs 4 UmwStG; ebenso die hA, s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 54...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Erfüllung der Nachweispflicht des § 22 Abs 3 S 1 UmwStG

Tz. 91b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird der Nachw iSd § 22 Abs 3 S 1 UmwStG fristgerecht erbracht, wird das FA nähere Erläuterungen einfordern, wenn die stliche Zurechnung der maßgebenden Anteile nicht hinreichend klar ist (s Tz 90a). Die Regelung des § 22 Abs 3 S 2 UmwStG greift nicht ("Erbringt er den Nachw nicht, …"). Dies gilt auch dann, wenn der Nachw eine geänderte Ante...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Erstmalige Anwendung, wenn die Wirksamkeit der Umwandlung eine Eintragung in ein öffentliches Register nicht voraussetzt (§ 27 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 27 Abs 1 S 2 UmwStG ist für Einbringungen, deren Wirksamkeit keine Eintragung in ein öff Reg voraussetzt, das SEStEG erstmals anzuwenden, wenn das wirtsch Eigentum an den eingebrachten WG nach dem 12.12.2006 übergegangen ist. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 27 Abs 1 S 2 UmwStG gilt nur für Einbringungsfälle (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst in dem Wj 0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 93 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 8 Abs 7 S 2 KStG liegt ein Dauerverlustgeschäft vor, soweit aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen Gründen eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Durch diese Definition sollen die Tätigkeiten der öff Hand erfasst werden, die diese insbes nach den einschlägigen kom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.4 Ab Veranlagungszeitraum 2017 nur noch Belegvorhaltepflicht

Tz. 184 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das "Ges zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" v 18.07.2016 wurde die bisher in § 50 Abs 1 EStDV normierte Belegvorlagepflicht durch eine Belegvorhaltepflicht abgelöst. In der Neufassung der Vorschrift wird der Zuwendungsabzug nicht mehr von einem Nachw der Zuwendung durch (Vorlage einer) Zuwendungsbestätigung abhängig gemach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.4 Die optierende Gesellschaft hat in den Fällen des § 1a Abs 1 S 3 oder 4 KStG ihren Sitz im Inland (§ 1a Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO bzw erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Pers-Ges ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Verhältnis zum Außensteuergesetz

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da Anteile an einer optierenden Pers-Ges Anteile iSd § 17 EStG darstellen, ist auch § 6 AStG zu beachten. GlA s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 92); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 536); s Cordes/Kraft (FR 2021, 401, 406); s Kölbl/Luce (Ubg 2021, 264, 270); s Fuhrmann (NWB 2021, 2356, 2362); s Grotherr (Ubg ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Allgemeines

Tz. 53 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Aufzählung der für den Verlusterhalt schädlichen Ereignisse um eine abschließende Aufzählung (s Tz 11, 47; glA s Bakeberg/Krüger, BB 2016, 2967, 2970; s Frey/Thürmer, GmbHR 2016, 1083, 1085; und s Kenk, BB 2016, 2844, 2846; zur Einbeziehung des § 8c KStG in die schädlichen Ereignisse s Tz 48 und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 123 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen ist nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1978, 488 und v 25.11.1987, BStBl II 1988, 220) noch zu bejahen, wenn die Mitglieder entweder nicht im rechtlichen Sinne zur Zahlung verpflichtet sind oder wenn die rechtliche Verpflichtung, aufgr derer die Beiträge entrichtet werden, freiw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 S 3–6 UmwStG (§ 27 Abs 12 UmwStG)

Tz. 32 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist § 2 Abs 4 UmwStG um die S 3 bis 6 ergänzt worden. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG Tz 114ff. Die Anwendungsregelung in § 27 Abs 12 UmwStG entspr der des § 27 Abs 1 UmwStG mit der Maßgabe, dass auf den 06.06.2013 abzustellen ist. Wegen der Einzelheiten kann daher auf die Ausführungen zu § 27 Abs 1 UmwStG verwiesen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 "Vororganschaftliche Rücklagen" nur in der Steuerbilanz

Tz. 883 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehrabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit werden für stliche Zwecke wie eine GA behandelt, entspr Minderabführungen werden stlich wie eine Einlage behandelt (s § 14 Abs 3 KStG). Dazu näher s Tz 965ff. Die für GA geltenden Grundsätze können trotz bestehender Organschaft auch im Fall vororganschaftlich verursachter Mehrabfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Optionsmöglichkeit für Genossenschaften und Vereine (§ 34 Abs 2 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften wurden die Wörter "Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort "Genossenschaften" ersetzt, da das GenG zwischenzeitlich diesen Begriff verwendet. Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Anpassung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.2 Für die optierende Gesellschaft erfolgt keine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, und hat die Pers-Ges ihren Sitz im Ausl ist nach § 1a Abs 1 S 3 iVm S 5 KStG der Antrag bei dem für die KSt oder ESt des Gesellschafters zuständigen FA, dh bei dem FA des Gesellschafters einzureichen. Dieses bestimmt sich nach §§ 19 bzw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.1 Vereinfachter Zuwendungsnachweis in Katastrophenfällen

Tz. 185 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a EStDV genügt für den Spendenabzug der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines Zeitraums, den die obersten Fin-Beh der Länder im Benehmen mit dem BMF bestimmen, auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Formwechsel (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 62 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Für den Formwechsel einer Pers-Handels-Ges in eine Kap-Ges oder Genossenschaft eröffnet § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG den Anwendungsbereich des Gesetzes. Formwechselnde Rechtsträger können umwandlungsrechtlich allerdings nur Pers-Handels-Ges oder Partnerschaftsgesellschaften sein (§ 191 UmwG). Zu den umwandlungsrechtlichen Voraussetzungen ansonsten s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.3 Die Bedeutung des § 16 Abs 2 S 1 EStG für die Bildung einer Ergänzungsbilanz

Tz. 62a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In Zusammenhang mit der Diskussion der Zulässigkeit einer Erg-Bil wurde auch die Bedeutung des § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 16 Abs 2 S 1 EStG für die stliche Beurteilung dieser Rechtsfrage erörtert. Diese Vorschriften stellen die Veräußerung des (gesamten) Anteils eines phG einer KGaA der Veräußerung eines (gesamten) MU-Anteils iSd § 15 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 129 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Ausnahme von der Regelbewertung zum gW und auf Antrag als materiell-rechtliche Voraussetzung für eine Minderbewertung kommt der Ansatz von Bw oder Zwischenwerten bei der optierenden Gesellschaft in Betracht (s § 3 Abs 2 UmwStG). Wegen Einzelheiten zum Bw- bzw Zwischenwertansatz s § 3 UmwStG Tz 50ff. Tz. 130 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fichtelmann, Beendigung der Organschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens? GmbHR 2005, 1346; Maus, Die ustliche Organschaft in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2005, 859; Hölzle, UStliche Organschaft und Insolvenz der OG, DStR 2006, 1210; Walter/Stümper, Überraschende Gefahren nach Beendigung einer Organschaft, GmbHR 2006, 68; Bahns/Graw, Organschaftliche Einkommenszurechn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Anders als die unbeschr StPflicht nach § 1 KStG kennt die beschr StPflicht, die in § 2 KStG geregelt ist, zwei verschiedene Alt: Beschr stpfl sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inl, soweit sie inl Eink iSd § 49 EStG erzielen, sonstige nicht unbeschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen...mehr