Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.2 Übernahmeergebnisermittlung

Tz. 136 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Weitere Folge des fiktiven Formwechsels bei der Rückoption ist, dass ein Übernahmegewinn/-verlust nach § 4 Abs 4 und 5 UmwStG unter Berücksichtigung des § 5 UmwStG zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses s § 4 UmwStG Tz 39ff und s § 5 UmwStG Tz 1ff. Die Behandlung des Übernahmeverlusts richtet sich nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 83 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die optierende Gesellschaft hat die ges vorgeschriebenen Einschränkungen für einen Bw-/Zwischenwertansatz zu beachten, wenn und soweit nicht sichergestellt ist, dass das eingebrachte BV später bei der optierenden Gesellschaft der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG), die MU-Anteile zum Einbringungsstichtag über ein neg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.2 Nichtanwendung von Regelungen des InvStG bei der Organgesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG)

Tz. 66b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 1 KStG sind § 20 Abs 1 S 1–3 und Abs 2–4, die §§ 21, 30 Abs 2, die §§ 42 und 43 Abs 3, § 44 und § 49 Abs 1 InvStG bei der OG nicht anzuwenden. In mehrstufigen Organschaften gilt die Nichtanwendung für jede OG in der Organschaftskette. GlA s Frotscher (in F/D, § 15 KStG Rn 100d) und s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.32 Anwendungsregelung zu § 37 KStG (§ 34 Abs 12 KStG)

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 13g KStG idF des JStG 2010, der durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 12 KStG geworden ist, enthält für die Fälle des § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010 (jetzt: § 34 Abs 11 KStG idF des Kroatien-StAnpG, s Tz 112) einen an die Änderungen des § 36 KStG angepassten Wortlaut des § 37 KStG. Durch die geänderte Umgliederungsvorschrift de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Inhalt des § 9 Abs 3 KStG

Tz. 5 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 9 Abs 3 KStG regelt in S 1 den Vertrauensschutz für den gutgläubigen Spender hinsichtlich der Abziehbarkeit der von ihm geleisteten Zuwendungen und enthält in den S 2 und 3 die hiermit korrespondierende Haftungsregelung für den Aussteller einer unrichtigen Zuwendungsbestätigung oder für denjenigen, der eine Zuwendung nicht zu den in der Bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Ausländische Familienstiftungen und Trusts

Tz. 100 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ausl Familienstiftungen (Stiftungen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausl) idS sind Stiftungen, bei denen der inl Stifter seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu Bezugs- oder Anfallsberechtigten macht. Beträgt diese Bezugs- oder Anfallsberechtigung mehr als die Hälfte, sind das Vermögen und die Eink der Stiftung dem unbeschr stpfl inl St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002

Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der OG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5 Spendenabzug bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 235 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei BgA von jur Pers d öff Rechts können Zuwendungen iRd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG abgezogen werden. Dabei sind auch Spenden an die eigene Träger-Kö grds abzb (s R 9 Abs 7 KStR 2015). Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil man den BgA und seine Träger-Kö als zwei vd St-Subjekte – wie die Kap-Ges und ihren AE – ansieht (s § 4 KStG Tz 175ff). Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 KStG ist durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst worden. § 34 KStG idF des Kroatien-StAnpG ist durch das Zollkodex-StAnpG das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das StÄndG 2015, das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustrechnung bei Kö, das Ges zur Weiterentwicklung der EU-Amtshilfe-RL und von weiteren Maßnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Anteilstausch (Fallgruppe 2)

Tz. 164 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim Anteilstausch (Fallgruppe 2) hat im Ergebnis nur der übernehmende Rechtsträger die pers Anforderungen des § 1 Abs 4 UmwStG zu erfüllen (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2763). Es muss sich um eine EU-/EWR-Kap-Ges oder Genossenschaft und damit um eine Gesellschaft handeln, die als übernehmender Rechtsträger die Voraussetzungen des Art 54 AEUV od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringungen nach § 24 UmwStG (§ 1 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 176 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 Abs 4 S 1 UmwStG ist in den Fällen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges (§ 24 UmwStG) nicht anzuwenden. Die Vorschrift stellt also letztlich keine pers Quailifikationserfordernisse für den Siebten Teil des UmwStG auf, und das UmwStG ist auch auf Umwandlungsbeteiligte mit Sitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.8 Unterjährige Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 1360 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein Sonderproblem, das mit der Rechtsnatur der organschaftlichen AP zusammenhängt, ergibt sich, wenn in dem Jahr des Auftretens des Unterschieds zwischen H-Bil und St-Bil, und zwar nach Eintritt der Ursache für die Mehr-/Minderabführung, die Organbeteiligung veräußert wird. Würde man den AP – entgegen der hM (s Tz 1181ff) – als Zusatzposte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.1 Allgemeines

Tz. 197 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Rn 24 und 25 des Schr des BMF v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) enthalten Regelungen zur Anpassung der St-Bil an die BilMoG-Grundsätze und deren Auswirkungen auf die §§ 27 und 28 KStG. Die Rn 26–29 schließlich enthalten Übergangsregelungen für Zeiträume, in denen bereits das Halb- bzw Teil-Eink-Verfahren gilt, aber noch nicht das BilMoG....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.4 Spendenabzug bei Beteiligung an einer Personengesellschaft

Tz. 233 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zuwendungen, die von einer Pers-Ges geleistet worden sind, sind nicht bei ihr selbst, sondern erst anteilig bei ihren Gesellschaftern abzb (s Urt des BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70). Bei der Einkommensermittlung einer an der Pers-Ges beteiligten Kö ist zu beachten, dass die von der Pers-Ges geleisteten Zuwendungen, die anteilig auf die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Zur Abgrenzung der Verfahren während der Organschaft; Auflösung einer in organschaftlicher Zeit gebildeten Kapitalrücklage

Tz. 884 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine in organschaftlicher Zeit gebildete Kap-Rücklage noch während der Laufzeit des GAV wieder aufgelöst, unterliegt der Auflösungsbetrag nicht der Gewinnabführung; er kann aber ausgeschüttet werden (s Tz 426).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Partielle Steuerpflicht, wenn die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten bis zu 10 % bzw 20 % der Gesamteinnahmen betragen

Tz. 27 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Betragen die Einnahmen aus den anderen Tätigkeiten bis zu 10 % der Gesamteinnahmen, so tritt hinsichtlich dieser anderen Tätigkeiten partielle StPflicht ein (ebenso s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 31). Zur Erhöhung der Grenze auf 20 % der Einnahmen nach Satz 3 und 4 der Vorschrift, s Tz 20 und 21. Die Auff der Fin-Verw wurde mittlerweile v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Liekenbrock, Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387; Köhler/Hahne, BMF-Schr zur Anwendung der stlichen Zinsschranke und zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kap-Ges, DStR 2008, 1505; Herzig/Liekenbrock, Zum Zinsvortrag bei der Organschaft, DB 2009, 1949; Herzig/Liekenbrock, Konzernabgrenzung und Konzernbilanzierung nach §§ 4h EStG, 8a KStG bei Organschaft, Ubg 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Anwendung von H 14.7 KStH 2022 bei einer mehrstöckigen Organschaft

Tz. 823 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auch zur stlichen Behandlung des nachstehenden Sachverhalts enthält H 14.7 KStH 2022 keine eindeutige Aussage. Beispiel: Nach dem Wortlaut des H 14.7 KStH 2022 ist das T-Einkommen (erster Organkreis) bei M im VZ 01 zu erfassen. Gleiches gilt uE für dessen Weiterzurechnung zu der GM (glA s Frotscher, in F/D, § 14 KStG Rn 661 und s Brink, in S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 AktG regelt mit der Festlegung des Höchstbetrags der Gewinnabführung eine Abführungssperre, die zwingend zu beachten ist. Dort geregelt ist die Deckelung der Gewinnabführung auf den ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschuss, vermindert um einen vororganschaftlichen Verlustvortrag, um den in die ges Rücklage nach § 300 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Inhaber von Anteilen aus einer steuerbegünstigten Betriebseinbringung (§ 22 Abs 1 UmwStG)

Tz. 20 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1.3.1.1 Beteiligter bei einer Einbringung oder einem Formwechsel (originärer Einbringender) § 22 Abs 1 UmwStG regelt die Besteuerungsebene des Einbringenden, der als Gegenleistung Anteile aus einer st-begünstigten Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, aus dem Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 25 UmwStG oder der Option gem § 1a KStG an der überneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung

Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KGaA überlassenen WG im BV des p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.4 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die geänderte Fassung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 5 S 4 KStG erstmals für den VZ 2018 anzuwenden. Nach § 8b Abs 4 S 8 KStG werden für die Berechnung der Beteilungsquote iRd Beurteilung, ob ein unter die StBefreiung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Veräußerung der Kommanditaktien

Tz. 67 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewinne aus der Veräußerung der Kommanditaktien sind nur iRd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG, § 23 EStG aF der Besteuerung zu unterwerfen; auch für die Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten gelten die Beschränkungen dieser Vorschriften. Bei der Besteuerung ist ggf der Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG zu berücksichtigen. Gehören die Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4 Besteuerung offener Rücklagen

Tz. 138 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der fiktive Formwechsel führt zur Besteuerung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1ff. Ebenfalls hierzu s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 366), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 945, 951), s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 115), s Wacker/Krüger/Levedag/Loschelder (Beihefter zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.4 Keine Veräußerung nach § 22 Abs 1 InvStG bei bloßer Begründung oder Beendigung der Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG)

Tz. 66g Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG sind für die bloße Begründung oder Beendigung einer Organschaft nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nicht die Rechtsfolgen einer fiktiven Veräußerung nach § 22 InvStG zu ziehen. Ändert sich der Teilfreistellungssatz aus anderen Gründen (insbes durch Änderung der Anlagebedingungen des Investmentfonds oder weil der OT während...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Ablehnung der Richtlinienregelung durch den BFH

Tz. 961 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) hat die frühere Regelung in R 59 Abs 3 S 4 KStR 1995 nicht bestätigt. Der BFH sieht im früheren KStG keine Rechtsgrundlage, die es der Fin-Verw erlauben könnte, eine hr-liche Gewinnabführung für stliche Zwecke in eine GA umzudeuten. Nach den Urt-Gründen bestimmt sich allein nach Maßgab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Nachträgliche Aufstockung der Wertansätze bei der Übernehmerin

Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die rückwirkende Festsetzung eines Einbringungsgewinns I hat auf der Besteuerungsebene der übernehmenden Gesellschaft (auf Antrag) eine Aufstockung der Werte der eingebrachten WG nach Maßgabe des § 23 Abs 2 UmwStG zur Folge (s § 23 UmwStG Tz 110ff). Tatbestandliche Voraussetzung ist jedoch, dass durch Vorlage einer amtl Bescheinigung die St-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.22.1 Anwendungsregelungen zu § 21 KStG (§ 34 Abs 8 S 1 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften)

Tz. 73 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften wurde der bisherige Abs 8 idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö zu Abs 8 S 1. § 34 Abs 8 S 1 KStG enthält eine befristete Ges-Änderung des § 21 Abs 2 S 2 Nr 1 KStG. Nach der urspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2.1 Weiterveräußerung von aktivierten Anteilen

Tz. 157 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Veräußerung eigener Anteile, die nach den oben (s Tz 126ff) dargestellten Grundsätzen aktiviert wurden, kann sich als Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Bw der veräußerten Anteile ein VG oder Veräußerungsverlust ergeben. Tz. 158 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Rücklage für eigene Anteile nach § 272 Abs 4 HGB aF ist aufz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.3 Zuordnung bei mittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 2 KStG)

Tz. 191 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nur mittelbarer Beteiligung des OT an der Organschaft (mittelbare Organschaft) muss die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft (Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG) ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzuordnen sein. Es kommt nicht darauf an, ob die vermittelnde Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.4 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Tz. 793 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn die Bil-Ansätze in der H-Bil und in der St-Bil voneinander abweichen, führt das idR zu stlichem Mehrvermögen. Wird zB eine bei Aufstellung der H-Bil vorgenommene Abschr oder eine in der H-Bil gebildete Rückstellung stlich nicht bzw nur in vermindertem Umfang anerkannt, erhöht sich in diesem Jahr über eine stliche Korrektur bzw durch ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.7 Mehr-/Minderabführungen bei Verlusten der Organschaft

Tz. 1515 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Mehr-/Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG auch vorliegen können, wenn die OG einen Verlust erlitten hat, bestehen unterschiedliche Auff. Beispiel: Eine OG, die seit Jahren über einen GAV mit ihrem zu 100 % beteiligten OT verbunden ist, weist in ihrer H-Bil einen Verlust von ./. 500 TEUR aus. Der St-Bil-Verlust beträgt weg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.5 Änderung des Ausgleichspostens; nachträgliche Bildung

Tz. 1310 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird die St-Bil der OG nachträglich berichtigt, rechtfertigt dies uE beim OT für alle Jahre, für die die entspr Voraussetzungen gegeben sind, die nachträgliche Bildung besonderer AP oder eine Änderung früher gebildeter besonderer AP. Die noch in den KStR 2004 (R 63 Abs 4) enthaltene Regelung dazu ist allerdings in den KStR 2015 nicht mehr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG)

3.5.2.1 Tatsächliche Steuerbefreiung als Voraussetzung für den Zuwendungsabzug Tz. 135 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst b KStG sind abzb Zuwendungen an eine nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse. Hierunter fallen nur Zuwendungen an unbeschr oder an beschr Stpfl, da nur für diese eine tats StBefreiung nach § 5 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.7 Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 66j Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für gewstliche Zwecke regelt § 20 Abs 5 InvStG, dass die Freistellungen nach § 20 Abs 1 bis 3 InvStG nur zur Hälfte zu berücksichtigen sind. Wegen der Nichtanwendung des § 20 Abs 1 bis 4 InvStG bei der OG infolge des § 15 S 1 Nr 2a KStG unterbleibt damit auch gewstlich eine Freistellung. Einer gesonderten Regelung, so die amtliche Ges-Begr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.5 Form des Antrags (§ 1a Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 39 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 2 Hs 1 KStG ist der Antrag nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu stellen. Die Übermittlung des Datensatzes hat nach § 87a Abs 6 iVm § 87b AO über eine amtl bestimmte Schnittstelle zu erfolgen. Hierzu s Kurzinformation des FM S-H v 11.08.2021 (DStR 2021, 2468). Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.1 Spende eines Betriebs gewerblicher Art als (offene) Einkommensverteilung

Tz. 236 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach dem Urt des BFH v 01.02.1989 (BStBl II 1989, 471) ist ein Spendenabzug dann ausgeschlossen, wenn eine Sparkasse den Teil des Jahresüberschusses gemeinnützigen Zwecken zuführt, auf dessen Auszahlung der Gewährträger zuvor verzichtet hat, weil in diesem Fall eine Einkommensverteilung iSd § 8 Abs 3 S 1 KStG anzunehmen sei (ebenso s Urt de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9 Steuerliche Umqualifizierung von Mehr- bzw Minderabführungen mit vororganschaftlicher Verursachung in Gewinnausschüttungen bzw Einlagen (§ 14 Abs 3 S 1 bis 3 KStG)

12.3.5.9.1 Allgemeines Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.2 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 3 S 6 KStG idF des KöMoG (§ 34 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 24b Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch das KöMoG wurde nach dem durch das ATADUmsG dem Wortlaut des § 34 Abs 5 KStG vorangestellten S 1 (s Tz 24a) ein S 2 eingefügt. Die bisherigen S 1 bis 3 wurden durch das ATADUmsG zu den S 2 bis 4 und durch das KöMoG zu den S 3 bis 5. Nach § 34 Abs 5 S 2 KStG idF des KöMoG ist der ebenfalls durch dieses Ges eingefügte § 8b Abs 3 S 6 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Anteilseignerebene

Tz. 186 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem Vorgang der oben (s Tz 182) geschilderten Art gilt für die Besteuerung der AE der übertragenden Kö § 13 UmwStG entspr (s § 12 Abs 2 S 2 KStG aF). Die Anteile an der übertragenden Kö gelten als zum gW veräußert und die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Kö als mit diesem Wert angeschafft. Abw können die Anteile a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Abziehbare Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

Tz. 96 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG sind vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO abzb. Der Begriff "Spenden" umfasst sowohl Geld- als auch Sachspenden. Zum Begriff der Spenden s Tz 110ff, zu abzb Mitgliedsbeiträgen s Tz 121ff. 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung

Tz. 90 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 4 steht in engem Zusammenhang mit den ebenfalls im JStG 2009 erfolgten Änderungen des § 8 KStG. Insoweit handelte es sich bei dem JStG 2009 um ein "NichtanwendungsGes" zur Rspr des BFH (insbes s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBI I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.2 Gesetzliche Rücklage

Tz. 397 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der abzuführende Jahresüberschuss ist gem § 301 S 1 AktG um den Betrag zu vermindern, der nach § 300 AktG in die ges Rücklage einzustellen ist (s § 158 Abs 1 Nr 4 Buchst a AktG). Nach § 150 Abs 2 AktG hat eine AG (bzw eine SE) oder KGaA grds jährlich 5 % des Jahresüberschusses in die ges Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2.2 Weiterveräußerung von zur Einziehung bestimmten nicht aktivierten Anteilen

Tz. 159 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Werden urspr zur Einziehung bestimmte eigene Anteile veräußert, die nach den oben dargestellten Grundsätzen (s Tz 126ff) nicht aktiviert wurden, steht die Veräußerung wirtsch einer Kap-Erhöhung gleich. Das Nenn-Kap ist um den Nennbetrag (bzw den rechnerischen Wert) der ausgegebenen Anteile zu erhöhen und der den Nennbetrag (bzw den rechneri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Laufende Besteuerung

Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus Gew, sondern – wie bei den an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl hat, bei dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.6 Getrennte Betrachtung von Organgesellschaft und Organträger bei der Ermittlung der Beteiligungsgrenze nach § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG (§ 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG)

Tz. 66i Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2a S 6 KStG regelt, dass für die Anwendung der Beteiligungsgrenze des § 30 Abs 2 Nr 2 InvStG die Beteiligungen der OG und des OT getrennt betrachtet werden. Diese Regelung entspr der in § 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG enthaltenen und soll sicherstellen, dass zur Ermittlung der genannten Beteiligungsgrenze die Beteiligungen von OG und OT ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Feststellung nach § 14 Abs 5 S 1 KStG

Tz. 96a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das Unterhalten von (begünstigten) Dauerverlustgeschäften iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG durch die OG ist eine mit dem dem OT zuzurechnenden Einkommen der OG zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlage, die nach § 14 Abs 5 S 1 KStG gesondert und einheitlich festzustellen ist (s § 14 KStG Tz 1139).mehr