Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm gilt für Sach- und Rechtsmängel (BTDrs 14/6040, 231; HP/Faust Rz 8). Auf den Rechtskauf findet sie über § 453 entspr Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ergänzende Vertragsauslegung.

I. Funktion und Anwendungsbereich. Rn 15 Zweck der ergänzenden Vertragsauslegung ist es, Lücken der rechtsgeschäftlichen Regelung zu schließen. Ein derartiges Vorgehen kommt daher nur in Betracht, wenn die zu klärende Frage nicht im Wege der eigentlichen Auslegung zu klären ist. Diese ist daher stets vorrangig (BGH NJW-RR 09, 593 [BGH 21.01.2009 - XII ZR 79/07]). Ob es sich b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Person des Dritten.

Rn 11 Hinsichtlich der Person des zu schützenden Dritten ist die Rspr großzügig: Er kann bei Vertragsabschluss noch unbestimmt sein (zB wer als Käufer wegen des unrichtigen Wertgutachtens einen zu hohen Preis bewilligen wird, BGHZ 159, 1, 4 f mN); auch können sehr viele Personen in Betracht kommen (BGH aaO für ein Wertgutachten, mit dem unbestimmt viele Anleger geworben werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 5 Die Beweiskraft der notariellen Urkunde erstreckt sich darauf, dass die bezeichneten Personen die beurkundeten Erklärungen abgegeben haben, § 415 I ZPO, doch kann nach § 415 II ZPO eine unrichtige Beurkundung bewiesen werden (Baumgärtel/Laumen § 128 Rz 1 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderheiten.

Rn 24 Bei der Berechnung der Kosten (§ 559b Rn 6) muss angegeben werden, dass die Mieterhöhung nach dem vereinfachten Verfahren berechnet worden ist (§ 559c III 2). Fehlt es hieran, ist § 559c I nicht anwendbar. Die Erklärung kann allerdings nachgeholt werden (es gilt § 559b Rn 14 ff entsprechend).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

a) Allgemeines. Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zwingende Verbundenheit mit SonderE (§ 7 I 2 Hs 1).

1. Grundsatz. Rn 4 Auf dem Grundbuchblatt ist nach § 7 I 2 Hs 1 das zu dem Miteigentumsanteil gehörende SonderE (§ 1 II, III) einzutragen. Alle Miteigentumsanteile müssen mit SonderE verbunden sein. Isolierte Miteigentumsanteile sind grds (Rn 5) unzulässig (§ 3 Rn 7; München MietRB 10, 331). Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhaltes des SonderE kann nach § 7 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die europarechtliche Dimension des Verbraucherbegriffs und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsanwendung.

1. Die europarechtlichen Rechtsquellen zum Verbraucherbegriff. Rn 2 Ihren Ursprung finden die G gewordenen Komplementärbegriffe des Verbrauchers und des Unternehmers in den europäischen Vorgaben, wie sie sich in der HaustürwiderrufsRL (RL 85/577/EWG), der VerbraucherkreditRL (RL 87/102/EWG; zuletzt geändert durch RL 98/7/EWG), der FernabsatzRL (RL 97/7/EG), der PauschalreiseR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift des § 505e wurde erst zum 10.6.17 mit dem Zweck eingefügt, die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung zur Förderung der Rechtssicherheit zu konkretisieren. Die gemeinsame Zuständigkeit des BMJV u des BMF zum Erlass der Verordnung soll sicherstellen, dass für die Prüfung zivil- u aufsichtsrechtlich (vgl § 18a Xa KWG) dieselben Kriterien u Metho...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arztvertrag (Abs 1 lit b).

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nebenpflichten des Mieters.

aa) Allgemeines. Rn 58 Mieter treffen kraft Gesetzes mit Übergabe der Mietsache (nicht mit Unterzeichnung des Vertrags) als Nebenpflicht ungeschriebene Obhuts- und Sorgfaltspflichten (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 18; s für die Wohnraummiete § 543 II 1 Nr 2). Aufgrund dieser Pflichten hat ein Mieter alles zu unterlassen, was zu einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Delkredere.

Rn 63 Delkredere ist das bürgschaftsähnliche Einstehen eines Handelsvertreters nach § 86b HGB oder eines Kommissionärs nach § 394 HGB (s zB Schlesw IHR 19, 148).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Leitlinien.

Rn 9 Seit dem Inkrafttreten des UÄndG zum 1.1.08 haben die Familiensenate der OLG ihre Leitlinien fortentwickelt. Die vom BGH in ständiger Rspr verlangte Einzelfallprüfung (BGH FamRZ 11, 1379; 11, 791; 10, 1880) hat zwischenzeitlich Eingang in den Leitlinien der Oberlandesgerichte (jeweils Ziff 17) gefunden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu. (2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Umlageschlüssel.

I. Gesetzlicher Umlageschlüssel (§ 16 II 1). Rn 48 Gesetzlicher Umlageschlüssel ist nach § 16 II, I 2 die Größe des jeweiligen Miteigentumsanteils. II. Änderungen. 1. Umlagevereinbarungen (§ 10 I 2). Rn 49 Die WEigtümer können abweichend von § 16 II 1 etwas anderes vereinbaren (BGH NZM 19, 624 [AG Münster 15.03.2019 - 48 C 361/18] Rz 7; NJW 13, 681 [BGH 16.11.2012 - V ZR 9/12] R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überprüfung.

Rn 7 Ob ein einfacher Mietspiegel iSv § 558 I vorliegt, ist inzident im Prozess über die Berechtigung einer Mieterhöhung zu klären (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 18; LG Bochum DWW 07, 270).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 9 Der Unternehmer ist dafür beweispflichtig, dass die Verschlechterung der Sache auf eine übermäßige Ingebrauchnahme der Sache zurückzuführen ist (vgl bereits BTDrs 17/5097, 17; s dazu auch Bartholomä NJW 12, 1761, 1762f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Holzeinschlag, § 596a III 1.

Rn 3 Hier besteht kein Aufwendungsersatzanspruch (nur Verweisung auf § 596a I).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mieterhöhungsverfahren (§§ 559c III, 559b).

I. Grundsatz. Rn 22 Für die Geltendmachung einer Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren ist § 559b entsprechend anzuwenden (§ 559c III 1). II. § 559b I analog. 1. Allgemeines. Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Werden für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber Zinsscheine ausgegeben, so bleiben die Scheine, sofern sie nicht eine gegenteilige Bestimmung enthalten, in Kraft, auch wenn die Hauptforderung erlischt oder die Verpflichtung zur Verzinsung aufgehoben oder geändert wird. (2) Werden solche Zinsscheine bei der Einlösung der Hauptschuldverschreibung nicht zurückgegeben, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kosten der Nachlassverwaltung.

Rn 1 Nach §§ 1983, 1987 und § 64 GNotKG iVm 12310 ff, 31000 KV umfassen die Kosten neben den Gerichtsgebühren, auch die Gebühren und Auslagen, die bei der Nachlassverwaltung selbst entstehen, wie zB die Auslagen für die Bekanntmachungen und die Vergütung des Nachlassverwalters (§ 1987).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abtretungsvertrag (Art 14).

Rn 3 Nach Art 14 I ist das Recht des Kausalgeschäfts maßgeblich (s die Kommentierung zu Art 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Ausstellung von Dienst- und Arbeitszeugnissen.

Rn 23 Arbeitgeber treffen bei der Ausstellung von Dienst- und Arbeitszeugnissen Aufklärungspflichten, deren Verletzung ebenfalls zur Haftung gem § 826 führen kann (zB bei Verschweigen von Straftaten des Arbeitnehmers, BGH NJW 70, 2291 ff; auch bei nachträglicher Kenntniserlangung, BGHZ 74, 281, 286 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Erlöschensgründe.

Rn 11 Sonstige Beendigungsgründe für das Grundverhältnis und damit über 1 auch für die Vollmacht sind insb die Befristung und Bedingung (§§ 158 ff) sowie der Widerruf eines Auftrages durch den Auftraggeber und dessen Kündigung durch den Auftragnehmer (§ 671).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung nach der unmittelbaren Methode (Abs 1).

I. Grundsätzliches. Rn 4 Der Ehezeitanteil eines Anrechts aus der GRV ist nach der unmittelbaren Bewertungsmethode des § 39 I zu berechnen. Dies ergibt sich bereits aus § 39 II Nr 1, der diese Methode zur Bewertung von Anrechten, deren Höhe sich aus der Summe der Entgeltpunkte berechnet, vorschreibt, wird aber in § 43 I nochmals ausdrücklich bekräftigt. II. Entgeltpunkte als B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruchsvoraussetzungen.

Rn 4 Ein Betreuungsunterhaltsanspruch setzt voraus, dass ein geschiedener Ehegatte ein gemeinschaftliches Kind berechtigt pflegt oder erzieht und von dem geschiedenen Ehegatten aus diesem Grund keine oder keine vollschichtige Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Der Anspruch setzt nicht voraus, dass die Ehegatten begonnen hatten, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirkl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 12 Gem § 565 III kann vertraglich nichts zum Nachteil des Dritten abbedungen werden. Vermieter und Mieter können insb nicht den Bestandsschutz des Endmieters aushöhlen. Vereinbarte Bedingungen scheitern oft schon an § 572 II. Der Endmieter kann entscheiden, ob er sich auf die Rechtsfolgen des § 565 beruft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Rangfragen treten insbes auf, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil Minderjährigen- und Ehegattenunterhalt schuldet und nicht in der Lage ist, sämtliche Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Der Nachrang eines Unterhaltsberechtigten kommt erst dann zu tragen, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen nicht ausreichen, den angemessenen Unterhalt aller Berechtigten un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingriffsnormen.

Rn 16 Neben den Eingriffsnormen des Forumstaates waren nach dem bish IV für Formfragen schuldrechtlicher Grundstücksgeschäfte wie zB Kauf, Miete, Pacht zusätzlich (BeckOK/Mäsch Rz 54) die Eingriffsnormen des Belegenheitsstaates anzuwenden. Zu IV aF der nur noch für Altfälle gilt s. 7. Aufl diese Rn. Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge gilt nicht mehr IV aF, sondern Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgs. Rn 3 Beide Kondiktionsausschlussgründe in § 815 betreffen die Fälle, in denen der mit der Leistung bezweckte Erfolg verfehlt wird. Gemeint ist das Gleiche wie in § 812 I 2 Alt 2, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann (§ 812 Rn 41, 45). II. Kenntnis von der anfänglichen Unmöglichkeit des Erfolgseint...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Angebot.

Rn 1 Die zeitlich erste Willenserklärung einer der künftigen Vertragsparteien oder eines ihrer Vertreter, die auf den Abschluss eines konkreten Vertrags abzielt, nennt das BGB ›Antrag‹. Gebräuchlicher sind heute die Begriffe ›Angebot‹ oder ›Offerte‹. I. Rechtsnatur. Rn 2 Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und kein einseitiges Rechtsgeschäft, denn dem Ange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auf das Nachbargrundstück.

a) Überbau ist zu dulden oder gestattet. Rn 27 Ist das Gebäude über die Grenze gebaut worden und hat der Nachbar nach § 912 I BGB den Überbau zu dulden oder gestattet, entsteht an dem überbauten Gebäudeteil grds Wohnungseigentum (BGH NJW 08, 3122 [BGH 30.05.2008 - V ZR 184/07] Rz 7; KG ZWE 15, 361; Karlsr BWNotZ 13, 115; iE Elzer FS Riecke [19], 83 ff = NotBZ 20, 201). Der üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insbesondere Mietwohnungen.

a) Grundsatz. Rn 122 Der Mieter einer Wohnung kann ohne besondere vertragliche Abrede erwarten, dass die angemieteten Räume einen Standard aufweisen, der bei vergleichbaren Wohnungen üblich ist (s.a. Rn 106). Insb Alter, Ausstattung und Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte sind nach §§ 133, 157, 242 zu berücksichtigen (BGH GE 22, 950 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz.

Rn 12 Zu ersetzen sind nicht die getätigten Aufwendungen, Verbindlichkeiten oder Maßnahmen selbst, sondern nur der durch solche Dispositionen dem Anspruchsberechtigten entstandene Schaden. Hierfür gelten die allgemeinen Regeln zum Schadensersatz, also §§ 249 ff, insb auch § 254 und die Rspr zur Vorteilsausgleichung (vgl BGH NJW-RR 04, 79 [BGH 17.10.2003 - V ZR 84/02]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 2 Die Regelung bezweckt, dass der Zahlungsdienstnutzer die ordentliche Kündigung nutzen kann, um relativ leicht den Zahlungsdienstleister zu wechseln. Auf der anderen Seite soll er sich auf die Folgen der ordentlichen Kündigung durch den Zahlungsdienstleister sachgerecht vorbereiten können. Vereinbarungen sind zulasten des Zahlungsdienstnutzers nur sehr begrenzt möglich. I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. S 2: Gerichtliche Beschränkung.

Rn 8 S 2 gibt dem FamG die Ermächtigung, in die Alleinentscheidungsbefugnis der Pflegepersonen und der diesen gleichgestellten Personen einzugreifen, wenn das Wohl des Kindes dies erfordert. Die Regelung entspricht § 1687 II (s § 1687 Rn 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ranggrundsatz.

Rn 10 Die im Grundbuch eingetragenen Rechte haben im Verhältnis zueinander eine bestimmte Rangfolge, vgl §§ 879, 880, 881.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tod des Mieters.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entstehung, Untergang und Verwertung.

1. Entstehung und Untergang. Rn 4 Das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht, insb das AGB-Pfandrecht von Banken u Sparkassen entsteht durch abstrakten dinglichen Vertrag zwischen Gläubiger u Verpfänder nach den Regeln, die für die Übertragung des verpfändeten Rechts gelten (zB § 15 GmbHG), mit dem Inhalt, dass an diesem Recht ein Pfandrecht zur Sicherung einer bestimmten Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistungsunfähigkeit.

Rn 2 Der unterhaltspflichtige Ehegatte schuldet Unterhalt nur bis zur Grenze seines eigenen eheangemessenen Unterhaltsbedarfs nach § 1581 analog. Ist er zB wegen Krankheit leistungsunfähig, haften die Verwandten (Hamm 98, 1612). Ein Rückgriffsanspruch besteht in Fällen der Leistungsunfähigkeit nicht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigene Willenserklärung des Stellvertreters.

1. Anwendungsbereich der §§ 164 ff. Rn 28 Die §§ 164 ff gelten unmittelbar nur für Willenserklärungen iSd §§ 116 ff. Auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen finden sie entspr Anwendung (BGH MMR 21, 477 Rz 17). Das gilt insb für die Mahnung (§ 286 I), die Aufforderung zur Genehmigung (§§ 108 II, 177 II), die Fristsetzung (§§ 250 1, 281 I 1, 323 I 1, 637 I), die Mängelanzeige, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 559e ist anwendbar, wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr 1a durchgeführt hat (dazu § 555b Rn 9a). Ob zB Endenergie eingespart wird, ist unerheblich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anordnung der Vor- und Nacherbschaft.

I. Verfügung vTw. Rn 12 Die §§ 2104 und 2105 dienen der Vervollständigung unvollständiger Verfügungen vTw. § 2104 ordnet Nacherbschaft an und bestimmt den Nacherben für den Fall, dass der Erblasser nur verfügt hat, der Erbe solle nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis Erbe sein (sog konstruktive Nacherbfolge). § 2105 macht den eingesetzten Erben, der die Erbschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Dauer.

Rn 3 Der Beginn der Hemmung und ebenso wie ihr Ende ergeben sich aus der getroffenen Vereinbarung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 9 I Nr 2.

Rn 3 Vereinigen sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Person, kann diese die Schließung der Wohnungsgrundbücher beantragen; zwingend ist das nicht. Zwar gibt es dann keine Gemeinschaft mehr (Vor §§ 1–49 Rn 12). Nach § 9a I 2 geht aber die GdW nicht unter (was dauerhaft aber nicht vorstellbar ist).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Ausschlussgründe.

Rn 8 Eine Erbberechtigung des überlebenden Ehegatten entfällt, wenn er enterbt wurde, auf sein Erbrecht verzichtet hat oder für erbunwürdig erklärt wurde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Das Leistungsverweigerungsrecht (1) dient dem Schutz des ArbN vor (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz. Daneben kann er gem 2 über § 273 BGB Druck auf den ArbG zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem AGG ausüben (BTDrs 16/1780, 37), insb bei Benachteiligungen, die keine (sexuellen) Belästigungen sind, da für sie § 14 nicht gilt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet. (2) 1Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs, so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht, als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstück ve...mehr