Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Individualarbeitsverträge. Rn 3 Zur Vertragsgestaltung bei Auslandsbezug BLDH/Lingemann Kap 11 Rz 1 ff; Schneider NZA 10, 1384. Die Formulierung ›Individualarbeitsverträge‹ in Art 8 I entspricht den in ex Art 30 EGBGB verwendeten Begriffen ›Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse‹ (Junker RIW 06, 401f), schließt auch AGB nicht aus, erfasst aber nicht Verträge mit kollektiv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

I. Überblick und Zweck. Rn 1 Die Hinterlegung unter Rücknahmeverzicht (§§ 372, 378) ist ein Erfüllungssurrogat. Sie soll dem Schuldner ermöglichen, sich der Leistung durch Hinterlegung bei der hierfür zuständigen öffentlichen Stelle zu entledigen, wenn die Schuld aus vom Gläubiger zu verantwortenden Gründen oder wegen einer vom Schuldner unverschuldeten Unsicherheit über die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Ehegatte ist geschäftsunfähig (Abs 2).

Rn 4 In diesem Fall kann nur der Betreuer für ihn den Ehevertrag abschließen. Begrenzt wird die Vertretungsmacht des Betreuers insofern, als er die Gütergemeinschaft weder vereinbaren noch aufheben kann. Für den Ehevertrag bedarf er jedoch der Genehmigung des Betreuungsgerichts.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mitteilungspflichten.

Rn 12 IV ermöglicht die vorsorgliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für einen über 17-jährigen Minderjährigen, wenn zu erwarten ist, dass er bei Eintritt der Volljährigkeit betreuungsbedürftig sein wird. Auf diese Weise soll insb bei Menschen mit geistiger Behinderung vermieden werden, dass nach Eintritt der Volljährigkeit mit dem Ende der elterlichen Sorge Unterbre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderprobleme des Abhandenkommens.

I. Geschäftsunfähigkeit des Besitzers. Rn 4 Wird die Sache von einem Geschäftsunfähigen freiwillig weggegeben, so ist dies iSv I dennoch ein Fall des Abhandenkommens. Den im Besitzrecht entscheidenden natürlichen Willen kann zwar auch ein Geschäftsunfähiger haben, insoweit überwiegen nach hM aber die Schutzgesichtspunkte (München NJW 91, 2571 [OLG München 21.03.1991 - 29 U 64...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Gutglaubensschutz (§ 2366) wird auf Verfügungs- und Leistungsgeschäfte an den Erbscheinserben bzw an den wahren Erben, dessen Verfügungsbeschränkungen nicht im Erbschein ausgewiesen sind (vgl § 893), erstreckt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen (Abs 1).

I. Überblick. Rn 6 Der Unternehmer hat für vertragsgemäß erbrachte Leistungen einen Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Vertragswerts dieser Leistungen (Rn 8 f). An ebenfalls berücksichtigungsfähigen erforderlichen Stoffen und Bauteilen, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, muss dem Besteller Eigentum übertragen oder entsprechende Si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschlussfrist des § 121 I.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Frist erfasst Anfechtungen nach den §§ 119, 120. Sie gilt auch für die Anfechtung der Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (BGH NJW 15, 2729 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39/14]). II. Kenntnis des Anfechtungsgrunds. Rn 3 Die Anfechtungsfrist beginnt mit der positiven Kenntnis des Anfechtungsberechtigten von einem Irrtum nach den §§ 119...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

I. Funktion. Rn 1 § 824 gewährt einen Anspruch auf Ersatz bestimmter Vermögensschäden bei wahrheitswidriger vorsätzlicher oder fahrlässiger Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen (Verschuldenshaftung). Er ergänzt insb den Schutz nach § 823 II iVm §§ 186 f StGB und nach § 826. II. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Haftung nach § 824 steht in freier Konkurrenz zu den Haftungen gem §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachlassteilung.

Rn 5 Nach der Nachlassteilung ist der Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung weder durch die Miterben noch durch die Nachlassgläubiger zulässig. Er ist zulässig, wenn die Miterbengemeinschaft nicht durch Teilung aufgehoben wurde oder sie sich durch eine nicht rechtsgeschäftliche Übertragung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigt (RGRK/Kregel § 2062 Rz 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbrauchsgüterkauf über digitale Produkte.

I. Datenträger als Träger digitaler Inhalte (Abs 1). Rn 3 I soll sicherstellen, dass §§ 327 ff auch auf Verbrauchsgüterkaufverträge Anwendung finden, mit denen digitale Produkte nicht online, sondern auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden (Lejeune ITRB 21, 87, 93; Wendehorst NJW 21, 2913, 2914). Maßgeblich für die vertragsrechtliche Einordnung soll nicht etw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rechtsfolgen.

Rn 14 Durch den bloßen Teilungsvertrag entstehen noch keine Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 9). Denn nach § 4 I ist neben dem Teilungsvertrag (= Einigung) eine Eintragung erforderlich (§ 4 Rn 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

I. Haftungstatbestände in § 823. Rn 1 Nach der gesetzlichen Konzeption enthält § 823 zwei Haftungstatbestände: einen rechtsgutsbezogenen in Abs 1 (Haftungsgrund: Verletzung bestimmter Rechtsgüter) und einen verhaltensbezogenen in Abs 2 (Haftungsgrund: Verstoß gegen bestimmte gesetzliche Verhaltensgebote). Dieses – durch § 826 vervollständigte (Vor §§ 823 ff Rn 6) – Grundmodel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

I. Konkurrenzen. Rn 2 § 255 soll einen Regress des Schädigers (= Ersatzpflichtigen) gegen einen Dritten ermöglichen. Er steht daher neben den Regressvorschriften, die mit einer Legalzession arbeiten (zB §§ 86 VVG, 116 SGB X) und insb neben der Gesamtschuld, die einen doppelten Regress über § 426 vermittelt (vgl § 426 Rn 16 ff). Diese Regeln sollen dem § 255 vorgehen (BGHZ 52,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form.

Rn 10 Der Schuldübernahmevertrag bedarf nur dann einer besonderen Form, wenn spezielle Formvorschriften für die Begründung der übernommenen Verpflichtung gelten, die dem Schutz des Schuldners dienen (s.a. Rn 13).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderheiten nach Beginn der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Nur für den Fall, dass mit dem Vermieterpfandrecht ein nachträglich von einem Dritten begründetes Pfändungspfandrecht konkurriert, kommt es zu Besonderheiten beim besitzlosen Vermieterpfandrecht. Der Vermieter kann als Nichtbesitzer, nämlich der Pfändung und Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher nicht widersprechen (vgl §§ 808 f ZPO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Änderung und Widerruf der letztwilligen Verfügung (Abs 3).

Rn 7 Bei Rechtswahl nach Art 24 II unterliegt die Änderung oder der Widerruf dem gewählten Recht (III).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Bedeutung des S 2.

Rn 3 Größere Bedeutung hat 2. Er will die Beweisschwierigkeiten mildern, die beim entgangenen Gewinn oft besonders belastend sind. Dabei enthält die Vorschrift trotz des entgegenstehenden Wortlauts (›gilt‹) keine Fiktion, sondern nur eine widerlegbare Vermutung (BGH NJW 59, 1079 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58], jetzt wohl allg Ansicht). S.u. Rn 8.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Schutz des gutgläubigen Erwerbers – Unerheblichkeit des Subsidiaritätsgrundsatzes.

aa) Ausgangslage. Rn 80 Erweist sich die Leistung (des Nichtberechtigten) zugleich als Eingriff in die Rechtssphäre eines anderen (des Berechtigten), so stellt sich vordergründig die Frage nach dem Verhältnis zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion, die va der BGH mit dem Subsidiaritätsgrundsatz zunächst dahin beantwortet hat, dass der Leistungskondiktion generell der Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 24 Die §§ 312 ff treffen keine Aussage darüber, wer die Voraussetzungen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags zu beweisen hat. Auch die VRRL stellt hierzu keinerlei Anforderungen auf. Nach allgemeinen Grundsätzen hat daher der Verbraucher diese Voraussetzungen darzulegen und ggf zu beweisen. Für § 312 aF hat der BGH dies ausdrücklich entschieden (BGHZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Erzeugnisse und sonstige Bestandteile des Grundstücks sowie Zubehörstücke werden von der Haftung frei, wenn sie veräußert und von dem Grundstück entfernt werden, bevor sie zu Gunsten des Gläubigers in Beschlag genommen worden sind. (2) 1Erfolgt die Veräußerung vor der Entfernung, so kann sich der Erwerber dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass er in Ansehung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Annahmeverzug (§ 644 I S 2).

Rn 6 Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs wird vorverlegt, wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät – § 293 ff, weil er das vertragsgerecht hergestellte und angebotene Werk nicht abnimmt (nicht bei Annahmeverzug durch unterbliebene Mitwirkungshandlung nach § 642 – AnwK/Raab § 644 Rz 16, str., aA MüKo/Busche § 644 Rz 8 mwN).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Generalklausel als Einfallstor.

a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe. Rn 13 Das GG und insbes die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insbes über die Generalklauseln in das Privatrecht hinei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erklärung.

1. Erklärender. Rn 4 Der Erklärende muss Vermieter oder die Erklärung muss dem Vermieter nach §§ 164 ff (Rn 5) zurechenbar sein (KG MDR 98, 529; LG Berlin GE 99, 777). Die Angabe weiterer Erklärender, die nicht Vermieter sind, soll ein Erhöhungsverlangen unwirksam machen (LG Berlin ZMR 99, 822; zw). Ist eine jur. Person Vermieter, muss die Erklärung von einem vertretungsberec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

I. Rückforderung – § 813 I 1. 1. Tatbestandsmerkmal ›Leistung auf einredebehaftete Forderung‹. Rn 2 Der Rückforderungsanspruch aus § 813 I 1 betrifft ebenso wie der aus § 812 I 1 Alt 1 das durch Leistung eines anderen Erlangte (hierzu § 812 Rn 22 ff). In Unterschied zur condictio indebiti erfolgt die nach § 813 I 1 kondizierbare Leistung indes auf eine bestehende Verbindlichke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts (S 1).

1. Umfang. Rn 9 Bei den ›wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts‹ handelt es sich um grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen, die den ›Kernbestand‹ des inländischen Rechts bilden (BTDrs 10/40504, 42; Erman/Hohloch Rz 11; Looschelders Rz 13). Dieser Kernbestand umfasst Grundsätze, die sich aus staatlicher Rechtssetzung ergeben (herkömmlich bezeichnet als ›Zweck eines de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schadenersatz.

Rn 31 Führt der Verw die Beschl-Sammlung nicht ordnungsmäßig, haftet er der GdW ggf nach § 280 I 1 BGB auf Schadenersatz. Die Pflicht, die Beschl-Sammlung zu führen, umfasst ggf auch die Verpflichtung, Fehler und Unvollständigkeiten des Vorverw zu korrigieren (LG Berlin ZWE 17, 95 = GE 16, 206 Rz 10; zw). Einen Schadenersatz ggü Erwerbern sieht das Gesetz nicht vor.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Mietshaus.

Rn 46 Umlegungsbezugspunkt ist grds ein Mietshaus – ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (BGH NJW 16, 866 [BGH 20.01.2016 - VIII ZR 93/15] Rz 8; s.a. § 2 II. BV für preisgebundenen Wohnraum.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Vertragslösungsrecht bei Vertrag nach § 327a II, § 327m V.

Rn 14 Unter den Voraussetzungen des I kann sich der Verbraucher von allen Bestandteilen eines Vertrags nach § 327a II lösen, wenn sich die Sache aufgrund des Mangels des digitalen Produkts nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet, V.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbrecht der Abkömmlinge.

Rn 3 Sind die Urgroßeltern vor dem Erbfall verstorben, erben die mit dem Erblasser am nächsten Verwandten, § 1928 III Hs 1. Nach § 1589 3 bestimmt sich der Verwandtschaftsgrad nach der Anzahl der sie vermittelnden Geburten. Gleich nah verwandte Abkömmlinge, dh auch halbbürtige Abkömmlinge, erben zu gleichen Teilen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nichtige Annahme.

I. Berufungsgrund. Rn 2 Es ist der konkrete Tatbestand, der zur Berufung als Erbe geführt hat (Staud/Otte § 1944 Rz 8), wie zB eine Verfügung von Todes wegen oder ein zugrunde liegendes Verwandtschaftsverhältnis. Eine Gleichsetzung der richtigen Kenntnis vom Berufungsgrund mit der Kenntnis vom Grund der Berufung nach § 1944 II scheidet aus (Erman/Schmidt § 1949 Rz 1; aA MüKo/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Minderung.

Rn 14 Der Minderung steht der kleine Schadensersatz neben der Leistung gleich (Grüneberg/Weidenkaff Rz 13), da er dem Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts dient.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Negativtestament.

Rn 2 Der Erblasser kann die in § 1938 genannten Personen von der Erbfolge ausschließen, ohne gleichzeitig einen Erben einzusetzen. Ohne Einsetzung eines Erben kann der Fiskus als Erbe nicht ausgeschlossen werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Reform.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz v 10.8.21 (BGBl I 3483; s Vor §§ 312 ff Rn 4a) mWv 28.5.22 im Zuge der Umsetzung der sog ModernisierungsRL neu eingefügt. Inhaltlich entspricht sie den bisherigen § 357 VII–IX aF, die aus Gründen der Übersichtlichkeit in eine eigenständige Norm verschoben wurden. Der bisherige § 357a und die nachfolgenden Normen verschieben sich ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung. (2) Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts das Insolvenzverfahren zulässig ist, von der Vorschrift des § 42 Absatz 2.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 13 Die Umstände, aus denen sich das Vorliegen eines versteckten Dissenses ergibt, hat die Partei zu beweisen, die sich darauf beruft (MüKo/Busche Rz 16; aA mit beachtlichen Argumenten Gsell AcP 203, 119, 135). Gelingt ihr dies, so obliegt es der Gegenseite, zu beweisen, dass die Parteien sich auch gebunden gefühlt hätten, wenn ihnen die fehlende Einigung bewusst gewesen w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mieterhöhungsverlangen (§ 558 I 1).

I. Allgemeines. 1. Begriff und Bedeutung. Rn 2 Das bedingungsfeindliche (BGH NJW 15, 934 Rz 34; KG NJW-RR 1998, 296; LG Hamburg ZMR 05, 367, 368; zulässig sind aber Rechts- und Potestativbedingungen, LG Berlin GE 11, 1231; GE 10, 1541) und wirksam (§ 558 Rn 7) nicht vor Ablauf der Sperrfrist (§ 558 Rn 5) zu stellende Mieterhöhungsverlangen (§ 558 I 1) ist eine einseitige empfa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beschl.

Rn 8 § 12 I enthält nach hM eine Beschl-Kompetenz (BGH ZMR 13, 125 = NJW 13, 299 Rz 13; NJW 12, 3232 Rz 13; ZMR 11, 813 Rz 9; LG München I ZMR 18, 863; s.a. Rn 13 und allg § 23 Rn 24 ff). Ein Beschl ist nicht nichtig, wenn er die Zustimmung verweigert, obwohl kein wichtiger Grund vorliegt (BGH ZMR 12, 972 = NJW 12, 3232 Rz 17).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Von dem Fiskus als gesetzlichem Erben und gegen den Fiskus als gesetzlichen Erben kann ein Recht erst geltend gemacht werden, nachdem von dem Nachlassgericht festgestellt worden ist, dass ein anderer Erbe nicht vorhanden ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

I. Allg und spezielle Vorbehaltsklauseln. Rn 1 Art 6 schreibt vor, dass die Ergebnisse von Auslandsrechtsanwendung generell noch einer letzten Überprüfung bedürfen. Diese Überprüfung erfolgt anhand des deutschen op und findet erst nach Abschluss der kollisions- und sachrechtlichen Rechtsanwendung statt, die insb etwaige Notwendigkeiten einer Anpassung (dazu s.o. Art 3 EGBGB R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Nr 8.

Rn 23 Die Bereichsausnahme in Nr 8, die Art 3 V lit h DIRL umsetzt, betrifft schließlich Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte, welche der RL 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors unterfallen, die durch das IWG umgesetzt wurde.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unkenntnis.

Rn 56 Unkenntnis entlastet nur, wenn sie nicht zu vertreten ist, dh auch nicht auf leichter Fahrlässigkeit beruht (s Alexander WM 05, 2311, 2312f). Es kommt nach dem Wortlaut nur auf die Kenntnis der Äußerung, nicht deren Unrichtigkeit an. III 3 Alt 2 legt als maßgeblichen Zeitpunkt den Vertragsschluss nahe (zu aF: s HP/Faust Rz 117; abw Alexander aaO 2315f).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts erwirbt oder veräußert.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Belastungen des Wohnungseigentums.

1. Überblick. Rn 7 Wohnungseigentum (§ 1 Rn 8) kann grds normal belastet werden (BGH NJW-RR 19, 914 [BGH 17.01.2019 - V ZB 81/18] Rz 11; s.a. § 1 Rn 24, § 1018 BGB Rn 5, § 1030 BGB Rn 2). Bsp: Grundpfandrecht (vgl § 5 IV 2; BGH NJW 62, 1613), Dauerwohnrecht (§ 31 Rn 2; BGH NJW 62, 1613), Nießbrauch (BGH NJW 62, 1613), Reallast, Dienstbarkeit (Rn 10; BGH ZMR 20, 776 Rz 35; NJW...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit der Erwerb eines eingetragenen Rechts oder eines Rechts an einem solchen Recht gegenüber demjenigen, zu dessen Gunsten die Vormerkung besteht, unwirksam ist, kann dieser von dem Erwerber die Zustimmung zu der Eintragung oder der Löschung verlangen, die zur Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erforderlich ist. (2) Das Gleiche gilt, wenn de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Namensschutz.

Rn 53 Als Teil des APR (s.o. Rn 8) ist auch das Namensrecht dem Schutz unterworfen, wie sich aus § 12 insoweit unmittelbar ergibt (Einzelheiten s.o. Rn 14 ff). Der Schutz des Namens kann sich mit anderen Fallgruppen (Ehrenschutz, Identitätsschutz, Kommerzialisierungsschutz) überschneiden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Konfusion.

Rn 8 Der Gesamtschuldner, der die Forderung des Gläubigers erwirbt, muss seinen Ausgleichsbetrag (§ 426) abziehen, andere Gesamtschuldner haften nur pro rata (BAG NJW 86, 3104 [BAG 24.04.1986 - 8 AZR 577/84]; Erman/Böttcher § 425 Rz 13; differenzierend Staud/Looschelders § 425 Rz 67 ff).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Verkehrspflichten (Verkehrssicherungspflichten).

(1) Träger und Allgemeines. Rn 49 Bei Grundstücken und Räumen treffen die Verkehrspflichten den Vermieter (BGH NZM 18, 509 [BGH 21.02.2018 - VIII ZR 255/16] Rz 20; NJW 15, 2111 [BGH 06.05.2015 - VIII ZR 161/14] zu Legionellen; NJW 09, 143 [BGH 15.10.2008 - VIII ZR 321/07] Rz 13; s § 823 Rn 2 ff). Der Mieter ist der Träger für die Innenräume (Rn 59) sowie für andere Räume und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) §§ 355 ff ZPO.

aa) Überblick. Rn 17 Die Ortsüblichkeit der verlangten Miete – ist sie str – ist nach einem entspr Beweisantritt gem §§ 355 ff ZPO zu ermitteln. Das Gericht ist insoweit selbstverständlich nicht auf das im Erhöhungsverlangen genannte Begründungsmittel beschränkt (BGH NZM 21, 88 [BGH 18.11.2020 - VIII ZR 123/20] Rz 48; NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 14). bb) Sa...mehr