Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 18 Im Zweifel stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte zu (Kobl ZGS 06, 36, 38); darüber hinausgehende Rechte müssen vereinbart werden, s Rn 15.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Wer bei einem gesetzlich formfreien Rechtsgeschäft eine vereinbarte Form behauptet, ist dafür beweispflichtig (Baumgärtel/Laumen § 125 Rz 11f). Unterliegt ein Rechtsgeschäft einem vereinbarten Formzwang nach § 127 I, muss derjenige, der davon abw Vereinbarungen behauptet, diese beweisen. Für AGB ist § 309 Nr 12 zu beachten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vindikation von Geld.

Rn 17 Münzen und Geldscheine werden als Sachen grds ebenso vom Herausgabeanspruch erfasst.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beendigung durch Ablauf der Befristung.

I. Dienstverträge. Rn 8 Bei Dienstverträgen ist eine Befristung, kalendarisch oder durch Zweckangabe, oder eine auflösende Bedingung unproblematisch wirksam. II. Arbeitsverhältnisse. Rn 9 Bei Arbeitsverhältnissen gelten gem III die Einschränkungen des TzBfG: 1. Grundlagen. Rn 10 Befristete Arbeitsverträge (zur Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag, BAG NZA 17, 849 [BAG 18.01.2017 - 7 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beweislast.

Rn 9 Für das Entstehen der Forderung trägt sie, wer das Pfandrecht geltend macht (BGH NJW 86, 2426, 2427 [BGH 20.03.1986 - IX ZR 42/85]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Regelungen im Einzelnen.

I. Der Ehegatte ist beschränkt geschäftsfähig oder steht als Geschäftsfähiger unter Betreuung (Abs 1). Rn 3 Dieser Ehegatte kann den Ehevertrag nur selbst abschließen, niemals der Betreuer. Der Ehegatte benötigt jedoch dessen Zustimmung. Dies gilt in jedem Fall, wenn für den Betreuten insoweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 angeordnet ist. Soll der Ausgleich des Zugew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliche Verfahrensstandschaft und Wirkungen, Abs 3.

1. Rn 17 Um dem ehelichen (lebenspartnerschaftlichen) Kind Konflikte zu ersparen und es nicht am Scheidungsverbundverfahren seiner Eltern beteiligen zu müssen, trifft III 1 für verheiratete Eltern, die getrennt leben (oder zwischen denen eine Ehesache anhängig ist) eine Sonderregelung für die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen einen Elternte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung ist das Abhandenkommen der Sache nur beim rechtsgeschäftlichen Erwerb auf Grund der §§ 932 bis 934 von Bedeutung. Dagegen ist ein gesetzlicher Eigentumserwerb durch Ersitzung, Verbindung, Vermischung, Verarbeitung und Fund auch an abhandengekommenen Sachen möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen der verwandtschaftlichen Beziehungen (Abs 2).

Rn 3 Mit der Aufhebung erlöschen alle verwandtschaftlichen Beziehungen aufgrund der durch Adoption erlangten Stellung als leibliches Kind des Annehmenden (II). Davon erfasst sind auch die verwandtschaftlichen Verhältnisse der Abkömmlinge des Kindes.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Tatbestand.

I. Gebäude. Rn 5 Gebäude ist ein Bauwerk, das fest mit dem Erdboden verbunden und allseitig durch Wände und Dach verschlossen ist und den Eintritt von Menschen ermöglicht sowie Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt. Unerheblich ist, ob das Gebäude für dauernd oder nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde (§ 95 I 1). Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift (Rn 1) ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

1. Allgemeines. a) Grundsatz. Rn 111 Der Anspruch auf Nachforderung soll bereits mit der vertraglichen Vereinbarung gem § 556 I entstehen (BGH NJW 16, 3231 [BGH 20.07.2016 - VIII ZR 263/14] Rz 20), aber erst mit Zugang einer ›formal‹ (Rn 61) ordnungsgemäßen Abrechnung fällig werden (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 25; 16, 3231 Rz 20). Materielle Mängel de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Meinungsverschiedenheiten.

Rn 4 Bei Meinungsverschiedenheiten müssen die Eltern sich um eine Einigung bemühen (§ 1627 2). Bleiben die Differenzen bestehen, kann das FamG auf Antrag (§ 1628) einem Elternteil das Vornamensbestimmungsrecht übertragen, ggf mit Auflagen und Beschränkungen. Zuständig ist nach § 14 I Nr 5 RPflG der Richter.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Form.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung und Verwirkung.

Rn 34 Die Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung richtet sich insb nach §§ 195, 199, 203 (zu beachten ist darüber hinaus va § 197 Nr 1), die vielfach über Verweisungen auch auf spezialgesetzlich geregelte Deliktsansprüche anwendbar sind. Ausnahmsweise kommt im Einzelfall eine Verwirkung in Betracht (LAG BW 13 Sa 30/07).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt der klagende Miterbe. Über § 670 können die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft zum Ausgleich verpflichtet sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Regelungen in II 2 und II 3.

Rn 10 Die in II 2, 3 normierte Sondererbfolge bei Miterben gibt die aufgrund Richterrecht schon vor dem MoPeG geltende Rechtslage wieder (Schäfer/Schäfer Neues PersGesR § 17 Rz 14; vgl erg Lange/Kretschmann ZEV 21, 545, 549).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesamtgutverbindlichkeit.

Rn 3 Die Unterhaltspflicht ist Gesamtgutverbindlichkeit und muss bei Auseinandersetzung des Gesamtgutes ausgeglichen werden (§§ 1441 II Nr 2, 1463 Nr 2). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen (Frankfurt OLGR 02, 25).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschreibung durch Sachverständigen, § 585b II.

Rn 5 Innerhalb der durch Ausschlussfristen gebildeten Zeitfenster (9 Monate ab Beginn bzw 3 Monate nach Beendigung des Vertrages) besteht ein Anspruch auf Erstellung der Beschreibung durch einen vom Landwirtschaftsgericht zu ernennenden Sachverständigen. Voraussetzung ist eine faktische Weigerung des Vertragspartners oder Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien über t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz: Abnahme (§ 644 I).

Rn 5 Im Ausgangspunkt gilt: Der Unternehmer trägt die Vergütungsgefahr bis zur Abnahme, danach trägt sie gem § 644 I 1 der Besteller und die Regelungen des § 645 werden durch §§ 633 ff verdrängt (iE § 633 Rn 4 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsgutsverletzung.

Rn 3 Als verletzte Rechtsgüter kommen Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen sowie Sachen (auch andere Tiere, § 90a, BGH NJW 18, 3439 [BGH 24.04.2018 - VI ZR 25/17] Rz 9 mwN) in Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich, Rechtsfolge.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für alle Mietverhältnisse und sanktioniert den vertragswidrigen Gebrauch der gemieteten Sache. Der Anspruch ist abtretbar (BGH ZMR 13, 867). Anspruchsinhalt ist Unterlassung der vertragswidrigen Nutzung und kostenpflichtige Beseitigung des vertragswidrigen Zustands (AG München ZMR 19, 287). Vereinzelt wird die Titulierung des Unterlassungsanspruchs w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Umlegungsbezugspunkt.

1. Gebäude. a) Mietshaus. Rn 46 Umlegungsbezugspunkt ist grds ein Mietshaus – ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (BGH NJW 16, 866 [BGH 20.01.2016 - VIII ZR 93/15] Rz 8; s.a. § 2 II. BV für preisgebundenen Wohnraum. b) Gebäude einer WE-Anlage. Rn 47 In einer WE-Anlage ist grds das Gebäude, in dem das SonderE liegt, der Umlegungsbezugspunkt. Die Räume/Flächen, die im SonderE steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erbe den Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft gestellt und ist der Antrag zugelassen, so ist der Erbe berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens zu verweigern. (2) (weggefallen) (3) Wird der Ausschließungsbeschluss erlasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zugang.

Rn 5 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird mit Zugang (§ 130) beim Empfänger ex nunc wirksam. Für die Frage, ob die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen, ist dementsprechend der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung maßgeblich (LG Freiburg 9 S 109/14; aA LG Duisburg WuM 06, 257; LG Köln ZMR 02, 123). Zu den Einzelheiten s § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 3 § 865 macht deutlich, dass auf den Teilbesitz die Besitzschutzvorschriften der §§ 858–864 anzuwenden sind. Diese Verweisung ist zu eng. Es ist anerkannt, dass der Teilbesitz echter Besitz iSd §§ 854 ff ist. Daher sind alle Bestimmungen über den Besitz auch auf den Teilbesitz anzuwenden. Der Schutz des Teilbesitzes richtet sich auch gegen Störungen durch andere Teilbesit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen. (2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht gehörigen Erfüllung zu, so findet die Vorschrift des § 340 Absat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kosten der GdW (§ 16 II 1, III).

I. Begriff der Kosten. Rn 42 § 16 II 1 betrifft mit Ausnahme der Kosten bei baulichen Veränderungen – dort gilt nach § 16 III der § 21 – sämtliche Kosten der GdW (s.a. BGH ZMR 16, 476 Rz 41). Kosten idS sind auch solche, die von der GdW für das SonderE aufgebracht wurden, zB für eine Erhaltung. Kosten sind insb die Kosten der Erhaltung (zum Begriff § 13 Rn 16 und § 555a BGB R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichende Bestimmung (§ 879 III).

I. Vereinbarung. Rn 12 Sofern sich das Rangverhältnis nicht nach I richten soll, können die Beteiligten durch dingliche Vereinbarung entspr §§ 873, 880 II eine andere Rangfolge bestimmen, die bei der Vornahme der Eintragung zu beachten ist. Eine solche Rangbestimmung kann auch stillschweigend getroffen sein (München Rpfleger 06, 68f [OLG München 25.10.2005 - 32 Wx 107/05]). §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Schuldner hat das Recht, die hinterlegte Sache zurückzunehmen. (2) Die Rücknahme ist ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustimmungserklärung.

1. Allgemeines. Rn 7 Die Zustimmungserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, auf welche die §§ 182 ff BGB anwendbar sind (BGH ZMR 19, 612 Rz 9). Sie kann sowohl vor (BayObLG DNotZ 92, 229) als auch nach Abschluss des Erwerbsvertrags abgegeben werden. Die Zustimmung ist dem GBA ohne Vorbehalte und Bedingungen (Hamm Rpfleger 92, 294 [OLG Hamm 03.02.199...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

a) Überblick. Rn 16 Ist der Vermieter nach § 559c I vorgegangen, so kann er zum Schutz des Mieters (BTDrs 19/4672, 33) innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e erklären (§ 559c IV 1), wohl aber nach § 558 (Harsch MietRB 19, 242, 244; Eisenschmid WuM 19, 224, 239 [BGH 10.01.2019 - V ZR 138/18]). Währe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / hh) Erwartungen des Käufers.

Rn 54 S Rn 46 f. Gegenstand der Erwartungen des Käufers muss die in den öffentlichen Äußerungen dargestellte Qualität sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dingliche Belastungen des Wohnungseigentums.

I. Überblick/Belastungsgegenstand. Rn 5 Die im SonderE stehenden Räume und Gebäudeteile (SonderE) können nicht allein dinglich belastet werden, § 6 I. Möglich ist es hingegen, das ganze Wohnungseigentum (= Miteigentumsanteil + SonderE) zu belasten. Rn 6 Auch das gemE kann isoliert kein Belastungsgegenstand sein. Nach Ansicht des BGH (NJW 89, 2391, 2392 [BGH 19.05.1989 - V ZR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beginn der Verjährung.

I. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters. Rn 12 Die Verjährung beginnt nach § 548 I 2 – auch wenn die vom Mieter zu vertretende Veränderung erst später erkennbar wurde (Frankf WuM 01, 397) – mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter Kenntnis von der vollständigen und unzweideutigen Besitzaufgabe (BGH NZM 19, 408, ZMR 04, 108 u ZMR 14, 270) hat und die Sache zurücker...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schriftform.

a) Allgemeines. Rn 2 Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 126). Zur Frage, wann dieser genügt ist, s grds § 126 Rn 4 ff. Die Schriftform wird danach zB durch Telefaxe (BGH NJW 06, 2482 [BGH 14.03.2006 - VI ZR 335/04] Rz 11) oder Telegramme (AG Siegburg WuM 93, 674) nicht erfüllt. b) Der anwaltliche Schriftsatz. Rn 3 Der anwaltliche Schriftsatz genügt der Form, wenn der Kündi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift 1. Überblick Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Beruht die Überschuldung des Nachlasses auf Vermächtnissen und Auflagen, so ist der Erbe, auch wenn die Voraussetzungen des § 1990 nicht vorliegen, berechtigt, die Berichtigung dieser Verbindlichkeiten nach den Vorschriften der §§ 1990, 1991 zu bewirken. 2Er kann die Herausgabe der noch vorhandenen Nachlassgegenstände durch Zahlung des Wertes abwenden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Hinterlegungsvereinbarung.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erbvertrag.

Rn 19 Der Erbvertrag (§ 2274) mit der Möglichkeit vertragsmäßig bindender Verfügungen zählt nicht ausschließlich zu den letztwilligen Verfügungen sondern besitzt eine Doppelnatur, er ist zugleich letztwillige Verfügung und Vertrag (Vor §§ 2274 ff Rn 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übergabe von Grundstücken.

Rn 20 Wie in § 433 I 1 (s § 433 Rn 14) ist Übergabe allein die Verschaffung des Besitzes (§ 854), sodass Übergabesurrogate gem §§ 930, 931 nicht genügen (HP/Faust Rz 30; zur aF BGH NJW 96, 586, 587 ff [BGH 24.11.1995 - V ZR 234/94]; Nachw der aA bei Staud/Matusche-Beckmann Rz 69).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gerichtliche Inhalts- und Ausübungskontrolle (Abs 1).

I. Allgemeines. Rn 1 § 8 I bestimmt, dass Vereinbarungen über den VA einer (richterlichen) Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten müssen. Das FamG hat solche Vereinbarungen daher stets (vAw) daraufhin zu überprüfen, ob sie nach den allg gesetzlichen Vorschriften wirksam sind und ihnen auch keine Durchsetzungshindernisse entgegenstehen. Die richterliche Kontrolle verfolgt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Preisanpassung nach tatsächlich erforderlichen Kosten (Abs 1).

1. Anwendungsbereich der Vorschrift. Rn 3 Die Preisanpassungsregeln des nach I, II gelten nur für Vergütungsansprüche des Unternehmers infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs 2. § 650c I findet nach seinem Wortlaut keine Anwendung, wenn die Vertragsparteien sich gemäß § 650b Abs 1 über eine Leistungsänderung geeinigt haben, nicht aber über den Preis für den hie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

1. Zeitlich. Rn 3 Eine Veräußerungsbeschränkung gilt – egal aus welcher Hand: § 46 – nach Entstehung der GdW (BGH NJW 91, 1613 [BGH 21.02.1991 - V ZB 13/90]), also bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher (§ 9a I 2). 2. Sachlich: Veräußerung (§ 12 I, III 2). Rn 4 Veräußerung iSd § 12 ist rechtsgeschäftliche Übertragung eines Wohnungseigentums unter Lebenden im Gegensatz zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nr 2.

Rn 17 Verträge über Telekommunikationsdienste iSd § 3 Nr 61 TKG unterfallen der Bereichsausnahme aus Nr 2, die auf Art 3 V lit b DIRL beruht. Nicht von der Bereichsausnahme erfasst sind nach ErwGr 28 DIRL insb webbasierte E-Mail-Dienste und Online-Mitteilungsdienste.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderheiten.

a) Zusätzliche Angaben. Rn 14 In der Ankündigung muss der Vermieter zusätzlich angeben, dass er von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch machen will (§ 559c V Nr 1). Fehlt es hieran, ist § 559c I nicht anwendbar. b) Erleichterungen. Rn 15 Nach § 559c V Nr 2 kann der Vermieter darauf verzichten, die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten (§ 555c I 2 Nr 3) anzugeben. Ferner m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. 2Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche Mittel in einen vorübergehenden Zustand dieser Art versetzt, so ist er für einen Schaden, den er in diesem Zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. SonderE.

1. Gegenstand. Rn 23 S.a. Vor §§ 1–49 Rn 12. Gewillkürter Gegenstand des SonderE sind nach § 3 I 1 die zulässigerweise (§ 5 Rn 1 und 22) dazu erklärte Wohnung bzw ihre Räume oder – bei Teileigentum (Rn 1) – Räume sowie – vGw – die gem § 5 I–III im SonderE stehenden wesentlichen Gebäudeteile (§ 5 Rn 13 ff). Ferner kann ein Stellplatz im SonderE stehen (§ 3 Rn 15) oder ein auße...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über Teile des SonderE.

1. Überblick. Rn 2 Nicht ggü Dritten (Vor §§ 1–49 Rn 25), aber im Verhältnis der WEigtümer untereinander sind Verfügungen sowohl über den Miteigentumsanteil allein als auch über das SonderE allein möglich, solange nicht eines der beiden Elemente ohne Verbindung bleibt. Zur Unterteilung von SonderE s § 2 Rn 11, zur Vereinigung von Wohnungs- und Teileigentumseinheiten § 2 Rn 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.mehr