Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausbildungsumfang.

Rn 11 Die praktische Ausbildung ist mit der Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterprüfung abgeschlossen. Die Fortbildung zum Meister unterfällt nicht mehr der angemessenen Erstausbildung (Stuttg FamRZ 96, 1435).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Notwendige Verwendungen.

Rn 5 Ab Rechtshängigkeit sind nur die notwendigen Verwendungen zu erstatten (vgl § 994 Rn 2). Ob die notwendigen Verwendungen auf die herauszugebende Sache, auf andere Nachlassgegenstände oder den gesamten Nachlass gemacht wurden, ist unerheblich (MüKo/Helms § 2023 Rz 6; aA Grüneberg/Weidlich § 2023 Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Die Vorteilsausgleichung.

I. Ausgangspunkt. Rn 80 Der für die Schadensermittlung nach § 249 I anzustellende Zustandsvergleich braucht für den Geschädigten nicht bloß Nachteile zu ergeben. Vielmehr können ihnen Vorteile gegenüberstehen. Ob und wie diese auf den geschuldeten Schadensersatz anzurechnen sind, ist eine praktisch sehr wichtige und weithin zweifelhafte Frage (dazu Schiemann FS Picker [10], 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. 2In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widersp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist eine Klage auf Grundbuchberichtigung rechtshängig, kann der Beklagte den streitbefangenen Gegenstand dennoch veräußern. Ein Urt wirkt nach §§ 265, 325 II ZPO nur gegen den Rechtsnachfolger, wenn dieser die Rechtshängigkeit kennt. Ein Rechtshängigkeitsvermerk, der eine Rechtskrafterstreckung des Urt bewirkt, kann im Grundbuch eingetragen werden, und zwar auch neben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folgen für das Stimmrecht.

Rn 14 Teilt ein WEigtümer seinen Miteigentumsanteil ohne Zustimmung und veräußert den neu gewonnenen Anteil, führt das nicht zu einer Stimmrechtsmehrung (BGH ZMR 12, 639) – egal, welches Stimmrechtsprinzip (§ 25 Rn 7) gilt. Das ›geteilte‹ Stimmrecht ist nach gleich hohen Bruchteilen auszuüben (BGH ZMR 12, 639 = NJW 12, 2434 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 § 675l nennt die Schutz- und Anzeigepflichten, die dem Zahler auferlegt werden, wenn die Nutzung eines Zahlungsinstruments zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen mit dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde. Die Norm setzt Art 69 und 70 der Zahlungsdiensterichtlinie um. I. Schutzpflichten. Rn 2 Der Zahler hat zunächst Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Die §§ 1009 ff gelten nur dann, wenn das Eigentum an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache bzw einem Tier (§§ 90 ff) mehreren (also wenigstens 2) Personen nach Bruchteilen zusteht. Abzugrenzen davon ist das Gesamthandseigentum, das ungeteilt der Gesamthand – zB der Erbengemeinschaft – zusteht und gerade nicht aus Bruchteilen besteht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. 2Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betriebskosten (§ 556 I 2).

1. Legaldefinition(en). Rn 3 § 556 I 2 definiert iVm § 1 BetrKV legal, welche Kosten ›Betriebskosten‹ sind (s.a. BGH ZMR 22, 700 Rz 30): Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten (diesen stehen gleich: Nießbraucher oder Zwischenmieter) durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Herausgabepflicht des Vorerben beschränkt sich in den Fällen des § 2137 auf die bei ihm noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände. 2Für Verwendungen auf Gegenstände, die er infolge dieser Beschränkung nicht herauszugeben hat, kann er nicht Ersatz verlangen. (2) Hat der Vorerbe der Vorschrift des § 2113 Abs. 2 zuwider über einen Erbschaftsgegenstand verfügt oder hat er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. 2Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt hat, oder wenn d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichtangaben (Abs 2).

I. Überblick. Rn 9 II verweist auf Art 247 §§ 6 bis 13 EGBGB u damit auf eine Vielzahl abschließend aufgeführter Pflichtangaben. Diese orientieren sich im Grundsatz an § 491a iVm Art 247 § 3 I Nr 1–14 EGBGB (§ 491a Rn 13 ff). Der Verbraucher erhält zahlreiche vorvertraglich zu erteilende Informationen also noch einmal (was kaum sinnvoll ist) in Form vertraglicher Pflichtangab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich, I.

1. Vertragsgegenstand. Rn 1 Der Vertrag muss eine Verpflichtung zur Änderung des Eigentums (auch von Miteigentumsanteilen) an einem Grundstück enthalten, also zur Übertragung oder zum Erwerb von Eigentum an einem Grundstück verpflichten. Einem Grundstück stehen gleich das Wohnungseigentum (§ 4 III WEG) und das Erbbaurecht (§ 11 ErbbauRG dazu Nürnbg MittBayNot 21, 234), auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Pflichten der Parteien.

I. Pflichten des Bürgen. Rn 54 Der Bürge steht für die Hauptschuld ein (Hauptpflicht), die unterschiedlichen Inhalts sein kann und die Bürgenschuld prägt (s Vor § 765 Rn 8, 10). Wenn der Bürge die Hauptschuld ihrem Inhalt nach nicht erfüllen kann, haftet er auf das Erfüllungsinteresse (Hambg ZMR 99, 630, 631: unvertretbare oder höchstpersönliche Leistung). Dies gilt im Zweife...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Anwendungsbereich der Norm ist wegen § 1307 gering und beschränkt sich auf eine Verwandtschaft der zweiten Ordnung. Ab der dritten Ordnung verhindert § 1931 ein Verwandtenerbrecht von Abkömmlingen der Voreltern (Soergel/Fischinger § 1934 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Landes-, Übergangs- und Kollisionsrecht.

1. Landesrechtliche Vorbehalte. Rn 13 Sie enthalten Art 89, 94, 97 EGBGB. Nach Art 66 bay AGBGB v 20.9.82 (GVBl 803) kann eine öffentliche Pfandleihanstalt, die nach §§ 1207, 935 I kein Pfandrecht erworben hat, die Herausgabe der Sache bis zur Tilgung des auf die Sache gewährten Darlehens nebst Zinsen verweigern. 2. Übergangs- und Kollisionsrecht. Rn 14 Internationalprivatrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 18 setzt Art 3 I lit d RL 2000/43/EG, 2000/78/EG, 76/207/EWG um und erstreckt den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung gem §§ 6–18 auf Aufnahme und Mitgliedschaft in monopolartige(n) Vereinigungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Änderung der Umlageschlüssel.

I. Vertrag. Rn 24 Die Mietvertragsparteien können die geltenden Umlageschlüssel jederzeit ausdrücklich oder schlüssig (BGH NZM 06, 11 Rz 12; allgemein § 535 Rn 32) ändern. Sie können auch einen Änderungsvorbehalt vereinbaren. In Formularmietverträgen muss dieser den Bestimmungen der §§ 305 ff gerecht werden. II. Nach Willkür des Vermieters (§ 556a II 1). 1. Sinn und Zweck. Rn 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Stellvertretung.

Rn 24 Verliert der Vertretene die Verfügungsbefugnis aufgrund einer Verfügungsbeschränkung oder wegen Rechtsnachfolge, gilt das Vorstehende entspr. Sofern lediglich der Stellvertreter nach der Einigung die Vertretungsmacht verliert, bleibt die Einigung wirksam und es liegt kein Fall des § 185 vor (BayObLG DNotZ 83, 752 [OLG Hamm 30.06.1983 - 15 W 218/83]; Soergel/Stürner Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verletzung eines Schutzgesetzes iSd § 823 II.

I. Dogmatik. 1. Funktion und Konzeption des § 823 II. Rn 226 § 823 II als verhaltensbezogene Haftungsnorm betrifft Verstöße gegen gesetzliche Verhaltensregeln (in Abgrenzung zu den für die Haftung für Verkehrspflichtverletzung maßgeblichen richterrechtlichen Verhaltensgeboten). Anders als § 823 I ist die Haftung nach Abs 2 nicht auf bestimmte Rechtsgüter beschränkt und kann da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Zeitpunkt.

Rn 9 Abzustellen ist bei einer Leistung auf die Vornahme der Leistungshandlung, nicht auf den Eintritt des Leistungserfolgs (BGHZ 105, 358, 360; NJW-RR 04, 1145, 1147f). Der Schuldner, der zwischenzeitlich von der Abtretung erfährt, ist nicht verpflichtet, den Leistungserfolg zu verhindern, etwa einen Überweisungsauftrag zu stornieren (BGHZ 105, 358, 360 ff; Brandbg BeckRS 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers.

I. Gegenstand. Rn 4 Gegenstand der Zuwendung kann das Vermögen (§ 311b III) oder jeder übertragbare Vermögensgegenstand sein. Darunter fallen auch die Bestellung einer Sicherheit für eine fremde Schuld (BGH MDR 55, 283) und eine Gesellschaftsbeteiligung (BGH NJW 81, 1956; BGHZ 112, 40; vgl auch Rn 17). Auch der Verzicht auf ein Wohnungsrecht (BGH MDR 21, 223) oder auf einen N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelne Fallgruppen nach Richterrecht.

1. Vereinbarungen. Rn 103 Kraft der Vertragsfreiheit kann vereinbart werden, dass ein Vertragspartner einen Schaden Dritter soll geltend machen können. So hat RGZ 170, 246 eine Stadtgemeinde für berechtigt gehalten, die Schäden von Einlagerern geltend zu machen, deren Fleisch durch unsachgemäße Reparaturen in dem Städtischen Kühlhaus verdorben war. Ähnl hat BGH NJW 74, 502 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnraum vergleichbarer Art.

Rn 11 Das Merkmal der Art bezieht sich auf die Struktur des Hauses (zB Alt- oder Neubau, Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser, Plattenbau, Stadtvilla) und die der Wohnung (etwa Maisonette- oder Dachgeschosswohnung). Mieten von Einfamilienhäusern sind mit denen von Wohnungen im Geschossbau nicht vergleichbar (AG Spandau MM 97, 242).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Verbundener Vertrag. Rn 3 Nach I 1 muss ein Verbraucherdarlehen (das ergibt sich aus I 2) mit einem anderen Vertrag mit einem Unternehmer verbunden sein, also idR zur Finanzierung dieses Vertrages dienen. Der Darlehensvertrag muss anders als vor Inkrafttreten des WoImmoKrRL-UG (Vor §§ 355 ff Rn 5) nicht entgeltlich sein. Auch sog Null-Prozent-Finanzierungen, die vor der Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorschuss (§ 555a III 2).

Rn 21 Auf Verlangen hat der Vermieter ›Vorschuss‹ – idR eine Sicherheitsleistung, ggf aber auch zB Kosten für Abdeckmaterial – zu leisten. Die Duldungspflicht kann von der Vorschussleistung abhängig gemacht werden, § 273 I.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Informationspflichten.

1. Allgemeines. Rn 30 Der Verw schuldet der GdW zT vGw, jedenfalls als Amtsträger, aus dem Verw-Vertrag gem §§ 675, 666 BGB (ggü den WEigtümern nach § 328 I BGB), zT den Umständen nach und in besonderen Konstellationen – zB bei der Bitte um Weisung bei gewillkürten Aufgaben, vgl BGH NJW 96, 1216, 1218 – Information (erforderliche Nachrichten), Auskunft und Rechenschaft (BGH Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verwendungskondiktion.

a) Grundgedanke und Anwendungsbereich. Rn 66 Im Unterschied zu den Tatbeständen der Eingriffskondiktion wird die kondiktionsauslösende Vermögensverschiebung bei der Verwendungskondiktion nicht vom Bereicherten, sondern vom Entreicherten herbeigeführt (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, § 69 III 1a). Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bereicherungsschuldner mit eigenen Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erschließungs- und Anliegerbeiträge (Abs 1).

I. Begriff. Rn 5 Umfasst sind die Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB und auf die Eigentümer von Grundstücken umgelegte Beiträge nach den Kommunalabgabengesetzen für die Kosten öffentlicher Einrichtungen. II. Zeitpunkt. Rn 6 Der bautechnische Beginn, dh der ›erste Spatenstich‹ bildet die entscheidende Zäsur (HP/Faust Rz 6). Bloße Planungsarbeiten reichen nicht. ›Vertrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abbedingung.

Rn 11 Von den Vorschriften dieses Titels darf nach § 487 S 1 nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften des Titels sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch dann anzuwenden, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden (§ 487 S 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wertungselemente.

1. Rechtliche Maßstäbe. Rn 17 Wesentliche Bedeutung kommt der va in den Grundrechten niedergelegten Wertordnung des Grundgesetzes zu (BGHZ 106, 338; NJW 86, 2944; 99, 568). Hierzu gehören insb die Art 1 I, 2 (BGHZ 142, 314), 3 III, 4 I, 5, 6 (vgl BVerfG NJW 01, 958), 9, 12 (BGH NJW 86, 2944; 00, 1028), 14 I (BGH NJW 99, 568 [BGH 02.12.1998 - IV ZB 19/97]), 20 I sowie 28 I GG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Name (§ 9a I 3).

Rn 9 Die GdW führt die Bezeichnung ›Gemeinschaft der Wohnungseigentümer‹ oder ›Wohnungseigentümergemeinschaft‹ gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks. Zulässig sind die Kennzeichnung des Grundstücks durch postalische Anschrift (Rostock ZWE 14, 122), die Angabe der katastermäßigen Bezeichnung nach Gemarkung, Flur und Flurstück oder die Angabe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gültigkeit von Beschl iÜ (§ 23 IV 2).

1. Allgemeines. Rn 27 Ein Beschl ist nach § 23 IV 2 gültig, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist (BGH NZM 23, 768 Rz 7). Eine Beschl-Klage ändert also nichts an der Wirksamkeit eines Beschl. Eine Anfechtungsklage hat auch keine aufschiebende Wirkung (BGH NZM 23, 768 Rz 7; ZMR 23, 52 Rz 18; 20, 854 Rz 13). Eine Hausgeldklage ist auch nicht aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pauschale.

a) Zweck. Rn 13 Eine Pauschale erspart dem Vermieter die genaue Abrechnung der Betriebskosten und entlastet ihn damit von dem ansonsten jährlich anfallenden Arbeitsaufwand (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14). b) Gegenstand. Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Zusammenhang mit mangelhafter Installationsanleitung.

Rn 15 Der Unternehmer haftet jedoch gem II Nr 2 auch bei nicht erfolgter Installation durch den Verbraucher weiter für auf einer fehlenden Aktualisierung beruhende Produktmängel, wenn die fehlende oder fehlerhafte Aktualisierung auf eine von ihm bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 3 Der Anspruch richtet sich gegen den Vorerben. Ist der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben eingetreten, so richtet er sich gegen dessen persönliche Erben (RGZ 163, 51, 53). Er richtet sich nicht gegen Dritte. Ansprüche gegen Dritte können aber namentlich aus § 2018 bestehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wesentliche Wertverzerrung dynamisierter Anrechte (Abs 3 und 4).

1. Allgemeines. Rn 19 III enthält einen weiteren Abänderungsgrund. Er ermöglicht die Abänderung einer (nach früherem Recht getroffenen) VA-Entscheidung für den Fall, dass ein Anrecht der berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge in den VA nicht mit seinem (damaligen) Nominalwert, sondern mit einem nach § 1587a III oder IV BGB aF dynamisierten Wert (also ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Erhaltungsrücklage (§ 19 II Nr 4).

1. Sinn und Zweck. Rn 39 § 19 II Nr 4 hat den Zweck, Erhaltungsmaßnamen des gemE zu sichern (BGH ZWE 15, 337 Rz 13; München ZMR 08, 410). Rechtsanwalts- oder Sachverständigenhonorare, die im Zusammenhang mit der Bereinigung von Sachmängelansprüchen entstanden sind, sind nicht aus der Erhaltungsrücklage zu bedienen (Frankf MDR 74, 848 [OLG Frankfurt am Main 09.11.1972 - 20 W 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wichtiger Grund zu Kündigung.

1. Ausgangspunkt. Rn 7 Die Kündigung nach § 314 beruht nicht auf einer Vereinbarung, sondern auf Gesetz. Sie stellt daher eine außerordentliche Kündigung dar, so dass sie eines Grundes bedarf, den I als ›wichtiger Grund‹ umschreibt: Dem kündigenden Teil muss die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit oder der Frist für eine ordentliche Kündigung ›unter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 20 Der Käufer trägt die Beweislast für Abgabe und Inhalt der Garantie sowie Eintreten des Garantiefalls (Grüneberg/Weidenkaff Rz 16), dh bei Beschaffenheitsgarantie des Mangels, da § 477 keine Anwendung findet (s § 479 Rn 8). Der Verkäufer trägt die Beweislast gem II (s Rn 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ist der vorgemerkte Anspruch nicht wirksam entstanden oder erloschen oder ist die Vormerkung sonst nicht wirksam entstanden, ist das Grundbuch unrichtig und der Verpflichtete hat einen Anspruch nach § 894 (vgl MüKo/Lettmaier Rz 1). Sofern die Vormerkung jedoch wirksam entstanden, nur der gesicherte Anspruch dauernd nicht durchsetzbar ist, gibt § 886 dem Inhaber des bela...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 Voraussetzung ist, dass eine Wohnung (= künftige Mietsache) erstmals genutzt (Rn 3) und erstmals vermietet (Rn 4) wird. § 556f S 1 gilt für sämtliche Vermietungen, nicht nur die erste nach dem 1.10.14.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 583a zählt die ohne Übernahmeverpflichtung unwirksamen Klauseln nicht abschließend auf (MüKo/Harke § 583a Rz 2). Auf eine Umgehungsabsicht kommt es nicht an, wenn entspr Verfügungsbeschränkungen vereinbart werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines Leistungsstörungsrecht, insb Unmöglichkeit.

Rn 71 Die Regeln des allg Schuldrechts gelten bis zum Gefahrübergang bei Sachmängeln bzw Eigentumsübergang bei Rechtsmängeln (s Rn 3, 4, 6). Ab dann ist § 437 lex specialis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 48).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht hinreichend bestimmte Frist.

Rn 19 Die bei Nr 1 dargestellten (s Rn 6) Anforderungen gelten entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsgegner.

Rn 4 Anspruchsgegner ist der vermeintliche Erbe bzw dessen Gesamtrechtsnachfolger, der das Vermögen oder Teile des Vermögens von dem Scheinerblasser erlangt hat (Soergel/Dieckmann § 2031 Rz 4). § 2031 gilt analog für denjenigen, der sich selbst als Verschollenen ausgegeben hat und dadurch das Vermögen erlangt hat (Erman/Horn § 2031 Rz 1). Bei sonstigen Eingriffen in das Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Schutz des Geschädigten, Abs 1.

I. Voraussetzungen. 1. Unmöglichkeit der Herstellung. Rn 2 § 249 I erfordert die fortdauernde Möglichkeit der Herstellung (etwa BGHZ 92, 85, 87). Bei § 249 II 1 muss diese zumindest einmal bestanden haben (vgl § 249 Rn 22). Wenn es daran fehlt, eröffnet § 251 I dem Geschädigten den Weg zum Geldersatz wegen seiner Vermögensminderung (vgl Rn 5 f). Beispiele bilden eine nicht hei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auskunft über das Anfangsvermögen.

Rn 5 Trotz der Beweislastregel des § 1377 kann Auskunft auch über das Anfangsvermögen beansprucht werden, auch über die für die Berechnung des Anfangsvermögens maßgeblichen Umstände. Deshalb ist iRd Auskunft auch über privilegierten Vermögenserwerb iS § 1374 II zu informieren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) 1Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. 2Werden über den Vertrag mehrere gleich lautende Urkunden aufgenommen, so genügt es...mehr