Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge bei Empfehlung.

Rn 19 Der Empfehler unwirksamer AGB kann nicht nur auf Unterlassung, sondern auch auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden. Für die Form des Widerrufs gilt § 9 Nr 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Erhebung der Einrede. Rn 2 § 305 betrifft nur die Verurteilung unter Vorbehalt in den Fällen des §§ 2014, 2015 BGB, nicht das Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung oder sonstige Instrumente zur gegenständlichen Beschränkung der Haftung des Erben wie die Erschöpfungs- und Dürftigkeitseinrede (§§ 1989, 1990 BGB) (missverständlich Musielak/Musielak Rz 3). In allen Fä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit von Fragen.

Rn 4 Über die Zulässigkeit von Fragen entscheidet der verordnete Richter zunächst vorläufig und formlos gem § 397 II; die endgültige Entscheidung und die Anweisung an den verordneten Richter, eine zu Unrecht zurückgewiesene Frage nachträglich zu stellen, steht dagegen gem § 398 II dem Prozessgericht zu (§ 397 Rn 3, § 398 Rn 6; Zö/Greger § 400 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abänderung von Amts wegen im Rechtmittelverfahren.

Rn 28 Unabhängig von den vorstehenden Möglichkeiten kann ein Rechtsmittelgericht, wenn es zulässigerweise mit der Hauptsache befasst wird, die unterbliebene Kostenentscheidung zugunsten des Streithelfers nachholen (Kobl FamRZ 10, 1364).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befreiung vom Eheverbot (Abs 3).

Rn 3 Der stattgebende Beschluss über die Befreiung vom Eheverbot unterliegt nicht der Anfechtung. Wurde die Ehe geschlossen, kommt eine Abänderung und Wiederaufnahme (§ 48) nicht in Betracht. Bei Gehörsverstößen ist das Verfahren nach § 44 eröffnet. Wird der Befreiungsantrag abgelehnt, sind beide Verlobte beschwerdebefugt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wert einer Sache (S 1, 1. Alt).

1. Sache, Urkunden. Rn 4 Sachen. Urkunden gehören dazu, wenn sie unmittelbar einen eigenen wirtschaftlichen Wert verkörpern (BGH KostRspr § 6 ZPO Nr 174; NJW 89, 2755), zB echte Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, Aktien (BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11; BGH FamRZ 92, 169; Köln MDR 75, 60: bei unstr eingeschränkter Realisierbarkeit nur § 3; Ddorf JurBüro 94, 494: voller Nennwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Klageabweisung.

aa) Nichtbestehen der Klageforderung. Rn 69 Das Gericht hat sich mit der Gegenforderung nur dann zu befassen, wenn diese entscheidungserheblich ist. Ist die Klage abzuweisen, weil die Klage unzulässig ist oder die Klageforderung nicht besteht, ergeht keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die nur hilfsweise geltend gemachte Gegenforderung. Eine gleichwohl gemachte Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kostenaufhebung.

Rn 19 Auch bei Kostenaufhebung werden die Gerichtskosten geteilt. Hat der Gegner der bedürftigen Partei die vollen Gerichtskosten eingezahlt, dann wird die Hälfte von der Gerichtskasse an ihn zurückgezahlt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rügelose Einlassung.

Rn 7 Wird ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht rechtshängig gemacht und wird die Zuständigkeit desselben nicht gerügt, dann gilt das ordentliche Gericht als zuständig. Es liegt kein Verfahrensverstoß wegen Verstoßes gegen das vorgesehene Verfahren iSd § 17a Abs 3 und 4 GVG vor (Hamm Urt v 20.6.18 – 29 U 2/18, openJur 19, 12214).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unterlassung.

Rn 15 Der Verwender kann gem § 1 auf Unterlassung der Verwendung im soeben beschriebenen Sinne in Anspruch genommen werden, dh die betreffenden Bestimmungen dürfen weder für Neuverträge benutzt werden noch darf der Beklagte sich bei der Abwicklung bereits geschlossener Verträge auf sie berufen (BGHZ 127, 35, 37). Es gibt auch keine Aufbrauchfrist für Formulare mit rechtswidr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Konkurrenzschutz.

Rn 42 Wirtschaftliches Interesse des Kl, gemessen an Minderung oder Schadensersatz (Ddorf NZM 06, 159 [OLG Düsseldorf 18.07.2005 - I-24 W 33/05]; LG Köln WuM 95, 791; s.a. Rn 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (§§ 1–40).

Rn 11 Fragen der örtlichen, sachlichen und funktionellen Zuständigkeit stellen sich vor dem vereinbarten Schiedsgericht nicht. Dennoch muss grds auch das Schiedsgericht seine eigene Zuständigkeit prüfen (vgl § 1040).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Wird der Klage stattgegeben, so kann dem Kläger auf Antrag die Befugnis zugesprochen werden, die Urteilsformel mit der Bezeichnung des verurteilten Beklagten auf dessen Kosten im Bundesanzeiger, im Übrigen auf eigene Kosten bekannt zu machen. 2Das Gericht kann die Befugnis zeitlich begrenzen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Enteignung.

Rn 113 Im Streit um die Zulässigkeit ist der Verkehrswert anzusetzen (BGH NJW 63, 2173; BGHZ 50, 291), auch bei Einwänden nur eines Wohnungseigentümers (BGH WuM 00, 32); bei Klage auf Entschädigung gilt die Höhe der str Differenz, wobei Zinsen nur angesetzt werden, wenn sie als Entschädigung für entgangene Substanz Hauptforderung sind (BGH MDR 70, 994), sonst gilt § 4 I. Vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sachliche Beziehungen.

aa) Wirtschaftliche. Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Autonomes Recht.

Rn 4 Der Anwendungsbereich des § 110 ist begrenzt u erfasst insb noch Entscheidungen aus den USA, Kanada, Südafrika, Asien u Osteuropa (Keidel/Zimmermann 19. Aufl Rz 5), sofern diese vollstreckbaren Inhalt haben (zB Unterhalts- u Umgangsentscheidungen).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Das Festsetzungsverfahren nach Abs 1 S 1.

1. Zuständigkeit. Rn 17 Für die Festsetzung ist das erstinstanzliche Gericht des jeweiligen Verfahrens zuständig, also nach §§ 23a I 1 Nr 1, 23b I GVG das Familiengericht (insb, wenn es um Ansprüche von Vormündern und Pflegern für einen Minderjährigen, Umgangspflegern oder Verfahrensbeiständen geht), gem §§ 23a I 1 Nr 2, II Nr 1 GVG das Betreuungsgericht (für die Festsetzung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Macht der Kläger einen auf ihn übergangenen [richtig: übergegangenen] Anspruch geltend, ohne dass er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat, so fallen ihm die Prozesskosten insoweit zur Last, als sie dadurch entstanden sind, dass der Beklagte durch die Unterlassung der Mitteilung oder des Nachweises veranlasst wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Landgericht werden, soweit nichts anders bestimmt ist, sowohl Zivil- als auch Strafkammern gebildet. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei einem Landgericht mit mindestens 100 Richterstellen ausschließlich Zivil- oder Strafkammern zu bilden und diesem für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zivil- oder Strafsachen zuzuweisen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Gerichtskostenvorschuss.

Rn 12 Im Mahnverfahren besteht Vorauszahlungspflicht gem § 12 III 2 GKG. Der VB wird erst erlassen, wenn der ASt bezahlt hat. Zu Einzelheiten s § 696 Rn 27.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedürftigkeit.

Rn 33 PKH erhält, wer nicht, nur tw oder nur in Raten in den Lage ist, die eigenen Kosten für die Führung des Rechtsstreits aufzubringen. Prozesskosten sind die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, sowie die Kosten der Beweisaufnahme. Während eines anhängigen Verfahrens muss die Partei ihr Finanzgebaren darauf einrichten, dass durch die Prozessführung Kosten entstehen. Wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch die den Beigeladenen gewährte Austrittsmöglichkeit nach einem gerichtlich genehmigten Vergleich eröffnet das Gesetz den austretenden Beigeladen, ihre Ausgangsverfahren fortzuführen, wenn sie mit dem qua Vergleich erzielten Ergebnis im Musterverfahren unzufrieden sind. Damit wird hier ein international verbreiteter opt-out-Mechanismus eingefügt, welches das KapMuG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht kann, auch wenn der Anspruch oder der Arrestgrund nicht glaubhaft gemacht ist, den Arrest anordnen, sofern wegen der dem Gegner drohenden Nachteile Sicherheit geleistet wird. 2Es kann die Anordnung des Arrestes von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, selbst wenn der Anspruch und der Arrestgrund glaubhaft gemacht sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 10 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG).

Rn 5 § 75 FamFG eröffnet in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit der Sprungrechtsbeschwerde, die als Zulassungsbeschwerde ausgestaltet ist und einen Antrag auf Zulassung sowie die Einwilligung der übrigen Beteiligten voraussetzt (§ 75 Abs 1 FamFG). Das weitere Verfahren entspricht dem der Sprungrevision nach § 566 ZPO (§ 75 Abs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle des Berufungsgerichts hat, nachdem die Berufungsschrift eingereicht ist, unverzüglich von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges die Prozessakten einzufordern. 2Die Akten sind unverzüglich an das Berufungsgericht zu übersenden. (2) Nach Erledigung der Berufung sind die Akten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges neb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 7 Zuständig ist gem § 767 I das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, dies auch dann, wenn sich die Klage gegen eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme richtet (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine gepfändete Sache kann später ein weiteres Mal nach § 808 gepfändet werden. § 826 bietet die Möglichkeit, das Verfahren einer weiteren Pfändung zu Lasten desselben Schuldners für denselben oder einen anderen Gläubiger zu vereinfachen. Die Vorschrift gilt nicht für den Fall, dass gleichzeitig für mehrere Gläubiger oder für einen Gläubiger wegen mehrerer Forderungen g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere unpfändbare Beträge ua.

Rn 133 Das Entgelt des Kreditinstituts darf nach Abs 6 S 3 ebenfalls mit anderen unpfändbaren Beträgen verrechnet werden. Gegen den pfändbaren Betrag des Guthabens kann dem Rang entspr aufgerechnet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Entscheidung durch Urteil.

Rn 13 Die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht durch Endurteil. Das Urt ist stets zu begründen, es sei denn, es wird durch nichtstreitiges Versäumnisurteil entschieden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnungen.

Rn 33 Die Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage hemmt die begonnene Vollstreckung nicht. Gemäß § 769 kann das Prozessgericht, in dringenden Fällen das Vollstreckungsgericht, auf Antrag vorläufige Anordnungen zum Schutz des Schuldners erlassen. Gemäß § 770 können vorläufige Anordnungen im Urt erlassen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Benennung.

Rn 8 Zeuge wird außerdem nur, wer von einer Partei ordnungsgemäß als solcher benannt wird (s.o. Rn 1 f: keine Zeugenvernehmung vAw).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt der Auskünfte (Abs 1 und Abs 2).

1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1). Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt und Umfang.

a) Grundlagen. Rn 11 Der Pfändungsbeschluss legt dem Drittschuldner keine allgemeinen Handlungspflichten auf (BGHZ 105, 358, 361). Nach § 840 hat er lediglich auf Verlangen des Gläubigers bestimmte Erklärungen abzugeben, was als Anomalie verstanden werden kann (BGHZ 92, 126, 131; BGH NZFam 21, 307 Rz 13). Eine weitere Tätigkeit wird vom Drittschuldner nicht verlangt. Aufgrund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn der Annehmende, einer der annehmenden Ehegatten oder das Kindmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 13 Der Rechtsstreit wird auch im vereinfachten Verfahren grds durch streitiges Urt entschieden, soweit dies auch im normalen Verfahren notwendig wäre. Es gelten jedoch erhebliche Erleichterungen betreffend die Urteilsabfassung, die sich bereits aufgrund der allgemeinen Vorschriften im Hinblick auf die Streitwertgrenze in § 495 S 1 iVm § 511 II Nr 1 aus § 313a I 1, 2 ergeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Werden im Urkundenprozess Ansprüche aus Wechseln im Sinne des Wechselgesetzes geltend gemacht (Wechselprozess), so sind die nachfolgenden besonderen Vorschriften anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Beschwerdebegründung (Abs 4 S 3).

1. Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer. Rn 13 Wegen § 544 Abs 2 bedarf die Wertgrenze der Darlegung, es sei denn, es handelt sich um ein die Berufung verwerfendes Urt des Berufungsgerichts (vgl Rn 4 ff). 2. Zulassungsgründe. Rn 14 In der Beschwerdebegründung sind die Gründe darzulegen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers die Zulassung der Revision gebiete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verrechnung und Aufrechnung.

1. Aufrechnungsverbot gem § 394 BGB. Rn 127 Die Pfändungsschranken des Zwangsvollstreckungsrechts wirken nach § 394 BGB zugleich als Aufrechnungsverbote, die das Kreditinstitut in seinen Verrechnungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten beschränken. Allerdings hat der BGH eine kontokorrentmäßige Verrechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens für zulässig erklärt. § 850k aF sollt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Änderung der Anordnung.

Rn 4 Ergibt sich nach dem Beweisbeschluss, dass die Vernehmung eines anderen Streitgenossen erforderlich ist, darf das Gericht seine Anordnung ohne mündliche Verhandlung in entspr Anwendung des § 360 S 2 ändern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe gegen Beschlussentscheidung.

I. Beschwerdeverfahren. Rn 10 Die Zurückweisung des Arrestantrages, die einer Begründung bedarf, ist mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 I Nr 2, 569) angreifbar. Die Beschwerdeeinlegung unterliegt dem Anwaltszwang (Ddorf OLGZ 83, 358; Frankf MDR 99, 186; OLGR 04, 221; Saarbr NJW-RR 98, 1611; Hamm MDR 08, 708, 709; Braunschw NdsRpfl 20, 341; aA München BauR 95, 875; Karlsr O...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Quorum.

Rn 3 Der Vorlagebeschluss ist herbeizuführen, wenn das in Abs 1 S 1 genannte Quorum von mindestens zehn bekannt gemachten gleichgerichteten Musterverfahrensanträgen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten erreicht ist. Bei streitgenössischen Klagen reicht es aus, wenn zehn Streitgenossen gemeinsam einen solchen Antrag stellen (BGHZ 176, 170).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Inhalt der Berufungserwiderung und Replik (Abs 2 S 2).

I. Berufungserwiderung. Rn 14 Nach Abs 2 S 2 iVm § 277 I 1 hat der Berufungsbeklagte in der Berufungserwiderung seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Allerdings gelten hier nicht die dieselben Maßstäbe wie bei dem Inhalt der Klageerwiderung nach § 277 I 1....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 1, 3).

I. Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft. Rn 3 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 248 setzt nicht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden iSv § 49 voraus; gem § 248 I ist aber die Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB oder eines Feststellungsgegenantrags auf Bestehen der Vaterschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Entscheidung.

I. Antrag des Klägers. Rn 11 Ein besonderer Antrag des Klägers ist spätestens seit der Neufassung des § 307 durch das ZPO-RG nicht mehr erforderlich. Der Sachantrag des Klägers genügt (schon bisher hM seit RGZ 44, 344, 350). Der Kl hat nach Abgabe des Anerkenntnisses kein Rechtsschutzinteresse an einem streitigen Sachurteil (BGHZ 10, 333, 336 ff; wie § 306 Rn 6). Für den Erla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 S § 298 Rn 1. Die Norm betrifft nur das binnenjustizielle Verfahren. Sie verpflichtet nicht die Parteien. Für die Zeit nach Verfahrensabschluss s § 299a und das SchrAG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 704 I erfolgt die Zwangsvollstreckung aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind. § 794 I 1–6, II behandelt weitere Titel, aus denen die Zwangsvollstreckung stattfindet.mehr