Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Bestreitet der Gegner, dass die Urkunde sich in seinem Besitz befinde, so ist er über ihren Verbleib zu vernehmen. 2In der Ladung zum Vernehmungstermin ist ihm aufzugeben, nach dem Verbleib der Urkunde sorgfältig zu forschen. 3Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 449 bis 454 entsprechend. 4Gelangt das Gericht zu der Überzeugung, dass sich die Urkunde im Besitz des Geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

I. Abs 1. Rn 1 Die ZPO sieht mit dem Verweis in § 402 auf den Zeugenbeweis zunächst vor, dass Gutachten mündlich erstattet werden. Aus der Formulierung des Abs 1 lässt sich entnehmen, dass das Gesetz auch die Möglichkeit einer schriftlichen Gutachtenerstattung als selbstverständlich und einer mündlichen Begutachtung gleichwertig ansieht (BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214). In der Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Es fallen keine Gerichtsgebühren, insb keine Urteilsgebühren an. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist durch die Verfahrensgebühr, VV 3100 RVG, abgegolten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Täterkreis.

Rn 3 Die Zuständigkeit des IStGH gilt funktionsunabhängig für alle Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten und für die Täter der in ihrem Hoheitsgebiet begangenen Verbrechen des sachlichen Zuständigkeitskatalogs.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 9 Für den Anwalt zählt die Tätigkeit mit zum Rechtszug (§ 19 II 2 Nr 1, 3 RVG). Im Beschwerdeverfahren entstehen die Gebühren nach Nr 3500 ff VV RVG und im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach Nr 3502, 3503, 3516 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden. (2) 1An der Verhandlung beteiligte Personen dürfen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen. 2Der Vorsitzende kann Ausnahmen gestatten, wenn und soweit die Kenntlichmachung des Gesichts weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung notwendig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Anforderungen.

a) Bedingungsfeindlichkeit und Bestimmtheit des Auftrags. Rn 7 Als Verfahrenshandlung hat der Vollstreckungsauftrag unbedingt zu sein und muss inhaltlich eine hinreichende Bestimmtheit aufweisen. Eine Ausnahme vom Erfordernis der Unbedingtheit des Vollstreckungsauftrags ist die alternative Staffelung eines vorrangigen Pfändungs- und nachrangigen Verhaftungsauftrags (s Rn 5). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mehrere Beteiligte.

Rn 6 Eine Aussetzung ist nur möglich, wenn mehrere Beteiligte iSd § 7 vorhanden sind (BayObLG MDR 88, 868).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beim Richter am Amtsgericht.

1. Allgemeine Zuständigkeit. Rn 3 Diese Vorschrift ist zur Verfahrensbeschleunigung dem § 27 III 1 StPO nachgebildet (Zö/Vollkommer § 45 Rz 5). Betroffen ist jeder beim Amtsgericht tätige Richter, unabhängig von seiner Funktion. Mit Ausnahme der eigenen Stattgabe durch den Abgelehnten (S 2) ist die Sache dem zur Entscheidung durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwischenstreit.

1. Anordnung. Rn 4 Die Anordnung der abgesonderten Hauptsacheverhandlung erfolgt vAw und steht im nicht nachprüfbaren (Frankf MDR 85, 149) Ermessen des Gerichts (bei der KfH der Vorsitzende, BGH NJW-RR 01, 930 [BGH 23.11.2000 - VII ZR 282/99]). Sie ergeht ohne mündliche Verhandlung durch unanfechtbaren Beschl, den das Gericht wieder ändern oder aufheben kann. 2. Verfahren. Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift formuliert eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, um eine ausreichende Kohärenz der von der Klage betroffenen Ansprüche in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu sichern. Im Interesse der Funktionsfähigkeit der Abhilfeklage ist die Voraussetzung der Gleichartigkeit nicht zu eng auszulegen (vgl aber sehr restriktiv Thönissen r+s 23, 749).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Teilerledigung.

Rn 222 s Erledigung, Stufenklage Rn 220. Teilklage Maßgeblich ist nur der Streitgegenstand. Teilungsplan s Verteilungsverfahren. Teilungsversteigerung s Widerspruchsklage.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aufbewahren der Aufzeichnungen.

Rn 6 Die vorläufigen Aufzeichnungen werden üblicherweise dauerhaft in den Prozessakten foliiert, soweit die vorläufigen Aufzeichnungen in Schriftform gefertigt wurden. Ton- und Datenträger werden im Regelfalle im Wege der Sammelverwahrung auf der Geschäftsstelle aufbewahrt oder als Dateien auf dem Gerichtsserver abgelegt. I. Einsichtnahme der Parteien. Rn 7 Bis zur Löschung kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Fortgeltung von Feststellungsbescheiden (Abs. 3)

I. Unveränderte Wertverhältnisse (Abs. 3 Satz 1) Rz. 65 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 3 Satz 1 BewG kann der gesondert festgestellte Grundbesitzwert einer innerhalb einer Jahresfrist folgenden Feststellung für dieselbe wirtschaftliche Einheit unverändert zugrunde gelegt werden, wenn sich die für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse nicht wesentlich geändert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändung.

Rn 4 Der GV nimmt, nachdem er die Voraussetzungen selbstständig geprüft hat, die Pfändung vor und belässt die Sache im Gewahrsam des Schuldners.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Billigkeitsprüfung.

1. Berechnungsmethode. Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 20 Der Antrag ist nicht fristgebunden, unterliegt jedoch der Verwirkung. Diese kann im formalisierten, nicht auf die Klärung materiell-rechtlicher Fragen ausgelegten Kostenfestsetzungsverfahren grds jedoch nicht geltend gemacht werden (vgl § 104 Rn 21). Dem Schuldner bleibt regelmäßig nur die Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage, § 767 (Ddorf MDR 88, 972).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungsauftrag als sachliche Voraussetzung.

1. Formelle Anforderungen. a) Rechtsnatur und Antragsmehrheit. Rn 5 Der Auftrag iSv § 753 I ist ein verfahrensrechtlicher Antrag des Gläubigers an den GV, Amtshandlungen in Ausübung staatlicher Vollstreckungsgewalt durchzuführen (Nies MDR 99, 525). Mit dem Antrag müssen der Titel und sonstige Urkunden übergeben werden, die nach §§ 750 II, 751 II zugestellt werden müssen. Es is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Rechtshängigkeit. Rn 2 Die Ehesache wird mit Zustellung an den Antragsgegner rechtshängig, § 113 Abs 1 FamFG, § 253 ZPO. Die Übersendung eines VKH-Antrages begründet keine Rechtshängigkeit. Die Rechtshängigkeit eines ausländischen Verfahrens steht der hiesigen Rechtshängigkeit gleich, wenn Beteiligte und Streitgegenstand identisch sind und die ausländische Entscheidung anz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bild- und Tonübertragung.

Rn 5a Nach dem künftig neu eingefügten II kann der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle alle Anträge und Erklärungen gem I auch per Bild- und Tonübertragung aufnehmen. Er ist dabei nicht an den Ort der Geschäftsstelle gebunden. Eine Aufzeichnung der Übermittlung erfolgt nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Betreiber von privaten Schuldnerverzeichnissen (Nr 2).

Rn 6 Weiterhin dürfen Antragsteller, die nichtöffentliche zentrale Schuldnerverzeichnisse erstellen und betreiben (wie zB die SCHUFA), Abdrucke beziehen. Die Norm bestätigt somit gleichzeitig die Zulässigkeit solcher Unternehmen. Auch diesen Berechtigten unterstellt der Gesetzgeber ein berechtigtes Interesse.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachliche Tatbestandsmerkmale.

a) Urteilsaufhebung und -abänderung. Rn 10 Das vorläufig vollstreckbare Urt oder der Vollstreckungsbescheid nach § 700 muss in der Sache aufgehoben oder zum Nachteil des Gläubigers abgeändert worden sein (BGH MDR 15, 999; BauR 07, 912). Im Zeitpunkt der Verkündung (nicht erst der Rechtskraft) dieser Entscheidung realisiert sich für den Vollstreckungsgläubiger das Risiko einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unzulässigkeit der Widerklage.

a) Rechtsweg. Rn 29 Bei fehlender Rechtswegzuständigkeit (s Rn 6) hat das Gericht den Rechtsstreit bzgl der Widerklage nach § 145 II abzutrennen und an das Gericht des zuständigen Rechtswegs nach § 17a GVG zu verweisen (vgl BGH NJW 96, 1532; LAG Köln 7.9.21 – 9 Ta 107/21; Zö/Schultzky Rz 15; Schaub BB 93, 1666, 1667; allg für rechtswegfremde Streitgegenstände Karlsr 21.6.06 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 87 enthält mehrere unterschiedliche Regelungen über die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens. Abs 1 befasst sich mit der Einleitung von Verfahren vAw. Abs 2 stellt Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn auf. Abs 3 regelt die Befugnisse des Gerichtsvollziehers iRd Vollstreckung und Abs 4 die Beschwerdemöglichkeit gegen gerichtliche Entscheidungen im Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Klageerhebung gem. §§ 767, 768 hemmt die Vollstreckung nicht; gleiches gilt für die Fälle, in denen §§ 767, 768 durch Verweisung anzuwenden sind. Gemäß § 769 kann daher der Schuldner, der eine entspr Klage erhoben hat, die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bzw die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln im Weg der einstweiligen Anordnung erreichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsgeschäft.

a) Ersteinrichtung. Rn 19 Unterhält der Kunde bislang kein Girokonto bei dem betreffenden Kreditinstitut, können Bank und Kunde einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gem § 675 f II BGB abschließen und die Einrichtung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto vertraglich vereinbaren. Das Kreditinstitut besitzt insoweit einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum, unter welchen Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat.

Rn 4 Die Frage nach der Vollstreckbarkeit der Urkunde unterliegt dem Recht des Ursprungstaates. Dort muss ohne Weiteres Vollstreckung möglich sein. Dem genügt nach deutschem Recht der Anwaltsvergleich nicht, solange keine Vollstreckbarerklärung nach §§ 796a ff ZPO erfolgt ist (MüKoZPO/Gottwald Rz 11; Musielak/Lackmann Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verspätete Angriff- und Verteidigungsmittel.

Rn 4 Die Verweisung des § 530 auf § 296 I, IV erfolgt nicht bloß auf die dort genannte Rechtsfolge, sondern auch auf die Voraussetzungen. Erforderlich für eine Präklusion ist damit nicht nur, dass Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Ablauf der in § 530 genannten Frist vorgebracht wurden, sondern auch, dass dies nicht genügend entschuldigt wurde und dass die Zulassung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materielle Beschwer.

1. Bedeutung für die Beschwerdebefugnis in fG-Familiensachen. Rn 3 Die materielle Beschwer ist – vorbehaltlich der Ausn gem Rn 4, 14 – sowohl in Amts- (§ 24 I) als auch in Antragsverfahren (§ 23 I) zwingende Voraussetzung für die Beschwerdebefugnis u damit die Zulässigkeit des Rechtsmittels in fG-Familiensachen. In Amtsverfahren ist sie allein ausreichend (Rn 14; BGH FamRZ 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Richterliche Durchsuchungsanordnung (Abs 1–3).

I. Formeller Tatbestand. 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen. Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Systematik.

Rn 2 Der sachliche Anwendungsbereich der Öffnungsklausel wird zunächst in Abs 1 S 1 positiv umschrieben, indem diejenigen Streitigkeiten aufgelistet werden, bei denen die Landesgesetzgeber obligatorische Güteverfahren vorsehen dürfen (s allg zu § 15a Deckenbrock/Jordans MDR 13, 945 ff). Abs 2 nimmt anschließend bestimmte Verfahrensarten vom Geltungsbereich aus. Den Ländern s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 § 565 stellt eine Ergänzung zu § 555 dar, wonach für das Verfahren iA die Vorschriften über das landgerichtliche Verfahren 1. Instanz Anwendung finden, und überträgt einige für die Berufung geltenden besonderen Vorschriften auch auf das Revisionsverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilschuldner.

Rn 6 Wird gegen Teilschuldner vollstreckt, so haftet jeder Schuldner nur für die Vollstreckungskosten, die ihm ggü entstanden sind (LG Lübeck DGVZ 91, 156).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Andere Erklärungen einer Partei als Geständnisse und Erklärungen über einen Antrag auf Parteivernehmung sind im Protokoll festzustellen, soweit das Gericht es für erforderlich hält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 15 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 16 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gehörsverletzung.

a) Verletzungen des Art 103 I GG. Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Pfändung.

I. Ungetrennte Früchte. Rn 2 Hierunter fallen nur die wiederkehrend geernteten Früchte wie Getreide, Hackfrüchte, Obst; nicht Rechtsfrüchte oder sonstige Bodenerzeugnisse wie Holz auf dem Stamm (aber Bäume in einer Baumschule, AG Elmshorn DGVZ 95, 12; LG Bayreuth DGVZ 85, 42), Torf, Kohle, Steine und Mineralien (§ 101 I 4 GVGA). II. Kein Ausschluss der Pfändbarkeit. Rn 3 Werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Begründung der Notzuständigkeit des Amtsgerichts soll in besonders dringlichen Fällen der beschleunigte Erlass von einstweiligen Verfügungen sichergestellt werden. Anders als im Arrestverfahren (§ 919) ist das Amtsgericht neben dem Gericht der Hauptsache nur unter besonderen eingeschränkten Voraussetzungen zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Revisionsrechtliche Überprüfung auf Rechtsfehler.

I. Normzweck und Normzusammenhang. Rn 1 § 546 ist im Zusammenhang mit §§ 545 und 559 zu sehen. Aus dem Zusammenhang dieser Normen und ihres Regelungsbereiches ergibt sich, dass das Revisionsgericht das Berufungsurteil nur in rechtlicher, nicht jedoch in tatsächlicher Hinsicht nachzuprüfen hat. Das Revisionsgericht hat seiner Überprüfung den vom Berufungsgericht festgestellten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Zugang. Rn 4 Das Schriftstück muss auf irgendeine Weise derart in den Herrschaftsbereich (›in die Hand‹) des Zustellungsadressaten oder seines Vertreters (§§ 170–172) gelangt sein, dass er es behalten und von seinem Inhalt Kenntnis nehmen kann (vgl BGH MDR 20, 750 Rz 21; NZFam 20, 1031 Rz 9; NZG 20, 70 [BGH 12.09.2019 - IX ZR 262/18] Rz 31; BFH NJW 14, 2524 [BFH 06.05.2014...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. § 375 Ia.

Rn 9 Für die Vernehmung durch den beauftragten (also nicht für den ersuchten) Richter eröffnet § 375 Ia die Vereinfachung der Beweisaufnahme, wenn dies zweckmäßig erscheint und wenn das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag, wenn es also auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht ankommt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unverschuldete Säumnis.

I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei. Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über das Ergebnis der Beweisaufnahme haben die Parteien unter Darlegung des Streitverhältnisses zu verhandeln. (2) Ist die Beweisaufnahme nicht vor dem Prozessgericht erfolgt, so haben die Parteien ihr Ergebnis auf Grund der Beweisverhandlungen vorzutragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtskraftwirkung zu Gunsten des Nacherben.

I. Nacherbfolge nach Rechtskraft. Rn 4 Ist ein zwischen dem Vorerben und einem Dritten ergangenes Urt für den Vorerben günstig, so kann sich der Nacherbe hierauf nur dann berufen, wenn das Urt vor Eintritt der Nacherbfolge rechtskräftig geworden ist. Der Rechtsstreit muss weiterhin entweder eine Nachlassverbindlichkeit oder einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. Nachbesserung. Rn 4 Da grds der Amtsermittlungsgrundsatz herrscht (§ 26), liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn das Gericht im Falle des Fehlens oder der Unvollständigkeit einer Aufstellung den Antrag abweist, ohne zuvor unter Fristsetzung Nachbesserung verlangt zu haben (Nürnbg Beschl v 14.7.10 – 7 UF 617/10, wolterskluwer.online). Es gibt also keine Verspätung iSd ZPO. II....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesicherte Auswirkungen.

Rn 5 Damit ist jedenfalls geklärt, dass auch solche Rechtsnormen, deren Geltungsbereich sich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt, in Zukunft der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht abgeben, wenn sich dieses zur Übernahme der Sache bereit erklärt hat. Vor der Abgabe sollen die Beteiligten angehört werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht rechtzeitig.

Rn 4 Dies ist die Mitteilung, wenn die Schriftsatzfrist (§ 132) oder Prozessförderungspflicht (§ 282 II) nicht beachtet sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Familiensachen; sie ist in Ehe- und Familienstreitsachen nicht anwendbar (§ 113 Abs 1 S 1), für die § 130c ZPO gilt.mehr