Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Widerspruchsverzicht.

Rn 7 Ein Verzicht auf den Widerspruch ist möglich. Die Verzichtserklärung muss erkennen lassen, in welchem Umfang der Verzicht erklärt wird. Der Kostenwiderspruch (§ 924 Rn 2) enthält einen teilweisen Rechtsbehelfsverzicht (BGH NJW-RR 03, 1293 [BGH 22.05.2003 - I ZB 38/02] – Prozessgebühr beim Kostenwiderspruch). Mit der Abschlusserklärung (§ 927 Rn 9) wird insgesamt auf ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 53b Das Vollstreckungsgericht entscheidet auf Antrag des Gläubigers. Das Verfahren entspricht dem bei der Austauschpfändung (s § 811a Rn 6–7), ebenso die Rechtsbehelfe (s § 811a Rn 15).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einheit von Urkundenprozess und Nachverfahren.

I. Zuständigkeit. Rn 2 Das Nachverfahren wird vor dem Gericht geführt, das auch im Urkundenprozess zuständig war. Dabei bleibt es auch, wenn gegen das Vorbehaltsurteil Berufung eingelegt wird. Bei erstmaligem Vorbehaltsurteil in der Berufungsinstanz sollte aber auf Antrag analog § 538 II Nr 5 Zurückverweisung an die 1. Instanz erfolgen (vgl § 599 Rn 8). II. Beginn des Nachverf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkung der Rücknahme.

I. Grundsatz: Erstreckung der Wirkung auf Folgesachen (S 1). Rn 2 Gem § 113 I 2 iVm 269 III 1 ZPO bewirkt die Rücknahme des Scheidungsantrags, dass das Scheidungsverfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist. Da über Folgesachen gem § 137 II 1 nur für den Fall der Scheidung zu entscheiden ist, ist es konsequent, die Wirkung der Rücknahme des Scheidungsantrags auch auf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm wendet sich ausschließlich an Schiedsgerichte, die mit mehr als einem Schiedsrichter besetzt sind. Sie regelt die Art und Weise der Entscheidungsfindung und hat damit für das schiedsrichterliche Entscheidungsverhalten eine Funktion iSd Rechtsklarheit. Darüber hinaus regelt die Norm Fragen, wenn ein Schiedsrichter die Teilnahme an einer Entscheidung verweigert. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Prozesskostenhilfe.

Rn 16 Die entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung auf die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wurde auch bei der Neuregelung des § 29 beibehalten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Allg Leitungs- und Weisungspflicht (Abs 1). Rn 3 Inhalt und Umfang der gebotenen Weisungen richten sich nach dem Einzelfall, wobei auch die forensische Erfahrung des SV zu berücksichtigen ist (zur Ausgestaltung als konstruktiver Dialog s Rn 1). Das Gericht muss den SV in die Grundlagen sowie den Inhalt und Zweck des Gutachtenauftrags vollständig und unmissverständlich einw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen.

1. Verhältnis zum Einspruch. Rn 26 Grds kommt eine Abänderungsklage nur in Betracht, wenn die geltend gemachten Abänderungsgründe nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sind. Ist der abzuändernde Titel ein Versäumnisurteil, ist zusätzlich erforderlich, dass die Abänderungsgründe durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können, die Änderung folglich erst nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verwertbarkeit bei Verstoß.

Rn 12 Sagt ein Zeuge aus, obwohl er nicht wirksam von der Schweigepflicht entbunden ist, macht dies seine Aussage nicht unverwertbar (§ 383 Rn 8), sofern er nicht durch eine andere rechtswidrige Vorgehensweise des Gerichts zu einer Aussage verleitet wurde (dazu BGH NJW 77, 1198, 1199; Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8, § 383 Rz 9).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Folgen der Aussageverweigerung.

Rn 3 Bei Verweigerung der Aussage oder des Eides gilt nach Abs 2 die Vorschrift des § 446 entspr, also wiederum der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Verweigert eine Partei, die ausgesagt hat, die Eidesleistung, so ist die Aussage idR wertlos (Musielak/Voit/Huber Rz 4). Zwangsmaßnahmen gegen die Partei wegen Aussageverweigerung sind nicht möglich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Berichtigungsgegenstand (Abs 1). Rn 2 § 320 erfasst allein die Berichtigung des Tatbestands (RGZ 122, 332, 334: nicht Tenor und Entscheidungsgründe), wozu aber auch die in den Entscheidungsgründen ›versteckten‹ Feststellungen zum Tatsachenstoff gehören (BGH NJW 94, 517, 519 [BGH 07.12.1993 - VI ZR 74/93]; 97, 1931; § 314 Rn 2; BAG NZA-RR 15, 255, 256 [BAG 19.11.2014 - 5 AZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anschlusspfändung (§ 826).

Rn 33 Eine bereits gepfändete Sache kann iRd Zwangsvollstreckung eines weiteren Gläubigers gegen denselben Schuldner nochmals gepfändet werden (s § 826). Die frühere Pfändung geht der späteren im Rang vor (§ 804 III).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Antrag eines Ehegatten.

Rn 21 Eine Abtrennung nach § 140 Abs 2 Nr 5 setzt den Antrag eines Ehegatten voraus, der zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts gestellt werden kann, § 140 V. Es besteht kein Anwaltszwang, § 114 IV Nr 4, 6.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 9 Verfahrens- und Terminsgebühren (auch unabhängig von Parteiantrag) nach allgemeinen Regeln, keine zusätzliche Vergütung für Teilnahme an einer Anhörung im Falle des Abs 1 S 2.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten.

Rn 15 Gem § 885a VII hat der Schuldner die Kosten der Verwahrung und Verwertung als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I 1 zu tragen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Gründe.

Rn 17 Ist der Auskunftsanspruch aus anderen Gründen nicht gegeben, etwa deshalb, weil das Gericht ihn aufgrund von Erklärungen des Bekl für erfüllt hält, darf der Leistungsanspruch nicht mit abgewiesen werden. Es ergeht vielmehr hinsichtlich des Auskunftsanspruchs ein abweisendes Teilurt. Der Kl hat nunmehr Gelegenheit, seinem Leistungsantrag bis zur nächsten mündlichen Verh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht vertagt die Verhandlung über den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten, wenn es dafür hält, dass die von dem Vorsitzenden bestimmte Einlassungs- oder Ladungsfrist zu kurz bemessen oder dass die Partei ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist. 2Die nicht erschienene Partei ist zu dem neuen Termin zu laden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Maßgeblicher Zeitpunkt.

Rn 24 Zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist zu verweisen auf § 543 Rn 8, 9.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erklärung der Schweigepflichtentbindung.

1. Ausdrücklich. Rn 9 Die Erklärung kann zum einen ausdrücklich erfolgen, und zwar ggü der Partei (zB wenn ein Dritter Vertrauensgeber ist), ggü dem Zeugen oder ggü dem Gericht. Im letzteren Fall handelt es sich bei der Schweigepflichtentbindung um eine unwiderrufliche Prozesshandlung (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8), ansonsten ist die Entbindung stets frei widerruflich (aA Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abstammungssachen im Einzelnen.

I. Nr. 1: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Rn 2 In den Anwendungsbereich der Nr 1 fallen insb Anträge auf Feststellung einer Vaterschaft nach § 1600d BGB, denkbar ist aber auch die Feststellung der Abstammung nach § 1592 Nr 1 BGB unter Nachweis der zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe (Hamm FamRZ 22, 1487). Eine solche Festst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Widerklage.

I. Anwendungsbereich. Rn 27 Unter § 533 fallen grds alle Arten von Widerklagen, dh neben der unbedingten Widerklage des Beklagten auch die Hilfswiderklage (BGH NJW 96, 2166 [BGH 06.03.1996 - VIII ZR 212/94]), die Wider-Widerklage des Klägers (soweit ein Unterschied zwischen Klageänderung und Widerklage in der Berufungsinstanz nach § 533 nicht ohnehin schon fehlt; BGH NJW-RR 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 17 Für das Berichtigungsverfahren fällt keine gesonderte Verfahrensgebühr an.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 91 regelt zum einen die Kostenentscheidung bei vollem Unterliegen und enthält darüber hinaus weitere Regelungen, die für die Kostenerstattung grdl sind. Insoweit ist § 91 die ›Kernvorschrift‹ für die gesamte Kostenerstattung. I. Kostenentscheidung. Rn 2 Nach Abs 1 S 1 hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Damit ist die Kos...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verhältnisse zum Feststellungszeitpunkt

I. Allgemeines Rz. 13 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auf einen bestimmten Zeitpunkt festgestellt. Hierbei handelt es sich um den so genannten Feststellungszeitpunkt. Dieser ist, gleichgültig ob es sich um eine Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung handelt, stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Fe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Klage als unzulässig zu verwerfen. (2) Die Tatsachen, die ergeben, dass die Klage vor Ablauf der Notfrist erhoben ist, sind glaubhaft zu machen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Persönlicher, sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 29 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 103 BewG erstreckt sich auf die Inhaber und Mitinhaber gewerblicher Unternehmen i.S.v. §§ 95 und 97 BewG sowie – bewirkt durch die Gleichstellungsklausel in § 96 BewG – auch auf die Inhaber und Mitinhaber freiberuflicher Unternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und auf die Einnehme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Entscheidung des Revisionsgerichts.

I. Zulässigkeitsprüfung. Rn 21 Vergleichbar der Situation bei § 552 I hat das Revisionsgericht zunächst zu prüfen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig ist, dh form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden ist und ob die Wertgrenze des § 544 Abs 2 Ziff 1 überschritten ist. Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 5 § 12 S 3 verweist hinsichtlich des Zulassungsverfahrens auf § 10 Abs 3 S 1–3, wonach sowohl nicht vertretungsbefugte als auch vertretungsberechtigte Personen als Beistand zurückgewiesen werden können. Eine Zurückweisung kommt insb dann in Betracht, wenn die als Beistand auftretenden Personen zu einem sachgemäßen Vortrag wegen fehlender rechtlicher Kenntnisse oder fehlen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Mit Ausnahme der Klageschrift und solcher Schriftsätze, die Sachanträge enthalten, sind Schriftsätze und sonstige Erklärungen der Parteien, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, ohne besondere Form mitzuteilen. 2Bei Übersendung durch die Post gilt die Mitteilung, wenn die Wohnung der Partei im Bereich des Ortsbestellverkehrs liegt, an dem folgenden, im Übrigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz der Parteien durch Anordnung der Ladung zum Termin und Einräumung einer Einlassungsfrist für den Bekl.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Echtheit einer nicht anerkannten Privaturkunde ist zu beweisen. (2) Steht die Echtheit der Namensunterschrift fest oder ist das unter einer Urkunde befindliche Handzeichen notariell beglaubigt, so hat die über der Unterschrift oder dem Handzeichen stehende Schrift die Vermutung der Echtheit für sich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einstweilige Anordnung.

Rn 5 Einstweilige Anordnungen sind nach § 51 III FamFG selbstständige Verfahren, so dass sich die zuvor (bis zur 14. Aufl beschriebenen) bestehenden Probleme erledigt haben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ehewohnungssachen sind Verfahren (2) Haushaltssachen sind Verfahrenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Es wird auf die Ausführungen zu § 246 verwiesen; der Antragsgegner kann einen Antrag nach § 52 II nur hinsichtlich des Kindesunterhalts stellen und damit erreichen, dass der ASt einen Antrag nach § 237 stellen muss (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 19; Sternal/Giers § 248 Rz 15).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsschutz.

I. Verfahrensbeteiligte. Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verwertung gepfändeten Geldes.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Es müssen die Verwertungsvoraussetzungen wie § 814 Rn 2 vorliegen. Geld sind Euro-Banknoten und -münzen. Nach § 815 behandelt werden auch gültige inländische Wertzeichen wie Briefmarken, Stempel-, Versicherungs- und Kostenmarken, die vom GV ohne besondere Anordnung in Geld gewechselt werden (MüKoZPO/Gruber Rz 3; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Auslän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt das Beschwerderecht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten über §§ 59 f hinaus auf das Vorliegen eines Mindestbeschwerdewerts. Wird dieser nicht erreicht, ermöglicht sie dem erstinstanzlichen Gericht die Zulassung der Beschwerde. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht vorgesehen. In nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten gibt es keinen Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausnahmen.

a) Beauftragter oder ersuchter Richter. Rn 18 Ausnahmen gelten für das Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (zB nach § 278 V I oder §§ 361, 362) auch dann, wenn dieser fehlerhaft als Einzelrichter bezeichnet wurde (BGH NJW 80, 2307, 2309). Nicht als beauftragter Richter gilt der Einzelrichter, der das Verfahren an sich selbst als beauftragten Richter überträg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung des Beschwerdegerichts (Abs 3).

a) Unverzügliche Entscheidung (Abs 3 S 1). Rn 10 Das Beschwerdegericht hat gem Abs 3 S 1 nach Eingang der Akten unverzüglich nach Aktenlage zu entscheiden; die Beschwerdeentscheidung ›soll‹ spätestens nach einem Monat ergehen. Die Entscheidung ergeht mithin (abweichend von § 68 III) regelmäßig ohne persönliche Anhörung der Verfahrensbeteiligten; diesen sollte vor einer Entsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen (Abs 4).

I. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 17 Abs 4 erschwert die Vornahme von Vollstreckungshandlungen zur Unzeit und knüpft diese, was die Durchsuchung von Wohnungen anbelangt, an das Vorliegen einer richterlichen Durchsuchungsanordnung, die getrennt von der nach Abs 1 zu erwirken ist (str; Fischer/Weinert DGVZ 05, 38 mwN). Einerseits schränkt die Vorschrift mithin die Vollstreckun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Außerhalb der Verhandlung.

Rn 6 Zur materiellen Prozessleitung außerhalb der mündlichen Verhandlung rechnen die vorbereitenden Anordnungen nach § 273, das Prüfungsverfahren zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 118 sowie die Sachentscheidung in Dringlichkeitsfällen wie bspw nach § 944.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeiner Gerichtsstand.

Rn 4 Der allg Gerichtsstand einer Person ist nach § 12 maßgeblich für alle gegen sie zu erhebenden Klagen, sofern kein ausschl Gerichtsstand gegeben ist (vgl Rn 1). Er wird durch die §§ 12–19a abschließend geregelt. Zu den Einzelheiten s §§ 13–19a. Zum allg Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen s § 29 Rn 13 aE.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Amtsermittlung in Ehesachen (Abs 1).

1. Allgemeine Grundsätze. Rn 2 Die Pflicht zur Amtsermittlung ist im allgemeinen Teil des FamFG als Verfahrensmaxime normiert, § 26. Diese Vorschrift ist gem § 113 I 1 in Ehesachen zwar nicht anwendbar, erhält inhaltlich aber über den mit § 26 wortgleichen § 127 Abs 1 S 1 gleichwohl Geltung. Das Gericht ist an das tatsächliche Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 6 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkung der Anmeldung.

I. Sperrwirkung. Rn 2 Mit der Anmeldung entsteht die Sperrwirkung gem § 11 II, dh, der angemeldete Verbraucher kann keine Individualklage mehr erheben. Ist diese bereits erhoben, so wird sie gem § 11 I ausgesetzt. Die Sperrwirkung endet mit Rücknahme der Anmeldung oder gem § 11 I mit Abschluss des Verbandsklageverfahrens oder wenn der Verbraucher im Umsetzungsverfahren mit se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Hinzuziehung von Beiständen zur Wahrung der Rechte der Beteiligten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch die Vorschriften dieses Abschnitts wird das Recht des Gläubigers nicht berührt, die Leistung des Interesses zu verlangen. (2) Den Anspruch auf Leistung des Interesses hat der Gläubiger im Wege der Klage bei dem Prozessgericht es ersten Rechtszuges geltend zu machen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbundzuständigkeit.

Rn 3 II normiert eine § 98 II entspr internationale Verbundzuständigkeit für Folgesachen iSd §§ 270 I iVm 137 (§ 98 Rn 11), wenn diese gemeinsam m der Aufhebungssache (§ 269 I Nr 1) geltend gemacht werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellungsarten.

Rn 2 § 167 erfasst alle Arten von Zustellungen, auch Auslandszustellungen und öffentliche Zustellungen (St/J/Roth Rz 3) sowie Parteizustellungen (§ 191) und gilt auch für die erst durch eine Heilung wirksam gewordene Zustellung (BGH NJW 15, 1760 [BGH 12.03.2015 - III ZR 207/14] Rz 19)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Religionsfreiheit.

Rn 7 ›Unter dem Kreuz‹ muss – jedenfalls bei Vortrag ernstlicher, einsehbarer Erwägungen, dass dies eine unzumutbare Belastung darstelle – niemand verhandeln. Hieraus wird erst recht zu folgern sein, dass unter diesen Voraussetzungen der Schwurpflichtige vor seiner Eidesleistung verlangen kann, dass ein im Sitzungssaal angebrachtes Kreuz entfernt werde (BVerfG NJW 73, 2197, ...mehr