Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsstreitigkeiten wegen einer Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Schiffen (§ 30 II).

I. Gerichtsstand am vertraglich bestimmten Abgangs- oder Bestimmungsort (§ 30 II 1). Rn 6 § 30 II 1 erfasst sämtliche vertraglich vereinbarten Beförderungen von Fahrgästen und, soweit vereinbart und vorhanden, deren Gepäck auf Schiffen einschließlich der Beförderung über See (BTDrs 17/1039, S 142). Da das Merkmal ›Rechtsstreitigkeit wegen einer Beförderung von Fahrgästen und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Streitwert/Kosten/Prozesskostensicherheit.

I. Streitwert. Rn 48a In Verfahren nach § 1061 entspricht der Streitwert dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen (BGH 29.3.18 – I ZB 12/17 juris, Rz 4). II. Gericht. Rn 49 GKV-KV 1620 iVm Vorbemerkung 1.5 III. Rechtsanwalt. Rn 50 VV 3100 ff. IV. Prozesskostensicherheit. Rn 51 In den Verfahren nach §§ 1059–1061 sind §§ 110 ff über die Prozesskostensicherheit entspr anwendbar. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Entscheidungsform. Rn 2 Das Beschwerdegericht entscheidet gem II durch Beschl, für den die allg Vorschriften der §§ 38 ff gelten, III. Der Beschl ist zu begründen (II); umstr ist, ob nach § 38 IV v einer Begründung abgesehen werden kann (bejahend: Zö/Feskorn Rz 5; aA, da § 69 II lex specialis ggü § 69 III: Sternal/Sternal Rz 60). Sofern Rechtsbeschwerde eingelegt werden ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 16 Für die Unterhaltssache ist für die Festsetzung des Verfahrenswerts § 51 FamGKG maßgeblich; der Wert der Abstammungssache richtet sich nach § 47 I 1 FamGKG. Werden beide Gegenstände verbunden, ist nach § 33 I 2 FamGKG der höhere Wert maßgebend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Richteröffentlichkeit.

Rn 91 Die Richteröffentlichkeit gem Abs 8 S 1 kann das Präsidium durch Beschl sowohl für die Beratungen als auch für die Abstimmungen des Präsidiums und zeitweise oder für die gesamte Dauer zulassen. I. Grundsatz. Rn 92 Damit hat Abs 8 S 1 am Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Präsidiumssitzung (VGH Mannheim NJW 06, 2424, 2426; aA Schorn/Stanicki S 171 f) abw vom ursprüngli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Bindung der Instanzgerichte.

I. Anwendungsbereich. Rn 12 Nach § 17a V GVG sind die Gerichte, die über Rechtsmittel gegen Entscheidungen in der Hauptsache befinden, an eine – auch nur konkludente (dazu BSG NVwZ-RR 04, 463; anders Rostock NJW 06, 2563 [OLG Rostock 08.09.2005 - 7 U 2/05]) – Bejahung des Rechtswegs durch das Ausgangsgericht gebunden (sog Prüfungssperre). Das gilt auch, wenn über Amtshaftungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ab Eröffnung der mündlichen Verhandlung.

1. Aufhebung. Rn 3 Hat ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden, kann das Gericht weiterhin auch ohne mündliche Verhandlung von einer Beweiserhebung absehen oder den Beweisbeschluss aufheben, wenn es der Ansicht ist, der Beweis sei nicht mehr erforderlich (Köln 14.9.18 – 19 U 57/18 Rz 78, juris). Die Gegenansicht, die § 360 entsprechend auf die Aufhebung anwenden u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verweigerung einer Kostentscheidung.

Rn 8 Lehnt ein Gericht im Beschlusswege nach vorangegangenem Urt den Erlass einer Kostengrundentscheidung ab, so ist hiergegen in analoger Anwendung des § 99 II 1 die sofortige Beschwerde zulässig (Celle 03, 354 = NJW-RR 03, 1509).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschwerdeberechtigung.

Rn 5 Abs 3 erweitert die Beschwerdeberechtigung gegenüber § 59 auf Personen, die an dem Verfahren tatsächlich beteiligt waren oder zu beteiligen gewesen wäre, unabhängig von der tatsächlichen Beschwer (BGH NJW 09, 1397). Nur mittelbar Betroffene, wie Großeltern, weitere Verwandte, haben weiter keine Beschwerdebefugnis auch bei postmortaler Vaterschaftsfeststellung der Großel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterwerfung.

Rn 5 Der Schuldner muss sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Für die Unterwerfungserklärung gelten dieselben Voraussetzungen wie für vollstreckbare Urkunden. Die Unterwerfung muss sich auf den zu vollstreckenden Anspruch beziehen; die Leistungsgegenstände müssen ausreichend bestimmt, Gläubiger und Schuldner müssen eindeutig bezeichnet sein (St/J/Münzberg Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändung einer Schiffshypothek.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Die Schiffshypothek ist eine Sicherungshypothek und besteht damit stets als Buchhypothek, §§ 8 I, II, 3 I 1 SchiffRG. Deswegen sind zur Pfändung stets der Beschl und die Eintragung erforderlich, Abs 1 S 1. Entspr § 830 ist die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner nicht erforderlich (Wieczorek/Schütze/Lüke § 830a Rz 2). Erfolgt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 2 gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Familiensachen, nach § 113 Abs 1 S 1 aber nicht für Ehe- und Familienstreitsachen (Brandbg v 4.3.20 – 13 UF 118/19, juris).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besonderheiten bei der Sprungrevision.

I. Einwilligung, Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung. Rn 8 Nach § 566 I 1 Nr 1 ist Voraussetzung der Zulässigkeit der Sprungrevision, dass der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt. Diese Erklärung der Einwilligung ist dem Zulassungsantrag beizufügen (§ 566 II 4). Die Bedeutung der Einwilligung des Gegners zeigt sich daran, dass der Antrag auf Zulass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ehe- u Familienstreitsachen.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 18 Für das Verfahren über den Widerspruch werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch der Anwalt des ASt erhält keine gesonderten Gebühren. Für den Anwalt des Ag entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3307 VV RVG, die sich bei mehreren Antragsgegnern gem Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht. Die Gebühr ist auf die Verfahrensgebühr des strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigungserklärung.

Rn 9 Eine Beendigung des Musterverfahrens durch übereinstimmende Erledigungserklärungen kommt nur gem § 13 V KapMuG in Betracht, dh mit Zustimmung sämtlicher Verfahrensbeteiligter einschließlich aller Beigeladenen. § 91a ZPO findet keine Anwendung, weil im Musterverfahren keine Kostenentscheidung zu treffen ist (BTDrs 17/8799, 22).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Immaterialgüterrechte und gewerbliche Schutzrechte.

1. Urheberrechte. Rn 62 Gegen den Urheber ist gem § 113 UrhG die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das Urheberrecht nur mit seiner Einwilligung und nur insoweit zulässig, als er Nutzungsrechte nach § 31 UrhG einräumen kann. Gepfändet werden können die Verwertungsrechte aus den §§ 15 ff UrhG. In die Honorare und sonstigen Geldforderungen des Urhebers kann nach den §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennung.

I. Automatische Anerkennung (Abs 1). Rn 2 Art 36 I statuiert den Grundsatz, dass die Anerkennung von Entscheidungen iSd Art 2 lit a ohne weiteres Verfahren ipso iure erfolgt, wenn die Anwendung der EuGVO eröffnet ist. II. Wirkung der Anerkennung. 1. Anzuerkennende Entscheidungswirkungen. Rn 3 Der Begriff der Anerkennung ist in der Verordnung nicht näher definiert. Der EuGH geht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begründung, Zustellung und Fristsetzung (Abs 3).

1. Begründung der Anschlussberufung. Rn 18 Die Begründung der Anschlussberufung muss in der Berufungsanschlussschrift enthalten sein (BGH NJW 03, 2388, 2389 [BGH 30.04.2003 - V ZB 71/02]). Dieses gesetzliche Erfordernis ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anschließung. Die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig. Allerdings bestehen keine Bedenken, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kindergeld.

Rn 12 Kindergeld, das der PKH-Antragsteller bezieht, ist als sein Einkommen zu berücksichtigen, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (BGH FamRZ 05, 605; 10, 1324. Karlsr MDR 15, 1075; dagegen LAarbG). Es ist also rechnerisch so zu behandeln, dass damit erforderlichenfalls der Kinderfreibetrag aufgefüllt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Vertragsarten. Rn 2 Die Anforderungen an den Vertrag ergeben sich nicht aus § 851d, sondern aus dem AltZertG und dem EStG (Dietzel S 149). Geschützt werden die Alterseinkünfte aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen. Erfasst werden auch Ansprüche auf Leistungen aus Sparverträgen, Fondssparplänen oder zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen. Die Formulierun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erscheint der Berufungskläger im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist seine Berufung auf Antrag durch Versäumnisurteil zurückzuweisen. (2) 1Erscheint der Berufungsbeklagte nicht und beantragt der Berufungskläger gegen ihn das Versäumnisurteil, so ist das zulässige tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers als zugestanden anzunehmen. 2Soweit es den Berufungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In den Fällen des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gehört werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtskraftzeugnis (§ 706 I).

I. Begriff und Funktion. Rn 1 § 706 I regelt die Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft. Rechtskraftzeugnisse sind öffentliche Urkunden nach § 415 und erbringen mit der Beweiswirkung des § 418 den Nachweis, dass die Entscheidung, um die es geht, innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist nicht angefochten wurde und daher formelle Rechtskraft eingetreten ist. Si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Die Behauptungslast.

1. Begriff. Rn 86 In Verfahren mit Verhandlungsmaxime ist es im Wesentlichen allein Sache der Parteien, für die tatsächlichen Grundlagen einer gerichtlichen Entscheidung zu sorgen, mag auch das Gericht gem § 139 verpflichtet sein, die Parteien zu einer vollständigen Erklärung über alle erheblichen Tatsachen anzuhalten. Die Rechtsfolgen von fehlendem oder nicht genügendem Tats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Partei kann auf einen Zeugen, den sie vorgeschlagen hat, verzichten; der Gegner kann aber verlangen, dass der erschienene Zeuge vernommen und, wenn die Vernehmung bereits begonnen hat, dass sie fortgesetzt werde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachträgliche Glaubhaftmachung, § 381 I 3 Alt 2.

Rn 16 Hat der Zeugen sich verspätet entschuldigt, glaubt das Gericht nicht an eine unverschuldete Verspätung, und wird die Schuldlosigkeit der Verspätung nachträglich glaubhaft gemacht, so ist die Maßnahme gleichfalls wieder aufzuheben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelfälle.

Rn 17 Ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch kann ab seiner Klagbarkeit, die bei Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens bzw ab Geltendmachung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs gegeben ist, durch Arrest gesichert werden (Karlsr FamRZ 97, 622; 07, 408; Hamm FamRZ 97, 181; Hambg FamRZ 03, 238; Naumbg OLGR 08, 612; aA Stuttg FamRZ 95, 1427; Kobl FamRZ 99, 97).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 371 I 2 unterliegen elektronische Dokumente nicht, wie eigentlich nahe liegend, den Regeln über den Urkundsbeweis, sondern dem Augenscheinsbeweis. Durch § 371a I 1 gelten aber hinsichtlich der Beweiskraft derartiger Dokumente doch die Urkundsregeln, nämlich grds diejenigen für private Urkunden. Hinsichtlich behördlicher Dokumente wird in Abs 3 auf die Regeln übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

1. Verfahren. Rn 8 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer einfachen Klausel nach § 724 vorliegen (s § 724 Rn 4 ff). Außerdem erfolgt sie nur auf Antrag, der nicht zwingend von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss, § 78 V. Handelt es sich um einen gerichtlichen Titel, wird die we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 26 Da der Kostenausspruch erst im Endurteil erfolgt, stellen sich Grund- und Betragsverfahren als ein einheitlicher Rechtszug dar; wie § 302 Rn 18. II. RA. Rn 27 Grund- und Betragsverfahren bilden eine Gebühreneinheit. Es ist keine Zurückverweisung iSd § 21 RVG, wenn die Berufung gegen das Grundurteil verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH FamRZ 04, 119...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit es zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist, hat jede Person Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden, es sei denn, dass ihr die Untersuchung nicht zugemutet werden kann. (2) 1Die §§ 386 bis 390 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 2Bei wiederholter unberechtigter Verweigerung der Untersuchung kann auch unmittelbarer Zwan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige wird vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt. 2Die Eidesnorm geht dahin, dass der Sachverständige das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde oder erstattet habe. (2) Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen beeidigt, so genügt die Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung.

Rn 7 Abs 2 S 2 regelt allein die Rechte der Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens u nicht die Beschwerderechte der Zeugen u der SV. I. Sofortige Beschwerde. Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133; Köln 15.5.19 – I-5 W ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Sonderformen.

a) Zurückverweisungsurteil (§ 538). Rn 33 Keine inhaltlichen Erleichterungen gelten für das Urt, mit dem erstinstanzliches Verfahren und Urt aufgehoben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen wird. Auch dieses Urt kann von der Partei, die eine Sachentscheidung beantragt hatte, mit der Revision bzw mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Gericht kann vom angeordneten schriftlichen Vorverfahren zum frühen ersten Termin (§ 275) wechseln (Frankf MDR 83, 411). Mit Terminsanberaumung entfallen Voraussetzungen für den Erlass eines schriftlichen VU, auch wenn Bekl keine Verteidigungsabsicht angezeigt hat (KG MDR 85, 416). Ein bereits erlassenes VU bleibt wirksam (LG Frankf 6.4.17 2–03 O 415/15 juris).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abs 3.

1. Ergänzung und Erläuterung. Rn 17 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich, so kann Ergänzung oder Klarstellung verlangt werden (auch im Fall des § 411a, s § 411a Rn 2, 8–10). Die Norm steht in Bezug zur allg Pflicht des Gerichts, das Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit in sich und im Verhältnis zu anderen Gutachten zu prüfen (s.a. vor §§ 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Vorschrift ist in den Kindschaftssachen des § 151 Nr 1–5 und Nr 8 anwendbar, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger funktionell zuständig ist; für die Verfahren betreffend die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes iSv § 151 Nr 6 und 7 enthält § 167 I 1 iVm § 319 eine abschließende Sonderregelung (vgl MüKoFamFG/Schumann §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung (Abs 3).

Rn 10 § 261 bezieht sich nach seinem Wortlaut zwar nur auf das Klageverfahren; die Vorschrift ist aufgrund vergleichbarer Interessenlage (Prozessökonomie und Vermeidung von einander widersprechenden Entscheidungen) aber auch entsprechend anzuwenden im einstw Verfügungsverfahren (Hambg WRP 10, 790 [OLG Hamburg 26.11.2009 - 3 U 60/09]) oder selbstständigen Beweisverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereiche.

I. Hinausschieben von Fälligkeit oder Verzugseintritt. Rn 2 Entgegen dem amtlichen Titel der Vorschrift geht es in §§ 271a I–III, 286 V BGB nicht um Haftungsbeschränkungen, sondern um das Hinausschieben der Fälligkeit oder des Verzugseintritts durch Individualvereinbarungen oder sonstige Praktiken (Rn 1). Wegen § 271a V Nr 2 BGB sind Entgeltforderungen ggü Verbrauchern jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Ehesachen und Familienstreitsachen können Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nicht rechtzeitig vorgebracht werden, zurückgewiesen werden, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens verzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. Im Übrigen sind die Angriffs- und Verteidigungsmittel abweichend von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beitritt.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den prozessrechtlichen Wirkungen der Streitverkündung, während die materiell-rechtlichen Rechtsfolgen im Zivilrecht geregelt werden. Gleich ob der Streitverkündete beitritt (Abs 1) oder nicht (Abs 2), zeitigt die Streitverkündung Interventionswirkung (Abs 3). I. Voraussetzungen. Rn 2 Der Beitritt vollzieht sich in der Form des § 70, so dass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei.

Rn 3 Hier gilt derselbe Parteibegriff wie bei § 239 (vgl dort Rn 5). § 244 gilt über den Wortlaut hinaus im Anwaltsprozess auch bei einer Partei kraft Amtes, wenn deren Prozessbevollmächtigter verstirbt oder vertretungsunfähig wird (Zö/Greger § 244 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Glaubhaftmachung (Abs 2).

Rn 4 Für den Fall des Bestreitens müssen die tatbestandlichen Erfordernisse des Antrags und die Mittel der Glaubhaftmachung iSd § 294, insb eine eidesstattliche Versicherung, beigebracht werden. Das gilt für die Partei, die den Antrag gestellt hat, ebenso wie für die Gegenpartei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anscheinsbeweis.

I. Bedeutung. Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung will die Erfahrungen, welche die Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt über den Lebensweg eines anzunehmenden minderjährigen Kindes gewonnen haben, für das Familiengericht fruchtbar machen. Die Vorschrift gilt nur für die Annahme eines Kindes, nicht für sonstige Adoptionen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Restitutionsklage ist nur zulässig, wenn die Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, den Restitutionsgrund in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Einspruch oder Berufung oder mittels Anschließung an eine Berufung, geltend zu machen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Automatische Anerkennung.

Rn 7 I normiert nunmehr ausdrücklich den Grundsatz der ipso-iure-Anerkennung ohne besonderes Verfahren. Die Stelle, für die die inländische Wirkung der ausl Entscheidung als (Vor-)Frage relevant wird, entscheidet inzident über die Anerkennung (Frankf BeckRS 21, 26646; Köln FamRZ 10, 1590; MüKo/Rauscher Rz 22 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelne Erfordernisse des Antrags.

I. Bezeichnung der Urkunde. Rn 2 Gemäß § 424 Nr 1 und 3 muss die Urkunde nach ihren äußeren Merkmalen sowie nach ihrem Inhalt bezeichnet werden, um die öffentliche oder private Urkunde, die vorgelegt werden soll, identifizieren zu können. Zu den äußeren Merkmalen zählen etwa der Aussteller sowie Datum und Ort der Ausstellung (KG NJW 93, 2879 [KG Berlin 08.06.1993 - 13 U 119/9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Gesellschaftsrecht.

Rn 11 Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten stehen einer Schiedsvereinbarung generell offen. Dies gilt sowohl für Streitigkeiten zwischen einzelnen Gesellschaftern als auch zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern (BGH NJW 15, 3234 [BGH 16.04.2015 - I ZB 3/14]). Einschränkungen gelten für die Beschlussmängelstreitigkeiten (s.u. § 1030 Rn 8).mehr