Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erster Rechtszug.

Rn 3 Mit der Begrifflichkeit ›Erster Rechtszug‹ ist grds das erstinstanzliche Familiengericht gemeint. Befindet sich die Ehesache in der Beschwerdesache, also beim OLG, dann bleibt die Zuständigkeit für die Güterrechtssache bei dem erstinstanzlichen Familiengericht (ThoPu/Hüßtege § 262 FamFG Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstiges.

Rn 14 Auslagenvorschuss, s §§ 402, 379, s § 402 Rn 2. Zum Eid s § 410. Zur Anordnung und Durchführung vor der mündlichen Verhandlung § 358a Rn 4, 5. S.a. § 285.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erwerbstätigkeit und damit zusammenhängende Aus- oder Fortbildung (Buchst b).

a) Schutzzweck. Rn 15d Dem Schuldner und seinen Haushaltsangehörigen soll die Möglichkeit erhalten werden, durch die eigene Erwerbstätigkeit seine Verbindlichkeiten in Zukunft bedienen zu können und den Unterhalt für sich und die Familie zu erwirtschaften, um nicht auf öffentliche Hilfen zurückgreifen zu müssen. Geschützt wird jede Art der legalen Erwerbstätigkeit. Aus- und F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 317 (Zustellung und Ausfertigung).

Rn 34 Gemäß § 329 I 2 gelten § 317 II 1 und III–V sinngemäß. Die Erteilung von Abschriften ist nicht zulässig, bevor die Verfügung unterzeichnet worden ist (MüKoZPO/Musielak § 329 Rz 16).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des GV.

1. Entgegennahme von freiwilligen Zahlungen und Leistungen. Rn 3 Die Befugnis des GV zur Annahme freiwilliger Leistungen entsteht kraft Gesetzes mit der Erteilung des Vollstreckungsauftrags. Sie besteht unabhängig vom Willen des Gläubigers (MüKoZPO/Heßler § 754 Rz 26) und hat aufgrund ihres hoheitlichen Charakters nicht die Rechtswirkung der §§ 362 ff BGB (BGH NJW 09, 1085 [B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich des § 41 GKG.

1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 $2) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fallen: Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dingliches Wohnrecht (BGH NZM 00, 1227; München ZMR 99, 179; Köln JurBüro 06, 477), Heimvertrag (Stuttg NJW-RR 05, 1733), Jagdpacht (LG Saarbrücken JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Parallelvorschriften.

Rn 20 In Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die den Gerichten zugewiesen sind, richtet sich die Abänderbarkeit von gerichtlichen Endentscheidungen nach § 238 FamFG, der in seiner Struktur § 323 entspricht (umfassend dazu Schulte-Bunert/Weinreich/Klein § 238 Rz 1 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beendigungserklärung.

I. Allgemeines. Rn 8 Abs 3 regelt für Antragsverfahren (vgl Abs 4 und oben Rn 2) die Möglichkeit, das Verfahren übereinstimmend nicht fortzuführen (Begr zu § 22 RegE in BTDrs 16/6308, S 185). Erfasst sind die Antragsrücknahme aller Beteiligten nach Abs 1 sowie die eine übereinstimmende Erklärung über die Erledigung der Hauptsache ähnlich § 91a ZPO (Brandbg v 22.2.22 – 10 UF 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Dienstverhältnis.

Rn 86 Für ZuS und ReS gilt grds § 9; für den GeS gilt § 42 I GKG, nicht §§ 42 iVm 52 IV GKG analog (BGH JurBüro 05, 543). Im Streit um das Bestehen ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 86, 676; KG KostRspr § 3 ZPO Nr 122). S.a. § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Der ursprünglich unbezifferte kollektive Gesamtbetrag ist nun für die Zwecke des Umsetzungsverfahrens zu beziffern, damit dem Sachwalter eine ausreichende Summe zur Befriedigung der einzelnen Verbraucheransprüche zur Verfügung steht. Die Summe kann jedoch bei Bedarf gem § 21 nachträglich erhöht werden. Am Ende des Umsetzungsverfahrens werden etwaige Reste gem § 37 an de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Streit um die Wirksamkeit oder das Fortbestehen eines Versicherungsvertrags.

aa) Grundsatz: Prämie. Rn 238 Maßgeblich ist für den klagenden Versicherungsnehmer das Interesse am abstrakten Deckungsschutz, für den klagenden Versicherer das Interesse am Bezug der Prämie. Beides ist, wenn ein Versicherungsfall nicht in Rede steht, nach § 3 grds mit den Prämien zu bewerten (OLGR Frankf 00, 142); dabei ist bei regelmäßig zu zahlender Prämie und ungewisser L...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Verstöße können bis zum Eigentumserwerb des Käufers mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Parteiwechsel.

Rn 11 Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Parteistellung einer Partei, bevor Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, so ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Fortsetzung des Prozesses durch die neue Partei. 1. Tod der Partei. Rn 12 Durch den Tod der bedürftigen Partei endet das PKH-Verfahren. Das Verfahren ist an die Person des Antragstellers geknüpft. Einem Versto...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Formelle Voraussetzungen.

I. Antragsberechtigt: Die siegreiche Partei. Rn 4 Ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs kann nur von einer Partei gestellt werden, die im Schiedsverfahren mindestens tw gesiegt hat (BGH NJW-RR 07, 1366 [BGH 08.03.2007 - III ZB 21/06] Rz 7). II. Ordnungsgemäße Prozessvollmacht. Rn 5 Das Verfahren nach §§ 1060, 1062 I 4 vor dem OLG ist ein Anwaltsprozess nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterhaltsbedarf des Schuldners, § 850d I 2 HS 1 Alt 1.

a) Erwerbsfähiger Schuldner. Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ordnungsmittel.

I. Festsetzung. 1. Allgemeines. Rn 24 Das Gericht entscheidet über die Festsetzung des Ordnungsmittels innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Androhung nach pflichtgemäßem Ermessen (Saarbr 19.8.09 – 5 W 181/09; Ddorf NJW-RR 88, 1216 [OLG Düsseldorf 08.02.1988 - 2 W 14/85]) durch (begründeten) Beschl, § 891 S 1 (Frankf NJW 69, 58 [OLG Frankfurt am Main 06.03.1968 - 6 W 72/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erlassvoraussetzungen.

Rn 10 Zur Zulässigkeit des Antrags s § 103 Rn 16 ff. Zudem führt der Rechtspfleger eine Begründetheitsprüfung unter Einbeziehung folgender Punkte durch: In formeller Hinsicht müssen die Festsetzungsunterlagen vorliegen sowie ein wirksamer Antrag gestellt sein. Inhaltlich wird geprüft, ob die Kosten entstanden sind, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Personen, mit denen Rechtsgemeinschaft besteht.

Rn 6 Hierunter fallen Untermieter, volljährige Kinder, neue Lebensgefährten und sonstige Familienangehörige, die mit in der Ehewohnung wohnen (Sternal/Giers § 204 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Überweisung (Abs 1).

I. Grundlagen. Rn 3 Die Gläubiger erlangen durch die Überweisung einer hypothekarisch gesicherten Forderung die gleichen Rechte wie nach § 835. Die Forderung kann deswegen gem § 837 durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt verwertet werden. Hypothekarisch gesicherte Forderungen bilden den Hauptanwendungsfall der Überweisung an Zahlungs statt, weil der Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 § 577 enthält Bestimmungen zum Prüfungsumfang und zu Inhalt und Form der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde, die weitgehend denjenigen des Revisionsrechts entsprechen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

I. Beschwerdeverfahren. Rn 7 Es gelten gem § 68 III 1 die Vorschriften des ersten Rechtszugs, also über § 113 I 2 in Wesentlichen die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten (s § 113 Rn 3). Einer Güteverhandlung bedarf es gem II 2 nicht. Bei Nichtwiederholung erstinstanzlich bereits durchgeführter Verfahrenshandlungen nach § 68 III 2 ist in Ehe- u Famili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ausgeschlossene Streitigkeiten.

I. Mietstreitigkeiten (Abs 2). Rn 5 Der Ausschluss der Schiedsfähigkeit in Abs 2 bezieht sich ausschließlich auf Mietverhältnisse über Wohnraum, wobei es ohne Bedeutung ist, ob es sich um einen Hauptmietvertrag oder einen Untermietvertrag handelt. Ausgenommen ist nach dem Gesetzestext der Fall des § 549 II (Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, Wohnraum in einer vom Vermiete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Strafsenate.

Rn 3 Von den 5 Strafsenaten hat ein Senat seit 1997 seinen Sitz in Leipzig (früher in Berlin), ein weiterer, sechster Strafsenat mit Sitz in Leipzig wurde mWz 15.2.20 errichtet. Insoweit hat der BMJ von der in Abs 2 vorgesehenen Ermächtigung, auswärtige Senate zu bilden, Gebrauch gemacht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dem Beklagten, welcher dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, ist in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach der Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt der Rechte ergeht, ist für die Rechtsmittel und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geldsumme (Abs 1).

I. Summe. Rn 5 Der Anspruch muss auf eine Geldsumme gerichtet sein. Deshalb ist das Mahnverfahren nicht verfügbar für Ansprüche auf Duldung, auf Freistellung/Befreiung von einer Verbindlichkeit (Ddorf NJW-RR 98, 503) oder auf Feststellung der Forderung zur (Insolvenz-)Tabelle (§§ 179, 180 InsO). II. Euro. Rn 6 Der Anspruch muss grundsätzlich eine bestimmte Geldsumme in Euro zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Breitenwirkung (Abs 1 Nr 3).

Rn 4 Die Vorschrift des Abs 1 Nr 3 verweist auf die in § 2 III KapMuG geforderte Breitenwirkung der Feststellungsziele (s § 2 KapMuG Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch. 1. Abgrenzung zum privatrechtlichen Verzicht. Rn 2 Der Klageverzicht erfolgt durch eine einseitige Erklärung ggü dem Prozessgericht, auch dem Vorsitzenden der KfH (§ 349 II Nr 4) und dem vorbereitenden Einzelrichter (§ 527 III Nr 2), nicht aber ggü dem beauftragten Richter, vor dem es keine mündliche Verhandlung gibt (§ 128 I), u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Systematik.

Rn 1 § 837a bildet eine mit § 830a korrespondierende Bestimmung. Wie § 830a eine besondere Regelung für die Pfändung einer Schiffshypothek beinhaltet, normiert § 837a die Voraussetzungen, unter denen die durch eine Schiffshypothek gesicherte Forderung überwiesen werden kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Grundsatz. Rn 2 Grds ist § 506 bei Erhebung einer Widerklage gem § 33, einer Klageerweiterung gem § 264 Nr 2 u 3 bzw klageerweiternden, streitwerterhöhenden Klageänderung gem § 263 sowie einer Klageerweiterung mittels Zwischenfeststellungsklage gem § 256 II anwendbar. Die entsprechenden besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen, etwa der Sachzusammenhang in § 33, müssen jewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Leben die Ehegatten gemäß Artikel 234 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, sind für die Zwangsvollstreckung in Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens die §§ 740 bis 744, 774 und 860 entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung nach Abs 2.

I. Angriffs- und Verteidigungsmittel. Rn 41 Es müssen Angriffs- und Verteidigungsmittel (Rn 6) vorgebracht bzw mitgeteilt werden, und zwar vor Schluss der mündlichen Verhandlung (sonst: § 296a). II. Verspätung. Rn 42 Der verspätete Zeitpunkt des Vorbringens verstößt zwar nicht gegen eine Fristsetzung iSv Abs 1, aber gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht. Dabei regelt § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dieses Gesetzes sich eine Abweichung ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gegen das Urt ist nach allgemeinen Vorschriften die Berufung möglich, im Falle eines Versäumnisurteils Einspruch.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlich.

Rn 9 Zunächst muss der Zeuge persönlich in der Lage sein, schriftlich Stellung zu nehmen. Wenngleich ein bestimmtes Mindestalter hierfür nicht vorzuschreiben ist (Zö/Greger § 377 Rz 8), so kommt für ein Verfahren gem § 377 III doch nur eine Auskunftsperson in Betracht, die sich schriftlich auszudrücken versteht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nebenforderungen.

Rn 3 Für Nebenforderungen wie Zinsen, Kosten, Auslagen, Provisionen und Spesen erleichtert Abs 2 die Beweisführung erheblich, indem er Glaubhaftmachung ausreichen lässt. Dies muss dann umgekehrt auch für Einwendungen gegen Nebenforderungen gelten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

I. Rechtsmittel gegen die Durchsuchungsanordnung. Rn 14 Es gilt das Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 15, 3432 [BVerfG 16.07.2015 - 1 BvR 625/15]). Zu unterscheiden sind die Rechtsmittel gegen die (unterlassene) Tätigkeit des Gerichtsvollziehers (s Rn 16) von den Rechtsbehelfen gegen die richterliche Anordnung der Durchsuchung. Diese gehört zwar zum Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckungstitel (Abs 6 S 2).

Rn 15 Der Vergleich, mit dem eine Streitigkeit vor einer Gütestelle iSd Abs 1 S 1 beigelegt wird, ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1 ZPO). Für die durch Landesrecht anerkannten Gütestellen (Abs 6 S 1) ergibt sich dies aus Abs 6 S 2 iVm § 794 I Nr 1 ZPO. Keine Vollstreckungstitelqualität haben demgegenüber Vergleiche, die vor sonstigen Gütestellen iSd Abs 3 geschlossen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das vereinfachte schriftliche Verfahren nach Abs 3.

1. Allgemeines. Rn 14 Schweigt der andere Elternteil innerhalb der gesetzten Frist zu dem Antrag oder trägt er keine Gründe vor, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können und sind dem Gericht solche Gründe auch nicht anderweitig bekannt, wird nach § 1626a II 2 BGB gesetzlich vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die absoluten Revisionsgründe iE.

I. Nr 1 Nicht vorschriftsmäßige Besetzung. Rn 3 Gemäß § 309 kann das Urt nur von denjenigen Richtern gefällt werden, welche der dem Urt zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben. Ist ein Berufungsurteil von drei Richtern unterschrieben worden, die es nach dem Einleitungssatz auch erlassen haben, hat an der mündlichen Verhandlung, auf die das Urt ergangen ist, ausweislic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 3 Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt zunächst den Erlass eines Urteils auf Zahlung einer Geldrente nach den in Rn 2 genannten Vorschriften voraus. Dieses muss noch nicht rechtskräftig sein, dh der Gläubiger kann wie bei § 323 wählen, ob er ein Rechtsmittel einlegt oder Klage erhebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verstoß.

Rn 10 Schriftsatzfrist (§ 283), Vertagung (§ 227) oder Präklusion möglich, wenn Rechtsstreit verzögert wird und Verspätung grob nachlässig ist (§ 296 II; vgl Geisler AnwBl 06, 524). Daneben Sanktionen durch Auferlegung der Kosten (§ 95) oder Verzögerungsgebühr (§ 38 GKG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zeugnisverweigerung.

Rn 276 Im Zwischenstreit ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BayObLG FamRZ 86, 1237); eine Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wäre fruchtlos. Der Hauptsachewert ist nicht Grundlage eines Bruchteilswertes (so aber KG JurBüro 68, 739), sondern allenfalls äußerer Rahmen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 1034).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 20 Bei vollständiger (nicht bei teilweiser) Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge Festgebühr von 66 EUR (KV 1700, 2600). Für ein Anhörungsrügeverfahren kann grds PKH bewilligt werden, nicht aber im Anschluss an ein Prozesskostenhilfeprüfungs- oder -beschwerdeverfahren (Köln NJW-RR 15, 576 [OLG Köln 11.12.2014 - 7 W 52/14]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schriftliche Zeugenvernehmung.

I. Zeitpunkt. Rn 7 Die Anordnung gem § 377 III kann gem § 358a Nr 3 schon vor der mündlichen Verhandlung ergehen; dies ist – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – in hohem Maße zweckdienlich, weil dies den Kenntnisstand des Gerichts und der Parteien schon vor Beginn der Güteverhandlung beträchtlich erhöht. II. Einverständnis, Fragerecht. Rn 8 Nach dem Wortlaut der Vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das in einem anderen Staat geltende Recht, die Gewohnheitsrechte und Statuten bedürfen des Beweises nur insofern, als sie dem Gericht unbekannt sind. 2Bei Ermittlung dieser Rechtsnormen ist das Gericht auf die von den Parteien beigebrachten Nachweise nicht beschränkt; es ist befugt, auch andere Erkenntnisquellen zu benutzen und zum Zwecke einer solchen Benutzung das Erford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist einer Bestimmung dieses Buches, von der die Parteien abweichen können, oder einem vereinbarten Erfordernis des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht entsprochen worden, so kann eine Partei, die den Mangel nicht unverzüglich oder innerhalb einer dafür vorgesehenen Frist rügt, diesen später nicht mehr geltend machen. 2Dies gilt nicht, wenn der Partei der Mangel nicht bek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 271 dient neben der Verfahrensbeschleunigung auch der Rechtssicherheit wegen der Rechtshängigkeitswirkungen (§ 261). Die Aufforderung nach Abs 2 ermöglicht dem Bekl eine frühzeitige Verteidigung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Überschrift des Urteils. Rn 2 Als Ausdruck der Legitimation aller Staatsgewalt durch das Volk (Art 20 II GG) muss das Urt die Überschrift ›Im Namen des Volkes‹ enthalten. Es ist eine ästhetische Frage, ob diese Formel der Bezeichnung als ›(End-)Urteil‹ vorangehen muss oder ihr nachfolgt. Fehlt es an der Eingangsformel, ist dies unschädlich (LG Dortmund WuM 95, 548). II. Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat die Aussage der Partei nach § 286 frei zu würdigen. (2) Verweigert die Partei die Aussage oder den Eid, so gilt § 446 entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 3 § 155a ist nach seinem Wortlaut ausdrücklich ausschließlich anwendbar für Anträge auf erstmalige Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1626a II BGB; Sorgeanträge nach § 1671 II BGB sind nicht erfasst. Die Vorschrift des § 155a ist nicht anwendbar, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern nach B...mehr