Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schutzmaßnahmen nach § 1 GewSchG.

I. Verletzungshandlungen. Rn 2 § 1 GewSchG enthält eine verfahrensrechtliche Regelung zur Durchsetzung materiell-rechtlicher Unterlassungsansprüche (§§ 823, 1004 BGB) (BTDrs 14/5429, 12, 17, 27, 28, 41; Karlsr Beschl v 27.5.20 – 7 W 16/20, FamRZ 20, 1752; nachfolgend BGH Beschl v 21.10.20 – XII ZB 276/20, MDR 21, 51). Schutzmaßnahmen kommen danach in Betracht, wenn eine Perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt zunächst klar, dass es für die Wiedereinsetzung eines Antrags bedarf, eine Bewilligung vAw mithin nicht in Betracht kommt (Ausnahme Abs 2 Hs 2). IÜ werden in Abs 1 die formellen Antragserfordernisse (mit Ausnahme der schon in § 234 geregelten Frist), in Abs 2 die inhaltlichen Anforderungen geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kostenfestsetzung.

Rn 38 Ist eine Entscheidung nach § 96 nicht ergangen, können die Kosten eines erfolglosen Angriffs- oder Verteidigungsmittels nicht im Kostenfestsetzungsverfahren als nicht notwendig abgesetzt werden. Der Festsetzungsbeamte ist insoweit an die Entscheidung des Gerichts gebunden (Kobl MDR 08, 472 = JurBüro 08, 260). Das gilt auch dann, wenn das Beweisverfahren einen höheren W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufrechnung.

Rn 21 Aufrechnen kann der Gegner nur mit einer Kostenforderung, die gem der über die Kosten erlassenen Entscheidung von der Partei in demselben Rechtsstreit zu erstatten sind. Dabei kann es sich um die Berücksichtigung einer Kostenquotelung handeln oder auch um andere, gesonderte Erstattungsansprüche, wie etwa die der obsiegenden Partei auferlegten Kosten der eigenen Säumnis.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Abs 1 betrifft das rechtzeitige Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmittel in der mündlichen Verhandlung, während sich Abs 2 auf die rechtzeitige Mitteilung vor der mündlichen Verhandlung bezieht (LArbG BW 12.7.23 10 Sa 78/22 juris). Obwohl es sich bei Zulässigkeitsrügen begrifflich um Verteidigungsmittel handelt, gilt für diese allein die Sonderregelung in Abs 3 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

a) Allgemeines. aa) Vorläufige Wertfestsetzung. Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 5 ¼ der vollen Gebühr für die Eintragung und Löschung der Zwangshypothek (§§ 84 III, 62, 63 I KostO). II. RA. Rn 6 Der Antrag auf Eintragung der Schiffshypothek ist eine besondere Angelegenheit (§ 18 RVG, VV 3309 0,3 Gebühr).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise für die Praxis.

Rn 7 Die gebräuchliche Abkürzung ›v.g.‹ bzw ›v.u.g.‹ steht für ›vorgelesen und genehmigt‹. Soll eine Vereidigung der Aussageperson erfolgen, ist es trotz eines Verzichts ratsam, die Aussage vor der Eidesleistung noch einmal abzuspielen oder vorzulesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einstweilige Regelungen durch das Beschwerdegericht.

1. Regelungsbedarf, Regelungsbefugnisse, Voraussetzungen. Rn 7 Endentscheidungen in Familiensachen sind m ihrer Wirksamkeit vollstreckbar (§§ 86 II, 120 II 1), mitunter treten ihre Rechtswirkungen, zB die Übertragung der elterlichen Sorge (§ 1671 I BGB), m Wirksamkeit der Entscheidung bereits kraft Gesetzes ein. Während die Wirksamkeit in Ehe- u Familienstreitsachen m Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Trennung mehrerer Ansprüche (Abs 1).

I. Voraussetzungen. 1. Grundsätze. Rn 1 Eine Prozesstrennung kommt als Maßnahme der formellen Prozessleitung in allen Fällen subjektiver (§ 59 f; im Fall des § 62 ist eine Trennung ausgeschlossen) und objektiver (§ 260) Klagehäufung in Betracht. Sie setzt neben der Rechtshängigkeit der Klage (eine Trennung im Mahnverfahren ist nicht möglich; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4) w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts ergeht durch Beschluss. (2) Der Beschluss, der das zuständige Gericht bestimmt, ist nicht anfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sofortige Beschwerde.

1. Zulässigkeit. a) Statthaftigkeit. Rn 50 Die sofortige Beschwerde gegen den Kfb ist statthaft, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt. b) Form und Frist. Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Wirksamkeit.

Rn 2 Wirksamkeit meint die Verbindlichkeit der Entscheidung für den Rechtsverkehr. Sie setzt die Existenz der Entscheidung durch deren Erlass (§ 38 III 3) voraus. Je nach dem Inhalt des Beschlusses bewirkt das Wirksamwerden also die für jedermann bindende Gestaltungswirkung bzw die Möglichkeit, die im Beschluss enthaltene Anordnung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen im We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendige Vorkehrungen vor Einleitung des Verfahrens.

I. Die Bedeutung des Geschäftsverteilungsplans. Rn 7 Neben dem nach dem Wortlaut nahe liegenden Verbot, einem zuständigen Richter eine Streitsache willkürlich, dh ohne sachliche Rechtfertigung, ›zu entziehen‹, liegt die eminente Bedeutung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters in notwendigen Vorkehrungen vor dem Anhängigwerden der Streitsachen. Das Gebot fordert insowei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schadensersatzpflicht des Drittschuldners, Abs 2 S 2.

I. Voraussetzungen. Rn 25 Der Schadensersatzanspruch aus Abs 2 S 2 beruht auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis (BGHZ 79, 275, 277; BGH NZFam 21, 307 Rz 12). Er setzt eine Pflichtverletzung durch eine verspätete, unvollständige, unrichtige oder nicht erteilte Auskunft voraus. Erteilt der Drittschuldner, ohne zu einer Erklärung verpflichtet zu sein, eine unzutreffende Auskun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die örtliche Zuständigkeit in Ehesachen im Einzelnen.

I. Hierarchischer Aufbau. Rn 5 Wichtig für die Anwendung der Vorschrift ist das Verständnis der Formulierung ›in dieser Rangfolge‹. Hieraus folgt, dass der ASt nicht zwischen den insgesamt 7 Gerichtsständen frei wählen könnte. Vielmehr ist der an zweiter Stelle genannte Gerichtsstand nur dann gegeben, wenn der erste nicht einschlägig ist. Die jeweils folgende Nr ist dementspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung der Verfahrensbeistandschaft.

1. Aufhebung durch das Gericht. Rn 13 Wiederum durch Beschluss hebt das Gericht die Verfahrensbeistandschaft unter den engen Voraussetzungen des § 158 IV 2 auf. Ebenso können durch Beschluss allein zusätzlich übertragene Aufgaben entzogen werden. Als actus-contrarius ist auch der Aufhebungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar; vielmehr können auch hier Rechtsmittel gegen die E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbraucher gegen Unternehmer.

1. Prozessualer Verbraucherbegriff. Rn 10 Da § 13 BGB auf bestimmte Rechtsgeschäfte bezogen ist, hat der Gesetzgeber zusätzlich einen ›prozessualen‹ Verbraucherbegriff in § 29c II ZPO eingeführt, der hier Anwendung findet. Damit soll sichergestellt sein, dass auch bei außervertraglichen Ansprüchen ›Verbraucherrechte‹ angenommen und über das VDuG durchgesetzt werden könne. Käm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 48 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abzuändernde Urkunde.

a) Einseitig errichtete Urkunde nach vorhergehender Vereinbarung. Rn 14 Beruht die einseitige Erstellung einer vollstreckbaren Unterhaltsurkunde auf einer vorhergehenden Unterhaltsvereinbarung der Beteiligten, dass ein bestimmter Unterhalt zu zahlen ist und dieser in einer Jugendamtsurkunde tituliert wird (kausaler Anerkenntnisvertrag), sind beide Beteiligten an die vereinbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Verstöße können bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung durch Ablieferung mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Fördert der GV durch die Missachtung des § 817a den unlauteren Wettbewerb eines anderen, kann er auf Unterlassung nach dem UWG in Anspruch genommen werden (KG NJW-RR 86, 201, 203 [KG Berlin 07.09.1985 - 5 U 2894/85]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestvollziehung.

I. Antragserfordernis. Rn 2 Die Eintragung der Arresthypothek setzt einen Antrag des Arrestgläubigers voraus, der nicht der Form des § 29 GBO unterliegt. Der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, reicht für die Fristwahrung (Abs 3) aus (BGHZ 146, 361, 363 = NJW 01, 1134). Hinsichtlich der Rangwahrung kommt es auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zurückweisungsgründe (Abs 1 S 1).

I. Abs 1 Nr 1. Rn 9 Der Antrag wird zurückgewiesen, wenn er den Vorschriften der § 688 – Zulässigkeit, § 689 – Zuständigkeit, § 690 – Antragsinhalt, § 702 II – (maschinell lesbare) Form sowie § 703c II – Formularzwang nicht entspricht. II. Teil eines Anspruchs (Abs 1 S 1 Nr 2). Rn 10 Der Antrag soll zurückgewiesen werden, wenn der MB nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Vollmachtloser Vertreter.

Rn 12 Die Sicherheit für den vollmachtlosen Vertreter, § 89, entfällt mit Genehmigung der Partei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einmonatige Klagefrist ab Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund (Abs 1, Abs 2 S 1).

1. Fristbeginn und Fristende. Rn 3 Die Frist beginnt mit Kenntnis der Partei vom Wiederaufnahmegrund, frühestens jedoch mit formeller Rechtskraft des Urteils. Wird also vor Rechtskrafteintritt Kenntnis erlangt, lässt dies die Frist nicht beginnen. Es kann aber dann dazu kommen, dass die Klage an § 582 oder § 579 II scheitert. Ein Fristbeginn erst mit Rechtskraft trotz frühere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Säumnis in der ersten Instanz.

1. Säumnis des Antragstellers (Abs 1). Rn 3 Gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen ASt ist eine Versäumnisentscheidung in allen Ehesachen nur noch mit dem Inhalt möglich, dass der Antrag als zurückgenommen gilt bzw als zurückgenommen erklärt wird. Die Zurückweisung des Antrags (wie in § 330 ZPO vorgesehen) darf nicht ausgesprochen werden. Es spielt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

I. Antrag. Rn 6 Der nach Abs 1 erforderliche Antrag wendet sich an das Schiedsgericht. Der Antrag ist weder vom zeitlichen Stand des schiedsgerichtlichen Verfahrens abhängig noch von beantragten, erlassenen oder abgelehnten Maßnahmen des staatlichen Gerichts nach § 1033. Der Antrag muss Anspruch und Grund der erbetenen Maßnahme darlegen. Die Voraussetzungen des Antrags müssen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kostenentscheidung.

Rn 13 Bei der Kostenentscheidung wird der Antrag betreffend den sekundären Entschädigungsanspruch, insb bei dessen Abweisung und gleichzeitiger Stattgabe des Primäranspruchs, nicht berücksichtigt. Dies folgt aus seiner Natur als Geltendmachung eines bedingten zukünftigen Anspruches, wie sie sich auch auf die Streitwertberechnung auswirkt (vgl oben Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beweiswürdigung.

Rn 9 Bei Fehlern bei der Beeidigung (zB: dem Zeugen wird der Sachverständigeneid abgenommen; der Zeuge wird trotz Beweisverbotes vereidigt) ist die Aussage als uneidliche zu bewerten (Musielak/Voit/Huber § 391 Rz 4). Eine Begründung im Urt für die Nichtbeeidigung ist nur dann erforderlich, wenn ein Beeidigungsantrag einer Partei gestellt worden war. Ein höherer Beweiswert ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Identität des Anspruchs und der Beteiligten.

Rn 10 Es gelten die Anmerkungen zu § 238 (Rn 16 f) entspr.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsnatur.

Rn 29 Die Rechtsnatur des Beschlusses des Plenums über die spruchkörperinterne Geschäftsverteilung – Einrichtung der Sitzgruppen, Richterverteilung, Sachverteilung – kann nicht anders als die Rechtsnatur des Geschäftsverteilungsplans des Gerichts nach § 21e beurteilt werden, denn die Geschäftsverteilung durch das Spruchkörperplenum ist spiegelbildlich im Kleinen dasselbe wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Aufsicht durch den Richter.

I. Verantwortlichkeit des Richters. Rn 6 Die Ausbildung muss zwingend ›unter Aufsicht des Richters‹ erfolgen. Dieser bleibt mit Blick auf das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, § 16 S 2 GVG) und das sog Richtermonopol (Art 92 I GG) allein verantwortlich für die korrekte Erfüllung der dem Referendar übertragenen richterlichen Aufgabe. Die Tätigkeit des Referend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten.

Rn 11 Stellt die Verwaltungsbehörde oder der Erstehegatte einen verfahrenseinleitenden Antrag auf Aufhebung der Ehe, gelten für erfolgreiche wie auch für erfolglose Anträge die allgemeinen Kostenregelungen der §§ 91 ff ZPO entsprechend, § 132 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 18 Der mit dem Vorbehaltsurteil endende Teil des Verfahrens und das Nachverfahren sind gebührenrechtlich einheitlich zu beurteilen (§ 35 GKG). Keine Urteilsgebühren. II. RA. Rn 19 Auch bei den RA-Kosten gelten gem § 15 II RVG beide Verfahrensteile als eine Gebühreninstanz. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr 5 RVG) sind Vor- und Nachverfahren nur im Urkunden- u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 5 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel werden keine Gebühren erhoben. Im Falle einer Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel gelten die Gebühren wie in einem erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 6 Die Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Im Verfahren auf Erteilung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Nr 9.

Rn 9 Possessorische Ansprüche nach §§ 861, 862 BGB müssen, sobald sie tituliert sind, rasch vollstreckt werden, um den früheren Besitzstand wiederherzustellen (§ 863 BGB). Die Gestellung einer Sicherheit würde diesem Regelungsanliegen widersprechen, weshalb die Zwangsvollstreckung, sobald die vorläufige Vollstreckbarkeit angeordnet wurde, ohne Sicherheitsleistung betrieben w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine Voraussetzungen des Versäumnisurteils durch das Berufungsgericht.

I. Zulässigkeit der Berufung. Rn 3 Eine Sachentscheidung in Form eines (echten) Versäumnisurteils kann durch das Berufungsgericht nur ergehen, wenn die Berufung zulässig ist (dazu § 522 Rn 5–7). Ist eine Partei säumig, erweist sich die Berufung indes als unzulässig, so wird sie durch kontradiktorisches Urt (sog ›unechtes Versäumnisurteil‹) verworfen (BGH NJW 01, 2095 [BGH 05....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Rechtsbehelfe.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verweisung des Rechtsstreits.

Rn 66 Die vor Verweisung des Rechtsstreits anfallenden Kosten sind Kosten des Rechtsstreits und daher zu erstatten. Gegebenenfalls sind die Kosten nach § 281 III auszutrennen und vorab gesondert derjenigen Partei aufzuerlegen, die das unzuständige Gericht angerufen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuweisung (Abs 1).

I. Voraussetzungen. Rn 2 Eine Zuweisung an den Einzelrichter ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich, wenn eine Übertragung nach § 526 nicht beabsichtigt ist, unabhängig davon, ob bereits vor dem Kollegium oder dem Einzelrichter verhandelt wurde oder nicht. Verhindert werden soll, dass der Rechtsstreit dem Einzelrichter zunächst nur nach § 527 und später zusätzlich nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Parteiprozess.

Rn 6 Im Parteiprozess ist die Partei selbst postulationsfähig und kann deshalb auch selbst Prozesshandlungen vornehmen. In diesen Verfahren kann sie daher über Abs 1 S 2 hinaus auch Prozesshandlungen ihres Bevollmächtigten widersprechen und diese durch eigene Erklärungen ersetzen. Durch einen sofortigen Widerruf der Prozesshandlungen des Vertreters kann sie die Bindungswirku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 8 Die Zulässigkeit eines solchen Verzichts ergibt sich nunmehr unmittelbar aus dem Gesetz; die frühere Beschränkung auf den nach dem Erlass des Urteils erklärten Verzicht ist entfallen. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass sich der Verzicht eindeutig und klar auf ein bestimmtes Prozessrechtsverhältnis bezieht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) AA.

Rn 5 Für den Bereich des AA fehlt eine Vertretungsregelung. Das AA vertritt die BRD als Bekl (St/J/Roth Rz 14). Zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beitritt.

Rn 1 Die Bestimmung regelt Form und Inhalt der Beitrittserklärung nicht nur für die einfache (§§ 66 ff) und die streitgenössische (§ 69) Nebenintervention, sondern auch für die Streitverkündung (§§ 72 ff). Die Regelung gilt auch für die Beiladung eines Wohnungseigentümers (LG Stuttg RR 13, 649, 650). I. Form. Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verbotene Eigenmacht.

Rn 3 Das Vorliegen verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) genügt als Verfügungsgrund, ein weiterer wesentlicher Nachteil ist nicht erforderlich (Schuschke/Walker/Walker Rz 6; Zö/Vollkommer Rz 2; aA LG Frankf NJW 80, 1758).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Prozesskosten ganz oder teilweise nach Quoten verteilt, so hat nach Eingang des Festsetzungsantrags das Gericht den Gegner aufzufordern, die Berechnung seiner Kosten binnen einer Woche bei Gericht einzureichen. 2Die Vorschriften des § 105 sind nicht anzuwenden. (2) 1Nach fruchtlosem Ablauf der einwöchigen Frist ergeht die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Zahlung oder Abtretung.

Rn 13 Die Zahlungsklage fällt unter § 3; Forderungen sind grds mit dem Nennwert anzusetzen, was nur im Rückschluss aus § 6 folgt (§ 3 Rn 6). Das gilt auch für die Klage auf Abtretung einer Forderung (BGH NJW-RR 97, 1562).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Bewilligung.

Rn 23 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen oder Einsatz von Vermögensbestandteilen ist für die Partei stets unanfechtbar. Ausnahmsweise kommt eine Beschwerde der Partei dann in Betracht, wenn die PKH auf Antrag eines Pflegers bewilligt wurde und der Betroffene selbst eine gerichtliche Verfolgung nicht wünscht (OLGZ Ddorf 83, 119).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gerichtliche Verfahren sollen zügig und effektiv durchgeführt werden. Diesem Ziel dient die unverzügliche Terminierung durch das Gericht. Die Vorschrift betrifft allerdings nur alle der ZPO unterliegenden Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (München MDR 17, 787; Musielak/Voit/Stadler Rz 1; ThoPu/Hüßtege § 216 Rz 1). I. Grundsatz. Rn 2 Gerichtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. 2Für ihn gelten die §...mehr