Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Betreuungsverfahren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erweiterung oder Ermäßigung (Nr 2).

1. Erweiterung. Rn 4 Ist die quantitative als auch qualitative Erhöhung des Klageantrags wie die Erhöhung der Teilklage auf das Ganze, Erhöhung von Nebenforderungen, Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage bei unverändertem Sachverhalt (BGH NJW-RR 02, 283 [BGH 16.05.2001 - XII ZR 199/98]) und umgekehrt (BGH NJW 85, 1784), sogar noch in der 2. Instanz (BGH NJW 92, 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Grundvermögen.

Rn 40 Beim Grundvermögen wird unterschieden, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausgrundstück handelt oder um vermietetes oder sonst genutztes Grundvermögen. a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen. Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 16 Das Verfahren ist gebührenfrei. II. Anwalt. Rn 17 Das Verfahren über eine Austauschpfändung ist nach § 18 I Nr 7 RVG ein selbstständiges Verfahren und löst die Vollstreckungsgebühren der Nr 3309, 3310 VV RVG erneut aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vertretungsregelungen.

I. BRD. 1. Grundsätze. Rn 4 In Ermangelung einer einheitlichen Vertretungsregelung wird die Bundesrepublik durch den jeweils zuständigen Bundesminister innerhalb seines Ressorts vertreten (BGH NJW 67, 1755; vgl Art 65 S 2 GG, § 6 I Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Nur soweit ein Vorgang keinem Ressort zugewiesen ist, obliegt die Vertretung dem BMF (BGH NJW 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt der Klageschrift.

1. Form (Abs 5). Rn 3 Die Klageschrift ist beim Gericht schriftlich in deutscher Sprache (§ 184 GVG) einzureichen. Im Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Klage auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts angebracht werden, die das Protokoll unverzüglich an das Adressatgericht zu übersenden hat (§§ 496, 129a). In diesen Fällen ist das Protokoll –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ehewohnung.

Rn 6a Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung nach § 1568a BGB erlischt, wenn er nicht ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung rechtshängig gemacht worden ist (BGH Beschl v 10.3.21 – XII ZB 243/20). Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine Wohnung als Ehewohnung zu qualifizieren ist (s.o.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermessen.

Rn 23 Die Entscheidung des Gerichts über ein schriftliches Verfahren liegt im Ermessen des Gerichts. Die Zustimmung der Parteien ist nicht bindend, sondern lediglich eine Ermächtigung für das Gericht. Das Ermessen ist nach dem Normzweck auszuüben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

1. Prozessvergleich und vollstreckbare Urkunde. Rn 2 Die Regelung bezieht sich unmittelbar nur auf den Prozessvergleich und auf vollstreckbare Urkunden, sofern diese eine Verpflichtung zur Zahlung einer künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistung enthalten. a) Prozessvergleich. Rn 3 Haben die Parteien durch Vergleich nach § 794 I Ziff 1 geregelt, dass für die Zukunft kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form des Antrags.

Rn 4 Abs 2 bestimmt die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung nach den für die versäumte Verfahrenshandlung geltenden Vorschriften. Nach § 14b Abs 1 S 1 ist nunmehr für die meisten Anträge und Erklärungen die Schriftform vorgesehen (dazu § 14b Rn 1 ff). Demnach ist idR davon auszugehen, dass Anträge auf Wiedereinsetzung ebenfalls der Schriftform bedürfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Weitgehende Anwendung der ZPO. Rn 2 I 1 schließt in Ehe- u Familienstreitsachen das 1. Buch des FamFG (AT) m Ausn der Vorschriften über die EA (Abschn 4) u des Rechtsmittelverfahrens (Abschn 5) sowie des Abschn 9 weitgehend aus. Stattdessen gelten gem I 2 überwiegend die Allg Vorschriften der ZPO sowie der Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten. Obgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. 2Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird. (2) Gewerkschaften h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenentscheidung nach Abs 1 S 2.

I. Voraussetzungen. 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB. Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ergebnis.

Rn 15 Das Erg der Güteverhandlung ist zu protokollieren (§ 160 III Nr 10). Erklärte Geständnisse sind mangels Verhandlung nicht bindend, aber Protokollerklärungen beim beauftragten oder ersuchten Richter (§ 288 I); sonstige Erklärungen können verwertet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Lehnt das Gericht die Genehmigung des Vergleichs durch Beschluss ab, so ist die Rechtsbeschwerde unter den in § 574 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 und 3 ZPO genannten Voraussetzungen zulässig. Bei Genehmigung gibt es für die Parteien kein Rechtsmittel; für die angemeldeten Verbraucher besteht die Austrittsmöglichkeit gem § 10.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtsmittel.

a) Normen. Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Zweifel oder Uneinigkeit an der Bendigung der Vormundschaft. Rn 2 Der Anwendungsbereich der Vorschrift dürfte gering sein. Zweifel an der Beendigung der Vormundschaft haben in der jüngeren Vergangenheit oftmals im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern bestanden, da zum einen die Volljährigkeit nach dem gem Art 7 EGBGB maßgeblichen Heimatrecht ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Kontrollierbare Vorschriften. Rn 2 Gegenstand der Kontrolle sind die im Anh zu Art 3 Nr 1 EU-VO 2017/2394 enumerativ aufgeführten Rechtsnormen zum Schutz der Verbraucherinteressen, dh die dort genannten europarechtlichen Normen und ggf ihre mitgliedstaatlichen Umsetzungsvorschriften. Die EU-DSGVO 2016/679 wird in diesem Anh nicht aufgeführt, soll jedoch nach dem etwas kryp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahrensaussetzung.

Rn 3 Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein besonderer Antrag hierauf ist (anders als bei Art 44) nicht Voraussetzung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausnahmen.

I. Allgemeines. Rn 12 Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung besteht bei bewilligter PKH für den Kl, § 122 I Nr 2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zuvor durch rechtskräftiges Zwischenurteil eine Frist nach § 113 gesetzt und diese (inzwischen) abgelaufen ist (Brandbg NJW-RR 03, 209 [OLG Brandenburg 17.10.2002 - 13 W 34/02]). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewilligung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt als lex specialis zu § 58 die Statthaftigkeit v Rechtsmitteln gg Endentscheidungen im EA-Verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für das Umsetzungsverfahren ist ausschließlich das Prozessgericht der Abhilfeklage zuständig. (2) Die Entscheidungen des Gerichts im Umsetzungsverfahren können ohne mündliche Verhandlung ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die verfahrensrechtliche Pflicht zur Auskunfterteilung über Bestand und Höhe der auszugleichenden Anrechte iSd § 2 VersAusglG. Diese Auskunftspflicht besteht gegenüber dem Gericht und tritt neben die materiell-rechtlichen Auskunftsansprüche der Ehegatten, Hinterbliebenen, Erben und Versorgungsträger nach § 4 VersAusglG (Bumiller/Harders/Schwamb § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verbot von Überraschungsentscheidungen (Abs 2).

I. Grundsatz. Rn 13 Durch Hinweise nach Abs 2 sollen die Parteien vor überraschenden Entscheidungen des Gerichts geschützt werden. Das Verbot der Überraschungsentscheidung besitzt vor dem Hintergrund des Rechts auf rechtliches Gehör besondere – auch verfassungsrechtliche – Bedeutung. Nur wenn die Parteien erkennen können, welche Punkte das Gericht für entscheidend hält, könne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Früchte.

Rn 7 Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung nach gewonnen wird, (Früchte, Pflanzen sowie Bodenprodukte wie Sand, Torf, Lehm vgl § 99 BGB), soweit sie nicht durch die Trennung vom Grundstück in das Eigentum eines Dritten gelangt sind (§§ 954–957 BGB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Absehen von der Anhörung.

Rn 12 Das Gesetz erlaubt das Absehen von der Abhörung der Eltern bei Vorliegen eines schweren Grundes oder aber ein vorläufiges Absehen bei Gefahr im Verzug. Insofern ist die Vorschrift mit § 159 III vergleichbar. 1. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (Abs 3). Rn 13 Nach Abs 3 darf von einer Anhörung bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes abgesehen werden. Die Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Doppelexequatur.

Rn 8 Entscheidungen der Gerichte im Ursprungsstaat über die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs sind auf dessen Gebiet beschränkt und werden in Deutschland nicht anerkannt. Lehnt ein Gericht im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs einen Aufhebungsantrag ab, sind die deutschen Gerichte hieran nicht gebunden (BGH 9.3.23 – I ZB 33/22, juris Rz 33, 43). Rn 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 56 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf das weitere Verfahren sind, soweit sich nicht Abweichungen aus den Vorschriften dieses Abschnitts ergeben, die im ersten Rechtszuge für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. 2Einer Güteverhandlung bedarf es nicht. (2) Die Vorschriften der §§ 348 bis 350 sind nicht anzuwenden. (3) Ein Anerkenntnisurteil ergeht nur auf geso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überweisung zur Einziehung (§ 835 I Alt 1).

1. Allgemeines. Rn 13 Der Gläubiger hat zwar grds die Wahl zwischen den Überweisungsformen, doch wird er regelmäßig die risikoärmere Einziehung wählen (Rn 4). Kann eine nach § 399 BGB nicht übertragbare Forderung gem § 851 II gepfändet werden, muss sie zur Einziehung überwiesen werden. Gepfändete Herausgabeansprüche können gem §§ 846, 849 ebenfalls nur zur Einziehung überwies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Mietrecht.

1. Ansprüche des Mieters. Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auswärtige Kammern.

Rn 5 Auswärtige Spruchkörper können auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen eingerichtet werden, § 13a. Bisweilen werden KfH an auswärtigen Standorten installiert, § 93 I 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozessvoraussetzungen.

I. Ordnungsgemäße Prozessvollmacht. Rn 4 Das Verfahren nach §§ 1061, 1062 I 4 vor dem OLG ist ein Anwaltsprozess nach § 78, sobald das Gericht die mündliche Verhandlung angeordnet hat. Das folgt aus § 1063 IV. Der beauftragte Rechtsanwalt muss seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch die Vorlage einer Prozessvollmacht im Original nachweisen (BGH NJW-RR 02, 933). Eine Telek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hat der Sachwalter die Erfüllung eines vom Verbraucher geltend gemachten Anspruchs im Umsetzungsverfahren vollständig oder teilweise abgelehnt oder hat der Sachwalter einen Anspruch eines Verbrauchers bis zur Beendigung des Umsetzungsverfahrens nicht oder nur teilweise erfüllt, so kann der Verbraucher diesen Anspruch im Wege der Individualklage geltend machen, soweit er ihn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Berücksichtigung von Naturalleistungen (Nr 3).

I. Grundlagen. Rn 35 Die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff sind auf das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen gerichtet, wie § 850 I, III, IV ausdrücklich belegt. Auf Naturalleistungen gerichtete Vergütungsbestandteile, wie die Überlassung einer Wohnung (Grote InsbürO 09, 236), eines auch privat nutzbaren Dienstwagens (BAG NZA 09, 861 Rz 15, 23; LAG Hessen NZI 09, 526; AG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das anwendbare Sachrecht.

Rn 5 Die Frage nach dem vom Schiedsgericht anzuwendenden Sachrecht ist in § 1051 geregelt. Nach dieser Norm ist in erster Linie zu trennen, ob das Gericht das anzuwendende Recht aus dem Parteiwillen zu entnehmen hat oder ob eine Entscheidung des Schiedsgerichts auf der Basis erforderlich ist, dass eine Parteivereinbarung über das anzuwendende Recht nicht existiert. Schließli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unbegründetheit.

Rn 15 Bei Unbegründetheit des Auskunftsverlangens ist zu unterscheiden: a) Fehlen eines Leistungsanspruchs. Rn 16 Ist die Auskunftslage schon bei Fehlen eines Leistungsanspruchs unbegründet, wird – selbst wenn die Parteien bis dahin nur auf der ersten Stufe verhandelt haben und der Kl nur einen Antrag zur ersten Stufe gestellt hat – die gesamte Stufenklage als unbegründet abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besonderheiten.

Rn 3 Diese Besonderheiten sind in erster Linie den unterschiedlichen Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Amts- und Landgerichten aufgrund deutliche höherer Verfahrenszahlen einerseits und regelmäßig (bis auf etwa die Mietsachen) geringerer Einzelstreitwerte andererseits geschuldet. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende: I. Kein Anwaltszwang. Rn 4 Das grun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten. (2) Im Übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den §§ 18 und 19 genannten Personen, soweit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Tatsachengrundlage.

Rn 25 Die Aufrechnung kann nur auf solche Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung nach § 529 ohnehin zugrunde zu legen hat. Insoweit kann auf Rn 14 verwiesen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemein.

Rn 2 Die öffentliche Zustellung muss angeordnet sein (vgl § 186 I). Für die Ausführung und Wirkungen s §§ 186–188.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Innerhalb der Grenzen der Amtsbefugnisse.

a) Sachliche Zuständigkeit. Rn 15 Die Behörde oder die Urkundsperson muss bei der Errichtung der Urkunde innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit gehandelt haben (BayObLG 79, 237; MüKoZPO/Schreiber § 415 Rz 16). Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass auch die Vornahme privatrechtlicher Geschäfte in diese öffentlichen Funktionen einbezogen ist und dem hierbei errichteten Schrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abs 2 S 2.

Rn 6 Hat der Kl veräußert, kann der Bekl dessen fehlende Aktivlegitimation rügen (Abs 2 S 2); die Klage wird dann abgewiesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anpassung von Titeln und Unterhaltsvereinbarungen.

I. Anpassungsvoraussetzungen (Nr 1). Rn 2 Der Gesetzgeber sieht in Nr 1 eine Anpassungsmöglichkeit von rechtskräftigen Entscheidungen, anderen vollstreckbaren Titeln, Prozessvergleichen und nicht titulierten Unterhaltsvereinbarungen an die neue Rechtslage vor (Saarbr NJW-RR 10, 724, 725 [OLG Saarbrücken 23.06.2009 - 9 WF 37/09]). Die Abänderlichkeit eines bestehenden Titels s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gründe für den Ausschluss des Versäumnisurteils (Abs 1).

I. Fehlender Nachweis eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Umstands (Nr 1). Rn 3 VAw zu berücksichtigen sind va Zulässigkeitsmängel der Klage – hierzu gehört etwa die Prozessunfähigkeit einer Partei (vgl BGH MDR 21, 1081 [BGH 08.07.2021 - III ZR 344/20]) – oder der fehlende Nachweis einer Prozessvollmacht nach § 88 II. Nicht hierunter fallen die nur auf Rüge zu berücksi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

1. Vorbemerkungen Rz. 83 [Autor/Stand] § 103 Abs. 1 BewG spricht von "Schulden und sonstigen Abzügen", die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören. Rz. 84 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs der "Schulden" findet sich weder im HGB (für die Handelsbilanz) und im EStG (für die Steuerbilanz) noch im BewG. Entsprechendes gilt auch für den vom Gesetzgeber des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausgangskontrolle.

aa) Grundsatz. Rn 43 Darüber hinaus ist eine Ausgangskontrolle erforderlich, die eine nochmalige selbstständige Prüfung voraussetzt (BGH MDR 16, 1284; NJW 06, 2412, 2413). Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, den Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages dahin zu kontrollieren, ob sämtliche Fristen des Tages erledigt und ausgetragen worden sind (BGH MDR 19, 1282...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Identität des Streitgegenstandes.

a) Ne bis in idem. Rn 14 Auf der Grundlage der prozessualen Rechtskrafttheorie wirkt die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem späteren Prozess als eine negative Prozessvoraussetzung. Nach rechtskräftiger Entscheidung ist damit nicht nur eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand, sondern bereits eine erneute Klage unzulässig und durch Prozessurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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