Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Hilfsaufrechnung.

aa) Sachentscheidung. Rn 10 Für den Gerichtskostenvorschuss in erster Instanz bleibt die Hilfsaufrechnung generell unberücksichtigt. Eine Werterhöhung bei Hilfsaufrechnung setzt die nach § 322 II ZPO der Rechtskraft fähige verneinende Sachentscheidung über eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte, bestrittene Gegenforderung voraus; unerheblich ist, ob die Existenz der Gegenf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erfasste Dokumente.

Rn 9 Die elektronische Übermittlungspflicht nach Abs 1 S 1 erfasst ausschließlich solche Anträge und Erklärungen, die bei Gericht schriftlich einzureichen sind (Rn 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist und Form der sofortigen Beschwerde.

I. Beschwerdefrist (Abs 1). Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Vertreter. Rn 2 § 171 ist auf alle Formen rechtsgeschäftlicher Vertretung anwendbar, so auf die Prokura (§ 49 HGB) und die Postempfangsvollmacht (Zö/Schultzky Rz 2 mwN; krit hierzu Coenen DGVZ 02, 183; Nürnbg NJW-RR 98, 495, 496 [OLG Nürnberg 07.05.1997 - 9 W 897/97]). Maßgeblich sind die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (BGH NJW-RR 17, 58 Rz 7). Die Vollmacht muss das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich: Gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs 1 S 1 ihren Anwendungsbereich: Prozessvergleiche nach § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO und vollstreckbare Urkunden unterliegen der Abänderung, sofern sie eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. 1. Vergleiche. Rn 3 Der Abänderung nach § 239 unterliegen zunächst Vergleiche nach § 794 I Nr 1 ZPO; es muss sich um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vollstreckungssicherheit.

Rn 4 §§ 709, 719 I 1, 732 II Hs 2, 769, 771 III. Hierdurch wird der Schuldner vor den Schäden infolge der Vollstreckung aus einem lediglich vorläufig vollstreckbaren Titel geschützt. aa) Vor Vollstreckung. Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Prozessgericht kann in dem Urteil, durch das über die Einwendungen entschieden wird, die in dem vorstehenden Paragraphen bezeichneten Anordnungen erlassen oder die bereits erlassenen Anordnungen aufheben, abändern oder bestätigen. 2Für die Anfechtung einer solchen Entscheidung gelten die Vorschriften des § 718 entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlagen.

I. Schiedsort in Deutschland. Rn 2 Nur ein Schiedsspruch, bei dem das Schiedsgericht seinen Sitz in Deutschland hatte (§ 1025 I), kann von einem deutschen Gericht in einem Verfahren nach § 1059 aufgehoben werden. Ist der Aufhebungsbeschluss rechtskräftig, ist damit die Urteilswirkung des Schiedsspruchs aus § 1055 beseitigt. Aufhebungsgründe aus § 1059 können auch vom Vollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mit der Abhilfeklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher. Als Leistung kann auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht kann anordnen, dass der Eid vor einem seiner Mitglieder oder vor einem anderen Gericht geleistet werde, wenn der Schwurpflichtige am Erscheinen vor dem Prozessgericht verhindert ist oder sich in großer Entfernung von dessen Sitz aufhält und die Leistung des Eides nach § 128a Abs. 2 nicht stattfindet. (2) Der Bundespräsident leistet den Eid in seiner Wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 7 Mangels spezieller Regelungen – im Gegensatz zur BRAGO – gelten die Gebühren eines gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahrens – also die Gebühren nach Nr 3100 ff VV RVG (Vorbem 3.1 I VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 In den Fällen, in denen eine Titelumschreibung erforderlich ist, bedarf es der Klausel, so in den in den §§ 727–729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749 behandelten Fällen. Erweist sich eine Klausel als nicht erforderlich, bedarf auch das Urt, durch welches der Einspruch gegen einen VB verworfen oder der VB aufrechterhalten wird, keiner Vollstreckungsklau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

1. Vorrang § 259. Rn 7 Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht auf den entsprechenden Antrag des Klägers auf Fristsetzung und Entschädigungszahlung hin zunächst zu prüfen, ob neben den Voraussetzungen der §§ 255 und 510b auch die Voraussetzungen des § 259 gegeben sind. Ist dies der Fall, ist es verpflichtet, über den Entschädigungsantrag nach Maßgabe des § 259 zu entscheiden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 5 gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1), für die die §§ 36, 37 ZPO anwendbar sind. In der Praxis macht dies keinen großen Unterschied (Prütting/Helms/Prütting § 5 Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf Grund deren eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister erfolgen soll, so gilt die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs als bewilligt. 2Die Vormerkung oder der Widerspruch erlischt, wenn das Urteil durch eine vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindung.

Rn 17 Die Feststellungsentscheidung über das (Nicht-)Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen wirkt nach IX erga omnes u bindet deutsche Gerichte u Verwaltungsbehörden (keine Anerkennung dagegen in Österreich, OGH FamRZ 20, 698). Antragsabweisung als unzulässig entfaltet keine Bindungswirkung (MüKoFamFG/Rauscher Rz 52), ebenso wenig Ablehnung aus verfahrensrechtlichen Gründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

I. Abs 1. Rn 8 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Bei Zweifeln, ob Vollstreckungsschutz nach § 851a oder nach § 850i begehrt wird, ist der Antrag als Prozesshandlung so auszulegen, wie dies vernünftig ist sowie der recht verstandenen Interessenla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen der Beweiserhebung (Abs 2).

1. Kein Hauptsacheprozess. Rn 19 Das selbstständige Beweisverfahren gem § 485 II unterscheidet sich v Beweissicherungsverfahren des § 485 I im Wesentlichen dadurch, dass (nur) das Beweissicherungsverfahren gem § 485 I die Beweissicherung bei drohendem Verlust bezweckt; demgegenüber hat der Gesetzgeber die Einführung eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Neuregelung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schiedsort außerhalb Deutschlands.

Rn 11 Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, für Bayern das OLG München. § 1062 II, III, V. Hilfsweise ist das Kammergericht zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für den Erlass einstweiliger Verfügungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. (2) Die Entscheidung kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Findet nach § 741 die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut statt, so kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben, wenn das gegen den anderen Ehegatten oder Lebenspartner ergangene Urteil in Ansehung des Gesamtgutes ihm gegenüber unwirksam ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Lohnverschleierung (Abs 2).

I. Grundlagen. Rn 12 In der praktisch wichtigeren Gestaltung schützt § 850h II den Gläubiger, wenn der Schuldner bei einem Dritten Dienste leistet, ohne eine angemessene Vergütung zu erhalten (BAG NZA 09, 163 [BAG 22.10.2008 - 10 AZR 703/07] Rz 13; Pape NWB 20, 2756). Nach § 850h II ist der Zugriff des Gläubigers auf den Drittschuldner gerechtfertigt, wenn diesem auf Kosten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 2 Eine erhobene Widerklage ist an sich als im Urkundenprozess unstatthaft abzuweisen, § 597 II. Aber auch eine Trennung der Verfahren analog § 145 II kommt in Betracht (MüKoZPO/Braun § 595 Rz 1). Diese davon abhängig zu machen, dass der Widerkl vom Urkundenprozess Abstand nimmt (Zö/Greger § 595 Rz 1), ist nicht sachgerecht (Musielak/Voit/Voit § 595 Rz 3; Wieczorek/Schütze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind. (2) Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde, darf, solange dieser Zustand dauert, die Haft nicht vollstreckt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelne Beweismittel.

1. Zeugen. Rn 23 Da das Prozessgericht im Ausland keine Pflichten für Dritte begründen kann, kann es einen im Ausland weilenden Zeugen nicht unter Androhung der Folgen der §§ 380, 390 zum Erscheinen vor dem Gericht oder zur schriftlichen Aussage veranlassen. Das muss wegen der Gebietshoheit des fremden Staates auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die sich im Ausland auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Durchführung der Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 41 Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach Art 24 Nr 5 Brüssel Ia-VO (Hambg ZVertriebsR 19, 132, Rz 37 ff); ausschließlich zuständig sind somit die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll. Sachlich ausschl (§ 802) zuständiges Vollstreckungsorgan ist das Prozessgericht erster Instanz (§ 887 I), auch w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Sachverständigenbeweis.

I. Funktion des Sachverständigen und Abgrenzung zu den Aufgaben des Gerichts. Rn 1 Der SV ist Gehilfe des Gerichts (BGHZ 168, 380, 383 = NJW 06, 3214). Er kann wegen seiner besonderen, dem Gericht überlegenen Sachkunde bedeutenden Einfluss auf die Urteilsfindung gewinnen. Letztlich muss aber das Gericht die Rechtsfälle aus eigener Überzeugung entscheiden (s Rn 4; näher zum Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Außenanlagen gesondert erfasst. Bei der Ermittlung des Grundstückswerts nach diesem Verfahren ist gem. § 83 BewG neben dem Bodenwert (§ 84 BewG), Gebäudewert (§§ 85 bis 88 BewG) auch der Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) zu berücksichtigen. Auch im Zusammenhang mit der Bewertung von unbebauten Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen. (2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Verfahren vor den Amtsgerichten gelten die Vorschriften über das Verfahren vor den Landgerichten, soweit nicht aus den allgemeinen Vorschriften des Buches 1, aus den nachfolgenden besonderen Bestimmungen und aus der Verfassung der Amtsgerichte sich Abweichungen ergeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rücknahme (Abs 4).

I. Zeitpunkt. Rn 21 Der Antrag auf DsV kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden (§ 696 IV 1). § 182a I 3 SGG setzt, für die Rücknahme des Widerspruchs, eine Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. ASt wie Ag können den Antrag auf DsV stellen (Rn 4) und jede Partei kann ihren eigenen Antrag auch wieder zurüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Teilungsversteigerungsverfahren.

Rn 17 Im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 ZVG wird § 766 entspr angewendet, wenn es versäumt wurde, einen der anderen Miteigentümer anzuhören (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 20 Stichwort: ›Anordnung der Teilungsversteigerung‹).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Entscheidung über Verweisung eines Rechtsstreits an die Zivilkammer oder an die Kammer für Handelssachen ist nicht anfechtbar. 2Erfolgt die Verweisung an eine andere Kammer, so ist diese Entscheidung für die Kammer, an die der Rechtsstreit verwiesen wird, bindend. 3Der Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung wird von Amts wegen bestimmt und den Parteien bekanntgemacht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweiskraft.

I. Formelle Beweiskraft. Rn 7 Auch Zeugnisurkunden genießen formelle Beweiskraft. Soweit die Beweiskraft der Urkunde reicht, ist die freie richterliche Beweiswürdigung (§ 286) ausgeschlossen (zur materiellen Beweiskraft s § 415 Rn 7). 1. Umfang der Beweiskraft. Rn 8 Die öffentliche Urkunde beweist alle in ihr bezeugten Tatsachen, nicht dagegen subjektive Eindrücke oder Schlussf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ehe- und Folgesachen.

Rn 8 Wie nach dem bis zum 31.8.09 geltenden Recht besteht hier gem § 114 I FamFG auch schon in 1. Instanz vor dem FamG Anwaltszwang, Die Beiordnung richtet sich nach § 121, da § 78 FamFG wegen § 113 I FamFG nicht anwendbar ist (BGH FamRZ 11, 1138).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unverwertbares Vermögen.

Rn 36 In § 90 II SGB XII ist aufgelistet, welche Vermögenswerte bereits von ihrer Art her unverwertbar sind. 1. Vermögen aus öffentlichen Mitteln. Rn 37 Gemäß § 90 II Nr 1 SGB XII kann die Gewährung nicht vom Einsatz eines Vermögens abhängig gemacht werden, welches aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Urteilswirkungen.

Rn 3 Nach dem Wortlaut des § 69 entsteht eine streitgenössische Nebenintervention nur bei einer Rechtskrafterstreckung im Verhältnis zwischen Streithelfer und Gegenpartei. Weitergehend ist die Bestimmung auch in Fällen der Gestaltungswirkung und der erweiterten Vollstreckbarkeit anwendbar. 1. Rechtskraftwirkung. Rn 4 Grundfall einer streitgenössischen Nebenintervention ist ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entschädigung auf Verlangen.

Rn 3 Entschädigt wird der Zeuge nur auf Verlangen (§ 2 I 1 JVEG); dieses ist aber solange zu unterstellen, als der Zeuge nicht ausdrücklich auf die Entschädigung verzichtet (§ 379 Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Unter den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fällt nach Abs 1 der Pflichtteilsanspruch aus § 2317 II BGB (vgl insg Ponzer Rpfleger 19, 673) sowie gem Abs 2 der Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers nach § 528 I BGB und der Anspruch des Ehegatten oder Lebenspartners auf Zugewinnausgleich gem § 1378 III BGB, § 6 LPartG. Dies gilt auch, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bestehen Zweifel oder Uneinigkeit, ob und wann die Vormundschaft beendet ist, stellt das Gericht die Beendigung der Vormundschaft und den Zeitpunkt der Beendigung durch Beschluss fest.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Klageziel.

aa) Hauptsacheklage. Rn 8 Auf Besitz oder Eigentum kommt es iSd Regelung nur an, wenn mit der Klage die endgültige Erlangung angestrebt wird (Hamm JurBüro 90, 649). Das ist der Fall bei der Klage auf Eigentumsumschreibung (KGR 97, 57), auf Duldung der Wegnahme (KG RPfleger 71, 227), auf endgültige Besitzeinweisung (LG Bayreuth AnwBl 66, 403) oder auf Durchsetzung eines Heimfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Regelung stellt nähere Vorgaben für den nach § 17 zu stellenden Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verwandte in der Seitenlinie.

Rn 13 Nach dieser Vorschrift sind Verwandte in der Seitenlinie (§ 1589 I 2 BGB) bis zum 3. Grad (Geschwister; Onkel/Tante und Neffe/Nichte) berechtigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschluss.

1. Anwesenheit keiner Partei. Rn 12 Erscheint keine Partei und lassen sich deren Prozessbevollmächtigte nicht auf eine Güteverhandlung ein, wird das Ruhen des Verfahrens (§ 251) angeordnet (IV). 2. Anwesenheit einer Partei. Rn 13 Erscheint nur eine Partei kann keine Güteverhandlung stattfinden (vgl § 279 I). Wurde nicht nur zum Gütetermin sondern auch zur mündlichen Verhandlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesstrennung.

Rn 200 Für die Zeit danach ist Neubewertung geboten, soweit, zB für die Gebühren, noch relevant; erfallene Gebühren bleiben erhalten. Die Beschwer ist, wenn nicht die Trennung willkürlich war, getrennt zu ermitteln (BGH NJW 00, 217 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufgaben des Verfahrensbeistands (Abs 1 und 2).

Rn 2 In Abs 1 und 2 werden die Aufgaben des Verfahrensbeistands gesetzlich umschrieben, wobei zwischen dem originären Aufgabenbereich (Abs 1) und einem in Abs 2 beschriebenen erweiterten Aufgabenbereich, der zusätzlich gerichtlich zugewiesen werden kann, zu unterscheiden ist. 1. Die originären gesetzlichen Aufgaben, Abs 1. Rn 3 Gem Abs 1 hat der Verfahrensbeistand das Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Zustellung (§§ 166–213a).

Rn 18 Förmliche und zwingende Zustellungsregeln existieren im Schiedsverfahren nicht. Zu beachten ist lediglich § 1028. Soweit mit der Zustellung zugleich rechtliches Gehör zu gewähren ist, liegt es allerdings nahe, dass das Schiedsgericht einen Zustellungsnachweis in Händen hält. Daher enthalten institutionelle Schiedsordnungen regelmäßig Regelungen über die Zustellung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auskunft und Vorlegung.

Rn 121 s Auskunft, für ReS bei Nachlassverzeichnis auch BGH NJWE-FER 97, 233.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsberechtigte.

Rn 4 Die Antragsberechtigung ergibt sich aus Abs 1 (Beteiligte und ihre gesetzliche Vertreter, Dritte), für die weiteren Formalien (Frist, Form, Inhalt) gilt § 18.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

1. Klage oder Widerklage auf Räumung von Wohnraum. Rn 2 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine Klage oder um eine Widerklage auf Räumung von Wohnraum handeln. Zwischen den Parteien muss ein Mietverhältnis bestehen oder zumindest behauptet werden, weil anderenfalls ein Einwand nach den §§ 574–574b BGB nicht möglich ist. Es muss sich um Wohnraum handeln. Für ...mehr