Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Justizförmigkeit.

Rn 39 Wiederholt hat das BVerfG darauf hingewiesen, dass sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch auf Rechtssicherheit und Berechenbarkeit des Verfahrens, also auf Justizförmigkeit ergebe (BVerfGE 2, 403; 49, 164; BVerfG NJW 98, 3703; NZA 01, 118).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung der Eltern in Verfahren betreffend die Person ihres Kindes (Abs 1).

1. Grundsätzliche Anhörung in Verfahren betreffend die Person des Kindes, Abs 1 S 1. Rn 7 Gem § 160 I 1 soll das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auch die Eltern persönlich anhören; auf die Sorgeberechtigung kommt es hierbei nicht an (zB Musielak/Borth/Frank/Frank § 160 Rz 3). Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, sind alle in § 151 FamFG a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 50 Der Anwendungsbereich ist beschränkt auf Sachen und Tiere, deren Unpfändbarkeit sich ausschließlich aus Abs 1 Nr 1 Buchst a und b, Nr 2 oder 8 Buchst b ergibt. Abs 2 ist auch auf Titel anzuwenden, die vor Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.99 erlassen worden sind (AG Nürnberg JurBüro 99, 550).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 22 normiert einen besonderen Gerichtsstand zu dem Zweck, Streitigkeiten, die die internen Rechtsbeziehungen einer Gesellschaft betreffen, am Sitz der Gesellschaft zu konzentrieren (BGH NJW 80, 1470, 1471 [BGH 13.03.1980 - II ZR 258/78]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine EA gilt, soweit sie nicht gem §§ 54 I, II, 57 aufgehoben wird, grds zeitlich unbegrenzt. § 56 regelt daher ihr Außerkrafttreten. Dies kann entweder m Ablauf eines v Gericht bestimmten Zeitpunktes oder – in der Praxis bedeutsamer – infolge eines anderen, in dieser Norm aufgeführten Ereignisses geschehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschwerde.

Rn 27 In analoger Anwendung des § 99 I muss man eine Anfechtung der Kostenentscheidung durch den Nebenintervenienten allerdings dann zulassen, wenn das Gericht sich weigert, eine Kostenentscheidung über die Kosten der Nebenintervention zu treffen, weil es der Auffassung ist, die Voraussetzungen für eine Kostenentscheidung seien nicht gegeben (Celle NJW-RR 03, 1509 = NZBau 03...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten, Sicherheit (§§ 91–113).

Rn 14 Es gilt die spezielle Norm des § 1057. Im Übrigen sind Kostenfragen und eine Leistung von Sicherheit von den Parteivereinbarungen abhängig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufhebung des Annahmeverhältnisses (Abs 2).

Rn 2 Die Wirksamkeit der Aufhebung des Annahmeverhältnisses (§ 186 Nr. 3) tritt abweichend von § 40 erst mit Rechtskraft (§ 45) des Beschlusses ein. Aufhebung und Wiederaufnahme (§ 48) sind verwehrt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Erbrechtliche Streitigkeiten.

a) Erbauseinandersetzungen. Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Tatsächliches Verhalten des Richters.

a) Außerdienstliches. Rn 27 Das außerdienstliche Verhalten eines Richters kann dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn es um ein Verhalten geht, welches Beziehung zu den Parteien oder dem Prozessstoff hat, über die Grenze des § 39 DRiG hinaus das Pflichtgemäße, Angemessene oder Übliche überschreitet (MüKoZPO/Feiber 2. Aufl, § 42 Rz 18) und die Parteien annehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung des Sachwalters (Abs 3).

Rn 2 Die Entscheidung des Sachwalters ist zu begründen, damit Verbraucher und Unternehmer ihre Richtigkeit prüfen (lassen) können und auch eine Grundlage für die Entscheidung darüber haben, ob sie nach Abs 4 vorgehen möchten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

I. Absoluter Revisionsgrund nach § 547. Rn 2 Liegt ein ordnungsgemäß gerügter, absoluter Revisionsgrund nach § 547 vor, kann das Revisionsgericht die Revision nicht deshalb zurückweisen, weil sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellt. In einem solchen Fall ist das fehlerhaft ergangene Berufungsurteil selbst bei richtigem Ergebnis aufzuheben....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftungsbeschränkungen nach § 305a II.

Rn 3 Die Haftungsbeschränkung nach § 305a II Nr 1, 2 setzt voraus, dass ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach § 5d des BinSchG errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. I. § 786a II 1. Rn 4 Die Errichtung und Verteilung eines Fonds im Inland richtet sich nach der Schifffahrtsrechtlichen Vertei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Arrestbefehl ist vAw die sog Lösungssumme festzusetzen. Der Schuldner kann dann wählen, ob er durch Hinterlegung des festgesetzten Betrages die Arrestvollziehung abwenden bzw einen bereits vollzogenen Arrest aufheben lässt oder ob er den Arrest hinnimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozesskostensicherheit.

Rn 32 In den Verfahren nach §§ 1059–1061 sind §§ 110 ff über die Prozesskostensicherheit entspr anwendbar. Der Antragsteller steht einem Kläger nach § 110 I gleich. Die ursprüngliche Parteirolle gilt auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 1065. Anwendbar ist daher auch § 110 Abs 2 Nr 4 (BGH 12.1.23 – I ZB 33/22, Rz 8 f, 29, 31).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geschützter Zweck.

a) Nicht zu Erwerbszwecken gehalten (Buchst a). Rn 22a Halter eines Tieres ist derjenige, der für die Versorgung, Pflege und Aufsicht einschließlich der hierfür anfallenden Kosten verantwortlich ist und über die Verwendung zu bestimmen hat (Zö/Seibel Rz 33). Eine räumliche Nähe des Tieres zum häuslichen Bereich ist für den Pfändungsschutz nicht erforderlich. Es kann auch daue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einwendungen aus dem Recht des ersuchten Mitgliedstaats.

Rn 2 Im Einzelnen ist umstritten, inwieweit neben den Versagungsgründen des Art 45 auch Einwendungen aus dem Recht des ersuchten Staates (auch) im Verfahren nach Art 46 oder nur im Rahmen einer gesonderten Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden können. Vgl hierzu Art 41 Rn 4–5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen (Nr 2a).

I. Grundlagen. Rn 29 Die Vorschrift regelt die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf Arbeitseinkommen und auf laufende Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Nr 2a S 1 und 2 entspricht weitgehend der Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen, weswegen zunächst auf die Ausführungen dazu zu verweisen ist (Rn 16 ff). Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den laufenden S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat den Antragsteller von dem Widerspruch und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis zu setzen. 2Gleichzeitig belehrt es ihn über die Folgen des § 697 Absatz 2 Satz 2. 3Wird das Mahnverfahren nicht maschinell bearbeitet, so soll der Antragsgegner die erforderliche Zahl von Abschriften mit dem Widerspruch einreichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Beweisantritt. Rn 2 Allg s § 284 Rn 39 f. 1. Bestimmtheit. Rn 3 Dem Erfordernis der Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte genügt eine summarische Angabe. Die Informationsnot der beweispflichtigen Partei wird berücksichtigt, so dass keine sachverständige Substantiierung verlangt wird; es muss nur das Ergebnis, zu dem der SV kommen soll, mitgeteilt werden, nicht aber der We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unwirksamkeit, Anfechtung, Aufhebung.

1. Unwirksamkeit, Rechtsbehelfe. Rn 23 Der Prozessvergleich kann aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam sein, so wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, sittenwidrig ist, wenn einer der Beteiligten bei Abschluss des Vergleichs geschäftsunfähig gewesen ist oder wenn der Vergleich wirksam gem § 142 BGB angefochten wurde. In der Regel ist dann auch die Prozessbeendi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 385 I Nr 2.

Rn 4 Über den Familienstand muss der Zeuge aussagen, aber auch nur über diesen, nicht dagegen über dessen jeweilige Vorgeschichte (also über Geburten, nicht aber über die Zeugung; über Todesfälle, nicht aber über deren Ursache; vgl LSG Hessen NJW 89, 2710, 2711, und Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 3; Zö/Greger § 385 Rz 3). Bloße Hausgenossen, die nicht mit dem Zeugen verwandt o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schutz vor Mehrfachkonten.

1. Grundlagen. Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Streitwert/Kosten/Gebühren/Prozesskostensicherheit.

I. Streitwert. Rn 29a In Verfahren nach § 1060 ist der Streitwert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich etwaigem Feststellungsausspruch sowie dem Wert von Widerklage oder Hilfsaufrechnung zu bestimmen (BGH 16.5.19 – I ZB 46/18 juris Rz 8). II. Gericht. Rn 30 KV 1620. III. Rechtsanwalt. Rn 31 VV 3100 ff. IV. Prozesskostensicherheit. Rn 32 In den Verfahren nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Unwirksamkeit und Anfechtung der gerichtlichen Entscheidung.

I. Unwirksame Berichtigungsbeschlüsse. Rn 13 Der Beschl ist nur bei grundlegenden Mängeln (vor §§ 300 ff Rn 11) unwirksam. Die Berichtigung von Rechtsanwendungsfehlern durch einen auf § 319 gestützten Beschl begründet nicht ohne weiteres dessen Unwirksamkeit (BGHZ 127, 74, 76 = NJW 94, 2832); tw wird ein solcher Beschl aber als wirkungslose Entscheidung (vor §§ 300 ff Rn 12) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Zwingende Abtrennung gem Abs 1. Rn 2 Gem § 140 Abs 1 ist das Gericht vAw zur Abtrennung einer Unterhaltssache oder einer Güterrechtssache verpflichtet, wenn ein Dritter Beteiligter des Verfahrens wird. Hierdurch soll – wie auch gem § 139 – der Vertraulichkeit des Scheidungsverfahrens Rechnung getragen und eine einheitliche Kostenentscheidung gesichert werden (BTDrs 7/4361,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Rechtsstreit. Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1625 KV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht kann anordnen, dass bei der Einnahme des Augenscheins ein oder mehrere Sachverständige zuzuziehen seien. (2) Es kann einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht die Einnahme des Augen scheins übertragen, auch die Ernennung der zuzuziehenden Sachverständigen überlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Nr 2.

Rn 14 Anzugeben hat der Drittschuldner, ob und welche Ansprüche anderer Personen an der Forderung geltend gemacht werden. Die betreffenden Personen sind mit Namen, Anschrift, Grund und Betrag ihrer Forderungen zu bezeichnen. Die Gründe dafür, wie Abtretung, gesetzlicher Forderungsübergang oder Verpfändung, sind zu benennen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzung.

I. Beschränkung des Auftrags (Abs 1). Rn 3 Der Vollstreckungsauftrag kann also auf die Besitzverschaffung an unbeweglichen Sachen, Schiffen oder Schiffsbauwerken beschränkt werden (BTDrs 17/10485, 31). Hierfür ist ein entspr Antrag des Gläubigers erforderlich. Weil er nicht sein Vermieterpfandrecht gem. § 562 BGB an den in den Räumen befindlichen beweglichen Sachen geltend ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines für oder gegen den Erblasser ergangenen Urteils für oder gegen den Testamentsvollstrecker sind die Vorschriften der §§ 727, 730 bis 732 entsprechend anzuwenden. 2Auf Grund einer solchen Ausfertigung ist die Zwangsvollstreckung nur in die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten. (2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist. (3) Nach Ablauf eines Jahres, von dem E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verlauf der Zwangsvollstreckung.

I. Beginn. Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren bis zum Vorlagebeschluss.

Rn 7 Das Gesetz sieht vor Erlass des Vorlagebeschlusses keine mündliche Verhandlung vor; daher ist diese nach allgemeinen Regeln auch nicht zwingend notwendig (LG Frankfurt/Main 11.7.06 – 3/7 OH 1/06; zust Gundermann/Härle VuR 06, 457, 459); sie wird oft aber zweckmäßig sein (Stadler FS Rechberger 663, 667 Fn 21; Sessler WM 04, 2344, 2347).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Regelung gilt in allen Kindschaftssachen iSv § 151; eine analoge Anwendung in anderen Verfahren, insb Gewaltschutz-, Unterhalts- oder Wohnungszuweisungsverfahren, kommt nicht in Betracht (MüKoFamFG/Schumann § 163a Fn 7; Prütting/Helms/Hammer § 163a Rz 3). In diesen Verfahren kommt allerdings das dem Kind im Verhältnis zu seinen Eltern gem § 383 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 119 regelt die zeitliche Geltungsdauer der Bewilligung von PKH und ihre sachliche Geltungsdauer für die Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Das Verfahren richtet sich nach den §§ 59 ff, 246, soweit § 248 keine abweichenden Bestimmungen enthält. I. Zuständigkeit (Abs 2). Rn 8 Gem § 248 II ist das Gericht sachlich und örtlich zuständig, bei dem das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft im ersten Rechtszug anhängig ist; während der Anhängigkeit des Verfahrens in der Beschwerdeinstanz ist das Beschwerdegeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm verschafft der zur Sache verhandelnden Partei einen Anspruch auf eine Entscheidung durch Versäumnisurteil oder nach Lage der Akten, wenn der Gegner zwar erschienen ist, sich im Verhandlungstermin aber zur Sache nicht einlässt (vgl BGH NJW-RR 86, 1252, 1254).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 18 Ehe- u Familienstreitsachen s Rn 2. Die Beschwerdebefugnis ist in fG-Familiensachen vAw festzustellen, jedoch hat der Beschwerdeführer eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der erforderlichen Tatsachen (§ 27); Zweifel gehen zu seinen Lasten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ermessen.

Rn 3 Im Übrigen steht die Frage, ob der Zeuge zu beeidigen ist, in dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 72, 584, 585), dessen tatrichterliche Ausübung im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Ausgangsgericht die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (BFH 31.12.12 – III B 95/12, Rz 25). Eine grds Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nebenforderungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 10 § 4 I Hs 2 gilt für den Zuständigkeits-, den Rechtsmittel- (BGHR ZPO § 4 Abs 1 Nebenforderung 1) und den Bagatellstreitwert. Die Verfahrenssicherheit (Rn 1) wird durch Hs 2 weiter erhöht, weil alleine aufgrund von laufenden Zinsen und Kosten die Sache nicht nach § 506 aus der Zuständigkeit des AG herauswachsen kann. Der GeS bestimmt sich inhaltsgle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei dem Bundesgerichtshof werden Zivil- und Strafsenate gebildet und Ermittlungsrichter bestellt. 2Ihre Zahl bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. (2) Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Zivil- und Strafsenate auch außerhalb des Sitzes des Bundesgerichtshofes zu bilden und die Dienstsitze für Ermittlungsri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

1. Formelle Rechtskraft. Rn 9 Die Wirkungen der materiellen Rechtskraft treten nur dann ein, wenn die Entscheidung formell rechtskräftig geworden ist (BGH NJW 04, 294, 295 [BGH 24.09.2003 - XII ZR 70/02]) und es sich um eine der Rechtskraft fähige Entscheidung handelt. 2. Rechtskraftfähigkeit. a) Urteile. Rn 10 Der Rechtskraft fähig sind die von deutschen Gerichten (zu ausländis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelhafte Vollmacht (S 3, 4).

Rn 5 Nach S 3 kann der Mangel der Vollmacht in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat dies vAw zu berücksichtigen, falls nicht ein Rechtsanwalt oder Notar aufgetreten ist (S 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

I. Gerichtskosten. Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ab Anhängigkeit einer Verbandsklage kann gegen denselben Unternehmer keine weitere Verbandsklage erhoben werden, deren Streitgegenstand denselben Lebenssachverhalt und dieselben Ansprüche oder dieselben Feststellungsziele betrifft. Diese Sperrwirkung entfällt, sobald die Verbandsklage ohne Entscheidung in der Sache beendet wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sofortige Beschwerde (Abs 3) und Vollstreckung.

Rn 6 Gegen das Zwischenurteil findet nach Abs 3 (mit § 567 I Nr 1) die sofortige Beschwerde statt. Sie hat allerdings keine aufschiebende Wirkung (§ 570). Das dem Antrag stattgebende Zwischenurteil ist nach § 794 I Nr 3 Vollstreckungstitel und sofort vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung richtet sich nach der Vorschrift des § 883.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Höhe der zu leistenden Sicherheit wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt. (2) 1Bei der Festsetzung ist derjenige Betrag der Prozesskosten zugrunde zu legen, den der Beklagte wahrscheinlich aufzuwenden haben wird. 2Die dem Beklagten durch eine Widerklage erwachsenden Kosten sind hierbei nicht zu berücksichtigen. (3) Ergibt sich im Laufe des Rechtsstreits...mehr