Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Miet- und Pachtforderungen.

Rn 14 Bei der Zwangsverwaltung eines Grundstücks bzw von Wohnungseigentum werden Mietforderungen nicht gepfändet. Vielmehr unterliegen Miet- und Pachtzinsforderungen entspr § 1123 BGB dem Haftungsverband der Hypothek und werden daher von der Beschlagnahme des Grundstücks umfasst, aber nur iRd Zwangsverwaltung, nicht bei der Zwangsversteigerung § 21 ZVG. Unter die genannten F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geschichte.

Rn 1 Das ZPO-RG v 27.7.01 (BGBl I, 1887) hatte das Kammerprinzip verdrängt zugunsten der Zuständigkeit des Einzelrichters. Diese Maßnahme war auf den ersten Blick günstig für Personalbedarfsüberlegungen, damit verbundene Kosten und die Verfahrensbeschleunigung. Kehrseite war aber, dass komplexe Sach- und Rechtsfragen in den Händen einer einzelnen Person lagen. Gleichzeitig s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Problematik.

Rn 40 Insb bei Kfz kann bis zur Vollendung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einige Zeit vergehen. Zur vollständigen Herstellung würde gehören, dass der Geschädigte für diese Zeit einen Ersatzwagen erhält. Daher würde II 1 die für einen Mietwagen erforderlichen Kosten umfassen. Doch vgl zur Problematik der Ersatzfähigkeit der höheren Unfallersatztarife zunehmend strenger ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Zahlungsbelege (LG Berlin ZMR 19, 492; Agatsy ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Amtliche Verwahrung.

Rn 1 Nach § 344 III iVm I 1 Nr 1 bzw I 2 FamFG ist für die besondere öffentliche Verwahrung eines notariellen Erbvertrags das Nachlassgericht (§ 23a I Nr 2, II Nr 2 GVG, BaWü: Notariat), in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat oder (vorrangig) welches der Erblasser bestimmt, zuständig; Kosten: KV Nr 12100 GNotKG: 75 EUR. Der Notar soll die Verwahrung veranlassen (§ 34 II ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 7 EuMVVO – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A gemäß Anhang I zu stellen. (2) Der Antrag muss Folgendes beinhalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechnung der Restschuldermäßigung.

Rn 2 Dazu sind im Voraus gezahlte Zinsen u alle laufzeitabhängigen Kreditkosten für die Zinsperiode nach kündigungsbedingter Fälligkeit zu erfassen u zugunsten des Darlehensnehmers von der Restschuld abzuziehen, wobei ggf abw vom vertraglichen Ratenplan eine staffelmäßige (BGH NJW 79, 540, 542; Nürnbg ZIP 14, 2492, 2493) finanzmathematisch exakte Abrechnung der Zinsen vorzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Wettbewerbsrecht.

Rn 25 Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterlassungsverfügung ist, wenn noch keine Verletzungshandlung vorliegt, die Begehungsgefahr; nach erfolgter Verletzung die dann zu vermutende Wiederholungsgefahr (§ 8 I UWG). Sie entfällt bei Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung, wenn eine angemessene Strafhöhe (BGH NJW 83, 941, 942 [BGH 07.10.1982 - I ZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Der Antrag ist nur statthaft und zulässig, wenn er auf die Schließung einer Entscheidungslücke abzielt. Die Zulässigkeit des Antrags ist vAw zu prüfen. Diese Lücke kann einen Haupt-, einen Nebenanspruch oder den Kostenpunkt betreffen (Zö/Feskorn Rz 2). Der Antrag darf nicht nur die Korrektur einer inhaltlich falschen Entscheidung zum Ziel haben (BGH NJW 06, 1351 Rz 12; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1 und 2.

Rn 3 Das Protokoll muss Ort und Zeit der Aufnahme bezeichnen (Nr 1). Es soll im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Vornahme der Vollstreckungshandlung dort aufgenommen werden, wo sie stattgefunden hat. Wird es erst später errichtet, muss der Grund dafür nach § 63 III GVGA im Protokoll angegeben werden. Nimmt die Vollstreckung mehrere Tage in Anspruch, soll das Pro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Preisänderungskautelen.

Rn 2 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter eine im Katalog vorbehaltene Preisänderung erklären, zB Flughafenzu- und -abschläge (BGH NJW 10, 2521 [BGH 29.04.2010 - I ZR 23/08]). Eine nachträgliche Reisepreiserhöhung (I) durch den Veranstalter muss im Vertrag vorgesehen sein. Im Vertrag müssen genaue, abstrakt formulierte Angaben zur Berechnung der Erhöhung enthalten sein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 204 [Autor/Stand] AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft zählen zu den "Vereinen des Handelsrechts."[2] Sind sie an einschlägigen Vorteilsgewährungen beteiligt, können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe gelten.[3] Die in der Vergangenheit recht lebhaft geführte Diskussion um deren Schenkungsteuerbarkeit (s. Anm. 604 f.) hat der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eröffnung und Bekanntgabe.

Rn 3 Für die ggf bei nach § 26 FamFG ermittelte sicherer Kenntnis vom Tode eines Vertragsteils erfolgende Eröffnung (s § 2263; Kosten: KV Nr 12101 GNotKG: 100 EUR) und Bekanntgabe des Erbvertrags an alle durch die Verfügung des Verstorbenen unmittelbar rechtlich betroffenen Beteiligten (Zweibr FamRZ 11, 236) gelten die §§ 348, 349 FamFG; § 2300 I aF ist in § 349 II und IV Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Eintragung.

Rn 18 Zur Mindesthöhe s. § 866 Rn 7. Auch für eine Forderung mit wiederkehrenden Leistungen (Unterhalt, Miete) kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, allerdings immer nur für die jeweils fälligen Beträge, eine Sicherungshypothek für zukünftig fällig werdende Beträge ist nicht zulässig. Bei wiederkehrenden Forderungen ist die Sicherungshypothek daher nur bei größere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2282 BGB – Vertretung, Form der Anfechtung.

Gesetzestext (1) 1Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des Erblassers erfolgen. (2) Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein Betreuer den Erbvertrag anfechten. (3) Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 A. Der (geschäftsfähige, vgl § 2275) Erblasser muss grds höchstpersönlich handeln und die Anfechtung erklären (I). Das entspr §§ 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Infolge eines Verfahrensmangels nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 2).

Rn 14 Erforderlich ist, dass die Partei (auch) aufgrund eines gerichtlich verursachten Verfahrensfehlers davon abgesehen hat, Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Von Bedeutung sind dabei insb Verstöße gegen die materielle Prozessleitungspflicht (§ 139; BGHZ 158, 295), sei es, dass rechtlich unzutreffende Hinweise erteilt wurden, sei es, dass (aus der Sicht des Ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verkehrsanwalt.

Rn 24 Auf Antrag kann der Partei zusätzlich einen Anwalt zur Korrespondenz mit dem Hauptbevollmächtigten beigeordnet werden. Der Antrag kann von der Partei, vom Hauptbevollmächtigten oder vom Verkehrsanwalt gestellt werden. Voraussetzung ist, dass besondere Gründe die Beiordnung erfordern. In der Regel wird die Beiordnung eines Verkehrsanwalts dann erforderlich sein, wenn di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Stillschweigender Verzicht auf Mehrkosten durch Beiordnungsantrag.

Rn 36 Unverändert streitig ist die Frage, ob im Beiordnungsantrag eines nicht am Gerichtsort ansässigen Anwalts regelmäßig ein Verzicht auf Erstattung der Mehrkosten, die durch die Beiordnung als nicht ortansässiger Rechtsanwalt entstehen, zu sehen ist. Das wird bejaht vom BGH (BGH NJW 06, 3784; ebenso Saarbr FamFR 11, 430 und jetzt auch Frankf Beschl v 28.67.16 – 4 WF 112/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Die Anhängigkeit eines vor dem 30.12.01 eingeleiteten und am 1.1.02 noch nicht beendeten selbstständigen Beweisverfahrens bewirkt, dass eine neue 5-jährige Verjährungsfrist für baurechtliche Ansprüche sogleich gehemmt wird (Ddorf IBR 06, 130 [OLG Düsseldorf 25.02.2005 - I-22 U 79/04]; BGH IMR 12, 343; Frankf IBR 13, 185; Zimmermann NJW 13, 1644). Gem § 204 I Nr 7 BGB i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Modalitäten der Zahlung

Rn. 33 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Da § 66 Abs 2 EStG nichts anderes bestimmt, gilt § 224 Abs 3 S 1 AO, der grundsätzlich unbare Zahlung vorschreibt, dh Überweisung auf ein vom Berechtigten benanntes Konto bei einem Kreditinstitut, V 23.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2022; der Berechtigte muss nicht der Kontoinhaber sein, V 23.2 Abs 1 S 2 DA-KG 2022. Eine Erstattung der (anteiligen) Kontof...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 103 BGB – Verteilung der Lasten.

Gesetzestext Wer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entricht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gegen mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsschuld.

Rn 12 Die Fremdwährungs- oder Valutaschuld (zu ihr ausf Grothe Fremdwährungsverbindlichkeiten) ist eine in ausländischer Währung, dh nicht in Euro, ausgedrückte Geldschuld (BGHZ 101, 296, 302). Eine bloße Abrede über die Art der Zahlung, die vor der Euro-Einführung wegen der Genehmigungsbedürftigkeit von Valutaschulden häufig vorkam, begründet keine Fremdwährungsschuld (RGZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1003 I gibt neben § 1001 dem Besitzer eine komplizierte und in der Praxis kaum umsetzbare mehrstufige Regelung, seine Verwendungsersatzansprüche durchzusetzen: (1) Setzung einer angemessenen Frist zur Genehmigung des Verwendungsersatzanspruchs unter nachvollziehbarer Bezifferung desselben. Durch ernsthaftes und endgültiges Bestreiten der Ersatzpflicht kann die Frist j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Belastung mehrerer Grundstücke.

Rn 13 Bei Belastung mehrerer Grundstücke ist der Betrag auf die einzelnen Grundstücke aufzuteilen. Die Eintragung einer Gesamtzwangshypothek iSd § 1132 BGB ist nicht möglich (BGH NJW 91, 2022 [BGH 14.03.1991 - IX ZR 300/90]). Die Verteilung bestimmt der Gläubiger, die Angabe ist im Antrag zu machen, ansonsten erfolgt eine Nachfrage des Gerichts in Form der Zwischenverfügung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nichtzulassungsbeschwerde (NZB).

Rn 190 Der ReS ist alleine wegen § 544 II Nr. 1 von Bedeutung. Für die Wertgrenze der NZB ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Der Beschwerdeführer hat eine über 20.000 EUR hinausgehende Beschwer darzulegen (BGH NJW-RR 12, 1107, zu den Anforderungen 26.2.15 – III ZR 221/13), die vom Revisionsgericht ohne Bindung an die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 21 Neben der Einholung von Drittauskünften ist auch möglich, ein vorhandenes Vermögensverzeichnis zu vervollständigen. Insb wird die Möglichkeit zur Einholung von Drittauskünften nicht durch ein dem Gläubiger offenstehendes Nachbesserungsverfahren verdrängt (Hergenröder DGVZ 22, 181, 188). Bei Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnisses steht die Einholung von Fremdauskünft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 259 findet unabhängig davon Anwendung, ob der Anspruch auf Rechenschaftslegung auf Vertrag, Gesetz oder allg Rechtsgrundsätzen (§ 242) beruht. Eine gesetzliche Rechenschaftspflicht sehen zB die §§ 27 III, 86 1, 556 III, 666, 675 I, 681 2, 687 II 1, 713, 740 II – beachte nF zum 1.1.24, §§ 1214 I, 1698 II, 1807, 2130 II, 2218 sowie § 28 IV WEG vor. Auch für die Pflicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fortdauer der Pflicht zur Gegenleistung.

Rn 12 In Abweichung von I 1 lässt II unter bestimmten Umständen den Anspruch des Schuldners der unmöglichen Leistung auf die Gegenleistung bestehen bleiben, so dass also der Gläubiger die Gegenleistungsgefahr tragen soll (vgl o Rn 7). Das entspricht weithin dem Ausschluss des Rücktritts nach § 323 VI. Rn 13 Dabei geht es erstens um den Fall, dass der Gläubiger für den Unmögli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 346 ZPO – Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs.

Gesetzestext Für den Verzicht auf den Einspruch und seine Zurücknahme gelten die Vorschriften über den Verzicht auf die Berufung und über ihre Zurücknahme entsprechend. Rn 1 Die Vorschrift verweist für den Verzicht (Rn 2) und die Zurücknahme (Rn 3) des Einspruchs auf die entsprechenden Vorschriften für die Berufung (§§ 515, 516), die durch ZPO-RG wesentlich verändert worden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unbedingtheit des Anerkenntnisses.

Rn 6 Der Erklärung dürfen keine außerprozessualen Bedingungen beigefügt sein; als prozessuale Bewirkungshandlung darf sie auch nicht unter den Vorbehalt eines Widerrufs gestellt werden (BGH NJW 85, 2713, 2176 [BGH 19.06.1985 - IVb ZR 38/84]). Keine Bedingung idS enthält ein Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kosten, das lediglich die gesetzliche Kostenfolge des § 93 aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Keine sonstigen Rechte.

Rn 55 Kein sonstiges Recht ist insb das Vermögen als solches (s nur RGZ 51, 92, 93; BGHZ 27, 137, 140; NJW 92, 1511, 1512), es wird ggf nach §§ 823 II, 824, 826, 839, 839a geschützt. Eine Ausnahme sind die Kosten der Abwehr eines Angriffs auf ein von § 823 I erfasstes Rechtsgut (s dazu nur Soergel/Spickhoff § 823 Rz 87 mwN; Schaub Haftung und Konkurrenzfragen bei mangelhafte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausnahme: Besonders hochwert...mehr

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Anhang nach § 1061 – UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.6.58 (UNÜ)

Das UNÜ von 1958 (BGBl 1961 II, 121) ist seit dem 28.9.61 innerhalb Deutschlands geltendes Völkerrecht (BGBl 1961 II, 102). Nachfolgend werden die Art II–VII UNÜ wiedergegeben. Art I und VIII–XVI UNÜ sind nicht abgedruckt. Diese Bestimmungen sind für die Praxis der Anerkennungsverfahren ausländischer Schiedssprüche von geringer Bedeutung. Art. II UNÜ(1) Jeder Vertragsstaat ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Prüfungsbericht (§ 324a Abs. 2 Satz 2)

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die nach § 321 erforderlichen Prüfungsberichte des HGB-JA und IFRS-EA können nach § 324a Abs. 2 Satz 2 zusammengefasst werden. Voraussetzungen dafür sind eine zusammengefasste Lageberichterstattung, die sowieso gesetzlich normiert ist (vgl. HdR-E, HGB § 324a, Rn. 9f.), sowie die einheitliche Prüfung der beiden Abschlüsse (vgl. BT-Drs. 15/3419...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückabtretungsverträge bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen.

Rn 17 Bei aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes oder des SGB II erbrachten Sozialleistungen gehen nach § 7 I UVG bzw § 33 I SGB II Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den jeweiligen Leistungsträger über. Dieser kann vertraglich die übergegangenen Ansprüche an den Hilfebedürftigen zur gerichtlichen Geltendmachung zurück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt.

Rn 43 Der Pfändungsbeschluss muss das Vollstreckungsgericht, das Datum, zu dem der Beschl erlassen ist, sowie das Aktenzeichen nennen. Schuldner und Gläubiger sowie ihre Vertreter müssen identifizierbar bezeichnet werden. Bezeichnet werden muss der vollstreckbare Anspruch nach Schuldtitel und Betrag. Abzustellen ist auf die Umstände des Einzelfalls. Eine unzutreffende Adress...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Probleme der Ersatzbeschaffung.

Rn 30 Der Ersatzwagen ist idR (nämlich wenn nicht ein neuwertiger Wagen beschädigt worden ist; die Grenze liegt bei einer Fahrleistung von ca 1.000 km, BGH VersR 83, 658) ein Gebrauchtwagen. Der Geschädigte wird dem oft mit Misstrauen begegnen, schon weil er die Eigenarten des ihm fremden Fahrzeugs nicht kennt. Daher hat der BGH der Reparatur einen Vorrang vor der Ersatzbesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 17 Verstoß +, nein –: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages (+BGH NJW 96, 455 [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95]); Abrechnungsklausel in Prepaid-Mobilfunkvertrag (–BGH MDR 14, 1432 [BGH 09.10.2014 - III ZR 33/14]); Klausel in Anleihebedingungen zur Beschlussfassung über ›Rechte und Pflichten‹ der Anleger (+BGH NJW 20, 986); Befristung der Gültigkeit ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nutzungsvergütung.

Rn 26 Als Ausgleich dafür, dass der aus der Wohnung, ggf auch der Mietwohnung (KG FamRZ 15, 1191), verdrängte Ehegatte bis zur Rechtskraft der Ehescheidung auf sein Recht zum Mitbesitz verzichten muss, kann, soweit dies der Billigkeit entspricht, von dem anderen beginnend ab Geltendmachung des Zahlungsbegehrens (Kobl NZFam 15, 330; Bremen FamRZ 14, 1299) die Zahlung einer Nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mündliche oder schriftliche Begutachtung.

Rn 5 Es steht grds im Ermessen des Gerichts, ob es die persönliche Vernehmung des SV oder die schriftliche Begutachtung anordnet. Die schriftliche Begutachtung ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft (insb ist § 377 III nicht anwendbar und ein Einverständnis der Parteien nicht erforderlich; vgl BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214) und kann auch noch nach mündlicher Vernehmung...mehr