Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Gewährung von Ausbildungsunterhalt

Rz. 81 Kinder trifft eine Ausbildungsobliegenheit,[81] Eltern trifft die Obliegenheit, Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen[82] und zwar im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen.[83] Geschuldet wird grundsätzlich auch lediglich eine einzige Ausbildung. Eltern sind nicht verpflichtet, eine weitere Ausbildung zu finanzieren, der sich das Kind anschließend unterziehen w...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / c) Ermittlung des Ausgleichswertes

Rz. 96 Die Versorgungsträger haben auch einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswertes zu unterbreiten. Wenn es sich dabei nicht um einen Kapitalwert handelt, ist der sogenannte korrespondierende Kapitalwert nach § 47 VersAusglG mitzuteilen. Es muss überprüft werden, ob die Versorgungsträger von richtigen Fakten ausgehen. Zu den Berechnungen selbst werden Anwälten un...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Rz. 446 Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zus...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 751 Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / B. Die Grundstruktur des FamFG

Rz. 11 Im Buch 1 sind Verfahrensgrundsätze "vor die Klammer gezogen", die für alle nach dem FamFG abzuwickelnden Verfahren gelten, soweit in den folgenden Büchern nichts anderes geregelt ist. Sie betreffen allgemeine prozessuale Regeln, Regelungen zum Verfahren, zur Entscheidung und zur Vollstreckung. Buch 1 beinhaltet insbesondere in Abschnitt 4 eine Regelung der einstweilige...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Tatsächliches Getrenntleben

Rz. 135 Objektiv liegt ein Getrenntleben vor, wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht und die Eheleute ihre Gemeinsamkeiten aufgehoben haben. Die Trennung ist verwirklicht, wenn Eheleute, die bisher eine gemeinsame Ehewohnung bewohnt haben, durch Auszug mindestens eines Ehegatten nunmehr verschiedene Wohnungen bewohnen oder in der gemeinsamen Ehewohnung eine getrennte Lebe...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache)

Rz. 71 Muster 5.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache) Muster 5.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache) Amtsgericht – Familiengerich...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Vorschusspflicht unter Ehegatten

Rz. 57 Unter Ehegatten einer wirksam geschlossenen Ehe bestehen wechselseitig Prozesskostenvorschussansprüche dann, wenn der den Vorschuss fordernde Ehepartner außerstande ist, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Als Prüfungsmaßstab dürften hier nicht die Ansätze der Verfahrenskostenhilfe nach § 76 ff. FamFG oder in Familienstreitsachen und Ehesachen gem. § 113 Ab...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zwischen Großeltern

Rz. 213 Es kann deshalb sinnvoll sein, wenn Großeltern sich darüber verständigen, wie sie notwendige Unterhaltsbeträge untereinander verteilen. Eine Vereinbarung könnte wie folgt gefasst werden: Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Muster 2.25: Vereinbarung zum Enkelunterhalt zwischen Großeltern Verhandelt am … Zu _________________________ Vor mir, de...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / I. Abgrenzung vorläufige/endgültige Regelungen, §§ 1361a, 1361b BGB und §§ 1568a, 1568b BGB

Rz. 176 Für Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten um die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und die Benutzung der Ehewohnung stellt der Gesetzgeber unterschiedliches Instrumentarium für vorläufige und endgültige Regelungen zur Verfügung. In §§ 1361a und 1361b BGB sind die Verteilung der Haushaltsgegenstände und die Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben geregelt. Beide...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 320 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung eines unbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) [262] unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 321 Muster 7.90: Vereinbarung eines unbefristeten Festbetrages Mu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 382 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 1017 Jeder getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[1171] Getrennt lebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Leistungen der Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 219 SGB V gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 58 Leistungen von Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände zur gegenseitigen Unterrichtung, Abstimmung, Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bilden können[1], sind nicht nach § 4 Nr. 15 Buchst. a UStG steuerfrei.[2] Das gilt auch für Arbeitsgemeinschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs

Rz. 196 Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs Muster 5.13: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs [Zuständigkeit:] Familiengericht [örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners] [Antrag:] bestellen wir uns unter Überreichung einer auf ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 392 Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Maß des Trennungsunterhaltes

Rz. 241 Das Maß des eheangemessenen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB . Hierzu gehören insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.[262] Gemeint ist der volle Unterhalt, der während der Ehe zur Verfügung stand.[263] Rz. 242 Hinweis Das Maß des Trennungsunterhalts bestimmt sich nach den individuellen, ggf. begrenz...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / e) Aufwendungsersatz/Umzugskosten?

Rz. 204 § 1568a BGB sieht – im Gegensatz zu § 1568b Abs. 3 BGB – keine Anspruchsgrundlage für Ausgleichszahlungen des verbleibenden an den weichenden Ehegatten vor, z.B. wegen der Aufwendungen für die Anmietung einer Ersatzwohnung, für Umzugskosten, Kaution etc., ebenso wenig für den Einsatz von Geldmitteln beim Erwerb oder für Arbeitsleistungen beim Ausbau der bisherigen Eh...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Erwerbspflicht

Rz. 79 Auch dann, wenn Kinder grundsätzlich erwerbspflichtig sind, besteht Anlass, eine Einigung über die Zahlung von Unterhalt herbeizuführen. Es kann sinnvoll sein, beispielsweise vor Aufnahme eines Studiums bei noch jungem Alter der Abiturienten zunächst einige Praktika zu absolvieren, entweder um festzustellen, welcher Studienbereich der für das betreffende Kind seinen Ne...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Studium und Erwerbstätigkeit

Rz. 167 Studiert ein Ehepartner, während der andere durch Erwerbstätigkeit für das Familieneinkommen sorgt, kann das Bedürfnis bestehen, für den Fall des Scheiterns der Ehe nach Abschluss des Studiums Vorsorge zu treffen. Der Erwerbstätige hat aus seiner Sicht dem Ehegatten das Studium und die damit später verbundenen erhöhten Erwerbschancen ermöglicht, während er selbst sow...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 322 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[372] Am verbreitetsten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle [373] entwickelte Verfahren.[374] Rz. 323 Beim Vorsorgeunterhalt handelt es sich um einen zweckgebundenen Unterhalt. Art und Weise der Vor...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Haushaltsführungsehe

Rz. 69 Bei der sogenannten Haushaltsführungsehe erfüllt der haushaltsführende Ehegatte durch die Haushaltsführung seine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1360 S. 2 BGB), weil die Haushaltsführung "eine gleichwertige und nicht ergänzungsbedürftige Beitragsleistung zum Familienunterhalt" darstellt.[81] Dem nicht erwerbstätigen Ehegatten sind vom anderen Ehepartner in angemessen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 750 Muster 4.29: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 4.29: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreichten Alter der Kinder seien Sie nicht mehr unte...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 175 Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils hälftig zwischen den Eheleuten zu teilen, § 1 VersAusglG. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur auf Antrag statt, § 3 III VersAusglG. Nach § 6 I VersAusglG können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich geschlossen werden. Nach Satz 2 der Vorschrift k...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Alterssicherung im Familienunterhalt

Rz. 180 Im Gegensatz zum teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung einer Ehe wird gerade im Rahmen der Betrachtung von Familienunterhalt für den nur teilweise oder aufgrund familiärer Absprachen gar nicht erwerbtätigen Ehegatten das Bedürfnis bestehen, über das Bestreiten des Haushalts mit Hilfe des Familienu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 391 Muster 4.20: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.20: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandan...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 380 Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Rechtslage ab dem 1.9.2009

Rz. 82 Eingeführt durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) gilt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG); im BGB ist nur § 1587 BGB als Grundnorm mit dem Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz verblieben.[84] Verfahrensrechtlich gelten, ebenfalls ab dem 1.9.2009, §§ 111 Ziff. 7, 137 Abs. 2 i.V.m. §§ 217 ff. FamFG. Rz. 83 Die w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Gemeinsame Haushaltsführung

Rz. 969 Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann herabgesetzt werden, wenn der Bedarf mit der Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung mit einem ebenfalls berufstätigen Ehegatten teilweise abgedeckt ist.[1104] Ein Doppelhaushalt ist schlicht günstiger als ein Einzelhaushalt.[1105] Die Berechnung der Ersparnis hat nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetz...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Abänderung

Rz. 438 Die Abänderung nachehelichen Unterhalts ist in der Regel komplizierter als etwa die Abänderung von Kindesunterhalt. Deshalb sollten die Grundlagen der Unterhaltsbemessung noch genauer als beim Kindesunterhalt in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dies sollte auch bedacht werden, wenn Unterhaltsleistungen an Erfüllung statt (§ 364 BGB) erbracht werden, z.B. Zins- und...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 51 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 910 Abgesehen von den durch den Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen auf soziale Sicherung im Altersfall ist vom geschiedenen Ehegatten für die Alterssicherung selbst zu sorgen. Dies löst einen familienrechtlichen Unterhaltstatbestand aus, § 1578 Abs. 3 BGB .[1040] Rz. 911 Da im Versorgungsausgleich die Ehezeiten nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (exakt: a...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Nichtgeltendmachung von Unterhalt

Rz. 273 Zu unterscheiden ist gleichwohl der Verzicht von der Nichtgeltendmachung. [215] Die Nichtgeltendmachung kann – allerdings ausschließlich – dann vereinbart werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung vorhanden ist, die in der Urkunde aber konkret aufzunehmen ist. Es reicht nicht aus, in einer Vereinbarung festzustellen, dass keine Unterhaltsbedürftigkeit besteht, da ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 8. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Rz. 105 Die §§ 20–24 VersAusglG behalten die früheren Regelungen der §§ 1587f ff. BGB a.F. zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Wesentlichen bei. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung als Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente, § 20 VersAusglG, oder auf Abfindung, § 23 VersAusglG, bestehen in Bezug auf ein bei Scheidung noch nicht ausgeglichenes Anrecht.[145...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.3 Ermittlung der abziehbaren Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs oder durch Schätzung

Ermittelt der Arbeitnehmer seine private Pkw-Nutzung mit einem Fahrtenbuch, müssen die tatsächlichen Kosten festgestellt werden, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge in seinem Betriebsvermögen, muss der Unternehmer die Kosten für jedes Fahrzeug getrennt aufzeichnen. Das gilt für alle Kosten (Abschreibung,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.4 Abzug der tatsächlichen Kosten bei Behinderung

Behinderte Arbeitnehmer, deren Grad der Behinderung mindestens 70 % beträgt oder weniger als 70 % aber mindestens 50 % beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen "G" oder "aG" im Behindertenausweis), können (ab dem Eintritt der Behinderung) für ihre Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte anstelle der Entfernungspauschal...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 10 Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten entstehen.[1] Das heißt, dass z. B. die Kosten für Parkgebühren, für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit, für eine Finanzierung, für ADAC-Beiträge, für einen Insassenunfallschutz sowie die Aufwendung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 5 Verluste aus Absatzgeschäften

Bei schwebendenden Absatzgeschäften ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, wenn die ggf. bereits aktivierten Herstellungskosten zuzüglich noch anfallende Aufwendungen für ein fertiges Erzeugnis oder eine Dienstleistung den vereinbarten Kaufpreis übersteigen. Die noch anfallenden Aufwendungen sind zu Vollkosten anzusetzen, d. h. in die Bestimmung sind neben den Einzel- u...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.1 Welche Grundsätze bei der Ermittlung der Entfernungspauschale gelten

Setzt der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug ein, ist die Ermittlung ganz einfach. Als Werbungskosten sind abziehbar: 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR × Entfernungskilometer × Anzahl der Fahrten pro Jahr. Übersicht: Kilometersätze bei der Entfernungspauschalemehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 34 Die Voraussetzung, dass die Gestellung von Personal für bestimmte unter § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG genannte, regelmäßig dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten erfolgt, ist erfüllt, wenn die Einrichtung, der das Personal gestellt wird, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, § 4 Nr. 16 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, § 4 Nr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.1 Anwendung der pauschalen 1 %-Methode

Ermittelt der Arbeitgeber die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1 %-Methode, setzt er den Teil der Aufwendungen an, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt und zwar pauschal mit 0,03 % je Kalendermonat oder mit 0,002 % je Fahrt (pro Tag maximal eine Fahrt) berechnet vom (auf volle 100 EUR abgerundeten) Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften an land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 38 Die Steuerbefreiung ist an folgende Tatbestandsmerkmale geknüpft: die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll mitarbeitenden Famil...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 1 So kontieren Sie richtig!

Aufgrund der aktuell stark gestiegenen Spritpreise hat der Gesetzgeber die bi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 8 Pauschale Berechnung beim Firmenwagen mit 0,03 % oder mit 0,002 %

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, versteuert er den geldwerten Vorteil für Privatfahrten in der Regel nach der 1 %-Methode. Als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfasst er bei seinem Arbeitnehmer entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer pro Monat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Urlaubsrückstellung / 1.1 Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist nach § 11 BUrlG grundsätzlich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 abgerechneten Wochen vor Antritt des Urlaubs zu berechnen. Für die Ermittlung der Urlaubsrückstellung tritt anstelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag, d. h., es sind im Allgemeinen die Verhältnisse des Zeitraums 1.10. bis 31.12. maßgeblich. Aus Vereinfachungsg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 1 So kontieren Sie richtig!

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