Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 4. Internet, Intranet, E-Mail: Zugang und Anschluss

Rz. 93 Der Betriebsrat hat die Arbeitnehmer des Betriebs über seine Tätigkeit im Rahmen seines Aufgabenkreises umfassend und rechtzeitig zu informieren. Diese Pflicht gehört zur laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats[155] und kann von dem Betriebsrat auch mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG erfüllt werden. Zu dieser Techn...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Vertragsverstoß trotz Einwilligung in die Privatnutzung

Rz. 81 Auch bei grundsätzlicher Einwilligung des Arbeitgebers in die Privatnutzung kann ein Arbeitsvertragsverstoß vorliegen, wenn nämlich der Arbeitnehmer entweder einen ausdrücklich vereinbarten Umfang der Privatnutzung überschreitet (z.B. verboten im außereuropäischen Ausland telefoniert und dadurch Roaminggebühren verursacht[67]), das Maß der (nicht vorab vereinbarten) N...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Kontrolle bei Verbot der privaten E-Mail-Nutzung

Rz. 41 Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails untersagt, hat die Kontrolle den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu folgen. Hierbei ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Kontrolle der dienstlichen E-Mails und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die persönlichk...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Privatnutzung

Rz. 113 Ob die Versendung privater SMS zulässig ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitgebers, die sich meist an betrieblichen Belangen orientieren werden. In Bezug auf das Versenden privater SMS kann dabei durchaus eine differenzierte Betrachtung angebracht sein. Wegen der äußerst kurzen Übersendungsdauer ist anders als bei privaten Telefongesprächen die hierdurc...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Erforderliche Kenntnisse

Rz. 111 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vermittlung von Kenntnissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn der Betriebsrat sie im Hinblick auf die betriebliche Situation benötigt, um seine derzeitigen oder künftig anfallenden Aufgaben sachgerecht bewältigen zu können.[200] Damit wird die Darlegung eines aktuellen betriebs- oder betr...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / IV. Muster Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten

Rz. 132 Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Zwischen dem Arbeitgeber, vertreten durch _________________________, und dem Betriebsrat des Betriebs, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Präambel Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, das "mobile Arbeiten" in einem für beid...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Grundsätze

Rz. 77 Der Wortlaut des § 40 Abs. 2 BetrVG spricht davon, dass der Arbeitgeber "Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen hat". Diese Formulierung weicht damit von der allgemeinen Kostentragungspflicht des § 40 Abs. 1 BetrVG ab. Während der Betriebsrat nach der allgemeinen Kostenregelung, z.B. bei Schulungsko...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 1 Arbeitsmittel [1] werden dem Arbeitnehmer regelmäßig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und ihm im Zuge des Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit überlassen. ­Übliche Arbeitsmittel sind Dienstwagen, Werkzeuge, Taschenrechner, Laptop, Drucker, Fax oder Handy.[2] Arbeitsmittel bleiben auch nach der Übergabe an den Arbeitnehmer Ei...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Lohnkürzung und Schadensersatzansprüche

Rz. 139 Die Lohnkürzung als generelle Reaktion auf eine unerlaubte Internetnutzung ist grundsätzlich unzulässig. Die Lohnkürzung ist keine taugliche Sanktion im Arbeitsrecht. Dem Arbeitgeber stehen nur die üblichen Sanktionsmittel der Abmahnung, Kündigung oder aber der milderen Mittel einer Ermahnung, Rüge oder Versetzung zur Verfügung. In das arbeitsvertraglich vereinbarte ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 196 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik gleichrangig neben Räumen, sachlichen Mitteln und Büropersonal zur Verfügung. Die Beschränkung des Sachmittelanspruch des Betriebsrats auf den erforderlichen Umfang dient dazu, eine übermäßige finanzielle Belastung des Arbeitgebers zu verhindern. Nach ständiger Rechtsprechung des Bu...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Smartphones, BlackBerry, iPhone & Co

Rz. 103 Der erste Vertreter der Technologie einer tragbaren Kommunikationszentrale, der eine quasi zeitgleiche Anbindung an das Computernetz des Arbeitgebers ermöglicht, war das BlackBerry. Der Hersteller hat mittlerweile die Neuproduktion eingestellt, ältere Geräte sind aber noch recht verbreitet. Der Nutzer erhält ohne Verzögerung und ohne eigene Einwahl E-Mails und andere...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 6. Eigene Homepage des Betriebsrats als Schwarzes Brett im Intranet

Rz. 100 Zur Erledigung seiner Aufgaben bei der Information der Belegschaft hat der Betriebsrat Anspruch auf Bereitstellung einer Anschlagsfläche, auf das so genannte Schwarze Brett. Bei größeren Betrieben kommen auch mehrere Schwarze Bretter in Betracht. Vom Schwarzen Brett im vorgenannten Sinne ist im Übrigen die Anschlagsfläche für die Gewerkschaft zu unterscheiden, die hi...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XIII. Steuern

Rz. 65 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG Werbungskosten (vgl. § 13 Rdn 25 ff.). Rz. 66 Die Gestellung von Arbeitsmitteln für betriebliche Zwecke liegt im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers und ist beim Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn steuerbar (vgl. § 13 Rdn 1 ff.). Auslagenersatz, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für diese Zwecke ...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Weisungen zu Art und Weise der Nutzung

Rz. 96 Nicht zuletzt aus Gründen der Kostenkontrolle, der Überwachung der Arbeitszeiten und der Unfallverhütung kann ein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, die Nutzung von Mobiltelefonen zeitlich oder sachlich einzugrenzen. Beispielsweise kann die Nutzung auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden, auf das (europäische) Inland oder auch darauf, das Mobiltelefon nicht wä...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr

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§ 13 Steuerrecht / II. Personalcomputer

Rz. 25 Personalcomputer, die auch privat nutzbar bzw. zu Spielzwecken geeignet sind, können grundsätzlich als Arbeitsmittel eingestuft werden und ihre Anschaffungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Falle einer vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemachten dienstlichen Nutzung könne die Finanzverwaltung den für den Werbungskostenabzug maßgeblichen Anteil im Schätzwege...mehr

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Kosten der Israelreise einer Religionslehrerin

Leitsatz Wenn eine Reise abgrenzbare berufliche und private Veranlassungsbeiträge enthält, die jeweils nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind, so ist der beruflich veranlasste Teil der Reisekosten zum Abzug zuzulassen. Dieser Anteil ist ggf. zu schätzen. Wenn dagegen berufliche und private Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich i...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein (im Rahmen eines betrügerischen Anlagesystems) tatsächlich nie geliefertes Blockheizkraftwerk

Leitsatz Werden Erkenntnisse, dass Pachtzahlungen künftig ausfallen werden und ein Blockheizkraftwerk niemals in Betrieb genommen werden kann, erst zu einem Zeitpunkt erlangt, zu dem eine Einkunftserzielungsabsicht in Form der Erzielung von Verpachtungseinkünften vorliegt, lässt sich ein Veranlassungszusammenhang zu früheren Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht mehr begründen...mehr

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes

Leitsatz Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufwendungen aus Pool-Finanzierung bei gleichzeitiger Erzielung steuerfreier Investmenterträge

Der Bezug von steuerfreien Investmenterträgen hat kein Abzugsverbot gem. § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG von anteiligen Aufwendungen aus einer sog. Pool-Finanzierung zur Folge, weil es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Einkünften und den Aufwendungen fehlt. FG Nürnberg v.13.10.2020 – 1 K 610/19, EFG 2021, 1396, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 39/20mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA durch Ausgabe von Darlehen von einer UG

Gewährt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein von vorneherein nicht ernstlich vereinbartes Darlehen, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Ein Vermögensvorteil des Gesellschafters liegt dann vor, wenn bereits bei Darlehensauszahlung auf Grund der wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters mit einer Rückzahlung der "Darlehensbeträge" nicht g...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Aufwendungen für Dienstwohnung im Ausland

Aufwendungen für eine Dienstwohnung, die ein Beamter (deutscher Botschafter) im Ausland verpflichtet ist zu beziehen, stellen – unabhängig von deren Größe – bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung notwendige Mehraufwendungen i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG dar. Die Besonderheit in diesem Fall liegt in der Tatsache begründet, dass der zusätzliche Wohnbedarf am Beschä...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufteilung der Aufwendungen einer VIP-Loge für Zwecke des § 37b EStG

Die Ermöglichung des Besuchs von Veranstaltungen (Sport, Kultur) stellt eine Zuwendung i.S.d. § 37b EStG dar. Für Zwecke des § 37b EStG müssen die Gesamtaufwendungen für VIP-Logen im Schätzungswege aufgeteilt werden. Hierbei ist ein Anteil für Werbeaufwand bei Zuwendungen an Nicht-Arbeitnehmer abzuziehen. FG Berlin-Bdb. v. 22.6.2021 – 8 K 8232/18, EFG 2021, 1636, Rev. eingele...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / g) Berechnung des Vermögensvorteils

Gemeiner Wert als Bewertungsmaßstab: Gemäß § 19a Abs. 1 S. 5 EStG sind die Anschaffungskosten mit dem gemeinen Wert der Vermögensbeteiligung anzusetzen. Die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Unternehmen überhaupt sowie an Start-ups im Speziellen ist sehr komplex.[42] Gleichwohl hat die Ermittlung des gemeinen Werts aufgrund von Verkäufen Vorrang vor der Schätzung...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / a) Förderungsvoraussetzungen

Begünstigt ist die Vermögensübertragung an den Arbeitnehmer nur dann, wenn sie Arbeitgeber-Unternehmen einer bestimmten Größenklasse betrifft (sog. Förderungsvoraussetzungen [8]). Dazu begrenzt § 19a Abs. 3 EStG die Förderung anhand von Kriterien, die typischerweise von Start-up-Unternehmen erfüllt werden.[9] Schwellenwerte: Die Schwellenwerte von Art. 2 Abs. 1 des Anhangs der...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

Kosten einer alleinstehenden Seniorin für ein Hausnotrufsystem sind auch dann als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a Abs. 2 S. 1 EStG steuerbegünstigt, wenn sie nicht i.R.d. "Betreuten Wohnens" in einer Seniorenwohneinrichtung anfallen (entgegen BMF v. 9.11.2016 – IV C 8 - S 2296-b/07/10003:008, BStBl. I 2016, 1213, Anlage 1 zu Rz. 11). FG Baden-Württe...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 7. Verfahrensrechtliches

Gemäß § 19a Abs. 5 EStG [69] hat das Betriebsstättenfinanzamt nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer gebührenfreien [70] Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) den Vorteil i.S.d. § 19a Abs. 1 EStG zu bestätigen. Dabei darf das Betriebsstättenfinanzamt in Erfüllung seines allgemeinen Auftrags, die Besteuerungsgleichheit zu wahren (vgl. § 85 S. 1 AO), auch eigene...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.2 Umschulung/Fortbildung

Die Verpflichtung zur Umschulung bzw. Fortbildung besteht, wenn nach Abschluss der Maßnahme dem Arbeitnehmer ein gleichwertiger Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber angeboten werden kann. Zu beachten ist auch in diesem Bereich wieder die oben dargestellte Reihenfolge bei der Prüfung. Wichtig Die Prüfung erstreckt sich nur auf die Frage des gleichwertigen Arbeitsplatzes bei ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) § 11 Abs. 2 S. 2 EStG bei USt-Vorauszahlungen bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung

Zur Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (10-Tage-Regelung) ist nicht nur erforderlich, dass die betreffenden Ausgaben innerhalb eines kurzen Zeitraums von bis zu zehn Tagen vor bzw. nach Beendigung des Kalenderjahrs gezahlt werden, sondern auch, dass die Ausgaben innerhalb dieses Zeitraums fällig sind. Werden daher USt-Vorauszahlungen für die Monate Mai,...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / c) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Die nach § 19a EStG begünstigten Vermögensbeteiligungen sind in § 19a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und f-l und Abs. 2-5 5. VermBG abschließend aufgezählt. Näheres dazu ist nach dem BMF[25] dem insoweit bereits zu § 19a EStG a.F. ergangenen BMF-Schreiben[26] zu entnehmen. Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 19a EStG sind v.a. vom Arbeitgeber...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / d) Unmittelbare und bestimmte mittelbare Vermögensbeteiligungen

Zusätzlich muss die Vermögensbeteiligung "an dem Unternehmen des Arbeitgebers" bestehen (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG). Vermögensbeteiligungen an anderen Unternehmen als demjenigen des Arbeitgebers werden grds. nicht erfasst. Ausnahme Zwischenpersonengesellschaften: Jedoch erweitert § 19a Abs. 1 S. 2 EStG den Anwendungsbereich auf solche Vermögensbeteiligungen, die mittelbar über P...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / f) Zustimmung im Lohnsteuerabzugsverfahren

§ 19a Abs. 2 S. 1 EStG bestimmt, dass die vorläufige Nichtbesteuerung im LSt-Abzugsverfahren nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers angewandt werden darf. Formfreiheit der Zustimmung: Die Zustimmung muss klar und eindeutig sein sowie unbedingt gegeben werden. Der Arbeitnehmer kann sie mangels entsprechender gesetzlicher Vorschriften formfrei erteilen,[34] sie also nicht nur sch...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 8. Fazit

Die Ausführungen zeigen, dass durch die Steuervergünstigung von § 19a EStG durchaus attraktive lohnsteuerrechtliche Anreize für die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen gesetzt werden. Hinsichtlich der teilweise nicht fest umrissenen Anspruchsvoraussetzungen sollte der Gesetzgeber nachschärfen. Dies steht auch zu erwarten, da die Ampel-Koalition eine noch attraktivere Ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 2. Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG

Zusammen mit § 19a EStG ist zur weiteren Stärkung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen der nach § 3 Nr. 39 EStG gewährte Steuerfreibetrag für bestimmte Vermögensbeteiligungen auf 1.440 EUR angehoben worden (zur Berücksichtigung des Freibetrags bei § 19a EStG: dazu Näheres unter 5.g). Beide Vergünstigungen werden in einem eigens erstellten BMF-Schreiben behan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerungspause bei Vorte... / 4. Anwendungsbereich von § 19a EStG

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs von § 19a EStG ist zu unterscheiden: Zeitlicher Anwendungsbereich: § 19a EStG ist erstmals auf Vermögensbeteiligungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden (§ 52 Abs. 27 EStG). Eine Übertragung verlangt den Übergang zumindest des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO an der Vermögensbeteiligung auf einen...mehr

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Rationalisierungsschutz / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Der TV greift nicht bei jeder Rationalisierungsmaßnahme. Vielmehr müssen nach § 1 RatSchTV Ang folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sein: eine vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahme, die eine Änderung der Arbeitstechnik oder Arbeitsorganisation mit sich bringt, die Änderung ist erheblich bzw. wesentlich, die Maßnahme dient dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, die Maßnah...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Ablösezahlung für ein bestehendes Wohnrecht

Die Ablösungszahlung für die Aufgabe eines bestehenden Wohnrechts führt zu nachträglichen Anschaffungskosten und nicht zu sofort abzugsfähigen WK, wenn die Wohnung infolge der Ablösung neu vermietet wird. Denn erwirbt der Steuerpflichtige eine mit einem Wohnrecht belastete Wohnung, so erhält er zunächst um das Nutzungsrecht gemindertes Eigentum. Löst er das Nutzungsrecht ab,...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Darlehenserlass bei beruflicher Aufstiegsfortbildung

Ein Darlehenserlass, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gem. § 13b Abs. 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) für das Bestehen einer Fortbildungsprüfung gewährt (sog. Bestehenserlass), ist nicht als Einnahme bei der Einkunftsart anzusetzen, bei der vorher die geförderten Aufwendungen für die berufliche Aufstiegsfortbildung geltend gemacht wurden. Sol...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.2 Angaben bei Nichtwohngrundstücken die im Sachwertverfahren bewertet werden [Zeilen 20 bis 35]

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren[1] bewertet. Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Sachwertverfahren werden die gewöhnlichen Herstellungskosten eines Gebäudes ermittelt. Dabei kommen nicht die tatsächlichen Kosten zum Ansatz, sondern standardisiert...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 50-82)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 50-65 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsant...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.16 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbeste...mehr