Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anzeigepflicht, § 55 Abs. 5

Rz. 98 Nach § 55 Abs. 5 ist der Anwalt verpflichtet, Vorschüsse und Zahlungen gegenüber der Staatskasse anzuzeigen. Der Anwalt ist daher nicht nur verpflichtet, bei Anbringung seines Festsetzungsantrages anzugeben, welche Zahlungen und Vorschüsse er bislang erhalten hat; ihn trifft vielmehr auch die Pflicht, nachträgliche Zahlungen noch anzugeben, da anderenfalls die Staatsk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übernahme der Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 123 Während nach den ARB 75 grundsätzlich auch Reisekosten eines auswärtigen Anwalts vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen waren, ist dies nach den neueren ARB grundsätzlich nicht mehr der Fall. I.d.R. übernimmt der Rechtsschutzversicherer nur noch die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Glaubhaftmachung

Rz. 124 Die Festsetzung der erstattungsfähigen gesetzlichen Gebühren und Auslagen für einen Terminvertreter setzt voraus, dass dieser von der Partei selbst beauftragt worden ist, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt. Deshalb reicht im Kostenfestsetzungsverfahren zur Glaubhaftmachung die Vorlage einer Kostenb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlung im oder während des Verfahrens

Rz. 74 Zahlt der Gegner "freiwillig" während oder nach Abschluss des Rechtsstreits außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können Hebegebühren, soweit sie erstattungsfähig sind, nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, wobei umstritten ist, ob es sich noch um Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) oder um Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) handelt. Einig ist man sich jed...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 45 Die Höhe des Vorschusses richtet sich nicht nur nach den bereits entstandenen, sondern auch nach den voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen. Das Gesetz spricht insoweit nur davon, dass der Anwalt einen "angemessenen" Vorschuss fordern kann. Eine rechtlich überprüfbare Bedeutung kommt diesem Tatbestandsmerkmal kaum zu. Insbesondere eine Einschränkung a...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / III. Reisezeit nicht als normale Tätigkeitszeit abrechenbar

Zur Reisezeit vertritt das LG die Auffassung, dass die Auslegung der Honorarvereinbarung aus Sicht eines objektiven Empfängers, §§ 133, 157 BGB, sowie die Anwendung der §§ 305 ff. BGB ergebe, dass die Reisezeit nicht als Tätigkeit der Rechtsanwälte mit dem vereinbarten Stundenlohn der allgemeinen Beratung abgerechnet werden könne. Begründet wird dies damit, dass die streitgeg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu vollstreckende Forderung

Rz. 56 Im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem Betrag der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen. Dazu zählen u.a. Zinsen bis zum Tage des endgültigen Verteilungsplans, Kosten des der Vollstreckung vorausgegangenen Prozesses und früherer Vollstreckungsmaßnahmen, nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kostenerstattung

Rz. 48 Für die Vollstreckung aus den in Betracht kommenden Titeln gilt die Vorschrift des § 788 ZPO, wonach die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zur Last fallen. Diese Kosten können zugleich mit der titulierten Hauptforderung beigetrieben werden. Einer gesonderten Festsetzung dieser Gebühren bedarf es nicht. Gleichwohl ist die Festsetzung möglich. Zus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Nachträgliche Anmeldung eines Streitgenossen bei bereits erfolgter Erstattung an einen anderen Streitgenossen

Rz. 77 Meldet ein weiterer Streitgenosse nachträglich seine Kosten zur Festsetzung an, kann der erstattungspflichtige Gegner ihm sämtliche (Teil-)Leistungen entgegenhalten, die er auf eine frühere Anmeldung hin bereits erbracht hat. Entscheidend ist die Zahlung auf den Nettobetrag der Vergütung. Die darauf entfallende USt. ist damit erledigt, auch wenn der kostentragungspfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Festsetzungsverfahren

a) Gebühren und Auslagen Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit sich selbst keinen Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zwangsvollstreckung, Vollstreckung, Verwaltungszwang und Vollziehung (Anm. Abs. 1)

Rz. 10 Unterabschnitt 3 erfasst grundsätzlich sämtliche Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung von Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes, alsomehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Auf eine Geltendmachung der durch die telefonische Kontaktierung eines Rechtsanwalts verursachten Verteidigerkosten im Wege der Leistungsklage muss sich der Kläger nur dann verweisen lassen, wenn ihm deren Bezifferung schon zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Feststellungsklage möglich und zumutbar gewesen ist. Verteidigerkosten stellen einen nach § 7 StrEG erstattung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Verkehrsanwalt am dritten Ort

Rz. 101 Die Kosten eines Verkehrsanwalts an einem dritten Ort sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, zumal hier schon bereits die Umstände dafür sprechen, dass eine mündliche oder schriftliche Unterrichtung möglich war.[70] Ausnahmsweise sind jedoch die Kosten eines Verkehrsanwalts am dritten Ort erstattungsfähig, wenn dieser die Verhältnisse der Partei so gut kennt, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 154 Anwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Drittschuldner, der nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses die gemäß § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Erklärungen nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist abgibt, eine weiteres Mal zur Abgabe dieser Erklärungen aufgefordert wird, sind nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO festsetzungsfähig. Das g...mehr

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FoVo 06/2021, Pflichten des... / 3 Der Praxistipp

Die Defizite liegen beim Gläubiger Der Gläubiger hat hier schon im Erkenntnisverfahren nicht richtig gehandelt. Es hätten sich zwei Optionen eröffnet:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gesonderte Kostenentscheidung

Rz. 55 Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist gesondert zu entscheiden, und zwar von Amts wegen (§ 308 Abs. 2 ZPO). Die Kostenentscheidung in der Hauptsache erfasst nicht auch die Kosten eines Beschwerdeverfahrens. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen: § 11 Abs. 2 S. 5 RVG; §§ 66 Abs. 8, 68 Abs. 3 GKG; §§ 57 Abs. 8 S. 2, 59 Abs. 3 S. 2 FamGKG;...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / III. Kostenfestsetzung

Rz. 36 Ist die Kostenentscheidung durch die Verwaltungsbehörde getroffen worden, so setzt die Verwaltungsbehörde auf Antrag gemäß § 106 OWiG die zu erstattenden Kosten fest. Gegen den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid kann nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2, 1. Hs. OWiG binnen zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Beigeordneter Anwalt und Pflichtverteidiger

Rz. 51 Auch der im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnete Anwalt und der Pflichtverteidiger (§ 45) erhalten aus der Staatskasse die Erstattung ihrer aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte in Höhe der gesetzlichen Vergütung (§ 46). Der Umfang der zu erstattenden Auslagen wird allerdings durch § 46 Abs. 1 eingeschränkt. Auslagen werden danach ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Gleichzeitige Anmeldung nur durch einen Teil der Streitgenossen

Rz. 79 Melden zwar mehrere Streitgenossen zugleich, aber nicht sämtliche Streitgenossen ihre Kosten an, reicht es für die Festsetzung der Gesamtkosten des gemeinsamen Anwalts nach der hier vertretenen Meinung[101] aus, wenn die Haftungsanteile der anmeldenden Streitgenossen zusammen diesen Betrag erreichen oder übersteigen. Dann ist es nicht erforderlich, dass noch weitere S...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Gebühr ... / 3 Der Praxistipp

Auftrag und Antrag Richtig sieht das LG, dass zwischen einem Auftrag und einer Mehrzahl von Anträgen zu unterscheiden ist. Bei dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft liegt ein einheitlicher Auftrag auf Durchsetzung des Informationsanspruchs des Gläubigers vor, der lediglich durch zwei Anträge gestaltet wird, weil nur ein Richter den notwendigen Haftbefehl erlassen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Besondere Umstände

Rz. 40 Ungeachtet dieser gesetzlich normierten Belehrungs- und Aufklärungspflichten sollte der Anwalt prüfen, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls eine zivilrechtliche Belehrungspflicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründen. Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis seines Mandanten erkennen konnte und musste.[60] Besondere Ums...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenvereinbarung

Rz. 37 Auch bei einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gilt die besondere Kostenregelung des § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO. Eine Ausnahme davon kann nur dann gegeben sein, wenn durch eine gesonderte Kostenvereinbarung Erstattungsansprüche begründet werden,[36] was allerdings eindeutig ersichtlich sein muss. Eine im Vergleich getroffene Rege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verhältnis der Einigungsgebühren zueinander

Rz. 32 Die Gebühren nach VV 4147 und nach VV 1000 entstehen unabhängig voneinander, da beide an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind (siehe auch Anm. zu VV 4147). Rz. 33 Häufig wird nur die Gebühr nach VV 4147 entstehen, da Einigungen über sonstige Ansprüche die Ausnahme darstellen. Beispiel: Im Sühnetermin entschuldigt sich der Beschuldigte für die geäußerten Belei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Kostenerstattung

Rz. 86 Gleichzeitig mit der Entscheidung über die Erinnerung oder Beschwerde muss auch über die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens entschieden werden. Soweit die Erinnerung oder Beschwerde erfolgreich waren, sind die Kosten dem Gegner oder der Staatskasse aufzuerlegen. Wird die Kostenentscheidung vergessen, was insbesondere im Erinnerungsverfahren häufig geschi...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 2 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung (siehe VV 7008 Rdn 63). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit

Rz. 5 Keine Einigkeit besteht, ob im Rahmen der Beratungshilfe die Gebührenerhöhung nach VV 1008 anzuwenden ist. So meint das AG Kiel, dass eine Gebührenerhöhung nach VV 1008 im Rahmen der Beratungshilfe nicht in Betracht kommt.[3] Nach Auffassung des AG Kiel schließe die VV Vorb. 2.5. einen Rückgriff auf Vorschriften aus VV Teil 1 aus. Dem Einwand, VV 1008 regele nicht die ...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 54 Dem Rechtsanwalt, der sich im Strafprozess selbst verteidigt, steht ein anwaltlicher Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch dagegen nicht zu. Es ist umstritten, ob einem in einer Straf- oder Bußgeldsache sich selbst verteidigenden und freigesprochenen Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung zu erstatten ist, deren Erstattung er aus der Staatskasse verlangen könnte, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 98 Die Kostenerstattung richtet sich nach § 91 ZPO, und zwar konkret nach § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. Danach sind nämlich nur die Kosten mehrerer Anwälte nur insoweit zu erstatten als sie die Kosten eines Anwalts nicht übersteigen. Rz. 99 Zur Kostenerstattung bei Beauftragung des Terminsvertreters im Namen des Hauptbevollmächtigten siehe § 5 Rdn 99 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Hs. 1 und 3 – Recht einschl. Nebenforderungen

Rz. 5 Der Gegenstandswert bestimmt sich grundsätzlich nach dem Wert des dem Gläubiger oder dem Beteiligten zustehenden Rechts einschließlich der Nebenforderungen (Hs. 1 und 3).[5] Uneinigkeit besteht darüber, wie diese Rechte im Einzelnen zu bewerten sind (z.B. eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit oder ein Pachtrecht). Da § 26 dazu keine Bestimmung enthält, wird zur Lüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenerstattung

Rz. 25 Die anteilige Versicherungsprämie ist stets zu erstatten, da sie zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts nach § 91 Abs. 2 ZPO zählt. Die Höhe der anteiligen Prämie ist glaubhaft zu machen, in der Regel durch Vorlage der Abrechnung des Versicherers.[11] Der Auftraggeber wird sich dann möglicherweise den Einwänden ausgesetzt sehen,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kosten einzustehen hat, kommt eine Entlastung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Anwaltswechsel

Rz. 299 Lässt sich eine Partei im selbstständigen Beweisverfahren von einem bei dem Hauptsachegericht nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vertreten, liegt in der Regel kein notwendiger Anwaltswechsel nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO vor.[372] Denn bei Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist regelmäßig mit einem nachfolgenden Rechtsstreit zu rechnen.[373] Die Kosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 34 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben. Diese stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit dar, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff., also in der Regel eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500, erhält. Eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3513 ist zwar theore...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zinsen

Rz. 594 Die festgesetzten Kosten sind vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrags an mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen (§§ 788 Abs. 2 S. 1, 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Rz. 595 Zur Frage der Erstattungsfähigkeit einzelner Kosten der Zwangsvollstreckung vgl. im Übrigen die Ausführungen und Überblicke in den entsprechenden Kommentaren zur ZPO.[645]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Die Vergütung des Sachwalters (§ 270 InsO)

Rz. 376 Gem. § 270 Abs. 1 S. 1 InsO ist der Schuldner berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet. Der Sachwalter im Insolvenzverfahren erhält gem. § 12 Abs. 1 InsVV regelmäßig eine Vergütung i.H.v. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Die Vergütung des Treuhänders (§ 293 InsO)

Rz. 381 Ist der Schuldner eine natürliche Person, so wird er gem. § 286 InsO nach Maßgabe der §§ 287 bis 303 InsO von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit. § 292 InsO regelt die Rechtsstellung und die Aufgaben eines in diesem Verfahren mitwirkenden Treuhänders. Für den Treuhänder ergibt sich der Anspruch auf Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Festsetzung gem. § 55

Rz. 18 Die konkrete Ausgestaltung des Verhältnisses Anwalt – Fiskus erfolgt auch für die Vorschussregelung in dem Antragsverfahren nach § 55 , das hier ebenfalls gilt (§ 55 Abs. 1 S. 1).[27] Nach der Konstruktion des Gesetzes soll der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle gleichsam als unbeteiligter Dritter darüber befinden, was der Anwalt schon vor Erreichen des Abrechnungsstadi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsätze

Rz. 68 Die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten richtet sich nach § 91 Abs. 2 ZPO . Diese Vorschrift gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern auch in anderen Verfahren, in denen auf § 91 ZPO verwiesen wird, so in Strafverfahren[67] (siehe § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO) und in Bußgeldverfahren (siehe § 105 OWiG i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO).[68] Rz. 69 Danach gelten folgende Grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsschutzversicherung

Rz. 53 Das in § 5 ARB enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht. Denn § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO bestimmt, dass dem Rechtsanwalt in eigener Sache die Gebühren und Auslagen zu erstatten sind, die er als Gebühren und Auslagen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Partei/Mandant/Gegner

Rz. 5 Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei (der von dem Anwalt vertretene Beteiligte), der erstattungspflichtige Gegner oder in Strafsachen der kostenpflichtig Verurteilte.[11] Sie sind an dem Festsetzungsverfahren nach § 55 und dem Rechtsbehelfsverfahren nach § 56 nicht beteiligt, weil es hier nur um das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Wirkung zugunsten des Rechtsschutzversicherers

Rz. 66 Übernimmt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten des Verteidigers, geht der Kostenerstattungsanspruch nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf diesen über, soweit er die Kosten des Verteidigers bezahlt. Soweit die Voraussetzungen des § 43 gegeben sind, greift die Unwirksamkeit einer Aufrechnung auch gegenüber dem Versicherer.mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / c) Gesamtwiderspruch

Rz. 66 Wird gegen die einstweilige Verfügung oder den Arrestbeschluss insgesamt Widerspruch eingelegt und kommt es dann zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens, ist insgesamt nur eine Angelegenheit gegeben. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2). Da es sich nicht um ein Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren handelt, gilt nicht § 16 Nr. 5. Rz. 67 Allerdings können...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fälle des § 121 Abs. 4 ZPO

Rz. 87 Zwei Möglichkeiten einer gegenständlich beschränkten Beiordnung werden in § 121 Abs. 4 ZPO aufgezeigt, nämlich die Beiordnung als Beweisanwalt (VV 3401) und die Beiordnung als Verkehrsanwalt (VV 3400). Indes spricht nichts dagegen, eine gegenständlich beschränkte Beiordnung darüber hinaus überall dort zuzulassen, wo es im Interesse der Partei sinnvoll erscheint, einen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschuss gem. § 47

Rz. 12 Das Verfahren zur Festsetzung des Vorschusses gem. § 47 richtet sich ebenfalls nach § 55.[17] Das ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 55 Abs. 1 S. 1. Deshalb muss der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt in seinem Antrag auf Festsetzung des Vorschusses insbesondere auch gem. § 55 Abs. 5 S. 2 angeben, ob und welche Zahlungen er bis zum Tag der Beantra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bei Verzicht auf die im selbstständigen Beweisverfahren behaupteten Ansprüche

Rz. 304 Wird der Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO vom Gericht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückgewiesen, weil der Antragsteller nach Erstattung eines – für ihn ungünstigen – Sachverständigengutachtens im selbstständigen Beweisverfahren auf die bisher geltend gemachten Ansprüche verzichtet, sind dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 494...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kostenansatzverfahren nach den Gerichtskostengesetzen

Rz. 74 Die in gerichtlichen Verfahren anfallenden Kosten in Verfahren nach dem GKG, FamGKG oder dem GNotKG werden vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle angesetzt (§ 19 GKG; § 18 FamGKG, § 18 GNotKG). Gegen dessen Kostenrechnung ist stets zunächst nur die Erinnerung möglich (§ 66 Abs. 1 GKG; § 57 Abs. 1 FamGKG; § 81 Abs. 1 GNotKG). Rz. 75 Erst gegen die Entscheidung über die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsverfahren

Rz. 46 Nach Abs. 3 Nr. 2 entstehen auch in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung, die über die Erstattung der Kosten ergangen ist, die Gebühren nach VV Teil 3. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln richtet sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 167 VwG...mehr