Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich ab dem 1.10.2024 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 855 EUR (vorher: 812 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ab dem...mehr

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Krankenkassenwahl / 1 Freie Kassenwahl

Die Mitglieder der Krankenversicherung können selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten. Das Recht auf freie Krankenkassenwahl steht grundsätzlich allen versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Personen zu, also beispielsweise: Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beziehern von Arbeitslosengeld Studenten, Praktikanten, Rentnern und allen freiwil...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.5 Beiträge

Die Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich grundsätzlich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[1] unter Berücksichtigung des maßgebenden Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitragssatzes[2] der jeweiligen Krankenkasse. Einzelheiten regeln für alle Krankenkassen einheitlich die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands. Der Geset...mehr

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Haftentlassener / 2.2 Krankenkassenzuständigkeit/-wahl

Zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesen Fällen jeweils die Krankenkasse, bei der zuletzt vor Hafteintritt die Mitgliedschaft bestanden hat. Bestand vorher keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann sich der Haftentlassene eine der für seinen Wohnort wählbaren Krankenkassen aussuchen.mehr

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Nichtversicherte GKV / 1 Beginn der Versicherungspflicht in der GKV

Die Versicherungspflicht bislang Nichtversicherter beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag ohne einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall.[1] Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten, begann die Mitgliedschaft in der GKV am 1.4.2007. Feststellung der Versicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.1 Veränderung des bisherigen Rechtsverhältnisses

Mit § 109 SGB IV und der Anpassung des Entgeltfortzahlungsgesetzes veränderte der Gesetzgeber die Welt für die Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Nachweis von Arbeitsunfähigkeitszeiten. So haben die Krankenkassen ab dem 1.1.2023 den Arbeitgebern die eAUs zum Abruf bereitzustellen. Wollen Arbeitgeber einen Nachweis über die vom Arbeitnehmer gemeldete Arbeitsunfähigkeit, könn...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 7.2 Erstattung

Die Krankenkassen akzeptieren gegenseitig die Berechnung, Höhe und Auszahlung des Kinderpflegekrankengeldes. Die Aufwendungen der das Kinderpflegekrankengeld auszahlenden Krankenkasse werden dieser von der Krankenkasse in tatsächlicher Höhe ersetzt, deren Versicherter die Betreuung des erkrankten Kindes nicht wahrnehmen konnte. Dabei werden auch die abgeführten Beiträge zur ...mehr

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Saisonarbeitskraft / 3 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Saisonarbeitnehmer kommt abweichend von der üblichen Regelung die obligatorische Anschlussversicherung nur nach einer ausdrücklichen Beitrittserklärung des Betroffenen zustande. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Beschäftigung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.3 Beitragsnachweise

Von den Zahlstellen sind die einbehaltenen Beiträge nachzuweisen. Die Zahlstellen müssen ihre Beitragsnachweise durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen an die Krankenkassen übermitteln.[1] Der zusammen mit den übrigen Beiträgen von der Zahlstelle abzuführende Zusatzbeitrag der Krankenkasse[2]...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.2 Änderung zum laufenden Versorgungsbezug

Sofern der gemeldete VBmax keine Anwendung mehr findet, wird dies von der Krankenkasse durch eine Änderungsmeldung mit dem Wert VBmax 0,00 EUR angezeigt, in der kein VBmax mehr angegeben wird. Dies gilt z. B. in den Fällen, in denen aufgrund des Wegfalls eines zweiten Versorgungsbezugs der erste Versorgungsbezug in voller Höhe beitragspflichtig wird. Daneben werden Änderungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.3 Rückmeldung zur Vorabbescheinigung

Auf die Zahlstellenmeldung "Vorabbescheinigung" eines laufenden Versorgungsbezugs muss die Krankenkasse mit den Angaben zum Versicherungsverhältnis und zur grundsätzlichen Beitragspflicht des Versorgungsbezugs antworten.mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / Zusammenfassung

Begriff Kann die einzelne Krankenkasse mit den ihr vom Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Zuweisungen ihren Finanzbedarf nicht decken, ist sie gezwungen, von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz) angesetzt. Sofern eine Krankenkasse ei...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 9 Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Krankenkasse alle für die Durchführung des U1-Verfahrens notwendigen Angaben zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme am U1-Verfahren vorliegen. Solange der Arbeitgeber die für die Feststellung der Umlagepflicht erforderlichen Angaben[1] nicht oder nur unvollständig macht, kann die...mehr

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Abmeldung / 8 Bestandsprüfungen

Die übermittelten Abmeldungen werden von der Krankenkasse mit den eigenen Bestandsdaten abgeglichen. Festgestellte Fehler werden mit dem Arbeitgeber geklärt. Wenn die Abmeldung nicht zu erstatten war, fehlerhaft war oder bei einer falschen Krankenkasse eingereicht wurde, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstellen. Seit dem 1.1.2021 ist das Kennzeichen "Mehrfachbeschäftig...mehr

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Zweiter Bildungsweg / 3.3 Meldeverfahren

Das Meldeverfahren für die Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs ist in einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands[1] geregelt. Der Auszubildende des Zweiten Bildungswegs muss der Ausbildungsstätte eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorlegen. In dieser ist anzugeben, ob er als Auszubildender gesetzlich versichert oder versicherungsfrei, von der Versicherungspf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

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Zusatzbeitragssatz in der K... / 6 Sonderkündigungsrecht

Erhebt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder nimmt sie eine Erhöhung des Zusatzbeitrags vor, löst dies für die Mitglieder der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht[1] aus. 6.1 Initialmeldung durch neu gewählte Krankenkasse Die Abwicklung des Sonderkündigungsrechts wird in das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen einbezogen. An die Stelle der bi...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 4 Meldungen des Versorgungsempfängers

Empfänger von Versorgungsbezügen haben der Zahlstelle ihre Krankenkasse anzugeben, einen Krankenkassenwechsel mitzuteilen sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen.[1] Dadurch wird die Zahlstelle in die Lage versetzt, ihre Meldepflicht gegenüber der zuständigen Krankenkasse zu erfüllen. Auch gegenüber der Krankenkasse haben Versorgungsempfänge...mehr

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Vorruhestand / 4.1 Beginn

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, für den erstmals das Vorruhestandsgeld beansprucht werden kann. Hinweis Krankenkassenwahlrecht des Vorruhestandsgeldbeziehers Zuständig ist regelmäßig die Krankenkasse, bei der sie vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs versichert waren. Sie können aber auch – sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden – die Mitgliedscha...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 4.2 Einzugsstelle

Zuständig für den Einzug der Umlage sind die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Hierbei ist als Einzugsstelle die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht, die zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur Bundesagentur für Arbeit und sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl / 8 12-monatige Bindungswirkung

Die 12-monatige Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten. Nur ein tatsächlicher Wechsel der zuständigen Krankenkasse durch eine gegenüber der gewählten Krankenkasse kommunizierten Wahlentscheidung des Arbeitnehmers löst eine neue 12-monatige Bindungsfrist aus. Sie beginnt in diesen Fällen mit dem Beginn der Mitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 9 Folgen bei Nichtzahlung der Beiträge

Durch die Versicherungspflicht für nichtversicherte Personen führen ausstehende Beiträge nicht zu einem Verlust des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. Folgenlos bleibt die Nichtzahlung von Beiträgen für den Versicherten allerdings nicht. Zum einen fallen Säumniszuschläge an. Sie betragen für den ersten als auch für alle weiteren Monate 1 % des rückständigen, auf 50 E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge. Dadurc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 7 Überwachung des Beitrags- und Meldeverfahrens

Die Entrichtung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen und das damit verbundene Zahlstellen-Meldeverfahren ist durch die zuständige Krankenkasse zu überwachen. Sind für eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen (nachfolgend: Zahlstelle) mehrere Krankenkassen zuständig, so haben sie zu vereinbaren, dass eine dieser Krankenkassen die Überwachung fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.5 Ärztliches Zeugnis

Über die Notwendigkeit, das Kind wegen seiner Erkrankung zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen und deswegen der Arbeit fernzubleiben, ist ein ärztliches Zeugnis auszustellen und der Krankenkasse vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. In der Praxis wird der zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten vereinbarte Vordruck genutzt (M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / 2.1.3 Freiwillige Krankenversicherung

Menschen mit Schwerbehinderung i. S. d. SGB XI können der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten 5 Jahren vorher mindestens 3 Jahre gesetzlich krankenversichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen.[1] Achtung Satzungsregelung der Krankenkass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6 Beitragszahlung

Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.[2] Das gilt sowohl für die Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 2.5 Annahmestellen

Zur Annahme der Daten vom oder zur Meldung zum Arbeitgeber, zu ihrer technischen Prüfung und zur Weiterleitung innerhalb eines Sozialversicherungszweiges oder an andere Sozialversicherungsträger werden Annahmestellen durch die Krankenkassen errichtet.[1] Die Meldedaten für versicherungspflichtig Beschäftigte sind an die Datenannahmestelle der zuständigen Krankenkasse zu über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.2 Inhalt der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die eAU-Bescheinigung, die der Arbeitgeber sodann abrufen kann, enthält folgende Inhalte: Name des Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit Datum der ärztlichen Feststellung Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder eines sonstig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 3.1 Elektronische Übermittlung

Die Übermittlung der eAU-Bescheinigung erfolgt seitens der Krankenkassen direkt an den Arbeitgeber. Dafür ist es zunächst notwendig, dass der behandelnde Arzt die erforderlichen Informationen an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. 3.1.1 Pflichten des behandelnden Arztes Nach § 295 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sowie E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 5.2 Alleinerziehende Versicherte

Bei alleinerziehenden Versicherten beträgt die Höchstanspruchsdauer je Kind im Kalenderjahr 20 Arbeitstage bzw. für mehrere Kinder insgesamt 50 Arbeitstage. Eine verlängerte Anspruchsdauer ergibt sich für die Kalenderjahre 2020 bis 2025.[1] Alleinerziehend ist ein Elternteil, dem das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kind zuste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 8 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch neben einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. Allerdings kommt es nicht zur Auszahlung durch die Krankenkasse für die Dauer der Entgeltfortzahlung, da der Anspruch auf Krankengeld ruht.[1] Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist unschädlich für die Auszahlung, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 13 Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber

Versicherte Arbeitnehmer belegen ihren Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld gegenüber der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung. Sie erklären ggf. zusätzlich, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege des Kindes übernehmen kann. Die Freistellung ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung ist für den Arbeitgeber vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.2 Beitragsabführung bei mehreren Zahlstellen

Bei dem Bezug von mehreren Versorgungsbezügen durch unterschiedliche Zahlstellen übernimmt jede Zahlstelle für den von ihr gezahlten Versorgungsbezug die Beitragsabführung. Die Krankenkasse verteilt auf Antrag des Mitglieds oder einer Zahlstelle die Beiträge, wenn ein Mitglied Versorgungsbezüge von mehreren Zahlstellen bezieht und die Versorgungsbezüge die Beitragsbemessungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 4 Personenkreis

Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser grundsätzlich für alle Mitglieder dieser Krankenkasse zu erheben. Keine Personengruppe ist kraft gesetzlicher Regelung ausgenommen. Somit werden für alle Personen Zusatzbeiträge erhoben, die auch Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlen bzw. für die diese Beiträge von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 3.1 Für die Erstattung zuständige Versicherungsträger

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind grundsätzlich von dem Versicherungsträger zu erstatten, der diese Beiträge erhalten hat.mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Meldungen

Beträgt die Unterbrechung der Beschäftigung durch die Entgeltersatzleistung nicht mehr als einen Kalendermonat, ist keine Meldung erforderlich. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung abgeben. Die für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen, insbesondere Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, erforderlichen Angaben werden von der Krankenkasse elektronis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 1 Einführung

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit trifft den Arbeitnehmer stets eine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Hinweis Anzeigepflicht § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG normiert die arbeitnehmerseitige Verpflichtung, die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, sog. Anzeigepflicht. Je nach Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie der Anweisung durch den Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.1 Datenübermittlung an die Zahlstelle des Versorgungsempfängers

Die Krankenkasse hat der Zahlstelle von Versorgungsbezügen und dem Bezieher von Versorgungsbezügen unverzüglich die Beitragspflicht des Versorgungsempfängers und deren Umfang mitzuteilen. Letzteres gilt, soweit die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Zahlbetrag der Rente und den Versorgungsbezügen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / 4.1.3 Zusatzbeitrag

Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 oder § 8 SGB V versicherungspflichtigen Menschen mit Behinderungen tragen und zahlen deren Arbeitgeber (Träger der Werkstätten oder Einrichtungen) den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes.[1] Voraussetzung für die Übernahme des Zusatzbeitrags durch die Einrichtung ist, dass das tatsächliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung ... / 3.2 Tragung der Beiträge

Die Beiträge muss bei Auslandsbeschäftigungen der Arbeitgeber tragen. Bei Entwicklungshelfern muss diese Aufgabe die entsprechende Organisation übernehmen. Sie ist grundsätzlich verpflichtet, die Beiträge allein und in voller Höhe zu zahlen. Anders als es sonst bei Arbeitnehmern geregelt ist, dürfen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Beiträge teilweise oder ganz erstatten. Auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 3 Entschädigungsleistungen nach dem IfSG – Auswirkungen auf die KV und PV

Im Zuge einer Pandemie können Behörden die Quarantäne von Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen anordnen. Dadurch bedingte Freistellungen von der Arbeit ohne Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, für die Entschädigungsleistungen nach dem IfSG bezogen werden, wirken sich auf das Versicherungsverhältnis von freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern wie folgt aus:[1] Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6.3.3 Krankenkassenwechsel und Beendigung der Beschäftigung während der Elternzeit

Bei einem Krankenkassenwechsel ist zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der abgebenden Krankenkasse eine Ende-Meldung und der aufnehmenden Krankenkasse eine Beginn-Meldung abzugeben. Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld / 1.3 Wahltarife

Jede Krankenkasse muss in ihrer Satzung Tarife anbieten, die einen Anspruch auf Krankengeld entstehen lassen.[1] Für diese Tarife haben die Versicherten gesonderte Prämienzahlungen direkt an die Krankenkasse zu entrichten. Ansonsten ist der Beitrag aufgrund des ermäßigten Beitragssatzes abzuführen, weil kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Hinweis Kombinierbare...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1.3 Beitragsentrichtung durch den Versicherten

Die Beiträge aus einer Kapitalleistung sind vom Versicherten unmittelbar an die Krankenkasse zu zahlen. Ein Beitragseinbehalt durch die Zahlstelle ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.[1] Allerdings hat die Zahlstelle die Höhe der Kapitalleistung der Krankenkasse zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 1 Rentenantrag

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen, bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder bei einem Versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.1 Arbeitsentgelt aus nicht geringfügiger Beschäftigung

Soweit bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sind die Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erheben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte auf. In der Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 14 Entgeltersatzleistungen

Arbeitgeber müssen die Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld ihrer Beschäftigten auf elektronischem Weg über den Datenaustausch "Entgeltersatzleistungen" an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermitteln.[1] Für Entgeltersatzleistungen anderer Sozialversicherungsträger bestimmte Daten werden ebenfalls an die Krankenkasse gemeldet. Di...mehr