Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum lohnt es sich, Gesund... / 1.2 Die Säulen eines modernen BGLM

Für die Etablierung eines modernen BGLM benötigt es: passende Strukturen und handlungsfähige Akteure (Säule 1), auf "Gesundheit" ausgerichtete Prozesse (Säule 2), Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention (die auch die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz integrieren) (Säule 3). Werden alle 3 "Säulen" bei der Konzeptionsarbeit berücksichtigt und anschließend umgesetzt, n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte in der Regel aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fitnessstudio / 1.1.1 Physiotherapeut

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind u. a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Physiotherapeut (Krankengymnast) steuerfrei. Sollte der Betreiber des Fitnessstudios Physiotherapeut sein und seinem Fitnessstudio eine Krankengymnastikpraxis angegliedert haben, sind diese Umsätze insoweit grundsätzlich steuerfrei. Das gilt allerdings auch in Fällen, in denen der Betreiber des Fitnessstudios i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 5 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V) vorliegt. Nicht ausreichend hingegen ist eine Familienversicherung (§ 10 SGB V). Bei einer Familienversicherung ist die Frau nicht selbst, sondern lediglich über das Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversicherung (Beitragsfreiheit)

Begriff Freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse werden – ebenso wie krankenversicherungspflichtige Mitglieder – für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld sowie für die Dauer des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei gestellt. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf die vorgenannten Leistungen selbst. Werden neben dem Krankengeld, Muttersch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den in § 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG genan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.2 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017[1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V a. F. (Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG die Voraussetzungen n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.4 Meldung

Der Arbeitnehmer ist bei seiner Krankenkasse unter Angabe des Meldegrundes "30" (Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) im maschinellen Verfahren abzumelden. Die Abmeldung hat mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Beschäftigung, zu erfolgen. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten einen Nachweis über die erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Zuletzt hat Art. 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 [1] mit Wirkung zum 30.5.2017 in § 24i Abs. 3 Satz 1 nach den Wörtern "bei Mehrlings- und Frühgeburten" die Wörter "sowie in den Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / 2 Beitragspflicht zur Rentenversicherung

Beitragspflichtige Einnahme des Seelotsen ist das aus der Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen.[1] Die Beiträge für Seelotsen sind nach dem für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige gesetzliche Krankenkasse zu zahlen.[2] Die Lotsenbrüderschaften gelten insoweit als Arbeitgeber.[3] Sie haben den Arbeitnehmeranteil im We...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Aus § 24i Abs. 1 Satz 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.1.1) und Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder keine Zahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG (hierzu unter 3.1.1.2). 3.1.1.1 Mitgliedschaft in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.2 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5)

Rz. 50 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören etwa Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Frauen, die Leistungen zur Teilhabe erhalten. Rz. 51 Die Höhe des Krankengelds ergibt sich aus § 47 SGB V....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 6 Verwaltungsverfahren und Rechtsweg

Rz. 66 Die Bewilligung von Mutterschaftsgeld ist antragsabhängig (§ 19 Satz 1 SGB IV). Eine Entscheidung der zuständigen Krankenkasse – die Bewilligung oder die Ablehnung von Mutterschaftsgeld – ergeht i. d. R. durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X). Gegen einen die (werdende) Mutter benachteiligenden Verwaltungsakt ist zunächst Widerspruch zu erheben (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG). De...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Schlussabrechnung vorzunehmen. Insbesondere sind noch zustehende Entgelte zu ermitteln und auszuzahlen (nicht ständige Entgelte, Urlaubsabgeltung etc.). Der Beschäftigte ist bei seiner Krankenkasse abzumelden, das Lohnkonto abzuschließen und der Finanzverwaltung die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.3 Anspruchsdauer (Abs. 3)

Rz. 52 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IX ärztlich festges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 1 Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für die Zahlung von Beiträgen, die nicht nach den Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Krankenkassen (Einzugsstellen) einzuziehen sind und freiwilligen Beiträgen bei einem Aufenthalt im Ausland.[1] Die Verordnung gilt nicht für die Zahlung von Beiträgen für Bezieher von Sozialleistungen, für Nachzuversichernde, zur Auffüllung oder Begr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 3.1 Wie Skonti, Rabatte und Boni bei Forderungen berücksichtigt werden

Skonto Die Gewährung von Skonto führt nicht zur Kürzung der Forderung. Bei Inanspruchnahme von Skonto wird dies bei Zahlung erfasst. So buchen Sie richtig Handwerker gewährt Skonto Ein Handwerker verlegt beim Kunden einen Teppichboden und stellt ihm dafür 2.380 EUR in Rechnung (inkl. 19 % Umsatzsteuer = 380 EUR). Er gewährt 3 % Skonto (Abschn. 14.5. Abs. 19 Satz 13 UStAE). Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6 Arbeitsschritte bei den "sonstigen Verbindlichkeiten"

Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" ist ein Sammelposten, der alle Verbindlichkeiten zugeordnet werden, die nicht einem anderen Verbindlichkeitsposten zugeteilt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Darlehen von Dritten (keine Kreditinstitute), erhaltene Anzahlungen, Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Steuern. Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Leichenschau

Rz. 27 Leichen und Totgeburten müssen vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau). Die ärztliche Leichenschau ist in allen landesrechtlichen Bestattungsgesetzen zwingend vorgesehen. Mit der Durchführung der Leichenschau soll nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / d) Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses

Rz. 78 Den Nachlass zu erhalten und zu verwalten und dann bei Beendigung der Pflegschaft an den Erben herauszugeben, ist neben der Inbesitznahme ein weiterer Kernbereich der Tätigkeit des Nachlasspflegers. Dazu zählt es, Kosten zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Bei absehbar längeren Pflegschaften wird es notwendig sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 UE ist es zulässig, die Bemessungsgrundlage von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschreibungen und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begründung vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) ist eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die Bemessungsg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 7 Die (werdende) Mutter muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Unerheblich ist, ob eine Pflichtversicherung (§ 5 SGB V bzw. § 2 KVLG 1989) besteht oder ein freiwilliges Versicherungsverhältnis (§ 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989) vorliegt. Nicht ausreichend ist hingegen eine Familienversicherung (§ 10 SGB V bzw. § 7 KVLG 1989). Bei einer Familienversicherung ist d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 543 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] hat mit Wirkung zum 1.1.2018 den früheren § 19 (Auskunft) gänzlich neu formuliert. § 19 hat im Wesentlichen den Regelungsgehalt des § 13 MuSchG a. F. übernommen. Die in § 13 Abs. 2 Satz 1 MuSchG a. F. enthaltene Voraussetzungen, dass die Frau bei Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis st...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.3 Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (§ 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V)

Rz. 16 Art. 1 Abs. 0b des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) v. 4.4.2017 [1] hat § 24i Abs. 1 Satz 2 zum 1.8.2017 neu gefasst. Infolge der Neufassung ist § 24i Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. ("Mutterschaftsgeld erhalten auch Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes die Vora...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Mutterschaftsgeld für Nichtversicherte (Abs. 2)

Rz. 65 Frauen, die nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben unter den in § 19 Abs. 2 genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Im Gegensatz zu § 19 Abs. 1 hat § 19 Abs. 2 demnach eine konstitutive und nicht lediglich eine deklaratorische Bedeutung.[1] 3.2.1 Anspruchsvoraussetzungen Rz. 66 Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Mutterschaftsgeld für Versicherte (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Frau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält gem. § 19 Abs. 1 für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder nach den Vorschriften des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). 3.1.1 Normq...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 6 Aus § 19 Abs. 1 ergeben sich bezüglich eines Anspruchs auf Mutterschaftsgeld folgende Anspruchsvoraussetzungen: Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (hierzu unter 3.1.2.1) und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach dem SGB V oder dem KVLG 1989 (hierzu unter 3.1.2.2). 3.1.2.1 Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Rz. 7 Die (werdende) Mutter mus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen nach § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989

Rz. 11 Die in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Frauen erhalten gem. § 19 Abs. 1 Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des SGB V oder des KVLG 1989. Die insofern diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen sind § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . Rz. 12 Weitere Anspruchsvoraussetzung nach § 24i SGB V ist das Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.1 Normqualität

Rz. 5 § 19 Abs. 1 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage. Er verweist hinsichtlich des Mutterschaftsgelds für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, auf die Bestimmungen des SGB V bzw. des KVLG 1989 und hat demnach lediglich eine deklaratorische Funktion.[1] Anspruchsgrundlage ist allein § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . § 19 Abs. 1 ist jedoch deshalb ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.3 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 54 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ebenso erhalten gem. § 14 Abs. 2 KVLG 1989 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (Nr. 1) versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.3 Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 33 Das Sozialgesetzbuch V enthält in vielen Vorschriften Regelungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Schwangere und Mütter. Die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Verfassung (Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes) rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Verwaltungsträger ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 533 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) vergleichbar sind. Auch gezahlte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 56 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989) für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 21–32] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Lebt die unterstüt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beratungspflicht der Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 4)

Rz. 28 § 29 Abs. 4 regelt erstmals ausdrücklich die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Beratung der Arbeitgeber bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beratungspflicht umfasst auch die in einem Betrieb beschäftigten Personen. Dazu zählen auf der Seite des Arbeitgebers die betrieblichen Vorgesetzten, die Betriebsräte, aber auch die Schwange...mehr