Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.6 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 33 Hat sich der Rehabilitand nach Einbindung des Rehabilitationsträgers (vgl. Rz. 37) als Ersatzkraft nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem karitativen Verband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution als Haushaltshilfe beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten auch dann zu erstatten, wenn sie im Einzelfall di...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.8 Unterbringung der Kinder außerhalb des eigenen Haushalts (Abs. 2 2. Alternative)

Rz. 42 Bei der Leistung Haushaltshilfe handelt es sich in erster Linie um eine Leistung zur Weiterführung des Haushalts. Diese Weiterführung des Haushalts umfasst bei Bedarf auch die Beaufsichtigung und Betreuung der in dem Haushalt lebenden Kinder im Haushalt des Rehabilitanden. Auf Wunsch des Rehabilitanden kann die Unterbringung der Kinder für die Dauer dessen Abwesenheit...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten. Als landwirtschaftlic...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Leitsatz Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und p, Art. 134 Buchst. b EGRL 11...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 2.2 Datenübermittlung durch Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 6 Die Krankenkassen übermitteln den Prüfungsstellen für die Prüfung nach § 106b Abs. 1 Satz 1 im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern Daten über die verordneten Leistungen der in die Prüfung einbezogenen Vertragsärzte (Satz 1). Dabei ist jeweils die Arztnummer, die Kassennummer sowie die Krankenversichertennummer anzugeben. Dat...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 311 wurde durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) i. V. m. dem Gesetz v. 23.9.1990 mit Wirkung zum 1.1.1991 eingeführt. In ihrer jetzigen Fassung existiert die Norm im Wesentlichen unverändert seit dem 1.1.2004 (Art. 1 Nr. 182a GKV-Modernisierungsgesetz [GMG] v. 14.11.2003, BG...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2.2 Datenübermittlung durch Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 12 Durch Abs. 2 wurden die bereits in den Bundesmantelverträgen geregelten Datenübermittlungen für den Fall von vereinbarten Prüfungen auf eine datenschutzrechtliche gesetzliche Grundlage gestellt (BT-Drs. 16/4247 S. 57 zu § 296). Die Übermittlungspflicht der Krankenkassen erstreckt sich nach Satz 1 quartalsbezogen auf die von allen Vertragsärzten verordneten Leistungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält als weitere Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands Aussagen zu Vorschriften des Vierten Kapitels (Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern). Die Vorschrift enthält in ihrem Abs. 2 für das Beitrittsgebiet zunächst eine Sonderregelung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (§ 95) im ...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.3 Verträge mit ermächtigten Einrichtungen (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 enthält eine Sonderregelung für ermächtigte Einrichtungen. Zwar gelten die Gesamtverträge nach § 83 grundsätzlich auch für ermächtigte Einrichtungen. Allerdings enthält die Norm hierfür insoweit eine Einschränkung, als die Verbände der Krankenkassen mit den ermächtigten Einrichtungen oder ihren Verbänden unmittelbar besondere Verträge abschließen können. Hierfür...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zugelassene Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1) Rz. 3 Für ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen enthält die Vorschrift eine Bestandsschutz...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.3 Nachweispflicht (Satz 3)

Rz. 6 Der Fortbestand der Voraussetzungen der Familienversicherung ist auf Verlangen der Krankenkasse nachzuweisen. Die Vorschrift sieht vor dem Hintergrund der diffizilen und sich häufig ändernden Voraussetzungen der Familienversicherung kontinuierliche Prüfungen durch die Krankenkassen vor (Roß, a. a. O., Rz. 3). Rz. 6a Die Krankenkasse kann sich der Beweismittel bedienen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2.1 Mitteilungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (§§ 72 ff.), Einrichtungen (z. B. nach § 119b) sowie zugelassene Krankenhäuser (§ 108) haben eine Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht wird ausgelöst, sobald dem Leistungserbringer Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Krankheit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 294a bezweckt eine Kostenentlastung der gesetzlichen Krankenkassen. In den Fällen, in denen ein Versicherter Leistungen zulasten einer Krankenkasse erhält, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig ist (z. B. eine Berufsgenossenschaft aufgrund einer Berufskrankheit), die Behandlungsbedürftigkeit durch einen Dritten oder den Versicherten (§ 52) zu verantworten ist,...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 311 wurde durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) i. V. m. dem Gesetz v. 23.9.1990 mit Wirkung zum 1.1.1991 eingeführt. In ihrer jetzigen Fassung existiert die Norm im Wesentlichen unverändert seit dem 1.1.2004 (Art. 1 Nr. 182a GKV-Modernisierungsgesetz [GMG] v. 14.11.2003, BGBl. I S. 2190). Zul...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.2 Geltung der Vorschriften über Medizinische Versorgungszentren (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 6 Die Norm ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften, die sich auf medizinische Versorgungszentren beziehen, für die in Satz 1 genannten Einrichtungen an. Dies bedeutet etwa, dass es ab dem 1.1.2004 nicht mehr zulässig ist, Leistungen für Einrichtungen i. S. v. Abs. 2 Satz 1 aus einem besonderen Honorartopf zu vergüten. Auf der anderen Seite müssen trotz der Glei...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.4 Vorbereitungszeit (Abs. 7, 8)

Rz. 8 Nach Buchst. b müssen Zahnärzte, die vor dem 1.1.1991 bereits 2 Jahre im Beitrittsgebiet zahnärztlich tätig gewesen sind, nicht die nach § 95 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 für die Eintragung in das Zahnarztregister erforderliche 2-jährige Vorbereitungszeit ableisten. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Zulassung im Beitrittsgebiet angestrebt wird, eine Zulassung im alten Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 402 Beziehu... / 2.1 Zugelassene Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 3 Für ärztlich geleitete kommunale, staatliche und freigemeinnützige Gesundheitseinrichtungen einschließlich der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens (Polikliniken, Ambulatorien, Arztpraxen) sowie diabetologische, nephrologische, onkologische und rheumatologische Fachambulanzen enthält die Vorschrift eine Bestandsschutzregelung dahingehend, dass diese Einrichtunge...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Krankenkasse ist verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis zu führen (Satz 1). Es hat alle Angaben zu enthalten, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung, zur Bemessung und Einziehung der Beiträge, soweit nach der Art der Versicherung notwendig sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs einschließlich der Versicherung nach § 10 (Familienvers...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.1 Vertragstransparenzstelle (Abs. 1).

Rz. 3 Zur Sicherung der Datengrundlagen für den RSA (§ 273) wird das BAS beauftragt, eine Vertragstransparenzstelle einzurichten, die ein Verzeichnis für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b) und Verträge über eine besondere Versorgung (§ 140a) führt, regelmäßig aktualisiert und bekannt macht (Satz 1). Aufgrund der mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pfleg...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.4 Datenübermittlung Stufe 1 (Abs. 4)

Rz. 10 Die Krankenkassen übermitteln spätestens bis zum 31.8.2020 die für die erstmalige Veröffentlichung des Verzeichnisses erforderlichen Mindestangaben nach Abs. 2 Satz 1 (Satz 1). Die Daten werden von der Datentransparenzstelle angefordert. Zu jedem Vertrag sind mindestens die Vertragsform, die vertragschließende Krankenkasse und die von der Vertragstransparenzstelle zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 2.2 Selbstverschulden (Abs. 2)

Rz. 7 Liegen Anhaltspunkte für ein Selbstverschulden i. S. d. § 52 Abs. 2 vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen (Satz 1). Die Mitteilungspflicht besteht, wenn sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht in...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das BAS richtet in einem zweistufigen Verfahren eine Vertragstransparenzstelle ein (www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/vertragstranzparenzstelle/ueberblick; abgerufen: 25.6.2022). Die Stelle hat die Aufgaben, die Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (RSA) zu sichern (§ 273) und die Öffentlichkeit (Aufsichtsbehörden, Landesbehörden und Versicherte) zu...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.7 Kosten (Abs. 7)

Rz. 13 Die dem BAS bei der Verwaltung der Vertragstransparenzstelle entstehenden Kosten werden aus den Einnahmen des Gesundheitsfonds gedeckt. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist nicht an der Finanzierung beteiligt, da sie nicht am RSA teilnimmt (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 293a Rz. 22 mit weiterführenden Hinweisen).mehr

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Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 3 Literatur

Rz. 8 Kirchhoff, Datenübermittlung durch Krankenkasse an Staatsanwaltschaft bei Betrugsverdacht?, jurisPR-SozR 22/2021 Anm. 5.mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält ergänzende Regelungen zur Datenübermittlung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Abs. 1 erlaubt den Landesverbänden der Krankenkassen den Abschluss von Vereinbarungen mit den Leistungserbringern und deren Verbänden im Hinblick auf die zu übermittelnden Belege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2). Durch Abs. 2 werden die Krankenkassen ermächtigt...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Angaben, die freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger den Krankenkassen für Abrechnungszwecke zu übermitteln haben. Gemäß § 134a Abs. 1 Satz 1 schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden d...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.2 Aufzeichnungspflicht

Rz. 6 Die Vorschrift beinhaltet die Verpflichtung aller zugelassenen Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungsdaten aufzuzeichnen. Diese Dokumentationspflicht, die insbesondere auch versichertenbezogene Daten enthält oder zumindest im Rückschluss einen Bezug zu Versicherten zulässt, stellt im Sinne des Datenschutzes die Erhebung von Daten dar. Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2.1 Abrechnung von Leistungen besonderer Versorgungsformen (Abs. 1)

Rz. 6 Leistungserbringer mit Verträgen über hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) und integrierte Versorgung (§ 140a) sind befugt, die für die Abrechnung von Leistungen erforderlichen Angaben an einen Vertragspartner (z. B. privatrechtlich organisierte Gemeinschaft von Leistungserbringern) oder an e...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.2 Auskunftspflicht (Satz 2)

Rz. 4 § 10 macht die Familienversicherung von zahlreichen Voraussetzungen abhängig. Zur Klärung dieser Voraussetzungen können Krankenversicherungsträger die erforderlichen Daten vom Angehörigen oder – mit dessen Zustimmung – vom Mitglied erheben. Die Zustimmung kann vorher als Einwilligung (§ 183 BGB) erteilt oder nachträglich als Genehmigung (§ 184 BGB) erklärt werden. Eine...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.2 Gestuftes Verfahren (Abs. 2)

Rz. 6 Das Verzeichnis ist erstmalig bis zum 30.9.2020 zu veröffentlichen (Satz 1). Es umfasst dann mindestens die Angaben nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 2 und 9. Die erstmalige Veröffentlichung des Verzeichnisses (Stufe 1) dient zunächst der Kennzeichnung von Selektivverträgen mit Vertragsnummern. Stufe 1 des Aufbaus und der Veröffentlichung des Verzeichnisses umfasst zu jedem Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.2 Beauftragung von Arbeitsgemeinschaften (Abs. 2)

Rz. 4 Die Vorschrift schafft die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit von Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der dort genannten Zwecke (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 303 Rz. 11). Es ist den Krankenkassen erlaubt, zur Vorbereitung und Kontrolle der Umsetzung der Vereinbarungen nach § 84 (Arznei- und Heilmittelvereinbarung sowie Richtgr...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 2.5 Datenübermittlung Stufe 2 (Abs. 5)

Rz. 11 Bis zum 30.6.2021 sind von den Krankenkassen die restlichen Daten für ein vollständiges Verzeichnis zu übermitteln (Satz 1). Dazu werden die Krankenkassen von der Datentransparenzstelle aufgefordert. Danach eingetretene Änderungen und abgeschlossene Neuverträge sind ohne Anforderung zu übermitteln (Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die ursprüngliche Überschrift lautete "Durchschnittsprüfungen, Prüfungen von Richtgrößen". Neugefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 294 Pflicht... / 2.3 Übermittlungspflicht

Rz. 11 Übermitteln ist die Weitergabe von Sozialdaten an einen Dritten, die Einsichtnahme (vor Ort) oder der Abruf (z. B. elektronischer Zugriff) eines Dritten (§ 67d Abs. 1 Satz 1 SGB X). Die Mitteilungspflicht ergibt sich aus §§ 295 ff. Rz. 12 Datenschutzrechtlich bedeutsamer als die Aufzeichnung von Angaben ist die Verpflichtung der Leistungserbringer, diese Unterlagen reg...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 21 Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 30. November 2015 – zuletzt geändert am 5.2.2019 – vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwir...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden auf der Grundlage der Daten durchgeführt, die den Prüfungsstellen (§ 106c) nach § 296 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 297 Abs. 2 übermittelt werden (§ 106 Abs. 2 Satz 2). Die Prüfungsstelle entscheidet, ob der Vertragsarzt, der ermächtigte Arzt oder die ermächtigte Einrichtung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12) verstoßen hat und welch...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.1 Vereinbarungen auf Landesebene (Abs. 1)

Rz. 3 Es steht den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen (§ 207, 212 Abs. 5) im Interesse der Verwaltungsvereinfachung frei, mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Vereinbarungen über den Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2) zu schließen. Die Norm schafft die Voraussetzungen für vereinfachte Abrec...mehr

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Sommer, SGB V § 292 Angaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient mit den anderen Regelungen im Zehnten Kapitel dazu, die Transparenz des Leistungsgeschehens zu verbessern, die Unterrichtung der Versicherten über die Leistungen zu ermöglichen, die Voraussetzungen für eine qualifizierte Prüfung von Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der abgerechneten Leistungen sowie zur Bekämpfung von Missbrauch...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 3 Literatur

Rz. 8 Beck/Hausch, Das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung im Spannungsverhältnis zum Akteneinsichtsanspruch der Krankenkassen nach § 294a SGB V, VersR 2008 S. 1321. Brocks/Brocks, Mitwirkungspflichten im Regressprozess der gesetzlichen Krankenversicherungsträger, GesR 2021 S. 422. Heberlein, Kein Einsichtsrecht für Krankenkassen!, GesR 2012 S. 9. Werner, D...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.1 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht der Apotheken und anderer Anbieter (Abs. 1)

Rz. 8 Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln (z. B. Direktlieferanten; BT-Drs. 14/1245 S. 105 zu § 300) übertragen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln das bundeseinheitliche Kennzeichen für Fertigarzneimittel (Abs. 3 Nr. 1) maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Versorgung verbindliche Verordnungsblatt oder in den elektronischen Verordnungsdatensatz (...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 297 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift trug zunächst die Überschrift "Stichprobenprüfung". Die RVO enthielt keine Vorgängervorschrift. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgese...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.3.3 Verantwortungsbereiche (Nr. 3)

Rz. 10 Die Vorschrift stellt sowohl auf die interne als auch auf die externe Zuständigkeit der Krankenkassen nach § 284 und der Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 285 ab.mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 3 Literatur

Rz. 8 Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwirkung von Richtgrößenvereinbarungen, jurisPR-SozR 11/2006 Anm. 4. Plate/Bilzer, Beratungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vertragsärzten anhand von Sozialdaten, KrV 2019 S. 133. Zilkens, Datenschutz im öffentlichen Gesundheitsdienst, RDV 2008 S. 103.mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 3 Literatur

Rz. 9 Grobe/Tempel, Nutzung von GKV-Routinedaten für ein zielgruppenspezifisches Risikomanagement, Prävention durch Krankenkassen, 2002 S. 58.mehr

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Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden und bestand zunächst nur aus einem Absatz. Weitere Änderungen und Ergänzungen sind mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1...mehr

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Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Norm sichert neben § 296 die für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen erforderliche Datenübermittlung von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu den Prüfungsstellen datenschutzrechtlich ab und dient der Bereitstellung versichertenbezogener Daten.mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm flankiert die Verpflichtung der Krankenkassen, ein Versichertenverzeichnis zu führen (vgl. Komm. zu § 288). Die Regelung soll sicherstellen, dass Familienversicherte nicht erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versichertenverzeichnis aufgenommen werden. Die Erfassung der Familienversicherten im Versichertenverzeichnis ist von besonderer B...mehr