Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.7 Stille Beteiligung/partiarisches Darlehen

Rz. 819 Auch Gewinne aus der Veräußerung oder der Auflösung einer stillen Beteiligung oder eines partiarischen Darlehens werden nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG besteuert. Bei der Auflösung der stillen Beteiligung ist zu beachten, dass die laufenden Gewinne und Verluste während des Bestehens einer stillen Beteiligung bereits versteuert wurden. Dies ist be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 749 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.3 Finanzierungskosten

Rz. 905 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 45–50] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.8 Bausparguthabenzinsen

Rz. 798 [Zinsen aus Bausparguthaben → Anlage KAP Zeile 7] Zinsen für ein Bausparguthaben, das i. Z. m. einem vor- oder zwischenfinanzierten Bausparvertrag steht, sind nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern als Einnahmen aus V+V anzusetzen, wenn der Kredit mit einem vermieteten Objekt in Verbindung steht. Die Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 9 Werbungskosten

Rz. 973 [Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33] Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkos...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 1 Allgemeines

Rz. 745 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 2.2.1 Damnum

Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren.[1] Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für die steuerliche Gewinnermittlung ein Aktivierungsgebot folg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 813 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Der BFH legt den Begriff ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 7 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Rz. 336 Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 1.1 Aktivierungswahlrechte

Es bestehen seit der umfassenden Änderungen des HGB durch das BilMoG noch die folgenden handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechte für das Damnum oder Disagio,[1] vgl. Damnum/Disagio, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.[2] Aktivierungswahlrechte aufgrund der Übergangsvorschriften nach Art. 67 EGHGB (aufgrund des Zeitablaufs von untergeordene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Zinsaufwendungen werden unbegrenzt anerkannt, soweit sie mit einer betrieblichen Investition zusammenhängen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Darlehen aufgenommen wurde, um Anlagevermögen anzuschaffen. Begrenzt abzugsfähig sind Zinsen, die durch Überziehung des Girokontos entstehen und nicht mit einer Investition zusammenhängen. In der Anlage EÜR sind zunächst ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Auffassung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung beachten

§ 4 Abs. 4a i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG ist verfassungsgemäß.[1] Auch die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar.[2] Bei der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft[3] führt der Übergang des Betriebsvermögens nicht zu einer Einlage i. S. d. § 4 Abs. 4 a EStG. Bei der Personengese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 870 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 925 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 72–74] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einpersonen-GmbH / 3 Gesellschafterbeschlüsse und Verträge

Einen Gesellschafterbeschluss in der Einpersonen-GmbH bezeichnet man auch als Gesellschafter-Entschluss. Der Einmann-Gesellschafter muss Gesellschafterbeschlüsse unverzüglich nach Beschlussfassung protokollieren und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Zwar führt eine Verletzung dieser Vorschrift nicht zur Nichtigkeit des betreffenden Beschlusses. Jedoch kann die Existenz ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude-Kredit 261

Dieses Programm unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. 1.2.1 Das wird gefördert Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehend...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.5 Diese Kredite gewährt das Programm

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553

Das Programm möchte Vermieter zur Modernisierung von Wohnraum motivieren – allerdings kommt es zu einer Belegungs- und Mietpreisbindung. 2.11.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Mietpreisbindung Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietob...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505

Mit diesem Programm werden die Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. 2.11.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1 Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie

Dieses Programm soll nicht nur den Wohnungsbau fördern, sondern auch energetische Sanierungsvorhaben. Dies gilt besonders für energieeffiziente oder nachhaltige Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus 55 und 40. Das Programm gewährt flankierend zu den Darlehen (oder bislang gewährten Zuschüssen) aus der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" der KfW zusätzlich eine Förd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1 Eigentumsförderung – Darlehen

Dieses Programm dient der Unterstützung des Neubaus oder Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum oder der energetischen Modernisierung einer Bestandsimmobilie. Die Förderung erfolgt über zinslose Darlehen und Zuschüsse. 2.9.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3 Modernisierung von Mietwohnraum – Darlehen

Dieses Programm unterstützt die Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von Mietwohnungen im Bestand. Die Förderung erfolgt über Darlehen. 2.9.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3 PV-Anlagen-Darlehen

Das Programm dient der Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Die Wohngebäude müssen im Eigentum von privaten Bauherren oder Eigentümern stehen. 2.7.3.1 Antragsberechtigung Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.6 Kreditkonditionen

Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Für langfristige Darlehen stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung: bis zu 10 Jahre bei 1 bis höchstens 2 Tilgungsfreijahren mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei 1 bis höchstens 3 Tilgungsfreijahren, bis zu 30 Jahre bei 1 bis höchstens 5 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz wird für die ersten 10...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.10 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der Investitionskosten. Die Darlehen betragen: bis zu 140.000 EUR je Wohnung bis zu 175.000 EUR je Wohnung, wenn der Effizienzhaus-Standard 85 (BEG) erreicht wird. Der Mindestdarlehensbetrag ist mit 5.000 EUR je Wohnung festgelegt. Es erfolgt eine Zinsfestschreibung (bei Einhaltung des Effizienzhausstandards mind. 85 (BEG)) auf 20 Jahre bei ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.2.2 Das wird gefördert

Die BAB-Förderbank hat kein eigenes Förderprogramm, sondern unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Finanzierung von energetischen Sanierungen, barrierearmen oder barrierefreien Modernisierungen, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie der Sanierung der privaten Entwässerungseinrichtungen und des Trinkwassernetzes. Hierzu werden Darlehen aus folgenden Programmen durc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.7 Zinsen

Der Zinssatz für dieses Programm orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird am Tag der Zusage festgesetzt. Grundsätzlich gilt am Tag der Zusage der für die KfW gültige Produktzinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs bei der KfW günstiger, wird dieser Produktzinssatz angewandt. Die aktuellen Zinskonditionen (Soll- und Effektivzinssätze gemäß ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Konditionen Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1). Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit. Eigenkapital Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.2.3 Darlehenskonditionen

Es sind Darlehen von max. 750.000 EUR je Wohnungseigentümergemeinschaft möglich. Je Wohneinheit werden max. 50.000 EUR gewährt. Die Darlehenskonditionen findet man auf der Webseite der BAB (www.bab-bremen.de) sowie dem Programm BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261). Die Eigenkapitalquote beträgt 10 % der förderfähigen Kosten.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Die Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten: Programme für Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums – Kredit 505 Modernisierung vermieteten Wohnraums – Kredit 553 2.11.1 Modernisierung selbst genu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4 Brandenburg

Das Land hat über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) derzeit ein interessantes Programm aufgelegt: Programm für Brandenburg Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau[1] 2.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. 2.4.2 Das wird gefördert Das Program...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.3 Darlehenskonditionen

Gewährt wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit. Werden energetische Einzelmaßnahmen umgesetzt, erfolgt die Förderung mit einer Zinssubvention von bis zu 0,2 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Bei einem Einsatz von erneuerbaren Energien, erfolgt eine Zinssubvention von bis zu 0,3 % p. a. mit einer Zinsbindung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.9 Antragstellung

Kredite aus diesem Programm müssen über Banken und Sparkassen oder Versicherungen beantragt werden. Der Antragsteller kann selbst auswählen, welchen Finanzierungspartner er wählt. Voraussetzungen Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW-Förderbank gestellt werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW-Förder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.5 Rahmenbedingungen und Laufzeiten

Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Der gewährte Kreditbetrag kann in einer Summe oder auch in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Zusage. Diese Abruffrist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden. Allerdings wird für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, beginne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.1 Das wird gefördert

Das KfW-Förderprogramm fördert 4 Förderbereiche: Förderbereich 1 Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG in der jeweils aktuellen Fassung) erfüllen. Hierzu gehören auch die zur Erfüllung der Maßnahmen erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Insta...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.4 Höhe des Kreditbetrags

Maximal werden Kredite von bis zu 150 Millionen EUR pro Vorhaben gewährt. Die förderfähigen Kosten bis zu 100 %. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug berechtigt ist.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.8 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5 IFB-WEGfinanz

Die IFB bietet Wohnungseigentümergemeinschaften ein vereinfachtes Verfahren zur Nutzung von zinsvergünstigten IFB-Krediten zur Finanzierung von Modernisierungsarbeiten. 2.6.5.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an. 2.12.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen. 2.12.1.2 Das wird gefördert Gefördert werden alle Mode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/553/Antrag.pdf). Mit der Maßnahme darf vor der Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen werden nicht als Beginn des Vorhabens angesehen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.11 Rechtsanspruch

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die KfW-Förderbank verteilt die Mittel nach den gewährten Haushaltsmitteln.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.7 Antragstellung

Die Kredite für dieses Programm sind über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) zu beantragen. Hier kann der Antragsteller frei wählen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.3 Darlehenskonditionen

Bei den Förderungen wird zwischen der "Finanzierung von Modernisierungen von Wohnungen und Wohngebäuden" und der "Modernisierung zum Effizienzhaus" unterschieden. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 1 Förderungen des Bundes über die KfW-Bank

Aus der Vielzahl der Förderprogramme des Bundes und der KfW-Bank sind 3 Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnobjekten von großer Bedeutung: Programme des Bundes BEG Effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (Zuschuss und Darlehensprogramm) – BEG EM BEG Wohngebäude-Kredit (Darlehensprogramm) – BEG WG 261 Erneuerbare Energien nutzen (Darlehensprogramm) – Erneuerbare E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Mietpreisbindung Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen sind der Tabelle in Kap. 2....mehr