Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Erfassung von Treuhandverhältnissen bei Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten

Rn. 41 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die RechKredV den Ausweis bei von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten (als Treuhänder) durchgeführten Treuhandgeschäften regelt. Im Fall der Ermächtigungstreuhand sind VG und korrespondierende Schulden unter den Positionen "Treuhandvermögen" bzw. "Treuhandverbindlichkeiten" zu aktivi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Finanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch ein Darlehen der Trägerkörperschaft

Tz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die in Tz 72 dargestellte Rspr, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Träger-Kö und ihrem BgA über wes Betriebsgrundlagen des BgA strechtlich unbeachtlich sind, ist sinngem auch auf interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Träger-Kö bestrittenen AK oder HK wes Betriebsgrundlagen des BgA vere...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vorschüsse und Darlehen

Schrifttum: Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständi...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Bormann, Der Diebstahl von Geld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit?, DStZ 1982, 97; Glanegger, Vermögensveränderungen und Veranlassungsprinzip bei den Überschußeinkünften, DStZ 1984, 583; E. Schmidt, Vermögensverluste bei ArbN als WK, DB 1985, 1918; von Bornhaupt, Be...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.1 Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (§ 19 Absatz 1 BsGaV)

197 Die Terminologie für Bankbetriebsstätten weicht von der allgemeinen Terminologie in § 2 Absatz 4 BsGaV ab ("maßgebliche Personalfunktionen" – OECD: "Significant People Functions"). Die Personalfunktionen, die für die Zuordnung von Vermögenswerten, die durch den Abschluss von Bankgeschäften entstehen, entscheidend sind, werden im Zusammenhang mit Bankbetriebsstätten als ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.4 Änderung einer einmal erfolgten, zutreffenden Zuordnung (§ 19 Absatz 4 BsGaV)

221 Die Änderung einer ursprünglich sachgerechten Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts nach § 19 Absatz 4 BsGaV ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kommt es in den Ausnahmefällen des § 19 Absatz 4 BsGaV zu einer Zuordnungsänderung eines finanziellen Vermögenswerts, ist diese nach § 16 Absatz 2 BsGaV entsprechend dem Fremdvergleichsgrundsatz zu vergüten. 222 § 19 Absat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krebs, Zur Abzugsfähigkeit von Schadensaufwendungen nach dem EStG; Versicherungsrecht 1963, 20; Seithel, Behandlung von Schadensfällen bei den Überschußeinkünften, DStR 1970, 585; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Schadensersatz" (November 2021). Rn. 375 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schadensersatz ist grundsätzlich ein nicht der ESt unterliegender Vorgang, s Rn 164. Das gilt g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verlust des BA-Abzugs bei Darlehenssicherung (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 4 EStG) bzw Darlehensgewährung durch die Kasse

Rn. 101 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 4 EStG ist der BA-Abzug ausgeschlossen, Zitat "wenn die Ansprüche aus der Versicherung der Sicherung eines Darlehens dienen." Steuerschädlich ist somit die Verpfändung oder Abtretung der Deckungsmittel zur Absicherung eines Kredites, der dem Trägerunternehmen (oder einem Dritten) von einem Kreditgeber gewäh...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.2 Finanzierungsfunktion als Dienstleistung (§ 17 Absatz 2 BsGaV)

180 Die Ausübung einer Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens ist im Regelfall als Dienstleistung (anzunehmende schuldrechtliche Beziehung) der Finanzierungsbetriebsstätte für das übrige Unternehmen anzusehen und nicht als Zurverfügungstellung eigener finanzieller Mittel der Finanzierungsbetriebsstätte, die zur Annahme einer fiktiven Darlehensvereinbarung zwisch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 245

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine fehlende Unterschrift deutet im Zweifel darauf hin, dass der JA noch nicht endgültig erstellt worden ist (vgl. Schlegelberger (1973), § 41 HGB, Rn. 4). Ob der JA trotz fehlender Unterschrift als ordnungsgemäß angesehen werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Fehlt lediglich die Unterschrift und ist der JA im Übrigen den gesetzlich...mehr

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zfs 09/2023, Keine Obliegen... / Leitsatz

1. Sehen die Bedingungen des VRs die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der VN zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen. 2. Eine Auskunftsobliegenheit in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den VN verpflichtet, "jede Auskunft, auch in Schriftform zu erteilen", umfasst ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Interpretation der Treuhandschaft

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der weitere wirtschaftliche Treuhandbegriff geht nicht von der dinglichen Eigentümerposition des Treuhänders, sondern vom wirtschaftlichen Zweck des Treuhandverhältnisses sowie von dem Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber aus (vgl. Mathews (1978), S. 13f.). Dieser Zweck ist ganz allg. die Wahrnehmung fremder Interessen durch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264b ist lediglich auf PersG i. S. d. § 264a anzuwenden, also auf die dort geregelte OHG sowie KG, bei denen nicht unmittelbar oder mittelbar eine natürliche Person für die Verbindlichkeiten der bilanzierenden Gesellschaft unbeschränkt haftet. Mit dem sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Berücksichtigung als Bilanzvermerk oder im Anhang des Treuhänders

Rn. 37 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird dem Treuhänder das Treugut zur Sicherung übereignet, so ist keine Berichtspflicht vorgeschrieben, weil der Treuhänder v.a. seine eigenen Interessen wahrt. Der RL-Pflicht wird bereits durch die Aktivierung des Kredits als Forderung Genüge getan. Es ist auch nicht üblich, bei den Forderungen auf deren Sicherung hinzuweisen (vgl. ADS (1998)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Rn. 281i Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 17 Abs 2a S 4 EStG liegt eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, wenn ein fremder Dritter das Darlehen oder Sicherungsmittel bei sonst gleichen Umständen zurückgefordert oder nicht gewährt hätte. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten (insbesondere einem Kr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Darlehensverluste (§ 17 Abs 2a S 3 Nr 2 EStG)

Rn. 281e Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 17 Abs 2a S 3 Nr 2 EStG gehören Darlehensverluste zu den nachträglichen AK, soweit die "Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise gesellschaftsrechtlich veranlasst war." Hiermit wird in Form eines Nichtanwendungsgesetzes die BFH-Rspr vom 11.07.2017 (s Rn 235) verdrängt, da nun die zur Rechtslage vor M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Rechtsfolge eines Unter- oder Überschreitens der angemessenen Eigenkapitalquote

Tz. 213 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit das zur Verfügung gestellte EK die EK-Quote von 30 % nicht erreicht, ist das von der Träger-Kö dem BgA gewährte Darlehen als EK zu behandeln. Die auf das als EK behandelte Darlehen gezahlten Zinsen sind als vGA anzusehen (s Urt des BFH v 01.09.1982, BStBl II 1983, 147). Die Angemessenheit des EK ist für jeden VZ am Anfang des Wj neu ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 - 4/05, BStBl. I 2005, 818 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516)

Nach dem Urteil des BFH v. 28.4.2004 (BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516) setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlich eine schuldrecht...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Offene und verdeckte Einlagen

Rn. 281d Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch § 17 Abs 2a S 3 Nr 1 EStG wird gesetzlich klargestellt, dass zu den nachträglichen AK auch offene und verdeckte Einlagen in das Kapital der Gesellschaft führen (s Rn 235b). Dies entspricht bereits der Rechtslage vor Einführung des § 17 Abs 2a EStG (BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208), sodass insoweit keine materielle ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung von Regelungen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Angemessene Ausstattung mit Eigenkapital

Tz. 210 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In Bezug auf einen BgA gibt es – wegen der unbeschr Haftung der jur Pers d öff Rechts – keine dem Nenn-Kap einer Kap-Ges entspr EK-Größe, die die Funktion einer Haftungssubstanz hat, gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegt und von der Vermögenssphäre der Träger-Kö rechtlich getrennt ist. Zwar ist in den landesspezifischen Eigenbetr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.20.1 Funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (§ 20 Absatz 1 BsGaV)

233 Ausgangspunkt für die Zuordnung von Dotationskapital zu inländischen Bankbetriebsstätten ist das Eigenkapital des ausländischen Kreditinstituts, denn auch für inländische Bankbetriebsstätten ist grundsätzlich die funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode anzuwenden, die wegen bestimmter Besonderheiten aus dem Bankenaufsichtsrecht in § 20 Absatz 1 Satz 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.1 Gebot der gleichmäßigen Behandlung der Mitglieder

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei der Gewährung von gen Rückvergütungen sind die Mitglieder gleichmäßig zu behandeln. Gem § 22 Abs 2 S 1 KStG sind die Rückvergütungen nur abzb, wenn sie unter Bemessung nach der Höhe des Umsatzes zwischen den Mitgliedern und der Gen bezahlt sind. R 22 Abs 5 S 1 KStR 2022 präzisiert dies dahingehend, dass die Rückvergütungen nach der Höhe ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gleichstellung von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a mit Kapitalgesellschaften

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der JA von KapG & Co. unterliegt seit Inkrafttreten des KapCoRiLiG im Jahre 2000 in vollem Umfang den bisher schon von einer KapG zu beachtenden Regeln des HGB. Das sind konkret die allg. Vorschriften für den JA (vgl. §§ 242 bis 256a) sowie die ergänzenden Bestimmungen für KapG und haftungsprivilegierte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

Rz. 37 Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mietwagenkosten und/oder Nutzungsausfall werden nur dann erstattet, wenn Sie das Fahrzeug während des Ausfalls hätten tatsächlich nutzen können. Wenn Sie sich also nach dem Unfall dazu entscheide...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wirtschaftliche Nutzung des Versicherungsanspruchs

Rn. 49 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Laut § 4b S 2 EStG ist der Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung auch dann nicht zu aktivieren, wenn ihn der ArbG an einen Dritten abtritt oder beleiht und sich dabei in einer schriftlichen Erklärung (s Rn 54ff) gegenüber dem bezugsberechtigten ArbN verpflichtet, ihn bei Eintritt des Versicherungsfalles so zu stellen, als ob die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Schuldzinsen/Refinanzierungskosten

Rn. 218 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird zum Erwerb von Anteilen an einer KapGes ein Darlehen aufgenommen und werden damit verbunden Schuldzinsen gezahlt, sind diese nicht in die AK mit einzubeziehen. Diese Kreditkosten stellen WK dar, welche bei den Einkünften aus KapVerm zu berücksichtigen sind (BFH vom 08.10.1985, VIII R 234/84, BStBl II 1986, 596). Nur wenn langfristig mit...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Begriff der "Bezahlung"

Tz. 57 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 1 KStG ist Voraussetzung für den Abzug der Rückvergütung, dass diese bezahlt ist. Grds lässt sich begrifflich und auch bzgl des Anliegens des Tatbestandsmerkmals eine gewisse Nähe zur sog "tats Durchführung" eines GAV feststellen, weshalb auch die dortige Rechtsentwicklung (insbes zur Zahlungsfrist) beobachtet werden sollte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eichholz, Geplante Neuregelungen für KapGes – Teil II, GmbH-StB 2019, 271; Gragert, Das Ende der eigenkapitalersetzenden Darlehen bei § 17 EStG?, NWB 2019, 2842; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, Teil 3, NWB 2019, 2628; Karrenbrock, JStG-E 2019: Handlungsbedarf bei wertgeminderten Gesellschafterdarlehensforderungen, WPg 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Ermittlung des angemessenen Eigenkapitals

Tz. 215 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Berechnung der EK-Quote ist von den Bw des Aktivvermögens in der strechtlichen Gewinnermittlung am Anfang des Wj auszugehen. Das Aktivvermögen ist um Baukostenzuschüsse und passive Wertberichtigungsposten zu kürzen. IHd Baukostenzuschüsse ist keine Finanzierung, weder durch EK noch durch FK, notwendig. Diese Behandlung hat jedoch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschafterdarlehen (s Rn 224ff). Folglich führt die Inanspruchnahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. BA-Abzug für Aufwendungen

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d EStG regelt den Umfang der als BA abzugsfähigen Zuwendungen abschließend (vgl auch R 4d EStR 2012). Zuwendungen iSv § 4d EStG sind alle einseitigen Leistungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse (s Rn 19; H 4d Abs 1 EStH 2021 "Zuwendungen"). Im Umkehrschluss liegen Aufwendungen vor, wenn das Trägerunternehmen Leistungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr